Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 02.12.2025
Lesezeit: 10 Minuten
USt-IdNr. prüfen: So funktioniert die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Prüfung richtig
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt wichtig. Sie dient der eindeutigen Identifikation bei innergemeinschaftlichen Geschäften und ist notwendig, um steuerfreie Lieferungen korrekt abzuwickeln. In diesem Leitfaden erfährst du, wo und wie du eine USt-IdNr. prüfen kannst, welche Systeme es gibt und was zu tun ist, wenn eine Nummer als ungültig erkannt wird.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 02.12.2025
Lesezeit: 10 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die USt-IdNr. identifiziert Unternehmen europaweit für umsatzsteuerliche Zwecke.
- Eine Prüfung ist verpflichtend bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen.
- Eine Online-Prüfung ist über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder das EU-VIES-System möglich.
- Es gibt zwei Prüfarten: einfache und qualifizierte Bestätigung.
- Bei ungültiger Nummer darf keine steuerfreie Lieferung erfolgen.
Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und wofür wird sie verwendet?
Die USt-IdNr. (bestehend aus dem Länderkürzel und einer Zahlenfolge, z. B. DE123456789) ist eine eindeutige Kennnummer für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.
Sie wird verwendet, um Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften steuerlich zu identifizieren.
Typische Verwendungszwecke:
- Rechnungsstellung bei EU-Lieferungen oder -Leistungen
- Nachweis der Unternehmereigenschaft von Geschäftspartnern
- Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Umsätze
- Pflichtangabe in der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Wo kann man eine USt-IdNr. online prüfen?
Unternehmen können eine USt-IdNr. kostenlos online über zwei offizielle Portale prüfen:
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) :
–> für deutsche Unternehmen mit qualifizierter Bestätigung - EU-VIES-System (VAT Information Exchange System) :
–> für EU-weite Prüfungen
Hinweis
Die Prüfung über das BZSt bietet eine qualifizierte Bestätigung mit Adressabgleich und ist daher rechtssicherer.
Wie funktioniert die Prüfung über das EU-MIAs/VIES-System?
Was ist das EU-MIAs/VIES-System?
Das VAT Information Exchange System (VIES) ist die offizielle Plattform der Europäischen Kommission zur Prüfung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern innerhalb der EU.
Funktionsweise:
- Eingabe der eigenen USt-IdNr. und der Nummer des Geschäftspartners
- Das System fragt beim jeweiligen Mitgliedstaat ab, ob die Nummer gültig ist
- Ergebnis: „gültig“ oder „ungültig“
- Es werden keine Namen oder Adressen angezeigt
Beispiel
Ein deutsches Unternehmen liefert Ware an einen französischen Geschäftspartner. Über das VIES-System kann überprüft werden, ob die französische USt-IdNr. existiert und gültig ist.
Wie läuft die qualifizierte Prüfung über das BZSt ab?
Das Bundeszentralamt für Steuern bietet zusätzlich zur einfachen Prüfung eine qualifizierte Bestätigung an.
Vorteile der qualifizierten Bestätigung:
- Prüfung von Name und Anschrift des Unternehmens
- Offizielle Bestätigung über die Übereinstimmung der Daten
- Rechtssicherer Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Vorgehensweise:
- Aufruf des Portals: https://evatr.bff-online.de
- Auswahl: „Qualifizierte Bestätigung“
- Eingabe der eigenen USt-IdNr. und der Nummer des Kunden
- Optionale Eingabe von Name und Anschrift
- Ergebnis speichern oder ausdrucken
Tipp
Bewahre das Ergebnis als PDF oder Screenshot auf. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Welche Online-Tools oder Dienste zur USt-IdNr.-Prüfung gibt es?
Neben den offiziellen Portalen können Unternehmen auch externe Tools oder Software-Lösungen nutzen, um USt-IdNrn. zu prüfen – insbesondere, wenn viele Geschäftspartner regelmäßig überprüft werden müssen.
Tool / Dienst | Funktion | Besonderheit |
BZSt-Portal | Qualifizierte Prüfung mit Adressabgleich | Offiziell, kostenlos |
EU-VIES | Einfache EU-weite Prüfung | Ohne Adressdaten |
sevDesk / lexoffice / FastBill | Automatische Prüfung in Rechnungssoftware | Integration in Buchhaltung |
UStCheck.eu | API-Integration für Onlineshops | Echtzeitprüfung |
DATEV USt-ID-Check | Batch-Prüfung für Steuerkanzleien | Professionelle Lösung |
Worauf muss man achten, wenn die Prüfung fehlschlägt oder ungültig ausfällt?
Wenn eine USt-IdNr. ungültig ist oder nicht bestätigt werden kann:
- Fordere aktualisierte Daten vom Kund*innen an.
- Wiederhole die Prüfung später (Systeme können temporär nicht erreichbar sein).
- Dokumentiere jeden Prüfversuch, auch Fehlversuche.
- Rechne im Zweifel mit deutscher Umsatzsteuer ab.
Eine fehlerhafte oder unterlassene Prüfung kann zu Steuernachforderungen führen.
Tipp
Wenn du als Selbständige*r regelmäßig EU-Geschäfte machst und dabei den Überblick über deine steuerlichen Pflichten behalten möchtest, hilft dir Taxfix weiter – entweder selbst über die App oder mit dem Experten-Service, der deinen Steuerfall vollständig übernimmt.
USt-IdNr. beantragen: So erhältst du deine Umsatzsteuer-ID
Die USt-IdNr. wird in Deutschland ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben – nicht vom Finanzamt. Du kannst sie jedoch auf zwei Wegen beantragen: direkt beim BZSt oder im Rahmen der steuerlichen Erfassung über dein zuständiges Finanzamt.
Wer braucht eine USt-IdNr.?
Du benötigst eine USt-IdNr., wenn du:
- Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst,
- Waren oder Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern beziehst (innergemeinschaftlicher Erwerb),
- eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben musst,
- oder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen abwickelst.
Info
Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine USt-IdNr. zu beantragen – es sei denn, sie erbringen Leistungen an EU-Unternehmen, für die der Reverse-Charge-Mechanismus gilt. In diesem Fall ist die USt-IdNr. Pflicht.
So beantragst du die USt-IdNr. – Schritt für Schritt
Weg 1: Über das Finanzamt (bei Neugründung) Bei einer Unternehmensgründung kannst du die USt-IdNr. direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt leitet den Antrag automatisch an das BZSt weiter.
Weg 2: Direkt beim BZSt (für bestehende Unternehmen) Bestehende Unternehmen können die USt-IdNr. direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen:
- Aufruf des BZSt-Portals: www.bzst.de
- Antrag auf Vergabe einer USt-IdNr. stellen
- Angabe der bestehenden Steuernummer und des zuständigen Finanzamts
- Zustellung der USt-IdNr. per Post (in der Regel innerhalb weniger Werktage)
Wie lange dauert die Beantragung?
Antragsweg | Bearbeitungsdauer |
Über Finanzamt (Neugründung) | Wenige Wochen (mit steuerlicher Erfassung) |
Direkt beim BZSt (Bestandsunternehmen) | In der Regel 2–4 Wochen |
Dringende Fälle (auf Anfrage) | Beschleunigte Bearbeitung möglich |
Tipp
Beantrage die USt-IdNr. rechtzeitig vor dem ersten EU-Geschäft – nicht erst, wenn du bereits eine Rechnung stellen musst. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Mit Taxfix kannst du deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kostenlos digital einreichen.
USt-IdNr. auf der Rechnung: Was ist Pflicht?
Die USt-IdNr. ist nicht auf jeder Rechnung Pflicht – aber sobald du grenzüberschreitende EU-Geschäfte abwickelst, wird sie zur gesetzlichen Pflichtangabe. Wer sie vergisst, riskiert, dass die Rechnung steuerlich nicht anerkannt wird.
Wann muss die USt-IdNr. auf der Rechnung stehen?
Die USt-IdNr. ist auf der Rechnung Pflicht, wenn:
- du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erbringst (§ 14a Abs. 1 UStG),
- du eine sonstige Leistung an ein EU-Unternehmen erbringst, bei der der Reverse-Charge-Mechanismus gilt,
- du als Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG).
In diesen Fällen müssen beide USt-IdNrn. auf der Rechnung stehen:
- die eigene USt-IdNr. (des Rechnungsstellers)
- die USt-IdNr. des Leistungsempfängers (des Kunden)
Wann reicht die Steuernummer aus?
Bei rein inländischen Geschäften (Deutschland → Deutschland) reicht die Steuernummer auf der Rechnung. Die USt-IdNr. kann alternativ angegeben werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Pflichtangaben auf einer EU-Rechnung im Überblick
Pflichtangabe | Inland (D → D) | EU-Ausland (D → EU) |
Name und Adresse | Pflicht | Pflicht |
Steuernummer oder USt-IdNr. | Steuernummer genügt | USt-IdNr. Pflicht |
USt-IdNr. des Kunden | Nein | Pflicht |
Hinweis auf Steuerfreiheit | Nein | Pflicht |
Rechnungsdatum, -nummer | Pflicht | Pflicht |
Leistungsbeschreibung | Pflicht | Pflicht |
Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag | Pflicht | Pflicht (0 % bei ig. Lieferung) |
Info
Fehlt die USt-IdNr. des Kunden auf einer Rechnung über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit versagen – du müsstest dann nachträglich Umsatzsteuer abführen.
Tipp: Prüfe bei jedem EU-Kunden vor der Rechnungsstellung, ob die USt-IdNr. gültig ist – und halte das Prüfergebnis dokumentiert. Mit Taxfix behältst du als Selbständige*r den Überblick über alle steuerlichen Pflichten bei EU-Geschäften.
USt-IdNr. vs. Steuernummer: Was ist der Unterschied?
USt-IdNr. und Steuernummer sind zwei verschiedene Nummern mit unterschiedlichen Zwecken – werden aber häufig verwechselt. Der wichtigste Unterschied: Die Steuernummer gilt nur in Deutschland, die USt-IdNr. europaweit.
Der direkte Vergleich
Table
Merkmal | Steuernummer | USt-IdNr. |
Vergabe durch | Zuständiges Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
Gültigkeitsbereich | Nur Deutschland | Gesamte EU |
Format | 10–11 Stellen (je nach Bundesland) | DE + 9 Ziffern (z. B. DE123456789) |
Verwendung | Steuererklärungen, inländische Rechnungen | EU-Rechnungen, VIES-Prüfung, ZM |
Wann nötig? | Ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit | Bei EU-Geschäften (Lieferungen/Leistungen) |
Pflicht auf Rechnung? | Bei inländischen Rechnungen | Bei EU-Rechnungen mit Steuerfreiheit |
Kostenlos? | Ja | Ja |
Können beide Nummern auf einer Rechnung stehen?
Ja. Du kannst auf einer Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angeben – oder beide. Bei EU-Rechnungen mit Steuerfreiheit ist die USt-IdNr. jedoch zwingend erforderlich und ersetzt die Steuernummer nicht vollständig, da beide für unterschiedliche Zwecke genutzt werden.
Gibt es noch weitere Nummern, die du kennen solltest?
Als Selbständige*r begegnest du im Alltag mehreren Identifikationsnummern:
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): 11-stellige persönliche Nummer, lebenslang gültig, wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben – nicht zu verwechseln mit der USt-IdNr.
- Steuernummer: Betriebsbezogen, vom Finanzamt vergeben, für inländische Steuerzwecke.
- USt-IdNr.: Unternehmensbezogen, vom BZSt vergeben, für EU-Geschäfte.
- Betriebsnummer: Von der Bundesagentur für Arbeit vergeben, für Sozialversicherungsmeldungen.
Info
Die Steuer-Identifikationsnummer (z. B. 12 345 678 901) ist eine persönliche Nummer für natürliche Personen und darf nicht auf Geschäftsrechnungen verwendet werden. Sie ist ausschließlich für die Einkommensteuererklärung relevant.
Lege eine Übersicht aller deiner Unternehmensnummern an – das spart Zeit bei Behördenkontakten und verhindert kostspielige Verwechslungen. Mit Taxfix erledigst du deine Steuerpflichten als Selbständige*r einfach und digital.
Haftung bei fehlerhafter USt-IdNr.-Prüfung: Welche Konsequenzen drohen?
Die Prüfung der USt-IdNr. ist keine Formalität – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hat direkte steuerliche und rechtliche Konsequenzen. Wer die Prüfung unterlässt oder fehlerhaft durchführt, haftet für die steuerlichen Folgen.
Was passiert, wenn du die Prüfung unterlässt?
Wenn du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne vorherige Prüfung der USt-IdNr. des Kunden durchführst, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit versagen. Das bedeutet: Du musst die Umsatzsteuer nachträglich aus eigener Tasche zahlen – auch wenn dein Kunde die Ware bereits erhalten hat.
Was passiert, wenn die geprüfte Nummer sich als falsch herausstellt?
Hier kommt es auf den Vertrauensschutz an:
- Einfache Prüfung (VIES): Zeigt die Nummer als gültig an, stellt sich aber später heraus, dass sie missbräuchlich verwendet wurde, bist du als Lieferant nur dann geschützt, wenn du gutgläubig gehandelt und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hast.
- Qualifizierte Prüfung (BZSt): Wenn das BZSt die Nummer als gültig bestätigt hat und du auf diese Bestätigung vertraut hast, bist du in der Regel von der Haftung befreit – sofern du die Bestätigung dokumentiert hast.
Info
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt: Ein Unternehmer, der in gutem Glauben gehandelt und alle zumutbaren Maßnahmen zur Prüfung ergriffen hat, darf nicht für Steuerbetrug des Kunden haftbar gemacht werden. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation der Prüfung.
Welche konkreten Konsequenzen drohen?
Fehler | Mögliche Konsequenz |
Keine Prüfung vor steuerfreier Lieferung | Nachzahlung der Umsatzsteuer durch den Lieferanten |
Prüfung nicht dokumentiert | Kein Vertrauensschutz gegenüber dem Finanzamt |
Falsche eigene USt-IdNr. auf Rechnung | Rechnung gilt als fehlerhaft – Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet |
Prüfung mit veralteten Daten | Mögliche Steuernachforderung bei späterer Prüfung |
Keine Prüfung bei wiederkehrenden Kunden | Risiko bei Änderungen der Gültigkeit der Kundennummer |
So schützt du dich vor Haftungsrisiken – Checkliste
- Prüfe die USt-IdNr. des Kunden vor jeder steuerfreien Lieferung
- Nutze die qualifizierte Bestätigung über das BZSt – nicht nur VIES
- Speichere das Prüfergebnis als PDF oder Screenshot mit Datum und Uhrzeit
- Wiederhole die Prüfung bei wiederkehrenden Kunden regelmäßig (mindestens jährlich)
- Reagiere sofort, wenn eine Nummer als ungültig ausgewiesen wird – stelle keine steuerfreie Rechnung aus
- Dokumentiere auch fehlgeschlagene Prüfversuche (z. B. Systemausfall)
FAQ zur Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ja. Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen ist die Prüfung der USt-IdNr. Ihres Geschäftspartners gesetzlich vorgeschrieben ( § 6a UStG ).
Die einfache Bestätigung (VIES) zeigt nur, ob eine Nummer gültig oder ungültig ist.
Die qualifizierte Bestätigung (BZSt) enthält zusätzlich Name und Anschrift und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Mindestens bei der ersten Geschäftsbeziehung und regelmäßig bei wiederkehrenden Transaktionen. Bei neuen Kund*innen sollte vor jeder steuerfreien Lieferung eine aktuelle Prüfung erfolgen.
Nicht zwingend – aber sobald du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst oder von dort beziehst, ist die USt-IdNr. Pflicht. Sie ist außerdem relevant für deine Umsatzsteuererklärung und die Zusammenfassende Meldung. Mit Taxfix behältst du als Selbständige*r den Überblick über alle steuerlichen Pflichten – egal ob du die Steuererklärung selbst erledigst oder sie dem Taxfix Experten-Service übergibst.
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