Steuererklärung für Kleinunternehmer*innen: Das musst du wissen
Als Kleinunternehmer*in musst du auch ohne Umsatzsteuerpflicht eine Steuererklärung abgeben.
Aber kein Stress – hier erfährst du kurz und einfach, welche Pflichten du hast, welche Unterlagen nötig sind und wie du dir Geld zurückholen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch Kleinunternehmer*innen müssen eine Steuererklärung abgeben.
- Relevante Steuerarten: Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer – Umsatzsteuer entfällt in den meisten Fällen durch § 19 UStG.
- Wichtige Formulare: Mantelbogen, Anlage G oder S, Anlage EÜR, Vorsorgeaufwand.
- Absetzbar sind Betriebsausgaben wie Büromaterial, Fahrtkosten, betriebliche Versicherungen und das Arbeitszimmer.
- Abgabefrist: Für das Steuerjahr 2024 der 31.07.2025 (ohne Steuerberater) oder der 30.04.2026 (mit Steuerberater)
- Grundlage für die Gewinnermittlung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Besonderheit: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, Pflichtangabe nach § 19 UStG, kein Vorsteuerabzug.
01.
Welche Steuern betreffen Kleinunternehmer*innen?
Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige und Unternehmer sind: die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Als Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r bist du verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dein Gewinn zählt dabei als Einkommen.
Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht – solange du die Umsatzgrenze nicht überschreitest. Für 2024 gilt eine Grenze von 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr.
Ab 2025 gilt eine andere Regelung: im Vorjahr weniger als 25.000 € und im laufenden weniger als 100.000 €. Hier wird auf den tatsächlichen Umsatz geachtet.
Du musst keine Umsatzsteuer abführen, wenn du unter den neuen Grenzen bleibst.
Grenzen:
- Umsatz im Vorjahr weniger als 25.000 €.
- Umsatz im laufenden Jahr weniger als 100.000 €.
Grundlage:
Es zählt der tatsächlich erzielte Umsatz, nicht mehr nur die Prognose.
Gewerbesteuer
Diese wird nur fällig, wenn du gewerblich tätig bist und dein Jahresgewinn über 24.500 € liegt.
02.
Was darfst du steuerlich absetzen?
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, kannst du als Betriebsausgaben abziehen. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitsmittel: Büromaterial, Computer, Fachliteratur
- Fahrtkosten: z. B. Kilometergeld bei Geschäftsreisen
- Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung
- Versicherungen: berufliche Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen
- Kommunikationskosten: Telefon, Handy, Internet
03.
Diese Formulare brauchst du für die Steuererklärung
Die Steuererklärung erfolgt elektronisch über ELSTER. Diese Formulare sind für Kleinunternehmer*innen relevant:
| Formular | Zweck | 
| Mantelbogen | Allgemeine Angaben zur Einkommensteuer | 
| Anlage G | Bei gewerblichen Einkünften | 
| Anlage S | Bei freiberuflicher Tätigkeit | 
| Anlage EÜR | Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 
| Anlage Vorsorgeaufwand | Beiträge für Altersvorsorge und Versicherungen | 
| Ggf. AVEÜR | Ergänzende Angaben bei bestimmten Umsätzen, verpflichtend, wenn man Anlagevermögen hat | 
04.
Bis wann musst du deine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist richtet sich danach, ob du deine Steuererklärung selbst machst oder sie vom Steuerberater erstellen lässt:
- Ohne Steuerberater: bis 31. Juli 2025
- Mit Steuerberater: bis 30. April 2026
Verpasst du diese Fristen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge berechnen.
05.
EÜR: So wird der Gewinn ermittelt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Standardverfahren zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer:innen. Sie funktioniert nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip:
- Einnahmen = Zahlungen, die tatsächlich im Jahr eingegangen sind
- Ausgaben = Beträge, die du im selben Jahr bezahlt hast
- Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben
In der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben gegeneinander gerechnet. Hierdurch ergibt sich der Gewinn, der dann in die Anlage G oder Anlage S übertragen wird. Dadurch wird der Gewinn Teil der Einkommensteuererklärung
06.
Kleinunternehmerregelung: Das solltest du wissen
Dank der Kleinunternehmerregelung sparst du dir die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung. Doch es gibt ein paar Dinge zu beachten:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Pflichtangabe auf Rechnungen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ muss klar erkennbar sein.
Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen nicht geltend machen.
07.
So machst du dir die Steuer einfacher
Auch ohne Steuerberater kannst du deine Steuer gut im Griff haben – wenn du strukturiert arbeitest:
- Nutze Buchhaltungsprogramme.
- Trenne private und geschäftliche Konten.
- Sammle und speichere Belege digital – am besten direkt nach Erhalt.
- Behalte deine Umsätze im Blick, um die Kleinunternehmergrenze nicht zu überschreiten.
- Bei Unsicherheiten: Steuerberater kontaktieren.
Ja, die Einkommensteuererklärung ist Pflicht – unabhängig davon, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.
Alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben, Kontoauszüge, Verträge, Quittungen und Rechnungen sind relevant.
Wenn deine Einnahmen steigen oder du viele Betriebsausgaben hast, kann sich ein Steuerberater lohnen – er hilft dir, Steuervorteile optimal zu nutzen.