Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 03.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Nebengewerbe anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und steuerliche Pflichten
Ein Nebengewerbe ist die einfachste Möglichkeit, sich neben dem Hauptberuf, Studium oder der Rente selbstständig zu machen. Dabei gelten besondere Regeln für Anmeldung, Steuern und Arbeitszeit. In diesem Leitfaden erfährst du, wann du ein Nebengewerbe anmelden musst, welche Unterlagen du brauchst und worauf du bei Steuern und Versicherung achten solltest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 03.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird.
- Du musst es beim Gewerbeamt anmelden, sobald du regelmäßig Gewinne erzielst.
- Die Anmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15 und 65 €.
- Das Finanzamt, die IHK bzw. HWK und ggf. deine Krankenkasse werden automatisch informiert.
- Du bleibst sozialversicherungspflichtig im Hauptberuf, musst aber Einkünfte aus dem Nebengewerbe versteuern.
Was bedeutet „Nebengewerbe“ und ab wann muss man es anmelden?
Ein Nebengewerbe ist ein zusätzliches Gewerbe, das du neben einer Haupttätigkeit betreibst – etwa als Angestellter, Studentin oder Rentner*in.
Es gilt als Nebengewerbe, wenn du den zeitlichen und wirtschaftlichen Schwerpunkt deiner Tätigkeit im Hauptberuf behältst.
Du musst dein Nebengewerbe anmelden, sobald du:
- dauerhaft und selbstständig tätig wirst,
- Gewinne erzielen möchtest,
- nicht freiberuflich arbeitest (z. B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen).
Beispiel
Wenn du als Angestellte*r abends Online-Handel betreibst oder Kosmetikdienstleistungen anbietest, musst du ein Nebengewerbe anmelden.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Nebengewerbe?
Damit dein Gewerbe als Nebengewerbe gilt, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitszeit:
Deine gewerbliche Tätigkeit darf nicht mehr Zeit beanspruchen als dein Hauptberuf.
Richtwert: max. 18–20 Stunden pro Woche. - Einkünfte:
Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe müssen unter denen deines Hauptjobs liegen.
Bei Überschreitung kann das Finanzamt dein Nebengewerbe als Hauptgewerbe einstufen. - Unabhängigkeit vom Arbeitgeber:
Dein Nebengewerbe darf nicht in direkter Konkurrenz zu deinem Hauptarbeitgeber stehen.
Außerdem darf es deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen.
Tipp
Bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Studium gelten zusätzliche Grenzen (siehe FAQ)
Wie läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt).
In vielen Städten kannst du dein Nebengewerbe online anmelden – alternativ persönlich oder schriftlich.
Ablauf:
- Formular „Gewerbeanmeldung“ ausfüllen
- Angaben zu Tätigkeit, Standort, Personendaten und ggf. Gesellschaftsform machen
- Gebühr bezahlen (15–65 € je nach Gemeinde)
- Bestätigung der Gewerbeanmeldung erhalten
Nach der Anmeldung wirst du automatisch vom Finanzamt, der IHK oder HWK, sowie ggf. der Berufsgenossenschaft kontaktiert.
Welche Unterlagen und Formulare sind erforderlich?
Für die Gewerbeanmeldung benötigst du in der Regel:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldeformular (erhältlich beim Gewerbeamt oder online)
- Mietvertrag oder Nachweis über Betriebsstätte (bei Geschäftsadresse)
- Erlaubnis- oder Nachweisdokumente, falls deine Tätigkeit zulassungspflichtig ist (z. B. Handwerk, Gastronomie, Bewachung)
- Bei juristischen Personen (GmbH, UG) zusätzlich: Handelsregisterauszug
Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein, der als offizieller Nachweis gilt.
Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung und welche Behörden werden automatisch informiert?
Die Gebühren variieren regional, liegen aber meist zwischen 15 und 65 €.
Bei Online-Anmeldungen sind sie oft etwas günstiger.
Nach der Anmeldung werden automatisch informiert:
- Finanzamt → schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- IHK oder Handwerkskammer (HWK) → Mitgliedschaft ist Pflicht
- Berufsgenossenschaft → zuständig für Unfallversicherung
- Krankenkasse → prüft ggf. deinen Versicherungsstatus
Tipp
Wenn du zusätzlich Arbeitnehmer*innen beschäftigst, musst du auch eine Betriebsnummer beantragen und diese bei der Sozialversicherung angeben.
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
1. Finanzamt
Nach der Anmeldung erhältst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dort gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen möchtest.
Bleibst du unter den Umsatzgrenzen (25.000 € im Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr ab 2025), bist du umsatzsteuerbefreit.
Einkommensteuer:
Dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird mit deinem sonstigen Einkommen zusammen versteuert.
Bleibst du unter dem Grundfreibetrag (12.096 € in 2025), fällt keine Einkommensteuer an.
2. IHK oder HWK
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied.
Kleinunternehmen zahlen meist reduzierte oder keine Beiträge.
3. Krankenversicherung
Wenn du angestellt bist, bleibst du in der Regel über deinen Arbeitgeber krankenversichert.
Verdienst du jedoch mehr mit dem Nebengewerbe als im Hauptberuf, kann die Krankenkasse eine Selbstständigkeit als hauptberuflich einstufen – dann musst du dich selbst versichern.
FAQ zum Nebengewerbe
Freiberuflerinnen (z. B. Journalistinnen, Designerinnen, Ärztinnen, Übersetzer*innen) müssen kein Gewerbe anmelden.
Für sie reicht die Meldung beim Finanzamt, da sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
Ja, du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest.
Er darf es nicht grundsätzlich verbieten, aber:
- Es darf keine Konkurrenz zum Arbeitgeber bestehen,
- Deine Arbeitszeit und Leistung im Hauptjob dürfen nicht leiden,
- Arbeitszeitgesetze (max. 48 Std./Woche) müssen eingehalten werden.
Ein generelles Verbot ist nur erlaubt, wenn ein betrieblicher Interessenkonflikt vorliegt.
- Arbeitslosengeld I: max. 15 Std./Woche, Gewinn unter 165 €/Monat
- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld): Freibetrag 100 €, danach gestaffelte Anrechnung
- Studierende: max. 20 Std./Woche, Gewinn kann BAföG beeinflussen
- Rentenbeziehende: Freibetrag ca. 6.300 € jährlich (je nach Rentenart)
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