Steuererklärung für Amazon-Verkäufer*innen
FBA-Gebühren, Lagerkosten, Verkaufsprovisionen, Wareneinkauf, Retouren: Wer über Amazon verkauft, hat viele Posten, die steuerlich zählen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Wer über Amazon Waren verkauft, ist in aller Regel gewerblich tätig. Eine Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt sind Pflicht.
- Auf deine Verkaufserlöse wird keine Steuer automatisch einbehalten. Du musst deinen Gewinn selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben.
- Betriebsausgaben wie Amazon-Provisionen, FBA-Gebühren, Wareneinkauf, Verpackung und Werbung senken deinen steuerpflichtigen Gewinn.
- Umsatzsteuer ist für die meisten Amazon-Seller ein Thema. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich gerade bei Warenimport oft nicht, weil du dann keine Vorsteuer aus der Einfuhrumsatzsteuer ziehen kannst.
- Gewerbesteuer f��llt erst ab einem Jahresgewinn von über 24.500 € an.
- Amazon meldet Verkaufsdaten an die Finanzbehörden (DAC7/PStTG).
- Fristen nicht verpassen: Bei Pflichtabgabe gilt regelmäßig der 31. Juli des Folgejahres.
Lieber verkaufen als Formulare ausfüllen? Taxfix bietet dir zwei Wege: Du machst deine Steuererklärung selbst, geführt durch einfache Fragen, oder du nutzt den Experten-Service und lässt Profis ran.
01.
Warum die Steuererklärung für Amazon-Verkäufer*innen so wichtig ist
Anders als beim gelegentlichen Privatverkauf auf dem Flohmarkt bist du als Amazon-Seller fast immer unternehmerisch unterwegs. Du kaufst Ware ein, listest Produkte, kalkulierst Preise und wickelst Bestellungen ab. Für das Finanzamt ist das ein klarer Fall: gewerbliche Tätigkeit. Nur wer ausschließlich eigene, gebrauchte Sachen ohne Gewinnabsicht verkauft, fällt nicht darunter.
Das bedeutet: Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, musst deinen Gewinn eigenständig ermitteln und je nach Umsatz auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Typische Konstellationen bei Amazon-Verkäufer*innen:
- Verkauf über FBA (Fulfillment by Amazon): Amazon lagert, verpackt und versendet deine Ware haufe
- Verkauf über FBM (Fulfillment by Merchant): Du kümmerst dich selbst um Lager, Versand und Retouren haufe
- Amazon als Nebengeschäft neben einem Angestelltenjob
- Verkauf eigener Produkte (Private Label) oder Handelsware
Achtung:
Auch wer „nur nebenbei" auf Amazon verkauft, ist gewerblich tätig, sobald Ware gezielt eingekauft und mit Gewinnabsicht weiterverkauft wird. Ein Gewerbeschein und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt sind dann Pflicht.
Warum sich eine saubere Steuererklärung auszahlt:
- Du machst alle Kosten geltend, die deinen Gewinn mindern, und zahlst nur so viel Steuern wie nötig.
- Du bist vorbereitet, falls das Finanzamt Daten von Amazon erhält und Rückfragen stellt.
- Du erkennst, wie profitabel dein Amazon-Geschäft wirklich ist, wenn alle Gebühren und Kosten berücksichtigt sind.
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Diese Kosten können Amazon-Verkäufer*innen steuerlich geltend machen
Als gewerbliche*r Amazon-Verkäufer*in darfst du alle betrieblich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Gerade bei Amazon kommen dabei einige Posten zusammen, die viele Seller nicht vollständig auf dem Schirm haben.
1) Amazon-Gebühren und Plattformkosten
Amazon zieht viele Gebühren direkt von deiner Auszahlung ab. Trotzdem musst du sie in deiner Buchhaltung als Betriebsausgaben erfassen, denn steuerlich gilt der volle Verkaufspreis als Erlös, nicht nur der ausgezahlte Betrag. Typische Kostenpositionen:
- Verkaufsprovisionen (prozentual je Verkauf)
- FBA-Versandgebühren (abhängig von Größe und Gewicht)
- Lagergebühren (monatlich, saisonal unterschiedlich, ggf. Langzeitlagergebühren)
- Kontogebühren (z. B. 39,99 € / Monat für das Professional-Konto)
- Werbekosten (Amazon PPC, Sponsored Products, Sponsored Brands)
2) Wareneinkauf und Logistik
- Einkaufskosten für Handelsware oder Rohstoffe (Private Label)
- Versand und Verpackung (bei FBM: Porto, Kartons, Füllmaterial, Etiketten)
- Importkosten (Zoll, Frachtkosten, Einfuhrumsatzsteuer bei Warenimport)
- Retourenkosten (Rücksendungen, beschädigte Ware, Entsorgung)
3) Arbeitsmittel und Infrastruktur
- Technik: Laptop, Drucker, Etikettendrucker, Scanner, Smartphone (anteilig)
- Software und Tools: Warenwirtschaft, Repricing-Tools, Keyword-Recherche, Buchhaltung
- Telefon und Internet (anteilig, wenn beruflich genutzt)
- Lagerraum: Miete für ein externes Lager oder anteilige Kosten für einen Raum in der eigenen Wohnung
4) Sonderausgaben nicht vergessen
Unabhängig von deinem Amazon-Geschäft können in der Steuererklärung auch Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge oder Spenden eine Rolle spielen. Diese Posten werden zusätzlich berücksichtigt.
03.
Taxfix macht deine Steuererklärung als Amazon-Verkäufer*in einfacher
Amazon-Abrechnungen, verschiedene Gebührenarten, Retouren, eventuell Warenimport: Die Steuererklärung als Amazon-Seller kann schnell komplex werden. Taxfix bringt Struktur rein.
Verständliche Fragen statt Formular-Dschungel
Taxfix führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und erkennt automatisch:
- ob du selbstständig, angestellt oder beides bist,
- welche Einkunftsarten für dich relevant sind,
- welche Anlagen du brauchst.
So findest du dich auch ohne Steuervorwissen zurecht.
Plausibilitätsprüfung vor dem Einreichen
Taxfix prüft deine Angaben auf typische Fehler und Lücken. Noch bevor du abschickst, siehst du eine Schätzung, ob eine Erstattung oder Nachzahlung auf dich zukommt.
Zwei Wege, ein Ziel
Du entscheidest, wie viel Unterstützung du brauchst: Entweder du machst deine Steuererklärung eigenständig per Frage-Antwort-Prinzip oder du gibst deinen Fall an den Experten-Service ab, wo sich erfahrene Steuerberater*innen um alles kümmern.
Hinweis zu Umsatzsteuer:
Wenn du als Regelunternehmer*in Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst, ist Taxfix dafür in der Regel leider noch nicht die passende Lösung. Für Kleinunternehmer*innen kann Taxfix je nach Steuerjahr und Fallkonstellation passen.
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04.
Sonderregelungen, die Amazon-Verkäufer*innen kennen sollten
Der Verkauf über Amazon bringt einige steuerliche Besonderheiten mit sich, die über die klassische Steuererklärung hinausgehen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
1) Gewerbeanmeldung ist Pflicht
Anders als bei gelegentlichen Privatverkäufen bist du als Amazon-Seller praktisch immer gewerblich tätig. Du brauchst eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde und eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Dort erhältst du deine Steuernummer und gibst an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
2) Umsatzsteuer: Kleinunternehmer*in oder Regelbesteuerung?
Grundsätzlich kannst du als Kleinunternehmer*in starten, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und dein laufender Jahresumsatz unter 100.000 € bleibt. Dann stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
Aber: Für viele Amazon-Seller ist die Regelbesteuerung sinnvoller. Denn nur dann kannst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen, Importen und Amazon-Gebühren vom Finanzamt zurückholen. Besonders bei Warenimport fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die Kleinunternehmer*innen nicht als Vorsteuer geltend machen können.
3) FBA und Auslandslager: Steuerpflicht im Ausland
Nutzt du Amazon FBA mit dem Programm „Mitteleuropa" oder „PAN-EU", lagert Amazon deine Ware möglicherweise in anderen EU-Ländern. Das kann dazu führen, dass du dich dort für die Umsatzsteuer registrieren und lokale Steuererklärungen abgeben musst. Dieser Punkt geht über die deutsche Einkommensteuererklärung hinaus und erfordert in der Regel spezialisierte Beratung.
4) Amazon meldet deine Daten (DAC7)
Wie andere Plattformen ist auch Amazon seit 2023 verpflichtet, Verkaufsdaten an die Finanzbehörden zu melden, wenn bestimmte Schwellen erreicht werden (mindestens 30 Transaktionen oder mindestens 2.000 € Erlöse pro Kalenderjahr). Eine Meldung bedeutet nicht automatisch eine Steuernachzahlung, aber das Finanzamt kann deine Angaben abgleichen.
05.
Typische Fehler bei der Steuererklärung als Amazon-Verkäufer*in
Gerade beim Einstieg in den Amazon-Handel passieren steuerlich immer wieder dieselben Fehler. So gehst du ihnen aus dem Weg:
1) Amazon-Gebühren nicht vollständig erfasst
Provisionen, Lagergebühren, Werbekosten, Retourengebühren: Amazon zieht viele Posten direkt von deiner Auszahlung ab. Wie oben beschrieben, sind sie trotzdem alle als Betriebsausgaben zu erfassen, denn steuerlich zählt der volle Verkaufspreis als Erlös.
Tipp: Lade regelmäßig die detaillierten Abrechnungsberichte aus dem Seller Central herunter. So stellst du sicher, dass kein Posten in deiner Buchhaltung fehlt und du keine absetzbaren Kosten verschenkst.
2) Umsatz und Gewinn verwechselt
Der Umsatz in deinem Seller-Dashboard ist nicht dein Gewinn. Einkaufskosten, Gebühren, Versand und Retouren müssen abgezogen werden.
Tipp: Erstelle eine saubere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der alle Kosten berücksichtigt sind.
3) Keine Gewerbeanmeldung trotz Verkaufstätigkeit
Manche Seller starten ohne Anmeldung, weil sie den Aufwand scheuen oder sich „noch nicht als Unternehmer*in" fühlen.
Tipp: Melde dein Gewerbe an, bevor du den ersten Artikel listest. Das erspart dir Ärger mit dem Finanzamt und der Gemeinde.
4) Umsatzsteuer-Themen ignoriert
Wer importiert oder über FBA in mehreren Ländern lagert, hat schnell komplexe Umsatzsteuer-Pflichten.
Tipp: Kläre frühzeitig, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist oder ob du besser in die Regelbesteuerung wechselst.
FAQ: Steuererklärung für Amazon-Verkäufer*innen
Ja, in der Regel schon. Wer über Amazon Waren verkauft, handelt gewerblich und braucht eine Gewerbeanmeldung sowie eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Oft nicht. Wer Waren importiert, kann als Kleinunternehmer*in die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dadurch wird der Wareneinkauf deutlich teurer. Für Seller mit Wachstumsambitionen ist die Regelbesteuerung meist sinnvoller.
Seit 2023 meldet Amazon Verkaufsdaten an die Finanzbehörden, wenn du in einem Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen abschließt oder mindestens 2.000 € Erlöse erzielst (DAC7/PStTG). Das bedeutet nicht automatisch eine Steuernachzahlung, aber das Finanzamt kann deine Angaben prüfen.
Bei FBA übernimmt Amazon Lagerung und Versand. Die entsprechenden Gebühren sind Betriebsausgaben. Bei FBM trägst du Lager- und Versandkosten selbst und setzt diese direkt an. Steuerlich komplex wird es bei FBA vor allem dann, wenn Amazon deine Ware in Lagern anderer EU-Länder einlagert, weil dann ausländische Umsatzsteuer-Pflichten entstehen können.
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Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.