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Steuererklärung für Ebay-Verkäufer*innen

eBay-Provisionen, Verpackungsmaterial, Porto, Wareneinkauf: Als eBay-Verkäufer*in kommen einige Kosten zusammen, die du steuerlich geltend machen kannst.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer auf eBay gelegentlich eigene Sachen verkauft, muss sich steuerlich meistens keine Sorgen machen. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind beim Privatverkauf in der Regel steuerfrei. 
  • Wird der Verkauf regelmäßig, planmäßig und mit Gewinnabsicht betrieben, stuft das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich ein. Dann werden Steuern auf den Gewinn fällig. 
  • Gewerbliche Verkäufer*innen können Betriebsausgaben wie Versandmaterial, eBay-Gebühren, Einkaufskosten und Arbeitsmittel steuerlich geltend machen.
  • Seit 2023 meldet eBay Verkaufsdaten an die Finanzbehörden, sobald du mindestens 30 Transaktionen oder mindestens 2.000 € Erlöse in einem Kalenderjahr erreichst (DAC7/PStTG). 
  • Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von über 24.500 € relevant.
  • Umsatzsteuer ist ein Thema, wenn du nicht (mehr) die Kleinunternehmerregelung nutzt (Vorjahresumsatz unter 25.000 €, laufendes Jahr unter 100.000 €). 
  • Fristen nicht verpassen: Bei Pflichtabgabe gilt regelmäßig der 31. Juli des Folgejahres.

Du willst das ohne Formular-Frust erledigen? Mit Taxfix hast du zwei Wege: Du kannst deine Steuererklärung selbst ganz einfach mit dem Frage-Antwort-Prinzip erstellen oder den Experten-Service nutzen, bei dem erfahrene Steuerberater*innen deine Erklärung für dich erledigen.

01.

Wann wird der eBay-Verkauf steuerlich relevant?

Millionen Menschen nutzen eBay, um gebrauchte Dinge loszuwerden. Und in den meisten Fällen ist das steuerlich völlig unproblematisch: Wer ab und zu alte Kleidung, Bücher oder Elektronik aus dem eigenen Haushalt verkauft, erzielt damit keine steuerpflichtigen Einkünfte. haufe

Spannend wird es, wenn aus dem gelegentlichen Ausmisten ein System wird. Das Finanzamt schaut dabei nicht auf einen einzelnen Euro-Betrag, sondern auf das Gesamtbild:

Wann der Verkauf gewerblich werden kann:

  • Du kaufst gezielt Ware ein und verkaufst sie mit Aufschlag weiter.
  • Du bietest regelmäßig viele Artikel an und füllst dein Sortiment laufend auf.
  • Du erzielst über einen längeren Zeitraum nennenswerte Einnahmen.

Drei gute Gründe, die Steuererklärung trotzdem ernst zu nehmen:

  • Du senkst deine Steuerlast, indem du alle berufsbedingten Kosten korrekt ansetzt.
  • Du vermeidest unangenehme Rückfragen, falls eBay deine Daten bereits gemeldet hat.
  • Du weißt am Ende genau, was wirklich als Gewinn übrig bleibt und was nur Umsatz war.

Achtung:

Es gibt keinen festen Freibetrag, ab dem eBay-Verkäufe automatisch gewerblich werden. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung: Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht und unternehmerisches Auftreten.

Drei gute Gründe, die Steuererklärung trotzdem ernst zu nehmen:

  • Du senkst deine Steuerlast, indem du alle berufsbedingten Kosten korrekt ansetzt.
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02.

Diese Kosten können eBay-Verkäufer*innen steuerlich geltend machen

Sobald dein eBay-Verkauf als gewerblich gilt, darfst du alle damit zusammenhängenden Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Das reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast.

1) Die wichtigsten Betriebsausgaben im Überblick

  • Einkaufskosten und Warenbestand Alles, was du gezielt zum Weiterverkauf einkaufst (z. B. Restposten, Secondhand-Ware, Großhandelsware)
  • Versand und Verpackung Porto, Versandtaschen, Kartons, Klebeband, Etiketten, Füllmaterial
  • eBay-Gebühren und Zahlungsabwicklung Angebotsgebühren, Verkaufsprovisionen, Gebühren für Zahlungsdienstleister
  • Arbeitsmittel Smartphone (anteilig), Laptop, Drucker, Waage, Fotolicht
  • Software und Tools Buchhaltungsprogramme, Listing-Tools, Bildbearbeitung
  • Telefon und Internet anteilig, wenn beruflich genutzt
  • Fahrtkosten z. B. zur Post, zum Paketshop oder zum Wareneinkauf

Nur tatsächlich betrieblich veranlasste Kosten zählen. Dein privater Online-Shopping-Abend ist keine Betriebsausgabe.

2) Umsatz ist nicht gleich Gewinn

Ein häufiges Missverständnis: Viele eBay-Verkäufer*innen sehen den Zahlungseingang und denken, das sei ihr Verdienst. Steuerlich relevant ist aber nur der Gewinn:

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

Wenn du einen Artikel für 50 € verkaufst, aber 20 € Einkaufspreis, 6 € Versand und 5 € eBay-Gebühren hast, liegt dein Gewinn bei 19 €. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation.

3) Sonderausgaben nicht vergessen

Unabhängig von deinem eBay-Geschäft können in der Steuererklärung auch Versicherungsbeiträge, Altersvorsorge oder Spenden eine Rolle spielen. Diese Posten werden zusätzlich berücksichtigt.

03.

Taxfix macht deine Steuererklärung als eBay-Verkäufer*in einfacher

Dutzende Verkäufe, unterschiedliche Gebühren, Rücksendungen und Versandkosten: Bei eBay sammeln sich schnell viele Einzelposten an. Taxfix hilft dir, das Ganze geordnet in die Steuererklärung zu bringen.

Schritt für Schritt statt Formular-Chaos

Taxfix stellt dir verständliche Fragen und leitet daraus ab:

  • ob du selbstständig, angestellt oder beides bist,
  • welche Einkunftsarten für dich relevant sind,
  • welche Anlagen du brauchst.

So kommst du auch ohne Steuerwissen ans Ziel.

Fehler erkennen, bevor sie passieren

Taxfix prüft deine Angaben auf Plausibilität und weist dich auf typische Lücken hin. Noch vor dem Einreichen siehst du eine Schätzung, ob eine Erstattung oder Nachzahlung auf dich zukommt.

Zwei Wege, ein Ziel

Du hast die Wahl: Entweder du erstellst deine Steuererklärung selbst per Frage-Antwort-Prinzip oder du übergibst an den Experten-Service, bei dem erfahrene Steuerberater*innen deinen Fall übernehmen.

Hinweis zu Umsatzsteuer:

 Wenn du als Regelunternehmer*in Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst, ist Taxfix dafür in der Regel noch nicht die passende Lösung. Für Kleinunternehmer*innen kann Taxfix je nach Steuerjahr und Fallkonstellation passen.

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04.

Sonderregelungen, die eBay-Verkäufer*innen kennen sollten

Drei Themen tauchen bei eBay-Verkäufer*innen besonders häufig auf. Hier bekommst du einen kompakten Überblick.

1) Privat vs. gewerblich: Wo liegt die Grenze?

Privat verkaufst du, wenn du eigene gebrauchte Sachen unregelmäßig und ohne Gewinnabsicht anbietest. Das ist steuerlich in der Regel unproblematisch.

Gewerblich wird es, wenn du nachhaltig, planmäßig und mit dem Ziel verkaufst, Einnahmen zu erzielen: regelmäßiger Nachschub, gezielter Einkauf zum Weiterverkauf, professioneller Ablauf. Dann brauchst du eine Gewerbeanmeldung und musst deine Einkünfte in der Steuererklärung angeben. 

2) eBay meldet deine Daten (DAC7)

Seit Januar 2023 ist eBay gesetzlich verpflichtet, Verkaufsdaten an die Finanzbehörden zu melden, wenn du in einem Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen abschließt oder Erlöse von mindestens 2.000 € (nach Abzug von Gebühren) erzielst. 

Gemeldet werden u. a. Name, Adresse, Steuer-ID und Gesamterlöse. Das bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst. Aber das Finanzamt hat deine Daten und kann bei Auffälligkeiten nachfragen.

3) Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Wenn du gewerblich verkaufst, kann Umsatzsteuer ein Thema werden. Viele starten als Kleinunternehmer*in und stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus (Vorjahresumsatz unter 25.000 €, laufendes Jahr unter 100.000 €). 

Überschreitest du diese Grenzen, musst du Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst du dann Vorsteuer aus deinen Einkäufen und Gebühren geltend machen.

05.

Typische Fehler bei der Steuererklärung als eBay-Verkäufer*in

Wer regelmäßig auf eBay verkauft, tappt bei der Steuer leicht in dieselben Fallen. So umgehst du die häufigsten:

1) „Ich verkaufe doch nur privat" – obwohl es längst gewerblich ist

Der Übergang ist fließend. Wer regelmäßig einkauft und weiterverkauft, ist schnell im gewerblichen Bereich.

Tipp: Frag dich ehrlich: Verkaufst du nur eigene Sachen oder betreibst du systematischen Handel?

2) Umsatz und Gewinn verwechselt

Ein hoher Zahlungseingang heißt nicht automatisch hoher Gewinn. Einkaufskosten, Versand und Gebühren müssen abgezogen werden.

Tipp: Trenne konsequent: Einnahmen, Gebühren, Versand, Einkaufskosten, Retouren.

3) Belege nicht aufbewahrt

Wenn eBay deine Daten meldet oder das Finanzamt nachfragt, brauchst du Nachweise. Tipp: Exportiere regelmäßig deine eBay-Verkaufsübersichten und speichere Belege für Einkäufe, Versand und Verpackung digital.

4) Keine oder verspätete Abgabe trotz Pflicht

Wer gewerblich verkauft, muss eine Steuererklärung abgeben. „Ich mache das nur nebenbei" schützt nicht vor Verspätungszuschlägen. 

Tipp: Lieber frühzeitig prüfen und rechtzeitig einreichen.

Hinweis

Aktuell unterstützt Taxfix noch keine Gewerbetreibenden, sondern lediglich Fälle, die unter die Kleinunternehmer*innen-Regelung fallen.

FAQ: Steuererklärung für Ebay-Verkäufer*innen

In der Regel nicht, solange du eigene gebrauchte Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkaufst (z. B. Kleidung, Bücher, Elektronik). haufe Bei Luxusgütern wie Schmuck, Uhren oder Sammlerstücken kann allerdings die einjährige Spekulationsfrist greifen: Verkaufst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, kann das steuerpflichtig sein.

Es gibt keine feste Euro-Grenze. Entscheidend ist, ob du nachhaltig, planmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst. Typische Anzeichen: gezielter Wareneinkauf, regelmäßiges Einstellen neuer Artikel, professioneller Auftritt.

Solange du rein privat verkaufst, also etwa gebrauchte eigene Sachen, gilt eine Freigrenze von 1.000 € Gewinn pro Jahr. Bleibst du darunter, ist der Gewinn steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Bei Alltagsgegenständen des persönlichen Gebrauchs fällt grundsätzlich keine Steuer an. Sobald du aber gewerblich verkaufst, spielt diese Freigrenze keine Rolle mehr, denn dann gelten die Regeln für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.


Seit 2023 meldet eBay deine Daten, wenn du in einem Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen abschließt oder mindestens 2.000 € Erlöse erzielst. Gemeldet werden u. a. Name, Adresse, Steuer-ID und Gesamterlöse. Eine Meldung bedeutet nicht, dass du automatisch Steuern zahlst.

Typische Betriebsausgaben sind Einkaufskosten, Versandmaterial, Porto, eBay-Gebühren, Arbeitsmittel (anteilig) und Fahrtkosten. Entscheidend ist, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

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Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.