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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs für Leistungen mit Expert*innen-Service siehe hier .

Die Taxfix SE (im Folgenden „Taxfix", „wir", „uns", „unser") betreibt eine digitale Plattform zur Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen,insbesondere der Einkommensteuererklärung für Privatpersonen und der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung für Unternehmer*innen. In bestimmten Tarifen kannst du zusätzlich kooperierende unabhängige Berufsträger*innen (Partnerkanzlei) einbinden, etwa für persönliche Beratung, vollständige Erstellung deiner Steuererklärung oder Handlungen in deinem Namen gegenüber Dritten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen") regeln die Rechtsbeziehung zwischen Taxfix und dir als Verbraucher*in im Sinne von § 13 BGB. Schließt du den Vertrag als Unternehmer*in i.S.v. § 14 BGB, gelten ergänzend und teilweise abweichend die Sonderbedingungen für Unternehmer*innen (Anlage 2); bei Widersprüchen gehen die Sonderbedingungen vor.

Taxfix ist keine Steuerberatungs­gesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und erbringt keine individuelle Steuerberatung. Individuelle Steuerberatung erbringen ausschließlich die Partnerkanzleien.


1. Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Dein Vertragspartner ist die Taxfix SE, Köpenicker Str. 122, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 253966 B; Geschäftsführung und Verwaltungsrat ergeben sich aus dem Impressum. Kontakt: [email protected] .

1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die du über die Plattform mit Taxfix abschließt, unabhängig davon, ob du Taxfix als Einmalkauf oder im Abonnement nutzt.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Taxfix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Diese Bedingungen richten sich an Verbraucher*innen i.S.v. § 13 BGB. Schließt du den Vertrag als Unternehmer*in i.S.v. § 14 BGB, gelten ergänzend und teilweise abweichend die Sonderbedingungen für Unternehmer*innen (Anlage 2); bei Widersprüchen gehen die Sonderbedingungen vor.



2. Begriffsbestimmungen

2.1. In diesen Bedingungen werden folgende Begriffe einheitlich verwendet. Die Beschreibungen dienen der Verständlichkeit und sind nicht abschließend; konkrete Funktionen und Beschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

2.1.1. „Abonnement-Leistung" ist eine fortlaufende Leistung, die für eine Mindestlaufzeit gegen ein wiederkehrendes Entgelt erbracht wird. 

2.1.2. „Einmalkauf-Leistung" ist eine Leistung, die du als einmaligen Kauf gegen einmaliges Entgelt erwirbst und die regelmäßig an ein konkretes Veranlagungsjahr gebunden ist.

2.1.3. „Gesonderte Vollmacht" ist eine Vollmachts­erklärung, die du der Partnerkanzlei erteilst, soweit ein gebuchter Tarif vorsieht, dass diese in deinem Namen Handlungen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber der Finanzverwaltung vornimmt.

2.1.4. „KI-Funktion" ist jede durch künstliche Intelligenz gestützte Funktion der Plattform, insbesondere der KI-Assistent sowie KI-gestützte Funktionen zur Datenextraktion aus Dokumenten und zur Kunden­kommunikation.

2.1.5. „Leistungsbeschreibung" ist die für jede Leistung außerhalb dieser Bedingungen veröffentlichte Beschreibung des konkreten Leistungsumfangs (verfügbar auf der Plattform). Sie wird Vertragsbestandteil mit der zum Zeitpunkt deines Vertragsschlusses geltenden Fassung.

2.1.6. „Partnerkanzlei" ist eine mit Taxfix kooperierende, unabhängige Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft oder ein anderer zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugter Berufsträger. 

2.1.7. „Plattform" ist die Software-Lösung von Taxfix, bestehend aus Mobile-App, Website und allen darüber bereitgestellten Funktionen.

2.1.9. „Programmumfang" ist die auf www.taxfix.de/programmbeschreibung veröffentlichte Übersicht der von Taxfix bzw. von der Partnerkanzlei bearbeitbaren Steuerfälle. Der Programmumfang ist Vertragsbestandteil und bestimmt verbindlich, welche steuerlichen Sachverhalte im jeweiligen Tarif abgedeckt sind.

2.1.10. „Steuerberatungsleistung" ist eine Leistung, die nach dem StBerG dem Vorbehalt der zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen unterliegt.

2.1.11. „Veranlagungsjahr" ist das Kalenderjahr, für das die Einkommensteuererklärung erstellt wird.



3. Voraussetzungen der Nutzung
3.1. Vertragsschlüsse über die Plattform setzen voraus, dass du unbeschränkt geschäftsfähig bist.

3.2. Die Plattform ist auf die Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung an deutsche Finanzämter über die Nutzung der ELSTER-Schnittstelle ausgerichtet.

3.3. Welche steuerlichen Sachverhalte in deinem Tarif abgedeckt sind, ergibt sich abschließend aus dem Programmumfang. Sachverhalte außerhalb des Programmumfangs sind von der Leistung nicht erfasst.

3.4. Bestimmte Leistungen können besondere persönliche oder steuerliche Voraussetzungen verlangen sowie gesetzliche Identifizierungs- und Prüfpflichten auslösen.


4. Registrierung und Konto
4.1. Die Nutzung der meisten Funktionen setzt die Anlage eines persönlichen Kontos voraus. Die Registrierung ist kostenlos.

4.2. Du verpflichtest dich, bei der Registrierung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderung zu aktualisieren. Du bist verpflichtet, deine Zugangsdaten, insbesondere Passwort und E-Mail-Adresse, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Konto ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die registrierte Person bestimmt. Du haftest für sämtliche Aktivitäten, die über dein Konto erfolgen, soweit du die unbefugte Nutzung zu vertreten hast.

4.3. Taxfix darf dein Konto sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung besteht oder Sicherheits- oder Identitätsgründe dies erforderlich machen. Im Falle einer Sperrung informieren wir dich unverzüglich.


5. Vertragsschluss und Vertragsstruktur
5.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot von Taxfix dar, sondern eine Aufforderung an dich, ein Angebot abzugeben. Du wählst die gewünschte Leistung und siehst vor Abgabe der Bestellung eine Übersicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile. Mit Klick auf die entsprechende Schaltfläche gibst du ein verbindliches Angebot ab.

5.2. Taxfix nimmt dein Angebot entweder ausdrücklich durch Bestätigungs-E-Mail oder durch Bereitstellung der Leistung an. Eine bloße automatisierte Empfangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.

5.3. In bestimmten Tarifen kannst du in einem Bestellvorgang gleichzeitig mehrere Verträge abschließen, etwa eine Einmalkauf-Leistung und eine Abonnement-Leistung mit Taxfix oder zusätzlich einen Mandatsvertrag mit einer Partnerkanzlei und eine gesonderte Vollmacht. Jeder dieser Verträge ist rechtlich eigenständig zu betrachten; verbundene Verträge im Sinne von § 358 BGB liegen regelmäßig nicht vor. Der Klick auf die Abschluss-Schaltfläche umfasst ein eigenes Angebot für jeden Vertrag; ein Widerruf eines Vertrags lässt die anderen unberührt. Wie sich eine spätere Kündigung deines Abonnements auf parallele Mandats- oder Vollmachtsverhältnisse auswirkt, regelt Ziff. 18.

6. Leistungen von Taxfix und Drei-Personen-Verhältnis
6.1. Taxfix bietet seine Leistungen in folgenden, voneinander zu unterscheidenden Gruppen an: Einmalkauf-Leistungen Abonnement-Leistungen Steuerberatungsleistungen über eine Partnerkanzlei Leistungen für Unternehmer*innen

6.2. Welche Funktionen, Inhalte und Beschränkungen die jeweils gebuchte Leistung im Einzelnen umfasst, ergibt sich aus der zum Zeitpunkt deines Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung und dem Programmumfang.

7. Einmalkauf-Leistungen
7.1. Im Rahmen einer Einmalkauf-Leistung stellt Taxfix dir für ein bestimmtes Veranlagungsjahr die digitalen Funktionen zur Erstellung und Übermittlung deiner Einkommensteuererklärung zur Verfügung.

7.2. Ohne Einbindung einer Partnerkanzlei schuldet Taxfix die Bereitstellung der digitalen Funktionen, mit denen du deine Steuererklärung selbst erfasst, und die übermittlungsfertige Aufbereitung deiner Eingaben für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Die Leistung von Taxfix gilt als vollständig erbracht, sobald deine Steuererklärung in der Plattform übermittlungsfertig vorliegt. Übermittlungsfertig ist die Erklärung, sobald sie in der Plattform vollständig aufbereitet zur Übermittlung an das Finanzamt bereitsteht, je nach Tarif zur Übermittlung durch dich über die Übermittlungs-Schaltfläche oder zur Übermittlung durch die Partnerkanzlei in deinem Namen, nachdem du die Erklärung in der Plattform freigegeben hast.

7.3. Mit Einbindung einer Partnerkanzlei schuldet Taxfix zusätzlich die Bereitstellung der Plattform für den Erstellungsprozess der Partnerkanzlei und die Bereitstellung der durch die Partnerkanzlei erstellten Steuererklärung in der Plattform zur anschließenden Übermittlung durch dich. Die Leistung von Taxfix gilt als vollständig erbracht, sobald die durch die Partnerkanzlei erstellte Steuererklärung in der Plattform zur Übermittlung für dich zur Verfügung steht.

7.4. Die Übermittlung deiner Steuererklärung an das Finanzamt ist nicht Bestandteil der von Taxfix geschuldeten Leistung. Sie erfolgt durch dich über eine klickbare Schaltfläche oder, soweit der gebuchte Tarif dies vorsieht, durch die Partnerkanzlei in deinem Namen. Eine technisch erfolgreiche Übermittlung über ELSTER setzt voraus, dass deine Eingaben vollständig, technisch verwertbar und mit den Anforderungen der Finanzverwaltung vereinbar sind.

7.5. Die Leistung von Taxfix umfasst keine individuelle steuerliche Beratung. Eine solche erbringt, soweit gesondert gebucht, ausschließlich die Partnerkanzlei (vgl. Ziff. 9).

8. Abonnement-Leistungen
8.1. Zusätzlich zu der Einmal-Leistung nach Ziff. 7 und ohne weitere Kosten umfasst dein Abonnement ein Bündel digitaler Leistungen zur ganzjährigen Unterstützung. Dazu gehören ein Dokumentenmanager, KI-gestützte Funktionen, ein Chat zur Klärung von Rückfragen sowie Lerninhalte.

8.2. Welche zusätzlichen Funktionen in deinem Tarif freigeschaltet sind, ergibt sich aus der zum Zeitpunkt deines Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung. Soweit dein Tarif zusätzlich Steuerberatungsl eistungen umfasst, wie etwa die vollständige Erstellung deiner Steuererklärung durch eine Partnerkanzlei, werden diese ausschließlich von der Partnerkanzlei erbracht.

8.3. Im Rahmen eines Abonnements kannst du die in Ziff. 7 beschriebene Einmal-Leistung (Erstellung und Übermittlung deiner Steuererklärung) während der Vertragslaufzeit und innerhalb der nach Ziff. 8.4 und Ziff. 8.5 geltenden Fristen für jedes Veranlagungsjahr in Anspruch nehmen, das im Programmumfang vorgesehen ist und für das die Steuer noch nicht festsetzungsverjährt ist. Wie viele Veranlagungsjahre du innerhalb eines Abrechnungszyklus bearbeiten kannst, richtet sich nach deinem Tarif und der jeweiligen Leistungsbeschreibung; das Nachholen zurückliegender, noch nicht abgegebener Veranlagungsjahre ist hierbei ausdrücklich möglich, soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

8.4. Im Rahmen eines Abonnements ohne Einbindung einer Partnerkanzlei kannst du die Einmal-Leistung nach Ziff. 7 für ein bestimmtes Veranlagungsjahr innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Beginn oder Erneuerungszeitpunkt deines Abonnements in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf die Leistung für das betreffende Veranlagungsjahr; eine anteilige Rückerstattung der Vergütung erfolgt nicht.

8.5. Im Rahmen eines Abonnements mit Einbindung einer Partnerkanzlei stellen wir dir für jeweils ein Veranlagungsjahr einen freigeschalteten Bereich bereit (der „Steuerjahr-Workspace"). Den Steuerjahr-Workspace halten wir dir ab Freischaltung für mindestens zwölf (12) Monate bereit. Innerhalb dieses Zeitraums erstellt die Partnerkanzlei für das betreffende Veranlagungsjahr eine (1) Steuererklärung (Ziff. 9.7); hierfür stellst du die nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig zur Verfügung (Ziff. 20.4). Wann der Anspruch auf Erstellung erlischt und wann der Workspace für ein weiteres Veranlagungsjahr freigeschaltet wird, richtet sich nach Ziff. 8.6 und 8.7; eine anteilige Rückerstattung der Vergütung erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Zeitraum verkürzt sich nicht; er verlängert sich nach Maßgabe von Ziff. 8.8.

8.6. Wir schalten den Steuerjahr-Workspace für das nächste Veranlagungsjahr frei, sobald (a) die für das laufende Veranlagungsjahr beauftragte Steuererklärung fertiggestellt und dir zur Übermittlung bereitgestellt ist, (b) du uns mitteilst, dass du für das laufende Veranlagungsjahr keine Erstellung durch die Partnerkanzlei in Anspruch nehmen möchtest, oder (c) die gesetzliche Abgabefrist für das laufende Veranlagungsjahr abgelaufen ist. In den Fällen (b) und (c) erlischt der Anspruch auf Erstellung durch die Partnerkanzlei für das betreffende Veranlagungsjahr; eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht. Beruht der Fristablauf nach (c) auf Gründen, die Taxfix oder die Partnerkanzlei zu vertreten hat, insbesondere auf einer verzögerten Bearbeitung durch die Partnerkanzlei oder der fehlenden rechtzeitigen Bereitstellung der digitalen Funktion durch Taxfix, bleibt dein Anspruch auf Erstellung für das betreffende Veranlagungsjahr bestehen; Ziff. 9.7 und Ziff. 24 bleiben unberührt. Vor einem Erlöschen nach (c) weisen wir dich rechtzeitig in Textform auf den bevorstehenden Fristablauf hin und räumen dir eine angemessene Nachfrist ein.

8.7. Solange du die Erstellung für das laufende Veranlagungsjahr noch nicht in Anspruch genommen hast und keiner der Fälle nach Ziff. 8.6 eingetreten ist, bleibt der Steuerjahr-Workspace bereitgestellt und die Partnerkanzlei hält ihre Leistung weiter vor. Die Freischaltung eines weiteren Veranlagungsjahres begründet keine neue Mindestvertragslaufzeit; deine Kündigungsrechte nach Ziff. 17 bleiben unberührt.

8.8. Liegen Gründe vor, die du nicht zu vertreten hast (insbesondere höhere Gewalt, die nicht rechtzeitige Bereitstellung der digitalen Funktion durch Taxfix oder eine verzögerte Bearbeitung durch die Partnerkanzlei), verlängert sich die Frist nach Ziff. 8.4 oder Ziff. 8.5 um den Zeitraum der Verhinderung, höchstens jedoch um sechs (6) Monate. Ziff. 8.6 bleibt unberührt.


9. Steuerberatungsleistungen über eine Partnerkanzlei
9.1. Soweit eine Leistung Steuerberatungselemente enthält oder du sie gesondert buchst, vermittelt Taxfix einen Mandatsvertrag zwischen dir und der jeweils zuständigen Partnerkanzlei.

9.2. Vor Abschluss des Mandatsvertrags erhältst du eine eigene Vertragserklärung der Partnerkanzlei und deren eigene Mandantenbedingungen sowie ihre eigenen Datenschutzhinweise. Diese werden vor dem Mandatsschluss als eigene Einwilligung kenntlich gemacht.

9.3. Die berufsrechtlichen Pflichten der Partnerkanzlei (insbesondere Verschwiegenheits- und Berufshaftpflichtp flichten nach §§ 57 Abs. 1, 62 StBerG) bleiben unberührt.

9.4. Die Vergütung der Partnerkanzlei ist gegenüber der Partnerkanzlei geschuldet. Taxfix tritt, soweit in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen, als Schuldbeitretende zu der gegenüber der Partnerkanzlei bestehenden Honorarverbindlichkeit hinzu, sodass du die Vergütung der Partnerkanzlei tatsächlich nur an Taxfix zahlen musst. Dein wirtschaftlicher Aufwand entspricht damit dem auf der Plattform ausgewiesenen Gesamtpreis. Dieser Schuldbeitritt befreit dich nicht von deiner Schuld gegenüber der Partnerkanzlei, sondern stellt eine zusätzliche Sicherheit zugunsten der Partnerkanzlei dar.

9.5. Ist eine Vollmachts erteilung durch dich gegenüber der Partnerkanzlei erforderlich, etwa für den elektronischen Abruf deiner Steuerdaten bei der Finanzverwaltung, wird dir die jeweilige Vollmacht vor dem Vertragsschluss als eigene Einwilligung kenntlich gemacht. Die Vollmacht beruht auf eigenen Bedingungen und Datenschutzhinweisen der jeweiligen Steuerberatungsgesellschaft.

9.6. Die Auswahl der konkreten Partnerkanzlei kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kund*in zustande. Welche Partnerkanzlei in deinem Fall mandatiert ist, wird dir vor Abschluss des Mandatsvertrags bekannt gegeben, sodass du erkennen kannst, mit wem du den Mandatsvertrag schließt. Ebenso wird dir die für den elektronischen Datenabruf bei der Finanzverwaltung jeweils benannte Steuerberatungsgesellschaft vor Erteilung der Vollmacht kenntlich gemacht.

9.7. Bei Abonnement-Verträgen entscheidet die Partnerkanzlei nach pflichtgemäßem Ermessen über den Zeitpunkt der Erstellung deiner Steuererklärung innerhalb des jeweiligen Veranlagungszeitraums. Die Partnerkanzlei gewährleistet dabei, dass deine Steuererklärung dir so rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist in der Plattform zur Übermittlung zur Verfügung gestellt wird, dass dir eine angemessene Frist zur Prüfung und gegebenenfalls zur Veranlassung von Änderungen verbleibt.

9.8. Steht die für dich zuständige Partnerkanzlei während der Laufzeit deines Mandats nicht mehr zur Verfügung, wird sich Taxfix bemühen, dir innerhalb von dreißig (30) Werktagen eine andere geeignete Partnerkanzlei zuzuweisen. Du wirst hierüber informiert; das Auftragsverhältnis mit der neuen Partnerkanzlei kommt nur durch deine ausdrückliche Zustimmung zustande. Steht innerhalb dieser Frist keine andere Partnerkanzlei zur Verfügung oder stimmst du dem neuen Auftragsverhältnis nicht zu, hast du das Recht, das parallel zum Mandatsvertrag geschlossene Abonnement außerordentlich zu kündigen.

9.9. Kündigst du den Mandatsvertrag mit der Partnerkanzlei unabhängig vom Abonnement (§ 627 BGB), gilt Ziff. 9.8 entsprechend. Taxfix wird sich bemühen, dir innerhalb von dreißig (30) Werktagen eine andere geeignete Partnerkanzlei zuzuweisen. Steht keine andere Partnerkanzlei zur Verfügung oder stimmst du dem neuen Auftragsverhältnis nicht zu, kannst du das Abonnement außerordentlich kündigen.

9.10. Soweit du Leistungen einer Partnerkanzlei oder einer von ihr benannten weiteren Steuerberatungsgesellschaft in Anspruch nimmst, erteilst du Taxfix den Auftrag, die für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen steuerlichen Daten zu übermitteln. Gleichzeitig willigst du in diese Datenübermittlung ein und entbindest die Partnerkanzlei sowie eine etwaige weitere Steuerberatungsgesellschaft von der beruflichen Schweigepflicht (insbesondere §§ 57 Abs. 1, 62 StBerG; § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) gegenüber Taxfix, soweit dies für die Bereitstellung der Leistungen über die Plattform erforderlich ist. Die Entbindung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich; der Widerruf kann dazu führen, dass die jeweilige Leistung nicht oder nicht im bisherigen Umfang erbracht werden kann.

9.11. Die Partnerkanzlei ist berechtigt, einzelne oder mehrere Tätigkeiten aus dem Mandatsvertrag im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Befugnisse an andere bei ihr tätige Berufsangehörige oder im Wege der Untervollmacht an andere zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugte Personen, insbesondere an weitere Steuerberatungsgesellschaften, zu übertragen. Du erteilst hiermit dein Einverständnis zu solchen Substitutionen und Untervollmachten, soweit sie zur ordnungsgemäßen Bearbeitung deiner Angelegenheit erforderlich oder sinnvoll sind. Die berufsrechtliche Verantwortung der Partnerkanzlei und ihre Pflichten aus dem Mandatsvertrag bleiben hiervon unberührt; die für die Untervollmacht eingesetzten Personen unterliegen ihrerseits den berufsrechtlichen Pflichten, einschließlich der Verschwiegenheitspflicht.

9.12. Soweit eine Partnerkanzlei in die Leistungserbringung eingebunden ist, gehen die Regelungen der Mandatsvereinbarung den vorliegenden Bedingungen und etwaigen Leistungsbeschreibungen im Umfang der Mandatierung vor.

9.13. Bei gemeinsamer Veranlagung mit Einbindung einer Partnerkanzlei kommt der Mandatsvertrag mit dir und der mitveranlagten Person zustande; die Schweigepflichtentbindung gilt für beide Personen. Soweit für den elektronischen Abruf der Steuerdaten der mitveranlagten Person deren eigene Vollmacht erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.


10. Was nicht zum Leistungsumfang von Taxfix gehört
Nicht zum Leistungsumfang von Taxfix gehören insbesondere:

  • die individuelle Steuerberatung, die Steuergestaltungsberatung und die rechtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Diese Leistungen erbringt im Rahmen von Ziff. 9 ausschließlich die Partnerkanzlei;
  • die Garantie einer bestimmten Steuererstattung oder eines bestimmten steuerlichen Ergebnisses;
  • die Garantie für die Anerkennung einzelner Eingaben durch das Finanzamt;
  • die Hilfe in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten;
  • die Beratung in nicht-deutschen Steuerangelegenheiten, soweit dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

11. Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung von Funktionen
11.1. Taxfix bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese aber nicht im Sinne einer Service-Level-Zusage.

11.2. Vorübergehende Einschränkungen, insbesondere wegen Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsarbeiten oder wegen Störungen durch Dritte (etwa Interneta nbieter, ELSTER, Finanzverwaltung), sind keine Mängel, sofern sie nur vorübergehend andauern und Taxfix sich um eine zeitnahe Behebung bemüht.

11.3. Taxfix darf einzelne Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit dies für dich zumutbar ist und die Hauptleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wird eine Funktion durch eine gleichwertige ersetzt, gilt dies nicht als wesentliche Beeinträchtigung.

12. Vergütung und Zahlung
12.1. Es gilt der für die jeweilige Leistung zum Zeitpunkt deines Vertragsschlusses auf der Plattform ausgewiesene Preis. Vor Abgabe deiner Bestellung wird dir der zu zahlende Gesamtbetrag in einer zusammenf assenden Übersicht ausdrücklich angezeigt.

12.2. Schließt du den Vertrag als Verbraucher*in ab, verstehen sich alle Preise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.3. Taxfix kann Aktionspreise, Rabatte oder Codes anbieten. Sie gelten nur für die in der jeweiligen Aktion bestimmten Leistungen und für den dort genannten Zeitraum.

12.4. Die jeweils zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel werden dir in der Bestellübersicht angezeigt. Taxfix akzeptiert derzeit ausschließlich die SEPA-Basislastschrift. Soweit du die SEPA-Basislastschrift nutzt, erteilst du Taxfix mit Vertragsschluss das entsprechende SEPA-Lastschrift mandat. Taxfix kann das Angebot um weitere Zahlungsmittel ergänzen oder einzelne Zahlungsmittel künftig nicht mehr anbieten; bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt, soweit dir für die Fortführung deines Vertrags mindestens ein geeignetes Zahlungsmittel zur Verfügung steht.

12.5. Im Falle einer von dir zu vertretenden Rückbelastung deiner Zahlung (etwa durch Rücklastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren oder durch eine Rückbelastung bei anderen Zahlungsmitteln) kann Taxfix den nachweisbaren tatsächlichen Schaden geltend machen. Bei Rücklastschriften aus dem SEPA-Lastschriftverfahren wird der Schaden derzeit mit 5,00 € pro Rücklastschrift pauschaliert; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dir in jedem Fall vorbehalten.

12.6. Gerätst du mit einer Zahlung in Verzug, kann Taxfix die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Bei wiederholtem oder erheblichem Verzug kann Taxfix das Abonnement nach Ankündigung und angemessener Nachfrist aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

12.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Hauptforderung stehen. Dein Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

13. Zahlung beim Einmalkauf
13.1. Die Vergütung für einen Einmalkauf wird mit dem Vertragsschluss fällig. Sie erfolgt über die im Bestellvorgang ausgewählte Zahlungsart.

13.2. Wenn du deine Einmalkauf-Leistung nach dem Kauf nicht oder nur teilweise nutzt, kannst du den Preis nicht zurückverlangen, die Leistung von Taxfix gilt bereits als erbracht, sobald deine Steuererklärung auf der Plattform zur Übermittlung bereitsteht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst.


14. Zahlung im Abonnement

14.1. Im Abonnement wird die Vergütung je Abrechnungsz yklus in einer Summe fällig. Ob die Vergütung am Ende des jeweiligen Abrechnungsz yklus für den abgelaufenen Zyklus (nachgelagerte Zahlung) oder zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsz yklus für diesen Zyklus im Voraus (vorgelagerte Zahlung) fällig wird, sowie die Länge des Abrechnungsz yklus, bestimmen sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Welche Zahlungsweise und welcher Abrechnungsz yklus für dein Abonnement konkret gelten, wird dir vor Vertragsschluss in der Bestellübersicht hervorgehoben mitgeteilt. Sofern nichts weiteres vereinbart wird, ist die Vergütung jeweils sofort fällig.

14.2. Bei nachgelagerter Zahlung wird die Vergütung jeweils am Ende eines Abrechnungsz yklus for den abgelaufenen Zyklus in einer Summe fällig. Endet das Abonnement vor Ablauf eines Abrechnungszyklus, etwa durch außerordentliche Kündigung oder durch ordentliche Kündigung in einem Folgezyklus, wird die Vergütung anteilig für die in diesem Zyklus bis zum Wirksamwerden der Beendigung in Anspruch genommene Zeit sofort fällig.

14.3. Bei Vorauszahlung wird die Vergütung jeweils zu Beginn eines Abrechnungsz yklus für diesen Zyklus in einer Summe im Voraus fällig. Endet das Abonnement vor Ablauf eines Abrechnungszyklus, etwa durch außerordentliche Kündigung oder durch ordentliche Kündigung in einem Folgezyklus, erstattet dir Taxfix den auf die nach Wirksamwerden der Beendigung verbleibende Zeit dieses Zyklus entfallenden Anteil der Vergütung.


15. Testnutzung

15.1. Soweit Taxfix einzelne Leistungen vorübergehend unentgeltlich oder zu einem reduzierten Entgelt zur Erprobung anbietet („Testnutzung"), werden dir Beginn, Dauer, Leistungsumfang und insbesondere etwaige Folgekosten in der Bestellübersicht hervorgehoben angezeigt.

15.2. Geht die Testnutzung nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über, endet sie zum vereinbarten Endzeitpunkt; es entstehen dir keine Zahlungspflichten.

15.3. Geht die Testnutzung in einen entgeltlichen Vertrag über, wird dir dies in der Bestellübersicht hervorgehoben und unmittelbar oberhalb der als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche mitgeteilt. Du kannst den Übergang jederzeit vor Ablauf der Testnutzung über die in der Plattform bereitgestellte Kündigungsschaltfläche verhindern; in diesem Fall enden Testnutzung und etwaige Folgepflichten ohne weitere Kosten.

15.4. Eine Testnutzung kann jeweils nur einmal pro Kundenkonto in Anspruch genommen werden; Taxfix kann technische Vorkehrungen zur Verhinderung mehrfacher Inanspruchnahme treffen.

15.5. Geht die Testnutzung in ein Abonnement über, beginnt die Mindestvertragslaufzeit nach Ziff. 17.1 mit dem ersten Tag nach Ablauf der Testnutzung.


16. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den jeweils mit Taxfix abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Taxfix SE, Köpenicker Str. 122, 10179 Berlin, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dein Widerrufsrecht auch online über die in deinem Taxfix-Konto bereitgestellte Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen") ausüben. Wenn du diese Funktion nutzt, übermitteln wir dir unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail), die den Inhalt deiner Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs enthält. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) verwenden, das wir dir zusätzlich mit der Bestätigungs-E-Mail als dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du den jeweils mit Taxfix abgeschlossenen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besondere Hinweise

Dein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem du dazu deine ausdrückliche Zustimmung gegeben hast und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlierst.

Hast du im selben Bestellvorgang zusätzlich ein Abonnement abgeschlossen, ist dieses ein eigenständiger Vertrag und gesondert zu widerrufen; der Widerruf des Einmalkauf-Vertrags wirkt nicht automatisch auf das Abonnement. Etwaige Verträge mit einer Partnerkanzlei oder einer weiteren Steuerberatungsgesellschaft sowie eine gesonderte Vollmacht sind ebenfalls gesondert zu widerrufen bzw. zu widerrufen oder zu kündigen; sie unterliegen den jeweils dort geltenden Regelungen.

Bei Tarifen mit nachgelagerter Zahlung wird die Vergütung im Falle eines fristgerechten Widerrufs nicht abgebucht. Hast du jedoch ausdrücklich verlangt, dass Taxfix mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und hast du die Leistung bis zum Widerruf bereits teilweise in Anspruch genommen, schuldest du Taxfix einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt deines Widerrufs erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz wird im Verhältnis des Umfangs der bis zum Widerruf erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung berechnet.

17. Vertragslaufzeit des Abonnements, Kündigung

17.1. Das Abonnement hat eine Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss; sie entspricht dem ersten Abrechnungszyklus im Sinne von Ziff. 14.1.

17.2. Es verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

17.3. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kannst du das Abonnement jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abonnementmonats wirksam, also des Monatszeitraums, der jeweils an deinem Abonnement-Starttag beginnt. Maßgeblich ist der Abonnementmonat, in dem deine Kündigung bei Taxfix zugeht.

17.4. Sieht die jeweilige Leistungsbeschreibung oder Produktbeschreibung für einen konkreten Tarif abweichende Modalitäten zur Mindestvertragslaufzeit, zur Vertragsverlängerung oder zur Kündigungsfrist vor, gehen diese vor; die maßgeblichen Modalitäten werden dir vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.

17.5. Du kannst jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail an [email protected]) oder über die in der Plattform bereitgestellte Kündigungsschaltfläche kündigen.

17.6. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Taxfix insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung der Plattform, sicherheitsrelevanten Vorfällen und vergleichbaren Konstellationen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch dich liegt insbesondere auch in den Fällen der Ziff. 9.8 und 9.9 vor.


18. Auswirkungen deiner Kündigung auf weitere Verträge und die Vollmacht

18.1. Ein über die Plattform parallel zum Abonnement geschlossener Mandatsvertrag mit einer Partnerkanzlei beruht wirtschaftlich auf der Inanspruchnahme deines Abonnements; mit dessen Beendigung entfällt diese Grundlage, sodass das Mandat und die Vollmachten zum gleichen Zeitpunkt enden. Ausgenommen sind (a) die Fertigstellung bereits beauftragter und vergüteter Einzelleistungen und (b) die Vollmacht zum digitalen Abruf deiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten, die nach Maßgabe von Ziffer 18.2 fortgilt.

18.2. Die Abrufvollmacht gilt fort, damit deine bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten bei einer späteren Buchung ohne erneute Einrichtung genutzt werden können. Die Partnerkanzlei ruft nach Beendigung des Mandats Daten nur ab, wenn du eine neue Leistung buchst, die den Abruf erfordert. Die Fortgeltung endet, sobald einer der folgenden Punkte eintritt: (i) du widerrufst die Abrufvollmacht, (ii) du löschst dein Konto oder verlangst die Löschung deiner Daten. Taxfix veranlasst in diesen Fällen, dass die Partnerkanzlei den Widerruf der Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung anzeigt.

18.3. Dein Recht, das Mandats- oder Vollmachtsverhältnis unabhängig vom Abonnement gegenüber der Partnerkanzlei zu beenden, bleibt hiervon unberührt.

18.4. Die Fortgeltung endet, sobald einer der folgenden Punkte eintritt: (i) du widerrufst die Erklärung, (ii) du löschst dein Konto oder verlangst die Löschung deiner Daten. Taxfix veranlasst in diesen Fällen, dass die Partnerkanzlei den Widerruf der Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung anzeigt.


19. Datenzugriff und Datenlöschung nach Vertragsende

19.1. Nach Beendigung des Abonnements hast du keinen Zugriff auf bereits abgeschlossene Steuererklärungen und auf die im Dokumentenmanager hochgeladenen Dokumente.

19.2. Dein Konto und deine darin gespeicherten Daten bleiben zunächst in inaktivem Zustand erhalten, damit du dein Konto im Falle einer erneuten Buchung wieder aktivieren und auf deine historischen Daten zugreifen kannst. Die konkrete Speicherfrist, die Rechtsgrundlage und das Verfahren der automatischen Löschung am Ende dieser Inaktivitätsphase, einschließlich der dir zuvor zugehenden Information, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.

19.3. Du kannst jederzeit die Löschung deiner Daten verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; entsprechende Daten werden im erforderlichen Umfang weiter aufbewahrt und erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.

19.4. Die Löschung von Daten oder des Kontos lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche für erbrachte Leistungen unberührt.


20. Mitwirkung

20.1. Du stellst sicher, dass die von dir eingegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente vollständig, richtig und für die Zwecke der Steuererklärung verwertbar sind.

20.2. Du unterlässt jede Nutzung der Plattform, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Integrität der Plattform zu beeinträchtigen.

20.3. Bei gesetzlich erforderlichen Identitäts- und Geldwäscheüberprüfungen wirkst du unverzüglich und vollständig mit.

20.4. Beruht eine gebuchte Leistung auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist, musst du die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig über die Plattform bereitstellen. Die für die jeweilige Leistung geltenden Mindest-Vorlauffristen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Rückfragen einer Partnerkanzlei oder von Taxfix beantwortest du unverzüglich; auch hierfür kann die Leistungsbeschreibung eine konkrete Frist vorsehen. Taxfix benachrichtigt dich über ausstehende Rückfragen über die Plattform. Gehen die erforderlichen Unterlagen oder Antworten nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Frist ein, kann Taxfix nicht gewährleisten, dass die fristgebundene Leistung (etwa der Einspruchsentwurf) vor Ablauf der zugrunde liegenden Frist bereitgestellt wird. Verzögerungen, die hierauf beruhen, haben Taxfix und die Partnerkanzlei nicht zu vertreten. Die Haftungsregelung in Ziff. 24 bleibt unberührt.

20.5. Die Partnerkanzlei und Taxfix schulden die sorgfältige Bearbeitung deiner Steuererklärung, nicht einen bestimmten Erfolg. Liegen die erforderlichen Informationen vor, erstellt die Partnerkanzlei deine Steuererklärung und stellt sie dir über die Plattform bereit. Kann die Partnerkanzlei einen Entwurf erstellen, fehlen aber noch für die Übermittlung erforderliche Belege oder Nachweise, stellt sie dir den Entwurf dennoch bereit und weist dich auf die fehlenden Unterlagen hin. Ab Bereitstellung hast du drei (3) Monate Zeit, sie über die Plattform nachzureichen; vor Fristablauf erinnern wir dich in Textform. Reichst du fristgerecht nach, wird die Erklärung fertiggestellt und zur Übermittlung vorbereitet. Andernfalls gilt die Bearbeitungsleistung mit Fristablauf als vollständig erbracht und die vereinbarte Vergütung als geschuldet; eine weitere Bearbeitung oder Einreichung schulden wir dann nicht und schließen den Fall. Fehlen schon die für einen Entwurf nötigen Grundangaben (etwa vorausgefüllte Steuerdaten oder sonstige Basisinformationen), sind die Partnerkanzlei und Taxfix leistungsbereit; die Bearbeitung setzt aber deine Mitwirkung voraus. Wir fordern dich zur Übermittlung auf; dafür hast du ab der Aufforderung drei (3) Monate Zeit und wirst vorher in Textform erinnert. Übermittelst du nicht fristgerecht, gerätst du in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB); die Partnerkanzlei und Taxfix sind dann nicht zur Nachleistung verpflichtet und behalten den Vergütungsanspruch nach § 615 BGB. Bleibt eine Reaktion nach Fristablauf aus, gilt der Auftrag als erledigt und der Fall wird geschlossen.

20.6. Taxfix darf dich für vertragsbezogene Anliegen telefonisch oder per SMS unter den von dir hinterlegten Kontaktdaten kontaktieren. Diese Kommunikation erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und nicht zu Werbezwecken. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.

20.7. Beauftragst du eine gemeinsame Veranlagung mit deiner Ehegattin/deinem Ehegatten oder deiner/deinem eingetragenen Lebenspartner*in (die „mitveranlagte Person"), erklärst du, dass du bevollmächtigt bist, die hierfür erforderlichen Handlungen, insbesondere die Erfassung und Übermittlung der gemeinsamen Daten, auch im Namen der mitveranlagten Person vorzunehmen, und willigst auch in deren Namen in die für die gemeinsame Veranlagung erforderliche Datenverarbeitung ein. Im Verhältnis zu Taxfix bleibst du Vertragspartner und Schuldner der Vergütung. Besteht die Bevollmächtigung nicht, kann die gemeinsame Veranlagung nicht erbracht werden; die Leistung kann als Einzelveranlagung erbracht werden.


21. Identifizierung

21.1. Für jede über die Plattform abgegebene Einkommensteuererklärung sind die nach der Abgabenordnung erforderlichen Identifikationsmerkmale zu erheben.

21.2. Soweit eine Leistung eine Mandatierung der Partnerkanzlei umfasst (insbesondere die vollständige Erstellung der Steuererklärung durch die Partnerkanzlei und vergleichbare Konstellationen), bist du zusätzlich verpflichtet, dich nach Maßgabe des Geldwäschegesetzes zu identifizieren und die hierfür erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.

21.3. Taxfix kann zusätzlich einen automatisierten Abgleich mit den nach geltendem Recht zu prüfenden Compliance-Datenbanken durchführen, soweit dies aus regulatorischen oder mit einer Partnerkanzlei abgestimmten Gründen erforderlich ist.

21.4. Verweigerst du die zur Identifizierung notwendige Mitwirkung oder ergeben sich aus den vorgenommenen Compliance-Abgleichen Anhaltspunkte, die der Leistungserbringung entgegenstehen, kann die jeweilige Leistung nicht erbracht werden. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.


22. Eigene Inhalte, Nutzungsrechte

An den von dir hochgeladenen Inhalten behältst du alle Rechte. Du versicherst, dass du an den hochgeladenen Inhalten zur Nutzung im Rahmen der Plattform berechtigt bist und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Die Verarbeitung und Übermittlung deiner Inhalte zum Zweck der Vertragserfüllung, insbesondere an die Partnerkanzlei, erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzhinweise.


23. Gewährleistung

Für die digitale Leistung gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsr egelungen. Bei Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stehen dir die gesetzlichen Rechte in vollem Umfang zu, insbesondere Nacherfüllung, Preisminderung, Vertragsbeendigung sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz.


24. Haftung

24.1. Taxfix haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Taxfix übernommenen Garantie.

24.2. Im Falle von durch Taxfix leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haftet Taxfix nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

24.3. Soweit Taxfix Leistungen unentgeltlich erbringt, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

24.4. Taxfix haftet insbesondere nicht für die inhaltliche Richtigkeit der von dir eingegebenen Daten, nicht für die Anerkennung deiner Steuererklärung durch das Finanzamt und nicht für etwaige Verzögerungen durch Dritte (insbesondere ELSTER-Verfügbarkeit, Finanzamt-Bearbeitungszeiten). Im Übrigen bestimmt sich die Haftung von Taxfix abschließend nach den Ziff. 24.1 bis 24.3.

24.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen, Organe und Erfüllungsg ehilfen von Taxfix.

24.6. Soweit Taxfix Leistungen unabhängiger Drittanbieter*innen vermittelt, haftet Taxfix nicht für die Qualität, Richtigkeit und Verfügbarkeit dieser Leistungen, soweit nicht eigene Pflichten von Taxfix verletzt sind.


25. KI-Funktionen

25.1. Personenbezogene Daten verarbeitet Taxfix im Zusammenhang mit KI-gestützten Funktionen ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise.

25.2. Setzt Taxfix in der unmittelbaren Interaktion mit dir KI-gestützte Funktionen ein, wird dies in der jeweiligen Funktion sichtbar gekennzeichnet, beispielsweise durch ein Symbol oder einen Hinweistext.

25.3. Soweit KI-gestützte Funktionen Antworten, Vorschläge oder Datenauswertungen generieren, beruhen diese auf statistischen Modellen und können unvollständig, missverständlich oder unzutreffend sein. Du bist gehalten, sie vor Verwendung, insbesondere vor Abgabe deiner Steuererklärung, eigenständig auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen. KI-gestützte Funktionen erbringen keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG); individuelle Steuerberatung erbringt ausschließlich die Partnerkanzlei (vgl. Ziff. 9).


26. Vertraulichkeit

Taxfix behandelt alle Informationen und Daten, die du im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelst, vertraulich. Diese Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auf alle Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen, Organe und Erfüllungsg ehilfen von Taxfix, die zur Vertragserfüllung eingebunden sind. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit eine Partnerkanzlei in die Leistungserbringung eingebunden ist, gelten für sie zusätzlich die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unmittelbar; §§ 57 Abs. 1, 62 StBerG bleiben unberührt. Die Regelungen zum Datenschutz (siehe die Datenschutzhinweise) bleiben unberührt.


27. Übergangsregelungen für Bestandsverträge und Bestandstarife

27.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Diese Fassung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Plattform in Kraft.

27.2. Für Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Fassung geschlossen wurden ("Bestandsverträge"), gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert fort. Eine Änderung dieser Bedingungen ist nur nach Maßgabe der Ziff. 28.2 oder durch ausdrückliche neue Vereinbarung möglich.

27.3. Tarife, die bereits vor dem Inkrafttreten angeboten wurden, können nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung übergangsweise auch unter diesen AGB weiterhin neu abgeschlossen werden ("fortgeführte Tarife"). Für Verträge über fortgeführte Tarife gelten: (i) diese AGB, (ii) die jeweilige Leistungsbeschreibung sowie (iii) gegebenenfalls die für den Tarif geltenden besonderen Bedingungen, die dir im Bestellprozess vor Vertragsschluss transparent zur Verfügung gestellt werden.

27.4. Weichen die Leistungsbeschreibung oder die besonderen Bedingungen von diesen AGB ab, gehen sie vor.

27.5. Taxfix kann einzelne Tarife, einschließlich fortgeführter Tarife nach Ziff. 27.3, jederzeit für Neuabschlüsse einstellen ("Auslauftarif"). Bestehende Verträge über einen Auslauftarif bleiben hiervon unberührt und laufen nach den vereinbarten Modalitäten unverändert weiter, bis sie nach den jeweils anwendbaren Regelungen enden.

27.6. Eine Überleitung deines bestehenden Vertrags in einen anderen Tarif ("Migration") erfolgt grundsätzlich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Eine Migration ohne deine Zustimmung ist zulässig, soweit (i) sie ausschließlich zu deinem Vorteil wirkt und die Vertragsstruktur im Übrigen unberührt lässt (Ziff. 28.2.3(iv)), oder (ii) es sich um eine nicht wesentliche Änderung handelt, die nach Maßgabe von Ziff. 28.2.2 durchgeführt wird. In beiden Fällen wirst du vor dem Wirksamwerden der Migration in Textform über die Änderungen informiert.

28. Schlussbestimmungen

28.1. Taxfix kann diese Bedingungen sowie alle Bestimmungen oder Besonderen Bedingungen in Bezug auf die Dienste (zusammen die „Regelungen") für künftige Vertragsschlüsse jederzeit ändern.

28.2. Soweit Taxfix einzelne oder alle Regelungen für einen laufenden Vertrag mit Wirkung in der Zukunft ändern möchte, gilt Folgendes:

28.2.1. Für wesentliche Änderungen (insbesondere Änderungen des Hauptvertragsgegenstands, wesentlicher Vertragspflichten oder Änderungen, die das wirtschaftliche Gleichgewicht zu deinen Lasten verschieben) bedarf es deiner ausdrücklichen Zustimmung. Taxfix teilt dir die geplante Änderung in Textform mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mit und weist auf die Bedeutung deines Zustimmungserfordernisses ausdrücklich hin. Erteilst du innerhalb der Mitteilungsfrist keine Zustimmung, kann Taxfix den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter. Eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen findet nicht statt.

28.2.2. Für alle sonstigen, nicht wesentlichen Änderungen (insbesondere rein technische, organisatorische oder redaktionelle Anpassungen sowie Produkterweiterungen) teilt Taxfix dir die Änderung in Textform mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mit. Widersprichst du der Änderung innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich in Textform, gilt die Änderung als angenommen, soweit Taxfix dich in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge und auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen hat. Widersprichst du, kann Taxfix den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

28.2.3. Keiner Mitteilung bedürfen Änderungen, die mit ihrer Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung der Regelungen wirksam werden können, weil die Änderung (i) durch eine Änderung der Rechtslage, insbesondere durch Änderung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen, oder durch eine nach Vertragsschluss ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich wird; (ii) neue Dienste oder Leistungen einführt, die einer Beschreibung in den Regelungen bedürfen, sofern dies für die laufenden Vertragsverhältnisse keine zusätzlichen Pflichten begründet; (iii) redaktioneller oder klarstellender Natur ist und den materiellen Regelungsgehalt der betroffenen Bestimmung nicht verändert; oder (iv) ausschließlich zu deinem Vorteil wirkt und die Vertragsstruktur im Übrigen unberührt lässt.

28.3. Taxfix ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Du wirst über eine Abtretung in Textform informiert; bis zum Zugang dieser Information kannst du mit befreiender Wirkung weiterhin an Taxfix zahlen. Soweit zur Forderungsdurchsetzung die Weitergabe deiner personenbezogenen Daten an Dritte (insbesondere Inkassod ienstleister, Forderungs käufer oder Auskunfteien) erforderlich ist, erfolgt diese nach Maßgabe der Datenschutzhinweise.

28.4. Auf Verträge zwischen Taxfix und dir findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbraucher*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleibt der zwingende Verbraucherschutz dieses Staates unberührt.

28.5. Diese Bedingungen werden in einer deutschen und einer englischen Fassung bereitgestellt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen beiden Fassungen geht die deutsche Fassung vor.

28.6. Taxfix ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsv erfahren vor einer Verbrauchers chlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Beschwerden erreichst du uns unter [email protected].

28.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

28.8. Diese Bedingungen treten in der vorliegenden Fassung mit deinem Vertragsschluss in Kraft. Du bist an die zum Zeitpunkt deines Vertragsschlusses geltende Fassung gebunden.


Anlage 1 · Muster-Widerrufsformular

(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle bitte dieses Formular aus und sende es an die Adresse unten zurück.)

Muster-Widerrufsformular

(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle bitte dieses Formular aus und sende es an die Adresse unten zurück.)

  • An: Taxfix SE, Köpenicker Str. 122, 10179 Berlin
  • E-mail: [email protected]
  • Hiermit widerrufe(n) Ich/Wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum (*) Unzutreffendes streichen.


Anlage 2 · Sonderbedingungen für Unternehmer*innen

Diese Sonderbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Taxfix SE (die „AGB") für Verträge, die du als Unternehmer*in im Sinne von § 14 BGB abschließt. Bei Widersprüchen zu den AGB gehen diese Sonderbedingungen vor; im Übrigen gelten die AGB unverändert weiter. Die Begriffsbestimmungen aus Ziff. 2 der AGB gelten entsprechend.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Sonderbedingungen gelten für alle Verträge, die du als Unternehmer*in im Sinne von § 14 BGB mit Taxfix abschließt. Sie gelten insbesondere für die Funktion zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung.

1.2. Die Begriffsbestimmungen aus Ziff. 2 der AGB gelten entsprechend.

2. Kein Widerrufsrecht

Bei Verträgen, die du als Unternehmer*in abschließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 13, 14 BGB). Ziff. 16 der AGB findet keine Anwendung.

3. Preise und Umsatzsteuer

Abweichend von Ziff. 12.2 der AGB werden alle Preise netto ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert hinzugesetzt und in der Rechnung als eigener Posten ausgewiesen (§ 14 UStG).

4. Zahlung im Abonnement

4.1. Abweichend von Ziff. 14.1 der AGB wird die Vergütung im Abonnement zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszyklus für diesen Zyklus im Voraus fällig.

4.2. Der Abrechnungszyklus beträgt einen (1) Monat, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1. Abweichend von Ziff. 17.1 bis Ziff. 17.3 der AGB besteht für das Abonnement eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Monat.

5.2. Das Abonnement kann mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats ordentlich gekündigt werden.

5.3. Die Regelungen in Ziff. 17 der AGB zu abweichenden Modalitäten in der Leistungsbeschreibung, zur Form der Kündigung sowie zum Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

6. Leistungen von Taxfix und Drei-Personen-Verhältnis

6.1. Soweit dein Tarif vorsieht, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und/oder die Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch eine Partnerkanzlei erstellt werden, gilt Ziff. 9 der AGB entsprechend. Die Partnerkanzlei erbringt diese Leistungen als laufende, fristgebundene Leistung für die in der Leistungsbeschreibung bestimmten Voranmeldungszeiträume (monatlich oder vierteljährlich) sowie für das jeweilige Kalenderjahr.

6.2. Abweichend von Ziff. 8.3 bis 8.5 der AGB bemisst sich die Leistung nicht nach dem Veranlagungsjahr, sondern nach dem jeweiligen Voranmeldungszeitraum bzw. dem Kalenderjahr. Die Partnerkanzlei stellt die jeweilige Voranmeldung bzw. Erklärung so rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 18 UStG, ggf. zuzüglich Dauerfristverlängerung) in der Plattform zur Übermittlung bereit, dass dir eine angemessene Prüffrist verbleibt; Ziff. 9.7 der AGB gilt entsprechend.

6.3. Du stellst die für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum erforderlichen Unterlagen und Angaben spätestens bis zu der in der Leistungsbeschreibung bestimmten Vorlauffrist vollständig über die Plattform bereit. Gehen die Unterlagen oder Antworten später ein, kann eine fristgerechte Erstellung und Bereitstellung nicht gewährleistet werden; Ziff. 20.4 der AGB gilt entsprechend, eine Haftung von Taxfix oder der Partnerkanzlei für hieraus entstehende Folgen (insbesondere Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge) ist insoweit ausgeschlossen.

6.4. Soweit für die Erstellung und Übermittlung eine Vollmacht erforderlich ist, erstreckt sich diese auf die wiederkehrende Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie auf den Antrag auf Dauerfristverlängerung; Ziff. 9.5 und 9.6 der AGB gelten entsprechend.

6.5. Endet das Abonnement, erbringt die Partnerkanzlei noch die Leistungen für bereits begonnene oder beauftragte Voranmeldungszeiträume, für die die Vergütung fällig geworden ist; im Übrigen endet die laufende Leistungspflicht mit Wirksamwerden der Beendigung. Ziff. 18 der AGB gilt entsprechend.

7. Haftung

7.1. Abweichend von Ziff. 24 der AGB gilt für Verträge mit Unternehmer*innen Folgendes:

7.1.1. Die Haftung von Taxfix für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf die im Jahr vor dem schadensauslösenden Ereignis von dir an Taxfix gezahlte Vergütung beschränkt.

7.1.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Taxfix nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Nutzungen, Geschäftsausfall, Datenverlust, Wertminderung sowie Schäden an deinem geschäftlichen Ruf.

7.1.3. Mängel- und Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf (12) Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.1.4. Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von Taxfix übernommenen Garantie unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.2. Die Regelungen in Ziff. 24.1, Ziff. 24.3 bis Ziff. 24.6 der AGB bleiben unberührt.


Version: 9.0 / Letzte Änderung: Juni 2026