Gewerbesteuererklärung 2026: Alles, was du wissen musst
Die Gewerbesteuererklärung gehört für Gewerbetreibende zu den wichtigsten Steuerpflichten. Sie entscheidet darüber, wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, die an deine Gemeinde zu zahlen ist. Hier erfährst du, wer sie abgeben muss, wie die Berechnung funktioniert, welche Fristen gelten und was du bei der Abgabe über ELSTER beachten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Gewerbebetrieb muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben´
- Freibetrag: 24.500 €für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Berechnung: (Gewerbeertrag × 3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde.
- Frist 2025: 31. Juli 2026 (mit Steuerberater: April 2027).
- Abgabe: Pflicht über ELSTER in elektronischer Form.
- Anrechnung: Gewerbesteuer kann bei Einzelunternehmen auf die Einkommensteuer angerechnet werden (§ 35 EStG).
- Freiberufler: nicht gewerbesteuerpflichtig.
- Verspätung: Zuschläge ab 25 € pro Monat möglich + Zinsen.
01.
Was ist die Gewerbesteuererklärung und wozu dient sie?
Die Gewerbesteuererklärung zeigt dem Finanzamt, wie hoch der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag ist. Auf dieser Grundlage berechnet deine Gemeinde dann die genaue Höhe der Gewerbesteuer. Abgeben musst du die Erklärung, wenn du ein gewerbliches Unternehmen führst und dein Gewinn über 24.500 Euro liegt. Bei Kapitalgesellschaften – wie einer GmbH oder AG – gilt diese Freigrenze nicht: Sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer, sofern sie nicht aus anderen Gründen von der Gewerbesteuer befreit sind.
Kurz gesagt: Ohne Gewerbesteuererklärung keine Gewerbesteuerfestsetzung.
02.
Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Abgabepflichtig sind alle, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG führen:
- Einzelunternehmer*innen mit Gewerbebetrieb
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) – immer abgabepflichtig
Wichtig
Auch bei Verlusten ist eine Abgabe erforderlich, da das Finanzamt den Verlust feststellen muss.
03.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde.
Beispielrechnung:
Schritt | Betrag (€) |
Gewinn laut EÜR/Bilanz | 100.000 |
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) | 5.000 |
– Kürzungen (§ 9 GewStG) | 2.000 |
= Gewerbeertrag | 103.000 |
× Steuermesszahl 3,5 % | 3.605 |
× Hebesatz (z. B. 400 %) | 14.420 € Gewerbesteuer |
Tipp
Hebesätze unterscheiden sich stark je nach Gemeinde – in Großstädten oft höher als in ländlichen Regionen.
04.
Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung?
- Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres (z. B. 31.07.2026 für 2025)
- Mit Steuerberater: 30. April des übernächsten Jahres (z. B. 30.04.2027)
- Elektronische Abgabe: Pflicht über ELSTER
- Verspätung: Zuschläge ab 25 € pro Monat, mögliche Schätzung durch das Finanzamt
05.
Wie funktioniert die Anrechnung auf die Einkommensteuer?
Einzelunternehmer*innen und Mitunternehmer*innen können die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen ( § 35 EStG ).
Berechnung:
4 × Gewerbesteuermessbetrag, maximal bis zur tatsächlich gezahlten Einkommensteuer
Beispiel:
Messbetrag 2.000 € → Anrechnung bis zu 8.000 € möglich.
Wichtig
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) sind davon ausgeschlossen.
06.
Besonderheiten und wichtige Hinweise
- Verlustvortrag ( § 10a GewStG ): Verluste können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
- Mehrere Betriebsstätten: Aufteilung nach Gemeindeanteil ( § 28 GewStG ).
- Grundstücksbesitz: Kürzung von 1,2 % des Einheitswerts ( § 9 Nr. 1 GewStG ).
- Keine Pflicht für Freiberufler: Nur Gewerbetreibende sind betroffen.
07.
Diese Unterlagen brauchst du
- Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
- Belege zu Hinzurechnungen und Kürzungen
- Vorjahresbescheide
- ELSTER-Zugangsdaten
Tipp
Bewahre alle Belege digital auf – das spart Zeit und erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt.
09.
Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden
Merkmal | Freiberufler | Gewerbetreibende |
Steuerart | Einkommensteuer | Einkommensteuer + Gewerbesteuer |
Formular | Anlage S | Anlage G |
IHK-Mitgliedschaft | Nein | Meist ja |
Buchführung | EÜR oder Bilanz | EÜR oder Bilanz |
Abgabepflicht GewSt-Erklärung | Nein | ab 24.500 € |
10.
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Abgabepflicht besteht laut § 25 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung über einem Gewerbeertrag von 24.500 €.
Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge, Nachweise über Betriebsausgaben und ggf. Fahrtenbuch.
Spätestens am 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: bis Ende April des übernächsten Jahres).
EÜR oder Bilanz, Nachweise über Hinzurechnungen/Kürzungen, Vorjahresbescheide.
Verspätungszuschlag ab 25 € pro Monat, Schätzung oder Bußgeld möglich.