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Selbstständig als Nachhilfelehrer*in werden: freiberuflich und richtig versteuert

Nachhilfe geben und dabei selbst bestimmen, wann, wo und wie viel du arbeitest – das klingt gut. Und es funktioniert. Damit du von Anfang an auf der sicheren Seite bist, erklären wir dir, was steuerlich auf dich zukommt und wie du dich richtig anmeldest.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachhilfe ist in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit. Es ist kein Gewerbeschein nötig, solange du selbst unterrichtest.
  • Die Tätigkeit muss beim Finanzamt ab der ersten regelmäßigen bezahlten Stunde angemeldet werden.
  • Steuern zahlst du erst, wenn dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (12.348 €) übersteigt.
  • Viele Nachhilfelehrer*innen profitieren von der Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr)
  • Typische Stundensätze: 15–60 € je nach Qualifikation, Fach und Format.

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Nachhilfe und Selbstständigkeit: Was du wissen musst

Nachhilfe ist ein attraktives Geschäftsmodell: Die Nachfrage ist hoch, der Startaufwand gering und du kannst dir deine Arbeitszeiten selbst einteilen. Ob du als Lehramtsstudent*in nebenbei etwas dazuverdienst, als Quereinsteiger*in dein Fachwissen weitergibst oder als pensionierte Lehrkraft aktiv bleibst. Der Einstieg ist niedrigschwellig.

Gut zu wissen: Nachhilfe ist in der Regel eine anmeldepflichtige, steuerpflichtige Tätigkeit. Das gilt unabhängig davon, ob du Student*in, Quereinsteiger*in oder Rentner*in bist, und unabhängig davon, wie viel du verdienst.

Wichtig:

Schon ab der ersten regelmäßigen Unterrichtsstunde gegen Bezahlung gilt: Die Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden, auch wenn du noch keine Steuern zahlst.

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Voraussetzungen: Was brauchst du, um als Nachhilfelehrer*in zu starten?

Die Berufsbezeichnung „Nachhilfelehrer*in" ist nicht geschützt und du brauchst keinen bestimmten Abschluss. Was zählt, ist fachliche Kompetenz im unterrichteten Fach und die Fähigkeit, Inhalte verständlich zu vermitteln. Wer noch keine Lehrerfahrung hat, kann sich durch pädagogische Grundlagenkurse weiterbilden. Das ist keine Pflicht, aber oft hilfreich für die eigene Sicherheit im Unterricht.

Das Profil der typischen Nachhilfelehrer*in ist entsprechend vielfältig:

  • Lehramtsstudent*innen und -absolvent*innen
  • Quereinsteiger*innen mit Fachexpertise (z. B. Ingenieur*innen für Mathe / Physik)
  • Pensionierte Lehrkräfte
  • Student*innen im Nebenjob
  • Muttersprachler*innen für Fremdsprachen

Neben der fachlichen Eignung brauchst du für den operativen Start noch ein paar praktische Dinge. Die meisten davon sind schnell erledigt:

  • Steuernummer (nach Anmeldung beim Finanzamt )
  • Rechnungsvorlage mit Pflichtangaben (Name, Adresse, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Betrag, Datum)
  • Unterrichtsmaterialien wie Bücher oder Arbeitsblätter je nach Fach und Format
  • Geeignete Räumlichkeiten oder technisches Setup für Online-Unterricht (Webcam, stabiles Internet)

Tipp:

Ein Führungszeugnis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn du aber über ein Nachhilfeinstitut oder eine Schule arbeitest, kann es dort verlangt werden. Das solltest du am besten vorab klären.

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Freiberufler*in oder Gewerbe als Nachhilfelehrer*in?

Das ist eine der häufigsten Fragen beim Start. Die Antwort hängt davon ab, wie du arbeitest:

  • Freiberuflich ( § 18 EStG ) ist, wer selbst und persönlich Nachhilfe erteilt, in einem erzieherischen oder unterrichtenden Sinne tätig ist und bei dem keine gewerblichen Elemente dominieren. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
  • Gewerblich ( § 15 EStG ) ist, wenn Dritte (angestellte Lehrkräfte) den Unterricht übernehmen, Lernmaterialien im Vordergrund stehen oder ein institutioneller Rahmen (z. B. Nachhilfeinstitut mit mehreren Mitarbeitenden) vorliegt. Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wichtig:

Die Grenze zwischen freiberuflich und gewerblich ist nicht immer eindeutig, das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Wenn du unsicher bist, reiche den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und schildere deine Tätigkeit so konkret wie möglich. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage beim Finanzamt.

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, was sich zwischen den beiden Modellen unterscheidet:

Kriterium

Freiberuflich

Gewerblich

Selbst unterrichten

Ja

Ja

Dritte unterrichten lassen

Nein

Nein

Gewerbeanmeldung nötig

Nein

Ja

Gewerbesteuer

Nein

Ggf. ja (ab Freibetrag)

Steuerliche Anmeldung

Ja (Finanzamt)

Ja (Finanzamt + Gewerbeamt)

Buchführungspflicht

EÜR

EÜR / ggf. Bilanz

Tipp:

Auch als Freiberufler*in musst du dich beim Finanzamt anmelden, das ist Pflicht. Der einzige Unterschied zum Gewerbe: Du sparst dir den Gang zum Gewerbeamt und die Gewerbesteuer.

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Welche Steuern zahle ich als Nachhilfelehrer*in?

Als Selbstständige*r bist du für deine Steuern selbst verantwortlich. Es gibt keine*n Arbeitgeber*in, der / die das für dich übernimmt. Das klingt aufwendiger als es ist. Welche Steuerarten konkret auf dich zukommen, hängt vor allem von deiner Einkommenshöhe und deinem Umsatz ab.

Einkommensteuer

Einkommensteuer zahlen alle Selbstständigen, egal ob freiberuflich oder gewerblich. Grundlage ist der Gewinn, also deine Einnahmen minus deine Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. In der Steuererklärung trägst du ihn in die Anlage S (Freiberufler*innen) oder die Anlage G (Gewerbetreibende) ein.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr, darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Liegt dein Gewinn darüber, wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass eine Doppelbelastung in vielen Fällen vermieden wird. Freiberufler*innen sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Neben der Einkommensteuer gibt es noch die Umsatzsteuer und hier kommt eine wichtige Erleichterung ins Spiel: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG . Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. 

Der Haken: Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen zurückfordern. Für Nachhilfelehrer*innen mit geringen Betriebsausgaben ist das in der Regel kein Problem. Wer dagegen viel in Ausstattung oder Software investiert, sollte abwägen, ob die Regelbesteuerung günstiger ist.

Regelung

Umsatzgrenze

Umsatzsteuer auf Rechnung

Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer*in

bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr

Nein

Nein

Regelbesteuerung

über 25.000 € Umsatz im Vorjahr

Ja (19 % / 7 %)

Ja


Welche Steuererklärungen muss ich als Nachhilfelehrer*in abgeben?

Je nach steuerlichem Status und Umsatz kommen unterschiedliche Erklärungen auf dich zu:

  • Einkommensteuererklärung (jährlich) mit Anlage S (Freiberufler*innen) oder Anlage G (Gewerbetreibende) sowie Anlage EÜR
  • Umsatzsteuererklärung (jährlich; Kleinunternehmer*innen sind seit 2025 grundsätzlich von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit)
  • Gewerbesteuererklärung (jährlich, nur für Gewerbetreibende, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt; Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich immer zur Abgabe verpflichtet)
  • Ggf. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer (werden nach der ersten Veranlagung vom Finanzamt festgesetzt)

Buchhaltung und Aufzeichnungspflichten

Für die meisten Nachhilfelehrer*innen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) . Das gilt sowohl für Freiberufler*innen als auch für Kleingewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen nach § 141 AO . 

Wichtig:

Alle Einnahmen und Ausgaben müssen lückenlos dokumentiert sein. Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

Checkliste downloaden
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Was kannst du als Nachhilfelehrer*in steuerlich absetzen?

Je mehr Betriebsausgaben du hast, desto geringer ist dein zu versteuernder Gewinn und damit auch deine Steuerlast. Es lohnt sich also, alle beruflich veranlassten Ausgaben im Blick zu behalten und zu dokumentieren. 

Typische Ausgaben, die du als Nachhilfelehrer*in absetzen kannst:

Ausgabenart

Beispiele

Lernmaterialien

Bücher, Arbeitsblätter, Druckkosten

Fahrtkosten

Fahrten zu Schüler*innen (0,38€/km Pauschale)

Arbeitszimmer

Anteiliger Raum, wenn er ausschließlich beruflich genutzt wird

Weiterbildung

Pädagogische Kurse, Fachliteratur

Online-Tools

Videokonferenz-Software, Lernplattformen, Abonnements

Hinweis zum Arbeitszimmer:

Das Finanzamt stellt hier strenge Anforderungen. Der Raum muss tatsächlich ausschließlich beruflich genutzt werden, ein Schreibtisch im Schlafzimmer zählt nicht. Bei Online-Unterricht kann sich das aber lohnen, wenn du ein separates Zimmer dafür nutzt.

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Stundensatz und Verdienst: Was kann ich als Nachhilfelehrer*in verlangen?

Als Selbstständige*r bist du frei in der Wahl deines Stundensatzes. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. In der Praxis hängt der Preis von mehreren Faktoren ab: 

  • Fach (MINT-Fächer erzielen oft höhere Honorare als Sprachen) 
  • Qualifikation 
  • Region 
  • Format des Unterrichts

Einzelunterricht wird in der Regel besser bezahlt als Gruppenunterricht. Online-Unterricht ermöglicht mehr Flexibilität, liegt preislich aber oft etwas unter dem Vor-Ort-Angebot. 

Wer über Vermittlungsplattformen arbeitet, muss mit niedrigeren Honoraren rechnen, da die Plattform eine Provision einbehält. Direktakquise über Mundpropaganda, Aushänge oder eine eigene Website ist aufwendiger, aber langfristig lukrativer.

Profil

Typischer Stundensatz

Student*in ohne Erfahrung

15–25 €

Quereinsteiger*in mit Fachexpertise

25–40 €

Lehrkraft / pädagogische Ausbildung

35–60 €

Online-Unterricht (Skalierung)

20–50 €

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Nachhilfe als Student*in oder im Nebenjob

Nachhilfe ist besonders unter Studierenden beliebt. Es ist flexibel, gut bezahlbar und fachlich nah am eigenen Studium. Steuerlich gelten aber dieselben Regeln wie für alle anderen Selbstständigen auch: Die Meldepflicht beim Finanzamt gilt ab der ersten regelmäßigen bezahlten Stunde, unabhängig davon, wie wenig du verdienst.

Zusätzlich gibt es ein paar Besonderheiten, die du als Studierende*r im Blick haben solltest:

  • BAföG: Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit können auf das BAföG angerechnet werden. Welche Freibeträge gelten, hängt von deiner individuellen Situation ab. Informiere dich beim BAföG-Amt.
  • Familienversicherung: Wer über die Eltern krankenversichert ist, darf in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und muss eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten. Wird diese überschritten, entfällt die kostenfreie Mitversicherung.
  • Studentische Krankenversicherung: Sie gilt in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bzw. bis zum Ende des Studiums, unabhängig davon, ob du nebenbei selbstständig bist.

Wichtig:

Die 520-€-Minijob-Grenze gilt ausschließlich für angestellte Tätigkeiten. Es gibt keine automatische Steuerfreiheit für geringe Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Jede freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt gemeldet werden.

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Nachhilfelehrer*in werden – Schritt für Schritt zur Selbstständigkeit

Der Start in die Selbstständigkeit klingt oft komplizierter als er ist. Wenn du die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst, hast du die wichtigsten Formalitäten in wenigen Tagen erledigt. Hier ist der Weg von der Idee bis zur ersten Stunde:

  • Konzept entwickeln: Welches Fach willst du unterrichten? Für welche Zielgruppe (Grundschule, Abitur, Erwachsene)? Und in welchem Format – online, vor Ort oder beides?
  • Stundensatz kalkulieren: Berücksichtige dabei deine Ausgaben, dein gewünschtes Nettoeinkommen und die zu erwartende Steuerlast.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung : Diesen bekommst du beim Finanzamt oder online. Damit meldest du deine Tätigkeit offiziell an und erhältst deine Steuernummer.
  • Ggf. Kleinunternehmerregelung beantragen: Im Fragebogen kannst du direkt angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.
  • Ggf. Gewerbe anmelden: Nur notwendig, wenn du gewerblich tätig bist, also z. B. andere Lehrkräfte beschäftigst.
  • Rechnungsvorlage erstellen: Eine einfache Vorlage mit allen Pflichtangaben reicht aus. Viele nutzen dafür eine schlichte Word- oder Excel-Datei.
  • Erste Schüler*innen akquirieren: Mundpropaganda, Aushänge, Vermittlungsplattformen oder eine eigene Website, je nach Aufwand und Ziel.
  • Buchhaltung einrichten: Eine einfache Tabelle für Einnahmen und Ausgaben oder eine Buchhaltungssoftware.
  • Steuererklärung vorbereiten: Mit Taxfix geht das Schritt für Schritt, ohne Steuerjargon und ohne Vorkenntnisse.

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Taxfix hilft dir beim Start als Nachhilfelehrer*in

Als selbstständige*r Nachhilfelehrer*in hast du genug um die Ohren – die Steuererklärung sollte nicht dazugehören. Taxfix führt dich Schritt für Schritt durch deine Einkommensteuererklärung als Selbstständige*r: von der Anlage S oder G über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zu den absetzbaren Betriebsausgaben. Kein Steuer-Vorwissen nötig.

Wie Taxfix dir helfen kann:

  • Geführte Steuererklärung für Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmer*innen
  • Selbständigkeit anmelden – direkt online und in wenigen Minuten
  • Belege per Upload erfassen: Betrag, Datum und Steuersatz werden automatisch ausgelesen
  • Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt übermitteln
  • Einkommensteuererklärung inklusive Anlage S, Anlage G und EÜR
  • Automatische Prüfung auf absetzbare Ausgaben (Fahrtkosten, Lernmaterialien, Online-Tools) 
  • Direkter Kontakt zu Steuerexpert*innen bei Fragen

Oder du übergibst deinen Steuerfall komplett: Mit Expert übernimmt ein*e unabhängige*r Steuerberater*in deinen Fall. Du lädst deine Dokumente hoch, beantwortest ein paar Fragen und lehnst dich zurück. Fragen vom Finanzamt? Das Team ist auch nach der Einreichung für dich da.

FAQ: Nachhilfelehrer*in werden

Ja. Wer regelmäßig Nachhilfe gegen Bezahlung gibt, muss die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung . Als Freiberufler*in gehst du dabei nicht zum Gewerbeamt, sondern direkt zum Finanzamt.

Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein gesamtes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2026 voraussichtlich bei 12.348 €. Darunter zahlst du keine Einkommensteuer, musst deine Einnahmen aber trotzdem in der Steuererklärung angeben (Anlage S).

Nein. Die 520-€-Minijob-Grenze gilt ausschließlich für angestellte Tätigkeiten. Als selbstständige*r Nachhilfelehrer*in bist du nicht angestellt – die Grenze ist für dich also nicht relevant. Jede freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt gemeldet werden.

Nicht automatisch. Auch als Studierende*r musst du deine Nachhilfe-Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Einkommensteuer zahlst du erst ab dem Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich 12.348 €). Wichtig: Beachte die Auswirkungen auf BAföG, Familienversicherung und Krankenversicherung.

In der Regel nicht. Wer selbst und persönlich Nachhilfe erteilt, gilt als Freiberufler*in nach § 18 EStG und braucht keinen Gewerbeschein. Nur wenn du andere Lehrkräfte beschäftigst oder ein institutionelles Angebot betreibst, wird eine Gewerbeanmeldung nötig.

Für die meisten Nachhilfelehrer*innen im Nebenerwerb: ja. Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz hatte, kann die Regelung nutzen und muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Der Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Wer hohe Betriebsausgaben hat (z. B. teure Software oder Ausstattung), sollte abwägen, ob die Regelbesteuerung günstiger ist.

Das hängt von deiner konkreten Situation ab. Freiberufler*innen in erzieherischen Berufen können unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sein. Die Deutsche Rentenversicherung klärt das im Einzelfall. Wende dich im Zweifel direkt an die DRV oder eine Steuerberatung.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

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Unser Team von unabhängigen Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.