Steuererklärung für Selbstständige: Was du wissen musst
Selbstständig zu arbeiten bedeutet auch, sich um die eigene Steuererklärung zu kümmern. Dabei gelten besondere Regeln, Fristen und Formulare. Hier erfährst du, welche Steuerarten für dich relevant sind, welche Unterlagen du brauchst und wie du mit digitalen Tools Zeit sparst.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede*r Selbstständige muss eine Steuererklärung abgeben – auch bei geringen Einkünften über 410 €.
- Relevante Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer, dazu ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Wichtige Formulare: Mantelbogen (ESt 1A), Anlage S oder G, EÜR, USt.
- Absetzbare Kosten: Büroausstattung, Reisekosten, berufliche Versicherungen, Weiterbildung.
- Freibeträge 2025: Grundfreibetrag 12.096 € (ledig), Kleinunternehmergrenze 25.000 € Umsatz im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr
- Frist 2024: 31. Juli 2026 (mit Steuerberater: April 2027).
- Bei Verspätung: Zuschläge ab 25 € pro Monat + Zinsen.
- Unterschiede: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon.
01.
Welche Steuern betreffen Kleinunternehmer*innen?
Selbstständig bist du, wenn du nicht angestellt bist und eigenverantwortlich Einnahmen erzielst. Dazu zählen:
- Freiberufler*innen (z. B. Ärzt*innen, Designer*innen, Journalist*innen)
- Gewerbetreibende (z. B. Online-Shop-Betreiber*innen, Handwerker*innen)
- Einzelunternehmer*innen
Der Unterschied zwischen Freiberuflich und Gewerblich spielt vor allem bei der Gewerbesteuer eine Rolle – ansonsten gelten für beide grundsätzlich die gleichen Pflichten. Ein Einzelunternehmen entspricht einem Gewerbe, es besteht hier also kein Unterschied.
02.
Welche Steuerpflichten hast du als Selbstständige*r?
Du musst auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Abhängig von deiner Tätigkeit können zusätzlich diese Steuerarten relevant sein:
- Umsatzsteuer: Pflicht für viele, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung
- Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Zusatzabgaben auf deine Einkommensteuer
03.
Diese Steuerarten betreffen Selbstständige
Einkommensteuer
Du versteuerst deinen Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.
Umsatzsteuer
Regelmäßig 19 % bzw. 7 % auf Leistungen, außer bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG.
Gewerbesteuer
Nur für Gewerbetreibende. Ein Freibetrag von 24.500 € gilt für Einzelunternehmen.
Soli und Kirchensteuer
Werden auf die Einkommensteuer erhoben.
04.
Diese Formulare brauchst du
- Mantelbogen (ESt 1A): Allgemeine Angaben zur Person
- Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)
- Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anlage USt: Umsatzsteuererklärung
- Anlage AVEÜR: Bei EÜR via ELSTER
05.
Was kannst du absetzen?
Als Selbstständige*r kannst du viele beruflich bedingte Kosten steuerlich geltend machen:
- Arbeitsmittel: PC, Software, Büromaterial
- Reisekosten: Fahrtkosten, Übernachtungen
- Arbeitszimmer oder Büromiete
- Berufliche Versicherungen (z. B. berufliche Rechtsschutzversicherung)
- Fortbildungen und Fachliteratur
Unser Tipp:
Sammle Belege laufend digital – das spart Zeit und Nerven.
06.
Diese Freibeträge und Pauschalen gelten 2025
- Grundfreibetrag: 12.084 € (ledig), 24.168 € (verheiratet)
- Kleinunternehmergrenze: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € (ledig)
Selbstständige können keine Werbungskostenpauschale nutzen – sie setzen direkt Betriebsausgaben an.
07.
Fristen zur Abgabe der Steuererklärung
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 (für das Steuerjahr 2025)
- Mit Steuerberater: Verlängerung bis Ende April 2027
08.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
- Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro angefangenem Monat
- Säumniszuschlag: 1 % pro Monat auf nicht gezahlte Steuer
- Schätzung: Das Finanzamt kann deine Gewinne schätzen
Unser Tipp
Plane genug Zeit für die Zusammenstellung deiner Unterlagen ein.
09.
Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Merkmal | Freiberufler | Gewerbetreibende |
Anlage | S | G |
Gewerbesteuer | Nein | Ja |
IHK-Mitgliedschaft | Nein | Meist ja |
Buchhaltung | EÜR oder Bilanz | EÜR oder Bilanz |
10.
Digitale Hilfe: Diese Tools unterstützen dich
- ELSTER: Offizielle Plattform des Finanzamts
- sevDesk / Lexoffice / FastBill: Buchhaltung und Belegerfassung
- DATEV / KI-Tools: Für fortgeschrittene Anforderungen
Ja, selbst bei geringen Einnahmen (ab 410 € Gewinn) besteht Abgabepflicht.
Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Fahrtenbuch, Verträge und Versicherungsnachweise.
Du meldest dich mit Zertifikatsdatei oder Login an und reichst deine Formulare digital ein.
Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich oder quartalsweise. Jahreserklärung ist Pflicht. Kleinunternehmer sind in den meisten Fällen befreit.