Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 20.07.2023
Aktualisiert am: 20.07.2023
Inhalt
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Schritt 2: Art der Leistung
Schritt 3: Steuererklärung ausfüllen
Schritt 4: Abschicken
Vereinsbeiträge und Spenden absetzen
Unter Spenden werden freiwillige Leistungserbringungen an eine gemeinnützige Organisationen, für die keine Gegenleistung erwartet wird, verstanden. Die Leistungen können als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden. Wie man Spenden absetzen kann, erklären wir ganz einfach.
Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 20.07.2023
Aktualisiert am: 20.07.2023
Inhalt
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Schritt 2: Art der Leistung
Schritt 3: Steuererklärung ausfüllen
Schritt 4: Abschicken
Die notwendigen Unterlagen zusammenstellen
Eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie durch eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung des Spendenempfängers nachgewiesen werden kann. Diese Bescheinigung sollte entsprechend einem vergleichbaren Muster ausgestellt worden sein:
Eine solche Zuwendungsbescheinigung kann man bei Spendenempfänger, also dem Verein oder der Organisation, an die man gespendet hat, beantragen.
Bei geringen Spenden (bis zu 300 Euro) ist ein Kontoauszug als Nachweis ausreichend.
Um was für eine Spende/Mitgliedsbeitrag handelt es sich?
Folgende Spendenarten (ein Mitgliedsbeitrag wird hierbei genau wie eine Spende behandelt) werden unterschieden:
Negativbeispiele (was nicht abzugsfähig ist):
- Mitgliedsbeiträge für Sport-, Freizeit-, Heimat-, Tierzuchtvereine
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Spenden bzw. Mitgliedsbeiträge gehören zu den sogenannten Sonderausgaben. Diese werden in der Anlage Sonderausgaben eingetragen.
Hier können die Zahlungen je nach Spendenart eingetragen werden.
Steuererklärung abschicken
Nun nur noch die Steuererklärung beim Finanzamt mit den entsprechenden Nachweisen für die Spenden abgeben. Sollte das Finanzamt deine Belege und Nachweise anfragen, solltest du sie auf jeden Fall bereithaben, mit der Steuererklärung einreichen brauchst du sie aber nicht. Fragt das Finanzamt nach, musst du die Zuwendungsbescheinigung des Spendenempfängers als ORIGINAL oder wenn die Spende geringer als 300 Euro war, den entsprechenden Kontoauszug mitschicken.
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