Auch Studenten haben während Corona ihre Jobs verloren und mussten finanziell zittern. Denn während Unternehmen schnell Hilfe versprochen wurde, war die Lage für Studenten unsicher. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Hilfspaket von über 100 Mio Euro geschnürt. Viele Studenten haben bis zum Ende der Antragsfrist am 30. September Hilfen erhalten. Auch im November soll es weitere Hilfen geben. Solltest du 2020 in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten sein, kannst du deine Steuer übrigens kostenlos mit Taxfix machen. Hier erfährst du mehr darüber.
Nun heißt es Durchblick im steuerlichen Chaos gewinnen. Ist die Überbrückungshilfe steuerfrei? Musst du als Student die Hilfen steuerlich berücksichtigen? Wenn ja, wie genau? Kannst du als Student dein Homeoffice von der Steuer absetzen? Und bevor du in Panik gerätst, lass uns In diesem Artikel zeigen wir Dir, was Du beachten musst.
Die Lage für Studenten im Überblick:
Viele Studenten befinden sich zu Pandemiezeiten in einer schwierigen finanziellen Situation. Die reguläre BAföG-Hilfe steht nicht jedem zu, weshalb Studenten eine von zwei Hilfsmöglichkeiten des BMBF bekommen können:
Du kannst den Antrag für die Überbrückungshilfe während der Corona-Krise wahrscheinlich schon bald wieder stellen. Dazu musst Du online folgende Unterlagen einreichen:
Wenn Du Überbrückungshilfen aus dem Nothilfefonds erhalten hast oder noch erhalten wirst, musst du sie ggf. versteuern. Das gilt dann, wenn Du eine Steuererklärung abgeben musst. Das machst Du in Deiner jährlichen Steuererklärung.
Welche Studenten müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich ja! Auch als Student bist Du von dieser Regelung nicht ausgenommen. Ebenso wie reguläre Angestellte kannst Du Dein Home-Office unter Umständen von der Steuer absetzen.
Während der Pandemie mussten viele vom Büro, Uni zu den eigenen vier Wänden ins Homeoffice wechseln. Viele haben sich ein Büro mit Telefon und Drucker eingerichtet. Dabei wird oft der eigene WLAN-Anschluss genutzt. Doch leider kann nicht jeder ein Homeoffice, steuerlich geltend machen. Rechtlich kann ein Raum nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer ein getrennter und geschlossener Raum ist.
Beispiele:
Unabhängig davon kannst Du Büromaterial und Anschaffungen steuerlich geltend machen.
Als Student konntest Du Überbrückungshilfen des BMBF in Anspruch nehmen. Die Hilfen aus den Notfallfonds sind ab dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro steuerpflichtig. Falls Du im Homeoffice arbeitest, kannst Du das Arbeitszimmer unter den richtigen Umständen von der Steuer absetzen.