AGB für das Taxfix Partnerprogramm für unabhängige Finanzberater
Diese Teilnahmebedingungen („Bedingungen“) regeln Ihre Teilnahme als unabhängiger Vermittler („Berater“ oder „Sie“) am Partnerprogramm der Taxfix SE („Programm“). Durch die Bestätigung ihrer Teilnahme telefonisch oder per Email erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Zweck
Taxfix SE („Taxfix“) ermöglicht ausgewählten unabhängigen Finanzberatern, exklusive Taxfix-Gutscheincodes an ihre Kunden weiterzugeben. Ziel ist es, Ihren Kunden einen Mehrwert zu bieten, indem sie einen Rabatt auf die Nutzung der Taxfix-App erhalten.
1. Keine Steuerberatung
Sie dürfen keine Steuerberatung leisten oder sich als Mitarbeiter*in oder Vertreter*in von Taxfix ausgeben.
2. Nutzung von Marke und Materialien
a) Den Beratern wird von Taxfix eine Auswahl an Materialien zur Nutzung im Rahmen des Programms zur Verfügung gestellt. Sie dürfen den Namen, da Logo und die Materialien von Taxfix nur wie von Taxfix bereitgestellt oder ausdrücklich genehmigt verwenden.
b) Es ist Ihnen untersagt:
i. Taxfix-Materialien oder Logos zu verändern – mit Ausnahme ausdrücklich dafür vorgesehener individualisierbarer Vorlagen (z. B. Präsentationsfolien).
ii. Die Marke Taxfix in (Online-Anzeigen, auf öffentlichen Plattformen, Massenaussendungen oder auf Messen) zu verwenden. Es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung vor.
iii. Den Eindruck einer Partnerschaft, Unterstützung oder eines Arbeitsverhältnisses mit Taxfix zu erwecken.
c) Sie dürfen Taxfix im Rahmen persönlicher Gespräche mit Kund*innen oder in privaten Kommunikationskanälen (z. B. E-Mail, Messenger) erwähnen und genehmigte Materialien weitergeben.
3. Regeln zur Nutzung von Gutscheincodes
a) Jeder Gutscheincode ist einzigartig und Ihnen persönlich zugeordnet. Die Codes gelten nur für neue Nutzer*innen der Taxfix-App.
b) Taxfix behält sich das Recht vor, die Anzahl der Einlösungen pro Code zu begrenzen, um Missbrauch zu vermeiden.
c) Sie dürfen die Codes weder verkaufen, tauschen noch öffentlich verbreiten.
4. Vergütung
a) Die Vergütung für die Einlösung von Gutscheincodes richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Provisionsmodell. Dieses stellt Taxfix in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website zur Verfügung.
b) Maßgeblich für die Vergütung ist die Anzahl der von den Kunden des jeweiligen Beraters eingelösten Gutscheine gemäß des gültigen Provisionsmodells. Änderungen des Provisionsmodells sowie an den Auszahlungsmodalitäten werden mindestens 14 Tage im Voraus auf der Website mitgeteilt.
c) Die Auszahlung der Provision erfolgt quartalsweise innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichen einer gültigen Rechnung. Vor Auszahlung der Provision kann Taxfix einen geeigneten Nachweis darüber verlangen, dass eine persönliche Beratung durch den Partner stattgefunden hat. Taxfix behält sich im Einzelfall das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Auszahlung der Provision ganz oder teilweise zu verweigern, sofern begründete Zweifel an der persönlichen Beratung oder dem erbrachten Nachweis darüber bestehen.
d) Stornierungen, Rückgaben oder sonstige Umstände können eine Kürzung der Vergütung oder eine Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge zur Folge haben.
5. Compliance und Ausschluss
a) Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere in den Bereichen Werbung, Verbraucherschutz und Steuerberatung.
b) Taxfix behält sich das Recht vor, Ihre Teilnahme am Programm jederzeit zu beenden, insbesondere bei:
i. Verstößen gegen diese Bedingungen.
ii. Missbrauch von Gutscheincodes, als Missbrauch gilt insbesondere:
1. die öffentliche Verbreitung von Gutscheinen
2. Nutzung von Fake-Accounts oder automatisierten Verfahren zur Code Verbreitung.
3. Fehlende persönliche Beziehung oder Beratung zwischen Berater und geworbenem Kunden.
iii. Falscher Darstellung oder unautorisierter Nutzung der Marke.
c) Bei der Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm entsteht kein Anspruch auf Vergütung.
6. Vertraulichkeit
a) Sie verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Programm erhalten, vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere Informationen über die Struktur und Funktionsweise des Programms, sowie sämtliche Vergütungsvereinbarungen.
Diese Informationen dürfen weder während der Programmlaufzeit noch nach deren Beendigung an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise offengelegt werden.
b) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher
Anordnung erforderlich ist. In diesem Fall ist Taxfix vorab schriftlich zu informieren.
c) Sie verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu schützen und eine unbefugte Nutzung oder Weitergabe zu verhindern.
d) Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung kann zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit führen.
7. Haftung
Sie sind allein verantwortlich für Ihre Kommunikation mit Kund*innen. Taxfix übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus Ihren Aussagen oder Ihrem Verhalten ergeben. Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Vertretung und keine Partnerschaft.
8. Änderung der Bedingungen
Taxfix behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Programms jederzeit zu ändern oder das Programm zu beenden. Bei wesentlichen Änderungen wird Taxfix Ihnen das mit einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten auf der Website mitteilen. Wenn Sie das Programm nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzen, gelten die neuen Bedingungen als von Ihnen akzeptiert.
9. Schlussbestimmungen
a) Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Berlin, Deutschland.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.