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Betriebsnummer beantragen: Bedeutung, Ablauf und wichtige Fristen

Sobald du Mitarbeiter*innen beschäftigst, brauchst du eine Betriebsnummer. Sie ist für die Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtend und dient dazu, deinen Betrieb eindeutig zu identifizieren. In diesem Artikel erfährst du, wann du eine Betriebsnummer benötigst, wo du sie beantragst und wie die Online-Beantragung funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsnummer identifiziert deinen Betrieb gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

  • Du benötigst sie sobald du Mitarbeiter*innen anmeldest (egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob).

  • Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummern-Service, Saarbrücken).

  • Die Beantragung erfolgt kostenlos und online über https://www.betriebsnummern-service.de.

  • Bearbeitungszeit: meist 1 bis 3 Werktage.

Was ist eine Betriebsnummer – Definition und Bedeutung

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Identifikationsnummer, die jedem Arbeitgebenden zugeteilt wird, der/die Personal beschäftigt.
Sie wird benötigt, um deine Mitarbeiter*innen ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden (§ 18i SGB IV).

Sie wird verwendet für:

  • Meldungen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,

  • Lohnabrechnungen und Beitragsnachweise,

  • Statistische Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit.

Beispiel

Wenn du dein erstes Arbeitsverhältnis meldest, gibst du die Betriebsnummer im ELSTER- oder Lohnabrechnungsprogramm an. Ohne sie ist keine Sozialversicherungsmeldung möglich.

Wann benötigt man eine Betriebsnummer?

Du brauchst eine Betriebsnummer, sobald du Mitarbeiter*innen beschäftigst, auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs).

Das gilt insbesondere für:

  • Einzelunternehmerinnen oder Freiberufler*innen mit Angestellten,

  • Handwerksbetriebe und Dienstleister,

  • Start-ups, die erstmals Personal einstellen,

  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonkräften.

Du benötigst keine Betriebsnummer, wenn:

  • du keine Mitarbeiter*innen beschäftigst,

  • du ausschließlich freie Mitarbeitende oder Subunternehme*innen beauftragst,

  • du nur dich selbst beschäftigst (Einzelunternehmer ohne Personal).

Wo beantragt man die Betriebsnummer?

Die Bundesagentur für Arbeit, genauer der Betriebsnummern-Service (BNS) in Saarbrücken, ist zentral für die Vergabe von Betriebsnummern zuständig.

Kontaktstelle:

Betriebsnummern-Service
66119 Saarbrücken
Telefon: 0800 4 555520 (gebührenfrei)
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.betriebsnummern-service.de

Alternativ kannst du dich auch über deinen Steuerberater*in oder dein Lohnbüro unterstützen lassen – sie beantragen die Nummer oft direkt für dich.


Wie funktioniert die Online-Beantragung? – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die einfachste Methode ist die Online-Beantragung über das Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Hier eine kurze Anleitung:

Schritt 1: Formular aufrufen

Gehe auf https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service und wähle „Online-Antrag stellen“.

Schritt 2: Unternehmensdaten eingeben

Trage folgende Informationen ein:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten

  • Unternehmensform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, UG)

  • Wirtschaftszweig (z. B. Friseur, IT-Dienstleistung, Bau)

  • Angaben zum Hauptsitz und ggf. Nebenbetrieben

Schritt 3: Antrag absenden

Nach dem Absenden erhältst du eine Eingangsbestätigung.

Schritt 4: Zuteilung der Betriebsnummer

Nach erfolgreicher Prüfung schickt dir der Betriebsnummern-Service deine achtstellige Betriebsnummer per E-Mail oder Post.

Bearbeitungsdauer: meist 1–3 Werktage.


Tipp

Die Nummer ist sofort nach Erhalt gültig – du kannst sie direkt in deiner Lohnsoftware oder bei der Anmeldung deiner Mitarbeiter verwenden.

Kosten & Bearbeitungsdauer

Die Beantragung einer Betriebsnummer ist kostenlos.

Bearbeitungszeiten:

  • Online-Antrag: 1–3 Werktage

  • Postantrag: bis zu 1 Woche

Bei Gründung eines neuen Unternehmens empfiehlt es sich, die Betriebsnummer sofort nach der Gewerbeanmeldung zu beantragen, damit du Mitarbeiter*innen rechtzeitig anmelden kannst.

Änderungen & Mitteilungspflichten

Wenn sich Unternehmensdaten ändern, musst du das dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen.

Meldepflichtige Änderungen:

  • Änderung des Firmennamens oder der Rechtsform

  • Wechsel der Betriebsanschrift

  • Schließung oder Verlagerung des Betriebs

  • Eröffnung oder Schließung von Zweigstellen

Für jede neue Betriebsstätte kann eine weitere Betriebsnummer erforderlich sein.

Tipp

Wenn du dein Unternehmen aufgibst, musst du die Schließung ebenfalls melden, damit die Nummer im Register als „inaktiv“ geführt wir

FAQ: Häufige Fragen zur geringfügigen Beschäftigung

Selbstständige ohne Angestellte, freie Mitarbeitende oder reine Einzelunternehmerinnen benötigen keine Betriebsnummer. Auch Unternehmen, die ausschließlich mit Subunternehmer*innen arbeiten, sind nicht meldepflichtig.

Wiederverwendung:
Wenn du deinen Betrieb vorübergehend schließt und später denselben Betrieb erneut eröffnest, kannst du unter bestimmten Bedingungen die alte Betriebsnummer wiederverwenden. Voraussetzung ist, dass sich Art des Betriebs, Inhaber*in und Standort nicht wesentlich ändern.

Änderung:
Ändern sich wichtige Angaben – etwa Rechtsform, Adresse oder Unternehmensstruktur –, musst du diese Änderungen beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit melden. In diesem Fall wird dir eine neue Betriebsnummer zugeteilt.


Sobald du die Betriebsnummer erhalten hast – in der Regel innerhalb weniger Werktage – kannst du sofort Mitarbeiter*innen anmelden. Sie ist ab dem Zuteilungstag aktiv und gültig für alle Sozialversicherungsmeldungen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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