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Steuererklärung für Hausbesitzer*innen

Als Hausbesitzer*in sind Handwerkerboni bis 1.200 €, haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 € und bei Energiesanierung bis zu 40.000 € Steuerermäßigung möglich.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Als Hausbesitzer*in kannst du bei Handwerkerleistungen einen Teil der Kosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen (max. 1.200 € pro Jahr).
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr drin (z. B. Gartenpflege oder Reinigung, jedoch unter Bedingungen).
  • Für energetische Sanierungen am selbstgenutzten Haus kann es eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 % der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt, geben (über drei Jahre verteilt).
  • Vermietest du (auch nur teilweise), können sich zusätzliche Abzugsmöglichkeiten und oft auch eine Abgabepflicht ergeben.
  • Für Steuerboni brauchst du in der Regel eine Rechnung und eine unbare Zahlung (Überweisung, Karte). Barzahlung zählt meist nicht.

Egal, ob du deine Steuererklärung selbst erstellst oder den Experten-Service nutzt: Mit Taxfix erledigst du sie schnell und sicher. DIY mit leicht verständlichen Fragen ist kostenlos bis zur Berechnung, danach ab 39,99 € für die Übermittlung ans Finanzamt. Beim Expertinnen-Service zahlst du 20 % deiner Rückerstattung (mindestens 99,99 €).


01.

Deshalb lohnt sich eine Steuererklärung für Hausbesitzer*innen

Als Hausbesitzer*in hast du oft Ausgaben, die Mieter*innen so nicht haben: Reparaturen, Wartung, Garten, Schornsteinfeger, Modernisierung oder sogar eine energetische Sanierung. Genau hier liegt der steuerliche Hebel.

Die Ausgangslage kann dabei sehr unterschiedlich aussehen:

  • Du wohnst selbst im Haus und lässt regelmäßig etwas machen (Renovierung, Heizung, Elektrik).
  • Du vermietest eine Einliegerwohnung oder einen Teil des Hauses.
  • Du hast das Haus gekauft und steckst Geld in Instandhaltung, Umbau oder energetische Maßnahmen.

Hinweis zur Abgabepflicht

Nur weil du ein Haus besitzt, musst du nicht automatisch eine Steuererklärung abgeben. Aber bestimmte Konstellationen können dazu führen, dass eine Abgabe Pflicht wird. Besonders häufig tritt der Fall auf, wenn Vermietungseinkünfte dazukommen (auch anteilig) oder wenn weitere Einkünfte/Steuerklassen-Konstellationen eine Pflicht auslösen. Wenn du unsicher bist, ist eine gut strukturierte Steuererklärung der einfachste Weg, um Klarheit zu schaffen.

Der Nutzen für dich: Du kannst dir über Steuerermäßigungen direkt Steuern sparen. Und du stellst sicher, dass du bei gemischter Nutzung (selbst bewohnt + vermietet) nichts übersiehst, was später zu Rückfragen vom Finanzamt führen könnte.

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02.

Typische Steuervorteile für Hausbesitzer*innen

Als Hausbesitzer*in kannst du viele Kosten rund ums Eigenheim steuerlich geltend machen – vor allem dann, wenn es um Handwerkerarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder energetische Sanierungen geht.

1) Handwerkerleistungen: Steuerbonus fürs Zuhause

Wenn du Handwerker*innen für Renovierung, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt bezahlst, kannst du 20 % der Arbeitskosten (inkl. Fahrt-/Maschinenkosten) direkt von der Steuerschuld abziehen (maximal 1.200 € pro Jahr). Materialkosten zählen dabei in der Regel nicht mit. Typische Beispiele sind Badrenovierung, Elektrik, Malerarbeiten, Dachreparatur oder Heizungswartung.

So verknüpfst du das direkt mit Taxfix: In der App gibst du die begünstigten Handwerkerkosten an. Taxfix führt dich durch die nötigen Angaben (vor allem: Arbeitskosten aus der Rechnung).

2) Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe im Haushalt steuerlich nutzen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Betreuung, Winterdienst) kann es eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr geben. Wichtig ist, dass es um Leistungen im Haushalt geht und du sauber per Rechnung/Überweisung nachweisen kannst.

Mit Taxfix: Du trägst die Ausgaben strukturiert ein. So vergisst du typische Positionen wie Gartenpflege oder regelmäßige Serviceleistungen nicht.

3) Energetische Sanierung am selbstgenutzten Haus

Wenn du dein Haus selbst bewohnst und energetisch sanierst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung bekommen: insgesamt 20 % der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt, verteilt über drei Jahre. 

Damit du die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bekommst müssen:

  • Selbstnutzung: Du nutzt das Haus/die Wohnung im Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken (unentgeltlich überlassene Räume zählen weiterhin als Selbstnutzung).
  • Gebäudealter: Das Objekt ist bei Start der Maßnahme älter als 10 Jahre (maßgeblich: Beginn der Herstellung).
  • Begünstigte Maßnahmen: Es muss eine der im Gesetz genannten Maßnahmen sein (z. B. Dämmung, Fenster/Türen, Lüftung, Heizung, digitale Energiesysteme, Heizungsoptimierung) und die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
  • Fachunternehmen + Bescheinigung: Die Arbeiten macht ein Fachunternehmen und du brauchst die Bescheinigung nach amtlichem Muster.
  • Rechnung & Überweisung: Du hast eine Rechnung (mit Maßnahme/Arbeitsleistung/Objektadresse) und zahlst unbar aufs Konto des Unternehmens.
  • Keine Doppelförderung: Nicht parallel als Werbungskosten/Betriebsausgaben etc. und nicht gleichzeitig mit § 10f oder § 35a; außerdem nicht, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden.

Mit Taxfix: Du kannst solche Maßnahmen als eigenen Block erfassen und behältst die notwendigen Angaben im Blick (z. B. Zeitpunkt, Kosten, Nachweise).

4) Wenn du (teilweise) vermietest: andere Spielregeln

Sobald du vermietest, kann ein Teil deiner Kosten nicht mehr „Steuerbonus“, sondern klassisch als Werbungskosten rund um Vermietung und Verpachtung relevant sein (z. B. anteilige Zinsen, Reparaturen im vermieteten Bereich, Verwalterkosten, Versicherungen). Das kann sich steuerlich stark auswirken, ist aber auch fehleranfällig, weil du sauber aufteilen musst (selbst genutzt vs. vermietet).


03.

So hilft dir Taxfix bei deiner Steuererklärung als Hausbesitzer*in

Als Hausbesitzer*in willst du vor allem zwei Dinge: nichts verschenken und keine Formulare wälzen. Denn Haus-Themen hängen oft von Details (Rechnung richtig aufteilen, Arbeitskosten erkennen, Zahlungsnachweis) ab. Taxfix hilft dir, genau diese Punkte sauber einzutragen.

DIY: Du machst es selbst, aber geführt

  • Du beantwortest verständliche Fragen, statt Paragrafen zu lesen.
  • Taxfix erinnert dich an typische Haus-Themen wie Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder energetische Maßnahmen.
  • Kostenlos bis zur Berechnung, danach ab 39,99 € für die Übermittlung.

Experten-Service: Du lässt machen

Wenn dein Fall komplexer ist (z. B. teilvermietet, Umbau mit Aufteilung, viele Rechnungen, Sanierung über mehrere Jahre), kannst du den Expert*innen-Service nutzen:

  • Unabhängige Steuerberater*innen erstellen deine Steuererklärung.

Die Kosten betragen 20 % deiner Rückerstattung, mindestens 99,99 €.

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04.

Wichtige Sonderregelungen für Hausbesitzer*innen

Als Hausbesitzer*in kannst du viele Kosten rund ums Eigenheim steuerlich geltend machen – vor allem dann, wenn es um Handwerkerarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder energetische Sanierungen geht.

1) Steuerbonus gibt’s nur mit Rechnung und Überweisung

Für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gilt praktisch: Du brauchst eine Rechnung, und die Zahlung sollte unbar erfolgen. Sonst wird der Bonus häufig nicht anerkannt.

2) Handwerker vs. haushaltsnahe Dienstleistungen: nicht verwechseln

Beides sind Steuerermäßigungen, aber sie greifen für unterschiedliche Leistungen und Höchstbeträge. Bei Handwerkerleistungen geht es typischerweise um Renovieren/Modernisieren, bei haushaltsnahen Dienstleistungen eher um regelmäßig anfallende Tätigkeiten im Haushalt.

3) Energetische Maßnahmen: nur für selbstgenutztes Wohneigentum und mit Bedingungen

Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist an Voraussetzungen geknüpft (z. B. selbst genutzt, Gebäudealter, fachgerechte Ausführung/Nachweise). Dafür kann die Förderung hoch sein: bis zu 40.000 € pro Objekt.

4) Pflicht vs. freiwillige Steuererklärung, speziell bei Häusern

Ob du als Hausbesitzer*in eine Steuererklärung abgeben musst oder ob sie freiwillig ist, hängt vor allem davon ab, ob du das Haus nur selbst bewohnst oder (teilweise) vermietest – und ob sich durch begünstigte Ausgaben eine spürbare Steuerersparnis lohnt.

  • Oft freiwillig, wenn du „nur“ selbst drin wohnst und keine weiteren Pflichtgründe vorliegen.
  • Häufig Pflicht, wenn du (teilweise) vermietest und dadurch zusätzliche Einkünfte hast, die erklärt werden müssen.
  • Sinnvoll, wenn du viele begünstigte Rechnungen hast (Handwerker, Haushaltshilfe, Gartenpflege, Energiesanierung) und die Steuerersparnis mitnehmen willst.

5) Hausverkauf: kann steuerlich relevant sein

Wenn du ein Haus/eine Wohnung im Privatvermögen verkaufst, hängt die Steuerpflicht meist an § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte):

  • Steuerpflichtig ist der Gewinn typischerweise, wenn du innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkaufst und die Immobilie nicht unter die Selbstnutzungs-Ausnahme fällt (z. B. weil sie vermietet war).
  • Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen.
  • Ebenfalls nicht steuerpflichtig (trotz Verkauf innerhalb von 10 Jahren), wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde – entweder durchgehend zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Verkauf oder wenigstens im Verkaufsjahr und in den zwei Kalenderjahren davor.

Bei Erbe/Schenkung: Für die 10-Jahres-Frist zählt grundsätzlich die Anschaffung durch den/die Rechtsvorgänger*in (du „übernimmst“ also deren Kaufdatum).

Tipp

Wenn du unsicher bist, ob du Selbstnutzung erfüllst (z. B. zwischendurch Vermietung), lohnt sich ein früher Check. Dann weißt du rechtzeitig, ob du etwas in der Steuererklärung angeben musst.

05.

Häufige Fehler bei Steuererklärungen von Hausbesitzer*innen und wie du sie vermeidest

Bei der Steuererklärung rund ums Haus entstehen Fehler selten aus Absicht – meist liegt es daran, dass Belege, Nachweise und Aufteilungen (z. B. Arbeits- vs. Materialkosten oder selbst genutzt vs. vermietet) schnell komplex werden. Diese typischen Stolperfallen solltest du kennen:

1) Arbeitskosten nicht getrennt ausgewiesen

Wenn in der Handwerkerrechnung Arbeits- und Materialkosten nicht sauber getrennt sind, kann das Finanzamt den Steuerbonus kürzen oder ganz ablehnen, obwohl du eigentlich Anspruch hättest.

Tipp: Bitte Handwerker*innen um eine Rechnung mit klar ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.

2) Bar bezahlt statt überwiesen

Bei Barzahlung fehlt oft der geforderte Zahlungsnachweis, und genau das kann dazu führen, dass Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich nicht anerkannt werden.

Tipp: Zahle solche Leistungen per Überweisung oder Karte und bewahre die Rechnung und den Zahlungsbeleg auf.

3) Haushaltsnahe Dienstleistungen falsch eingeordnet

Wenn du Leistungen angibst, die nicht als haushaltsnah gelten (oder nicht im Haushalt erbracht wurden), riskierst du Rückfragen oder Streichungen  und am Ende stimmt deine Ersparnis nicht.

Tipp: Trage nur Leistungen ein, die wirklich zum Haushalt gehören, und halte die Rechnung sauber bereit.

4) Energiesanierung ohne Voraussetzungen/Nachweise

Ohne passende Voraussetzungen und Nachweise kann die Förderung für energetische Maßnahmen scheitern, selbst wenn die Sanierung fachlich sinnvoll war.

Tipp: Prüfe vor Start (oder spätestens vor Abgabe), ob die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und welche Nachweise du brauchst.

5) Teilvermietung: Kosten nicht korrekt aufgeteilt

Wenn du z. B. eine Einliegerwohnung vermietest und Kosten nicht korrekt auf selbst genutzt vs. vermietet aufteilst, kann das zu falschen Angaben, Nachfragen oder einer ungünstigen steuerlichen Wirkung führen.

Tipp: Dokumentiere Wohnflächen/Anteile und sammle Kosten getrennt, damit eine nachvollziehbare Aufteilung möglich ist.

Hinweis

Bestimmte Vermietungsfälle sind aktuell nicht (vollständig) über Taxfix abbildbar. Dazu zählen u. a. Vermietung im Ausland, kurzfristige Vermietung (z. B. Ferienwohnung/Pension), Untervermietung oder verbilligte Überlassung sowie Vermietung an Angehörige/Unternehmerinnen oder für öffentliche Zwecke. Wenn das auf dich zutrifft, kann eine Prüfung durch Steuerexpertinnen sinnvoll sein.

FAQ: Steuererklärung für Hausbesitzer*innen

Nicht automatisch. Pflichtig wird es häufig, wenn du Vermietungseinkünfte hast oder andere Gründe eine Abgabepflicht auslösen. Wenn du nur selbst im Haus wohnst, ist die Erklärung oft freiwillig, kann sich aber lohnen, wenn du Handwerker- oder Haushaltskosten geltend machen willst.

Für selbstgenutztes Wohneigentum sind besonders häufig:

  • Handwerkerleistungen (Steuerbonus bis 1.200 €)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Steuerbonus bis 4.000 €)
  • Energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Haus (bis zu 40.000 € Förderung möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt sind)

Bei Vermietung kommen je nach Fall weitere Kosten als Werbungskosten in Betracht (dann zählt vor allem eine saubere Aufteilung).


Die steuerliche Förderung kann insgesamt 20 % der Kosten betragen, insgesamt maximal 40.000 € pro Objekt, verteilt über drei Jahre (bei erfüllten Voraussetzungen).

Für das Steuerjahr 2025 gilt bei Abgabepflicht ohne Beratung in der Regel der 31. Juli 2026. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist für 2025 typischerweise bis 28. Februar 2027.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

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Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.