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Steuererklärung für Selbstständige: Was du wissen musst

Als Selbstständige*r trägst du die Verantwortung für deine Steuern selbst - von der richtigen Erklärung bis zur pünktlichen Abgabe. Hier erfährst du, welche Steuerarten für dich relevant sind, welche Formulare du brauchst, was du absetzen kannst und wie Taxfix dir dabei hilft.

01.

Mit Taxfix die Steuererklärung als Selbstständige*r erledigen

Selbstständig zu sein bedeutet nicht, zum Steuerprofi werden zu müssen. Taxfix bietet dir je nach Situation die passende Lösung: Entweder erledigst du deine Steuererklärung selbst im geführten Frage-Antwort-Prozess oder du übergibst deinen Steuerfall an unabhängige Steuerberater*innen über den Experten-Service. Beide Wege sind vollständig digital, ohne Papierkram und deine Daten werden direkt per ELSTER ans Finanzamt übermittelt.


Welche Taxfix-Lösung passt zu mir? 

Meine Situation

Taxfix-Lösung

Was ist enthalten?

Ich bin Kleinunternehmer*in (§ 19 UStG)

Taxfix für Kleinunternehmer*innen

Einkommensteuererklärung, EÜR, ggf. Gewerbesteuer, Experten-Service

Ich bin umsatzsteuerpflichtig (z. B. Freiberufler*in mit USt)

Taxfix für Selbstständige

Einnahmen-/Ausgabenerfassung, Belegdigitalisierung, Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER

Ich gründe gerade und brauche eine Steuernummer

Selbstständigkeit anmelden

Kostenlose Beantragung der Steuernummer online

Taxfix für Kleinunternehmer*innen: Steuererklärung einfach selbst erledigen

Als Kleinunternehmer*in erstellst du deine Einkommensteuererklärung inklusive EÜR direkt im geführten Frage-Antwort-Prozess, der dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben führt. Wenn du lieber auf Nummer sicher gehen möchtest, übernehmen unabhängige Steuerberater*innen deinen Fall über den Experten-Service .

Tipp:

Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen und keine Umsatzsteuervoranmeldung.

Taxfix für Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht: alles an einem Ort

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, hilft dir Taxfix dabei, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten, Belege digital zu erfassen und deine Umsatzsteuervoranmeldung sicher per ELSTER ans Finanzamt zu übermitteln - alles an einem Ort.

02.

Wer gilt als selbstständig?

Selbstständig bist du, wenn du nicht angestellt bist und eigenverantwortlich Einnahmen erzielst. Dazu zählen: 

  • Freiberufler*innen (z. B. Ärzt*innen, Designer*innen, Journalist*innen) 
  • Gewerbetreibende*r (z. B. Handwerker*innen, Online-Shop-Betreiber*innen)
  • Einzelunternehmer*innen. 

Der wichtigste steuerliche Unterschied liegt bei der Gewerbesteuer: Freiberufler*innen sind davon befreit, Gewerbetreibende nicht. Ansonsten gelten für beide grundsätzlich die gleichen Pflichten. 


Freiberufler*in vs. Gewerbetreibende*r: 

Merkmal

Freiberufler*in

Gewerbetreibende*r

Typische Berufe

Ärzt*innen, Designer*innen, Journalist*innen

Handwerker*innen, Online-Shop-Betreiber*innen

Steuerliche Anlage

Anlage S

Anlage G

Gewerbesteuer

Nein

Ja (Freibetrag: 24.500 €)

IHK-Mitgliedschaft

Nein

Meist ja

03.

Steuerpflichten als Selbstständige*r: Diese Steuerarten sind relevant

Als Selbstständige*r bist du verpflichtet, mindestens eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Je nach Tätigkeit und Umsatz kommen weitere Steuerarten hinzu. Hier findest du einen Überblick, was für wen gilt. 

Einkommensteuer: immer Pflicht

Du versteuerst deinen Gewinn, also deine Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Als Selbstständige*r bist du unabhängig von der Höhe deines Gewinns zur Abgabe verpflichtet.. Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 € (ledig) bzw. 24.192 € (verheiratet). Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. 

Hinweis:

Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige wird bei Taxfix aktuell nur für Kleinunternehmer*innen angeboten. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, unterstützt dich Taxfix bei der Umsatzsteuervoranmeldung und Belegerfassung.

Umsatzsteuer (außer bei Kleinunternehmerregelung)

Auf deine Leistungen fällt in der Regel Umsatzsteuer an: 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz). Die Voranmeldung erfolgt monatlich oder quartalsweise per ELSTER. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt (Vorjahresumsatz unter 25.000 €), ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. 

Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende

Gewerbesteuer zahlen ausschließlich Gewerbetreibende. Für Einzelunternehmer*innen gilt ein Freibetrag von 24.500 €. Freiberufler*innen sind von der Gewerbesteuer grundsätzlich befreit.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Beide Abgaben werden auf die Einkommensteuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag fällt nur ab einer bestimmten Einkommensteuerbelastung an. Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer Kirche, die diese Steuer erhebt. 

04.

Diese Formulare brauchst du für die Steuererklärung

Je nach Tätigkeit und Steuerpflicht brauchst du unterschiedliche Formulare. Hier ein Überblick der wichtigsten:

  • Mantelbogen (ESt 1A): Allgemeine Angaben zur Person – Pflicht für alle
  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (für Freiberufler*innen)
  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (für Gewerbetreibende)
  • Anlage EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Pflicht für alle Selbstständigen ohne Buchführungspflicht
  • Anlage USt: Umsatzsteuerjahreserklärung (für Umsatzsteuerpflichtige)
  • Anlage AVEÜR: Ergänzung zur EÜR – verpflichtend, wenn Anlagevermögen vorhanden ist (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)

Tipp:

Mit Taxfix musst du keine Formulare manuell ausfüllen. Der geführte Prozess stellt automatisch die richtigen Formulare für dich zusammen und übermittelt sie per ELSTER direkt ans Finanzamt.

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05.

Was kannst du als Selbstständige*r absetzen?

Als Selbstständige*r kannst du beruflich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und damit deinen steuerpflichtigen Gewinn senken.

Wichtig:

Anders als für Arbeitnehmer*innen gibt es für Selbstständige keine Werbungskostenpauschale. Du setzt direkt deine tatsächlichen Betriebsausgaben an.

Absetzbare Kosten im Überblick:

Kostenart

Beispiele

Arbeitsmittel

PC, Software, Büromaterial

Reisekosten

Fahrtkosten, Übernachtungen

Büro

Arbeitszimmer, Büromiete

Versicherungen

Berufliche Rechtsschutzversicherung

Weiterbildung

Fachliteratur, Kurse, Seminare

Tipp:

Sammle Belege laufend digital - das spart Zeit und Nerven bei der Steuererklärung. 

06.

Freibeträge und Pauschalen für Selbstständige 2025

Freibetrag / Pauschale

Betrag

Grundfreibetrag (ledig)

12.096 €

Grundfreibetrag (verheiratet)

24.192 €

Kleinunternehmergrenze (Vorjahresumsatz)

25.000 €

Kleinunternehmergrenze (laufendes Jahr)

100.000 €

Gewerbesteuer-Freibetrag (Einzelunternehmen)

24.500 €

Sparerpauschbetrag (ledig)

1.000 €

07.

Fristen für die Steuererklärung 2025: Wann musst du abgeben?

Einreichungsweg

Frist

Ohne Steuerberater*in (selbst)

31. Juli 2026

Mit Steuerberater*in, Lohnsteuerhilfeverein oder Taxfix Experten-Service

01. März 2027

Wer die Frist verpasst, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat sowie einen Säumniszuschlag von 1 % pro Monat auf nicht gezahlte Steuer. Im schlimmsten Fall schätzt das Finanzamt deinen Gewinn – und das meist nicht zu deinen Gunsten.

Tipp:

Plane genug Zeit für die Zusammenstellung deiner Unterlagen ein - besonders wenn du viele Belege hast.

Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

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FAQ: Steuererklärung für Selbstständige

Ja. Als Selbstständige*r bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, unabhängig von der Höhe deines Einkommens. Die Pflicht zur Abgabe besteht bereits ab einem Gewinn von 410 €. Unterhalb des Grundfreibetrags von 12.096 € (ledig, 2025) fällt zwar keine Einkommensteuer an, die Erklärungspflicht bleibt aber bestehen.

Ja, das ist möglich. Mit Taxfix erledigst du deine Steuererklärung im geführten Frage-Antwort-Prozess - ohne Vorkenntnisse und ohne manuelles Ausfüllen von Formularen. Wenn du lieber auf Nummer sicher gehen möchtest oder dein Steuerfall komplex ist, kannst du den Experten-Service nutzen: Unabhängige Steuerberater*innen übernehmen dann deinen Fall.

Die genauen Kosten hängen von der gewählten Lösung ab. Alle Informationen zu Preisen findest du auf der Taxfix-Kostenseite .

Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Voraussetzung: Der Umsatz im Vorjahr lag unter 25.000 € und überschreitet im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 100.000 €. Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige weisen Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus, können aber im Gegenzug Vorsteuer geltend machen.

Das hängt von deiner Tätigkeit ab. In der Regel brauchst du: den Mantelbogen (ESt 1A), Anlage S (Freiberufler*innen) oder Anlage G (Gewerbetreibende), die Anlage EÜR sowie bei Umsatzsteuerpflicht die Anlage USt. Mit Taxfix werden die richtigen Formulare automatisch zusammengestellt.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Selbstständige, die nicht buchführungspflichtig sind. Du listest darin alle Einnahmen und Betriebsausgaben auf - die Differenz ergibt deinen steuerpflichtigen Gewinn. Die EÜR ist Pflicht für alle Selbstständigen, die keine doppelte Buchführung machen.

Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige müssen ihre Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden und abführen, je nach Höhe der Steuerschuld monatlich oder quartalsweise. Die Voranmeldung erfolgt elektronisch per ELSTER. Mit Taxfix für Umsatzsteuerpflichtige kannst du die Voranmeldung direkt aus der App heraus übermitteln.

Das Finanzamt erhebt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Zusätzlich kann ein Säumniszuschlag von 1 % pro Monat auf nicht gezahlte Steuer anfallen. Im schlimmsten Fall schätzt das Finanzamt deinen Gewinn - und das in der Regel nicht zu deinen Gunsten. Mit dem Experten-Service von Taxfix verlängerst du deine Abgabefrist automatisch bis zum 01. März 2027.

Ja. Alle beruflich veranlassten Kosten kannst du als Betriebsausgaben geltend machen und damit deinen steuerpflichtigen Gewinn senken. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmittel, Reisekosten, Büromiete, berufliche Versicherungen und Weiterbildungskosten. Eine pauschale Werbungskostenpauschale gibt es für Selbstständige nicht, du setzt direkt deine tatsächlichen Ausgaben an.

Das hängt von deiner Situation ab: Bist du Kleinunternehmer*in (§ 19 UStG), nutze Taxfix für Kleinunternehmer*in nen für deine Einkommensteuererklärung inklusive EÜR. Bist du umsatzsteuerpflichtig, hilft dir Taxfix für Selbstständige bei Belegerfassung und Umsatzsteuervoranmeldung. Gründest du gerade, kannst du deine Steuernummer kostenlos über Selbstständigkeit anmelden beantragen. Und wenn du dir bei deinem Steuerfall unsicher bist, ist der Experten-Service die richtige Wahl.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

Unsere Expert*innen

In besten Händen

Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.