Steuer-Check: Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Im Rahmen des Steuer-Check Expertenberichts zur Einkommensteuererklärung arbeiten die Taxfix SE („Taxfix“) und verschiedene Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie anderer zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigter Personen (im weiteren „Steuerexperten“) in Bezug auf die Verarbeitung deiner persönlichen Daten eng zusammen. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz deiner personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DS-GVO).

Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Durch die Möglichkeit der Vorausfüllung und der Beantwortung der Fragen, die dir nach der Registrierung über die App gestellt werden, erhebt Taxfix persönliche Daten (insbesondere Steuerdaten). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Fragen für den Expertenbericht zur Einkommensteuererklärung einzugeben. Nach Abschluss eines Mandatsvertrags zwischen Dir und dem jeweiligen Steuerexperten übermittelt Taxfix die gesammelten Steuerdaten an den entsprechenden Steuerexperten. Die Steuerexperten erstellt den Expertenbericht unabhängig von Taxfix, kann sich jedoch zur Beantwortung technischer Fragen (insbesondere zur Eingabemöglichkeit in der Taxfix App) der Hilfe von Taxfix bedienen. Die Steuerexperten übermittelt den fertigen Expertenbericht an Taxfix, damit Taxfix dir den Expertenbericht in geeigneter Form zur Verfügung stellen kann. Die übermittelten Daten werden gespeichert, um deine Steuererklärung für das nächste Jahr weiter zu optimieren und zu vereinfachen.

Was haben die Parteien vereinbart?

Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben Taxfix und die Steuerexperten vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DS-GVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.

Diese Vereinbarung ist notwendig, da im Rahmen des Expertenberichts zur Einkommensteuererklärung personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von Taxfix oder den Steuerexperten betrieben werden.

Was bedeutet das für Betroffene?

Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:

Taxfix und die Steuerberater machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.

Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.

Taxfix ist zudem von den Parteien zur Anlaufstelle der betroffenen Personen benannt worden. Die Kontaktdaten von Taxfix sind wie folgt:

Taxfix SE

Köpenicker Straße 122

10179 Berlin

[email protected]

(T) +49 30 92106949

Der von Taxfix benannte Datenschutzbeauftragte („DSB“) kann ebenfalls unter den oben genannten Kontaktdaten erreicht werden („z.Hd.: DSB“). Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.