Steuererklärung für Autor*innen
Von Honoraren und Tantiemen bis Arbeitszimmer und Recherchekosten: Taxfix zeigt dir, welche Ausgaben du als Autor*in typischerweise absetzen kannst – und worauf du steuerlich achten solltest.
Flexibel einreichen: Für Smartphone und Computer
Deutschlands beliebteste mobile Steuer-App: + 5 Mio. Downloads
Das Wichtigste in Kürze:
- Autor*innen haben oft mehrere Einkunftsarten gleichzeitig, z. B. Honorare, Tantiemen, Vorschüsse oder zusätzlich ein Angestelltenverhältnis.
- Viele Autor*innen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, weil auf Honorare keine Lohnsteuer automatisch einbehalten wird.
- Typische berufliche Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fachliteratur, Recherche-, Reise- oder Fortbildungskosten können steuerlich relevant sein.
- Auch Arbeitszimmer oder Homeoffice spielen bei Autor*innen häufig eine Rolle.
- Einnahmen können unregelmäßig oder zeitlich versetzt fließen. Das macht die Steuerplanung besonders wichtig.
- Fristen beachten: Bei Pflichtabgabe gilt regelmäßig der 31. Juli des Folgejahres.
Du willst das ohne Formular-Frust erledigen? Mit Taxfix hast du zwei Wege:
DIY in der App: Du machst deine Steuererklärung selbst – geführt Schritt für Schritt.
Experten-Service: Steuerexpert*innen erstellen deine Erklärung, du prüfst und gibst frei.
01.
Deshalb lohnt sich eine Steuererklärung für Autor*innen
Viele Autor*innen starten ihre Tätigkeit nebenberuflich: ein Artikel hier, ein Honorar dort, vielleicht später ein Buchvertrag oder regelmäßige Aufträge. Steuerlich ist dabei weniger entscheidend, wie kreativ du arbeitest, sondern wie deine Einnahmen entstehen.
Sobald du als Autor*in Honorare oder Tantiemen erhältst, handelt es sich in der Regel um selbstständige Einkünfte. Für diese wird keine Einkommensteuer automatisch einbehalten – anders als bei einem klassischen Angestelltengehalt. Genau deshalb erwartet das Finanzamt in vielen Fällen eine Steuererklärung.
Typische Konstellationen bei Autor*innen:
- freiberufliche Autor*innentätigkeit ohne Festanstellung
- Autor*innentätigkeit neben einem Angestelltenjob
- Einnahmen aus mehreren Quellen (Verlage, Medienhäuser, Plattformen)
- unregelmäßige Zahlungen, z. B. Vorschüsse, Nachzahlungen oder Tantiemen
Achtung:
Viele Autor*innen merken erst spät, dass sie abgabepflichtig sind – etwa weil sie „nur nebenbei“ schreiben. Steuerlich zählt aber nicht der Umfang, sondern die Art der Einkünfte.
Eine Steuererklärung lohnt sich für Autor*innen gleich aus mehreren Gründen:
- Du setzt deine berufsbedingten Kosten korrekt ab und senkst deine Steuerlast.
- Du vermeidest Nachfragen, Schätzungen oder Verspätungszuschläge.
Du behältst den Überblick über deinen tatsächlichen Gewinn – nicht nur über deine Einnahmen.
Verlängere die Frist mit dem Experten-Service
Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.
Jetzt starten02.
Typische Steuervorteile für Autor*innen
Für Autor*innen ist steuerlich vor allem eines entscheidend: Einnahmen und Ausgaben sauber trennen und vollständig erfassen. Der wichtigste Hebel zur Steuerersparnis sind dabei in der Regel die Betriebsausgaben (bei Selbstständigkeit) oder Werbungskosten (bei angestellter Tätigkeit).
1) Berufliche Ausgaben: Alles, was du fürs Schreiben brauchst
Typische steuerlich relevante Kosten sind zum Beispiel:
- Arbeitsmittel
Laptop, Bildschirm, Tastatur, Drucker, Schreibsoftware, Cloud-Dienste - Fachliteratur & Recherche
Fachbücher, Zeitungen, Magazine, Datenbanken, Archive
Büromaterial
Papier, Druckkosten, Ordner, Schreibwaren - Telefon & Internet
anteilig, wenn beruflich genutzt
Diese Ausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn bzw. dein zu versteuerndes Einkommen.
2) Arbeitszimmer oder Homeoffice
Viele Autor*innen arbeiten überwiegend von zu Hause. Steuerlich kommen zwei Varianten infrage:
- Häusliches Arbeitszimmer, wenn ein separater Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Homeoffice-Pauschale, wenn kein anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt.
Welche Option greift, hängt von deiner Wohn- und Arbeitssituation ab. Taxfix fragt diese Punkte gezielt ab und ordnet sie korrekt ein.
3) Fortbildungen, Lesungen & Reisen
Autor*innen investieren regelmäßig in ihre Weiterentwicklung und Sichtbarkeit. Steuerlich relevant sein können u. a.:
- Schreibseminare, Workshops, Coachings
- Messen, Branchentreffen, Lesungen
- Reisekosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung)
Wichtig ist immer der berufliche Zusammenhang – private Reisen zählen nicht.
4) Private Sonderausgaben nicht vergessen
Auch wenn deine Autor*innentätigkeit im Fokus steht: Einige private Ausgaben wirken steuerlich unabhängig von deiner beruflichen Tätigkeit. Das gilt auch dann, wenn du über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert bist (sofern du dort versichert bist). Typische Beispiele:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. über die KSK)
- Altersvorsorge/Rentenbeiträge (häufig ebenfalls über die KSK; ggf. zusätzlich private Vorsorge)
- Spenden
Diese Posten werden als Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt und können deine Steuerlast zusätzlich senken.
03.
So hilft dir Taxfix bei deiner Steuererklärung als Autor*in
Gerade bei Autor*innen kommen oft mehrere Einnahmearten und viele einzelne Kosten zusammen. Genau hier setzt Taxfix an.
Geführtes Frage-Antwort-Prinzip
Statt Steuerformulare auszufüllen, beantwortest du bei Taxfix verständliche Fragen. Die Taxfix App erkennt automatisch:
- ob du selbstständig, angestellt oder beides bist,
- welche Einkunftsarten relevant sind,
- welche Anlagen benötigt werden.
Das ist besonders hilfreich, wenn du zum ersten Mal selbstständige Einkünfte erklärst.
Überblick statt Zahlensalat
Mit Taxfix kannst du:
- Einnahmen aus Honoraren und anderen Tätigkeiten strukturiert erfassen
- typische Ausgaben gezielt angeben
- Plausibilitätsprüfungen nutzen, um Fehler zu vermeiden
Noch bevor du einreichst, siehst du eine Schätzung deiner Steuererstattung oder Nachzahlung.
Mit Taxfix: Zwei Wege für dich, je nach Komplexität
Taxfix bietet dir zwei praktische Varianten: Du kannst deine Steuererklärung kostenlos bis zur Berechnung erstellen oder du nutzt den Expert*innen-Service, bei dem 20 % deiner Rückerstattung fällig werden.
Steuererklärung selbst erstellen
Ab 39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.
Verständliche Fragen
Plausibilitätsprüfung
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung
Geld sparen und exklusive Vorteile sichern mit Taxfix+
Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen ab nur 59,99€)
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 99,99 €
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99 €, auch für Paare).
Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen
Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung
Sicherer Dokumenten-Upload
Abgeben, bezahlen, entspannen.
04.
Wichtige Sonderregelungen für Autor*innen
Als Autor*in ist steuerlich vor allem entscheidend, ob du angestellt, selbstständig oder beides bist – und ob bei deinen Einnahmen (z. B. Honorare, Tantiemen) Steuern schon automatisch abgeführt wurden. Genau diese Punkte bestimmen, welche Regeln für dich gelten und ob du eine Steuererklärung abgeben musst.
1) Freiberuflich oder angestellt?
Autor*innen arbeiten häufig freiberuflich (selbstständig), zum Beispiel, wenn du Honorare für Artikel, Texte, Bücher oder Lesungen bekommst. Dann erklärst du deine Einnahmen und Ausgaben selbst, und es wird keine Lohnsteuer automatisch abgezogen.
Bist du dagegen angestellt (z. B. Redaktion, Verlag, Unternehmen), wird die Lohnsteuer meist schon über dein Gehalt abgeführt. Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, ist aber nicht automatisch wegen der Autor*innen-Tätigkeit Pflicht.
Wichtig: Wenn du neben dem Schreiben zusätzlich Waren verkaufst (z. B. Merch, Prints, Produkte) oder einen Shop betreibst, kann das eher gewerblich sein – das ist steuerlich ein anderes „Spielfeld“ als die reine Autor*innen-Tätigkeit.
2) Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung
Bei Autor*innen kann Umsatzsteuer ein Thema werden, wenn du regelmäßig Rechnungen stellst. Ob du Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht.
Als Kleinunternehmer*in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Wenn du nicht (mehr) Kleinunternehmerin bist, musst du in der Regel Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen (und kannst dafür oft Vorsteuer aus Ausgaben ziehen).
3) Pflicht vs. freiwillige Steuererklärung
Viele Autor*innen sind abgabepflichtig, sobald sie selbstständige Einnahmen haben (z. B. Honorare oder Tantiemen), weil dafür meist kein automatischer Steuerabzug erfolgt.
Wenn du nur angestellt bist und keine Pflichtgründe vorliegen, kannst du freiwillig abgeben. Oft lohnt sich das, wenn du berufliche Kosten hattest (z. B. Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildungen).
05.
Häufige Fehler bei Steuererklärungen von Autor*innen und wie du sie vermeidest
Bei Autor*innen gibt es bei der Steuererklärung einige typische Fehler, die schnell unterlaufen können. Taxfix zeigt dir, in welchen Punkten es schnell zu Problemen kommt und wie du sie vermeiden kannst:
1) Berufliche Kosten nicht ansetzen
Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildungen werden oft vergessen.
Tipp: Alles sammeln, was beruflich veranlasst ist.
2) Einnahmen falsch einordnen
Nicht jede Zahlung ist automatisch steuerfrei oder gleich zu behandeln.
Tipp: Einnahmen sauber trennen und korrekt zuordnen.
FAQ: Steuererklärung für Autor*innen
In der Regel nicht. Schriftstellerische Tätigkeit zählt laut § 18 EStG zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn du zusätzlich Waren verkaufst (z. B. Merchandise oder Printprodukte über einen eigenen Shop). In dem Fall kann ein gewerblicher Anteil entstehen, für den du ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen müsstest.
Steuerlich gilt bei Selbstständigen das sogenannte Zuflussprinzip nach § 11 EStG: Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem sie auf deinem Konto eingehen, nicht, wenn du die Leistung erbracht hast. Ein Vorschuss, den du im Dezember erhältst, gehört also ins alte Steuerjahr, auch wenn das Buch erst im nächsten Jahr erscheint. Taxfix hilft dir, deine Einnahmen dem richtigen Zeitraum zuzuordnen.
Ja, das ist gut möglich. Sobald das Finanzamt deinen ersten Steuerbescheid mit selbstständigen Einkünften erstellt hat, kann es vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 EStG). Das betrifft besonders Autor*innen, deren Honorare ohne Steuerabzug ausgezahlt werden. Plane diese Zahlungen unbedingt ein, damit es am Jahresende keine böse Überraschung gibt.
Die KSK selbst ist keine Steuer, sondern eine Sozialversicherung. Aber: Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die KSK kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen – genau wie andere Vorsorgeaufwendungen auch (§ 10 EStG). Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen.
Unsere Expert*innen
In besten Händen
Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.