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Umsatzsteuererklärung für Kleingewerbe: Fristen, Pflichten und Beispiele

Auch wenn dein Gewerbe klein ist, kann das Finanzamt von dir eine Umsatzsteuererklärung verlangen. Sie gehört zu den wichtigsten Steuerpflichten von Unternehmern und Selbstständigen. In diesem Leitfaden erfährst du, wann du als Kleingewerbetreibender eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, welche Formulare du brauchst, wie die Berechnung funktioniert und welche Fristen gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umsatzsteuererklärung ist die jährliche Zusammenfassung deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

  • Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

  • Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die Erklärung über ELSTER digital übermitteln.

  • Du kannst Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen abziehen, wenn du zur Regelbesteuerung optiert hast.

  • Frist: Bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: bis 30. April des übernächsten Jahres).

  • Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen.

Was ist die Umsatzsteuererklärung?

Die Umsatzsteuererklärung ist eine Jahreserklärung, in der du dem Finanzamt alle eingenommenen und gezahlten Umsatzsteuerbeträge meldest. Sie dient als Abgleich zu deinen monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Warum betrifft sie auch Kleingewerbetreibende?

Auch ein Kleingewerbe ist steuerlich gesehen ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG).
Das bedeutet: Wenn du umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringst, musst du die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge erklären und ans Finanzamt abführen – egal, wie klein dein Betrieb ist.


Wann muss ein Kleingewerbe eine Umsatzsteuererklärung abgeben – und wann nicht?

Ob du zur Abgabe verpflichtet bist, hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht.

Du musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn:

  • du Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweist (Regelbesteuerung),

  • du Vorsteuer abziehen möchtest,

  • du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen ausführst,

  • du zur Abgabe verpflichtet bist (z. B. auf Anordnung des Finanzamts).

Du musst keine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist.

Welche Rolle spielt die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuererklärung?

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht.
Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst grundsätzlich  keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Voraussetzungen (§ 19 UStG):

  • Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € (ab 2025)

Wenn du die Grenzen überschreitest oder freiwillig zur Regelbesteuerung wechselst, bist du verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen und die entsprechende Erklärung abzugeben.

Welche Formulare müssen Kleingewerbetreibende ausfüllen?

Die Umsatzsteuererklärung wird digital über das ELSTER-Portal eingereicht.
Dazu brauchst du folgende Formulare:

  • Umsatzsteuererklärung (USt 2A)

  • Anlage UR (für innergemeinschaftliche Umsätze)

  • Anlage UN (bei nicht in Deutschland steuerpflichtigen Umsätzen)

Zusätzlich kannst du über ELSTER auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zahllastmeldungen übermitteln.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die Berechnung der Umsatzsteuer ist einfach: Du ziehst die Vorsteuer (Steuer aus Eingangsrechnungen) von der vereinnahmten Umsatzsteuer (Steuer aus Verkäufen) ab.

Formel:
Zahllast = Umsatzsteuer – Vorsteuer

Beispiel:

  • Umsatzsteuer aus Verkäufen: 380 €

  • Vorsteuer aus Einkäufen: 190 €
    → Zahllast: 380 € – 190 € = 190 € an das Finanzamt

Welche Vorsteuer kann geltend gemacht werden?

Du kannst alle Umsatzsteuerbeträge aus betrieblichen Einkäufen abziehen, wenn:

  • du umsatzsteuerpflichtig bist,

  • die Rechnung ordnungsgemäß ist (§ 14 UStG),

  • die Leistung für dein Unternehmen genutzt wird.

Nicht abziehbar ist Vorsteuer aus:

  • privaten Einkäufen,

  • Ausgaben für steuerfreie Umsätze (z. B. Vermietung von Wohnraum),

  • fehlerhaften oder unvollständigen Rechnungen.

Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuererklärung?

Die Umsatzsteuererklärung musst du jährlich einreichen – unabhängig von deinen Voranmeldungen.

Fristen:

  • Ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres

  • Mit Steuerberater: bis 30. April des übernächsten Jahres

Beispiel:
Umsatzsteuererklärung 2024 → Abgabe bis 31. Juli 2025

Welche Strafen drohen bei Versäumnissen?

Wenn du die Frist versäumst, kann das Finanzamt:

  • einen Verspätungszuschlag festsetzen (mind. 25 € pro Monat),

  • Zwangsgelder androhen,

  • deine Umsätze schätzen,

und Verzugszinsen (0,5 % pro Monat) erheben.

Tipp

Beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung über ELSTER, wenn du mehr Zeit brauchst.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung und regulärer Umsatzsteuerpflicht?

Merkmal

Kleinunternehmerregelung

Regelbesteuerung

Umsatzgrenze

bis 25.000 € (Vorjahr), 100.000 € (laufendes Jahr)

keine

Umsatzsteuer auf Rechnungen

nein

ja

Vorsteuerabzug

nein

ja

Umsatzsteuervoranmeldung

entfällt

verpflichtend

Jahreserklärung

Entfällt grundsätzlich

verpflichtend

Verwaltungsaufwand

gering

höher, aber steuerlich vorteilhafter

Wenn du viele betriebliche Ausgaben mit Umsatzsteuer hast, kann die Regelbesteuerung für dich günstiger sein.

Welche digitalen Tools oder ELSTER-Funktionen helfen bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung?

  • sevDesk oder lexoffice: automatisieren Umsatzsteuerberechnung und ELSTER-Übertragung

  • Sorted oder Kontist: vereinfachen Voranmeldungen und Steuerplanung

  • DATEV Unternehmen online: professionelle Lösung für Steuerberater

Viele Tools erkennen automatisch, ob du umsatzsteuerpflichtig bist, und erstellen passende Meldungen.

FAQ zur Umsatzsteuererklärung für Kleingewerbe

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER abgeben. Bei unter 2.000 € Zahllast reicht die Jahreserklärung.
Dort trägst du die Umsatzsteuer aus Verkäufen und die Vorsteuer aus Einkäufen ein. Die Differenz ergibt die Zahllast oder Erstattung.

Du kannst die Umsatzsteuer aus betrieblich veranlassten Rechnungen abziehen – z. B. für Material, Büroausstattung, Miete, Dienstleistungen oder Fahrzeuge.
Wichtig: Die Rechnung muss deinen Namen und deine Steuernummer enthalten.

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge und Zinsen verhängen oder eine Steuerschätzung durchführen.
Fehler kannst du korrigieren, indem du eine berichtigte Umsatzsteuererklärung einreichst.
Bei größeren Abweichungen solltest du mit einem Steuerberater sprechen.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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