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Steuererklärung für Selbstständige: Was du wissen musst

Selbstständig zu arbeiten bedeutet auch, sich um die eigene Steuererklärung zu kümmern. Dabei gelten besondere Regeln, Fristen und Formulare. Hier erfährst du, welche Steuerarten für dich relevant sind, welche Unterlagen du brauchst und wie du mit digitalen Tools Zeit sparst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede*r Selbstständige muss eine Steuererklärung abgeben – auch bei geringen Einkünften über 410 €.

  • Relevante Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer, dazu ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Wichtige Formulare: Mantelbogen (ESt 1A), Anlage S oder G, EÜR, USt.

  • Absetzbare Kosten: Büroausstattung, Reisekosten, berufliche Versicherungen, Weiterbildung.

  • Freibeträge 2025: Grundfreibetrag 12.096 € (ledig), Kleinunternehmergrenze 25.000 € Umsatz im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr

  • Frist 2024: 31. Juli 2026 (mit Steuerberater: April 2027).

  • Bei Verspätung: Zuschläge ab 25 € pro Monat + Zinsen.

  • Unterschiede: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon.

01.

Welche Steuern betreffen Kleinunternehmer*innen?

Selbstständig bist du, wenn du nicht angestellt bist und eigenverantwortlich Einnahmen erzielst. Dazu zählen:

  • Freiberufler*innen (z. B. Ärzt*innen, Designer*innen, Journalist*innen)

  • Gewerbetreibende (z. B. Online-Shop-Betreiber*innen, Handwerker*innen)

  • Einzelunternehmer*innen

Der Unterschied zwischen Freiberuflich und Gewerblich spielt vor allem bei der Gewerbesteuer eine Rolle – ansonsten gelten für beide grundsätzlich die gleichen Pflichten. Ein Einzelunternehmen entspricht einem Gewerbe, es besteht hier also kein Unterschied.

02.

Welche Steuerpflichten hast du als Selbstständige*r?

Du musst auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Abhängig von deiner Tätigkeit können zusätzlich diese Steuerarten relevant sein:

  • Umsatzsteuer: Pflicht für viele, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung

  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Zusatzabgaben auf deine Einkommensteuer

03.

Diese Steuerarten betreffen Selbstständige

Einkommensteuer

Du versteuerst deinen Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Umsatzsteuer

Regelmäßig 19 % bzw. 7 % auf Leistungen, außer bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG.

Gewerbesteuer

Nur für Gewerbetreibende. Ein Freibetrag von 24.500 € gilt für Einzelunternehmen.

Soli und Kirchensteuer

Werden auf die Einkommensteuer erhoben.

04.

Diese Formulare brauchst du

  • Mantelbogen (ESt 1A): Allgemeine Angaben zur Person

  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)

  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Anlage EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Anlage USt: Umsatzsteuererklärung

  • Anlage AVEÜR: Bei EÜR via ELSTER

05.

Was kannst du absetzen?

Als Selbstständige*r kannst du viele beruflich bedingte Kosten steuerlich geltend machen:

  • Arbeitsmittel: PC, Software, Büromaterial

  • Reisekosten: Fahrtkosten, Übernachtungen

  • Arbeitszimmer oder Büromiete

  • Berufliche Versicherungen (z. B. berufliche Rechtsschutzversicherung)

  • Fortbildungen und Fachliteratur

Unser Tipp:

Sammle Belege laufend digital – das spart Zeit und Nerven.

06.

Diese Freibeträge und Pauschalen gelten 2025

  • Grundfreibetrag: 12.084 € (ledig), 24.168 € (verheiratet)

  • Kleinunternehmergrenze: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € (ledig)

Selbstständige können keine Werbungskostenpauschale nutzen – sie setzen direkt Betriebsausgaben an.

07.

Fristen zur Abgabe der Steuererklärung

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 (für das Steuerjahr 2025)

  • Mit Steuerberater: Verlängerung bis Ende April  2027

08.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

  • Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro angefangenem Monat

  • Säumniszuschlag: 1 % pro Monat auf nicht gezahlte Steuer

  • Schätzung: Das Finanzamt kann deine Gewinne schätzen

Unser Tipp

Plane genug Zeit für die Zusammenstellung deiner Unterlagen ein.

09.

Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Merkmal

Freiberufler

Gewerbetreibende

Anlage

S

G

Gewerbesteuer

Nein

Ja

IHK-Mitgliedschaft

Nein

Meist ja

Buchhaltung

EÜR oder Bilanz

EÜR oder Bilanz


10.

Digitale Hilfe: Diese Tools unterstützen dich

  • ELSTER: Offizielle Plattform des Finanzamts

  • sevDesk / Lexoffice / FastBill: Buchhaltung und Belegerfassung

  • DATEV / KI-Tools: Für fortgeschrittene Anforderungen

FAQ

Wichtige Fragen zur Steuererklärung für Selbstständige

Jetzt loslegen

Ja, selbst bei geringen Einnahmen (ab 410 € Gewinn) besteht Abgabepflicht.

Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Fahrtenbuch, Verträge und Versicherungsnachweise.

Du meldest dich mit Zertifikatsdatei oder Login an und reichst deine Formulare digital ein.

Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich oder quartalsweise. Jahreserklärung ist Pflicht. Kleinunternehmer sind in den meisten Fällen befreit.