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Erika Küspert

Erika Küspert

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 16.01.2025

Lesezeit: 4 Minuten

Anlage R – Einkünfte aus Renten

Wer Rentenleistungen erhält, muss diese höchstwahrscheinlich in der Steuererklärung angeben. Die Anlage R ist hierfür der zentrale Bestandteil. Doch was genau wird in der Anlage R eingetragen, wer muss sie ausfüllen, und gibt es Möglichkeiten, diese zu umgehen? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Anlage R wissen musst.

Erika Küspert

Erika Küspert

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 16.01.2025

Lesezeit: 4 Minuten

1. Was ist die Anlage R?

Die Anlage R ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Einkünfte aus Renten angegeben werden. Renten aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versicherungen, die steuerpflichtig sind, müssen hier eingetragen werden.

Der zu versteuernde Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und steigt jedes Jahr an. Dieser Prozentsatz ist im Gesetz festgelegt und bedeutet, dass bei späterem Renteneintritt ein höherer Anteil der Rente versteuert werden muss. Die Verpflichtung zur Abgabe der Anlage R entsteht, wenn der zu versteuernde Anteil der Rente zusammen mit eventuellen weiteren Einkünften den Grundfreibetrag überschreitet. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro. Sobald der steuerpflichtige Anteil deiner Rente über diesem Freibetrag liegt, bist du verpflichtet, die Anlage R auszufüllen und abzugeben. Daher gilt: Je höher deine Rente und je später dein Renteneintritt, desto wahrscheinlicher ist es, dass du eine Steuererklärung einreichen musst.

Zusätzlich gibt es spezielle Formulare für andere Rentenarten:

  • Anlage R-AV/bAV: Für Einkünfte aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (wie Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersversorgung.
  • Anlage R-AUS: Für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Rentenverträgen und Versicherungen.

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2. Wer muss die Anlage R ausfüllen?

Jeder, der steuerpflichtige Rentenleistungen bezieht, muss die Anlage R ausfüllen. Das betrifft nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Versorgungsleistungen. Jeder, der steuerpflichtige Rentenleistungen bezieht, muss die Anlage R ausfüllen. Das betrifft nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Versorgungsleistungen. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und ist gesetzlich als Prozentsatz festgelegt. Dieser Anteil bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit gleich, steigt aber für Neurentner jedes Jahr an. Ab 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner nur noch um 0,5 % pro Jahr. Je später der Renteneintritt erfolgt und je höher die Rente, desto wahrscheinlicher wird es, dass du die Anlage R ausfüllen musst, da der steuerpflichtige Anteil deiner Rente den Grundfreibetrag überschreiten kann.

3. Was wird in der Anlage R eingetragen?

Die Vorderseite der Anlage R ist für sämtliche Renten aus gesetzlichen Pflichtversicherungen und Rürup-Renten vorgesehen. Hier müssen die Art der Rente, der Rentenbeginn und der genaue Rentenbetrag angegeben werden. Ein Teil der Rente bleibt steuerfrei, während der Rest – der sogenannte Besteuerungsanteil – versteuert werden muss.

Im nächsten Abschnitt wird die private Leibrente angegeben. Das umfasst Zahlungen aus privaten Versicherungsverträgen, auch solche aus Vermögensveräußerungen. Riester-Renten und Rürup-Renten werden jedoch separat behandelt.Auf der Rückseite der Anlage R werden Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungen eingetragen, wie zum Beispiel Renten aus Veräußerungsgeschäften. Am Ende können Werbungskosten angegeben werden.Bei höheren Werbungskosten, wie etwa Rechtsstreitkosten oder Beratungskosten, können diese detailliert angegeben werden. Fehlen konkrete Angaben, wird automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt.

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3. Kann man die Anlage R umgehen?

Ja, es gibt eine Möglichkeit, die Abgabe der Anlage R zu umgehen: Rentner mit sehr geringen Einkünften können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung gilt für drei Jahre und befreit in dieser Zeit von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

4. Fazit

Die Anlage R ist für viele Rentner ein fester Bestandteil der Steuererklärung geworden. Da für Neurentner jedes Jahr ein größerer Anteil ihrer Renteneinkünfte steuerpflichtig wird, ist es wichtig, die entsprechenden Formulare korrekt auszufüllen, um die Steuerpflicht zu erfüllen. Dabei bleibt der steuerpflichtige Anteil der Rente für jede Einzelperson, basierend auf dem Jahr des Renteneintritts, konstant. Besonders relevant ist die Anlage R für Altersrenten sowie Renten aus Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Wer geringe Einkünfte hat, kann durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung von der Steuerpflicht befreit werden.

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