Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 29.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Umsatzsteuer für Kleinunternehmer: Regelung, Grenzen und Pflichten einfach erklärt
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für Selbstständige und kleine Unternehmen. Sie befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen – dafür darfst du aber auch keine Vorsteuer abziehen. In diesem Artikel erfährst du, wann du als Kleinunternehmer giltst, welche Umsatzgrenzen gelten und welche Vor- und Nachteile die Regelung hat.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 29.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) .
- Du bist befreit von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Grenzwerte ab 2025).
- Du musst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
- Du darfst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
- Du kannst freiwillig auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Das heißt konkret:
Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und reichst  auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein. Dafür darfst du keine Vorsteuer aus deinen betrieblichen Einkäufen abziehen.
Beispiel
 Du schreibst eine Rechnung über 1.000 €.
→ Du gibst keinen Umsatzsteuerbetrag an, und dein Kunde zahlt genau 1.000 €.
Welche Umsatzgrenzen gelten für die Anwendung?
Ob du als Kleinunternehmer*in giltst, hängt von deinem Jahresumsatz ab.
Dabei zählt der Bruttoumsatz, also inklusive Umsatzsteuer (auch wenn du sie nicht erhebst).
Umsatzgrenzen laut § 19 Abs. 1 UStG:
| Zeitraum | Umsatz im Vorjahr | Umsatz im laufenden Jahr | 
| Bis 2024 | max. 22.000 € | voraussichtlich max. 50.000 € | 
| Ab 2025 | max. 25.000 € | max. 100.000 € | 
Wichtig
Es zählen immer die gesamten Umsätze (inkl. Umsatzsteuer), nicht nur der Gewinn.
Wenn du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit startest, musst du den Umsatz auf ein ganzes Jahr hochrechnen
Welche steuerlichen Vorteile entstehen durch die Befreiung von der Umsatzsteuer?
Die Kleinunternehmerregelung bringt dir vor allem vereinfachte Bürokratie:
Vorteile:
- Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
- Du sparst dir die Abführung und Verwaltung der Umsatzsteuer.
- Besonders sinnvoll für Freelancer und Soloselbstständige mit geringen Betriebsausgaben.
Beispiel
Ein Designer mit 20.000 € Jahresumsatz muss keine Umsatzsteuer erheben und spart damit Verwaltungsaufwand.
Welche Pflichten haben Kleinunternehmer trotz Umsatzsteuerbefreiung?
Auch wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, hast du einige Pflichten gegenüber dem Finanzamt:
- Du musst deinen Umsatz jährlich in der Steuererklärung (Anlage EÜR und ggf. Anlage G oder S) angeben.
- Du musst deine Rechnungen korrekt ausstellen – ohne Umsatzsteuer, aber mit dem Hinweis:
 „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Du musst Belege, Rechnungen und Einnahmen aufbewahren (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre).
Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen musst du zur Regelbesteuerung wechseln.
Welche Nachteile bringt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit sich?
Die Kleinunternehmerregelung ist praktisch, hat aber auch Einschränkungen:
Nachteile:
- Du darfst keine Vorsteuer abziehen (z. B. auf Laptop, Software, Miete).
 Das bedeutet: Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückholen.
- Für Geschäftskund*innen wirkst du weniger attraktiv, weil sie keine Vorsteuer aus deinen Rechnungen abziehen können.
- Wenn dein Umsatz steigt, musst du zur Regelbesteuerung wechseln – das kann deine Preise erhöhen.
Auf deinen Rechnungen steht keine Umsatzsteuer, was im B2B-Bereich manchmal als Nachteil empfunden wird.
Tipp
Wenn du viele betriebliche Ausgaben hast, kann es sich lohnen, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu wechseln – so kannst du Vorsteuer geltend machen.
Kann ein Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?
Ja. Du kannst dich jederzeit freiwillig für die Regelbesteuerung entscheiden (§ 19 Abs. 2 UStG).
Dazu reicht ein formloser Antrag beim Finanzamt – am besten gleich bei der steuerlichen Erfassung.
Beachte:
- Der Verzicht gilt mindestens fünf Jahre.
- Danach kannst du wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, wenn du die Umsatzgrenzen einhältst.
Vorteil:
Du darfst Vorsteuer abziehen und deine Rechnungen enthalten Umsatzsteuer – das ist für Geschäftskunden meist attraktiver.
FAQ zur Umsatzsteuer für Kleinunternehmer
Nein. Du darfst keine Umsatzsteuer angeben. Stattdessen musst du den Hinweis aufnehmen:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wenn du trotzdem Umsatzsteuer ausweist, musst du sie ans Finanzamt abführen (§ 14c UStG).
Es zählen alle steuerpflichtigen Umsätze, also deine Gesamteinnahmen einschließlich Umsatzsteuer.
Nicht mitgerechnet werden z. B. steuerfreie Umsätze (z. B. bestimmte Heilbehandlungen) und der Verkauf von Anlagevermögen.
Wenn du im laufenden Jahr mehr Umsatz machst, als die Kleinunternehmergrenze erlaubt, gilt ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, automatisch die Regelbesteuerung.
Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.
Beispiel:
Wenn die Grenze bei 25.000 € liegt und du im August 26.000 € Umsatz erreichst,
→ musst du ab diesem Umsatz zur Regelbesteuerung wechseln.
Das Finanzamt kann dich also noch im selben Jahr umstellen, nicht erst ab dem Folgejahr.
Disclaimer
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