Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.07.2026
Aktualisiert am: 10.07.2026
Lesezeit: 4 Minuten
Dauerrechnung — Definition, Pflichtangaben und Vorsteuerabzug
Eine Dauerrechnung ist eine Rechnung für regelmäßig wiederkehrende Leistungen mit gleichbleibenden oder planbaren Abständen. Sie ist besonders praktisch bei Miete, Leasing, Wartung oder anderen laufenden Leistungen, weil nicht für jeden Zeitraum eine neue Einzelrechnung ausgestellt werden muss.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.07.2026
Aktualisiert am: 10.07.2026
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Dauerrechnung gilt für wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum.
- Auch für Dauerrechnungen gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG.
- Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn die Rechnung inhaltlich ordnungsgemäß ist.
- Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen als Dauerrechnung gelten.
- Änderungen bei Betrag, Leistungsumfang oder Umsatzsteuer erfordern eine Anpassung.
- Die E-Rechnungspflicht kann auch bei Dauerrechnungen relevant werden.
Was ist eine Dauerrechnung?
Eine Dauerrechnung ist eine Rechnung für Leistungen, die regelmäßig und fortlaufend erbracht werden. Typische Beispiele sind Miete, Leasingraten, Wartungsverträge oder wiederkehrende Servicepauschalen.
Der Vorteil ist, dass nicht jeden Monat oder für jeden Leistungszeitraum eine neue Einzelrechnung ausgestellt werden muss. Stattdessen deckt ein einziges Dokument mehrere wiederkehrende Abrechnungszeiträume ab.
Info
Eine Dauerrechnung ist keine besondere Rechnungsart mit eigenen Sonderregeln. Sie ist eine normale Rechnung für wiederkehrende Leistungen, die über mehrere Zeiträume gilt.
Pflichtangaben einer Dauerrechnung nach § 14 UStG
Auch eine Dauerrechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Fehlen wesentliche Angaben, kann das insbesondere beim Vorsteuerabzug problematisch werden.
Zu den wichtigen Angaben gehören insbesondere:
- vollständiger Name und Anschrift von Leistungserbringer und Leistungsempfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- eindeutige Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Entgelt
- Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Zeitraum oder klare Zuordnung der wiederkehrenden Leistung
Wichtig ist außerdem, dass aus dem Dokument klar erkennbar wird, dass es sich um eine Dauerrechnung handelt und für welche wiederkehrenden Leistungen sie gelten soll.
Dauerrechnung und Vorsteuerabzug — das musst du beachten
Eine Dauerrechnung kann grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle erforderlichen Rechnungsangaben enthält und die Leistung tatsächlich für das Unternehmen bezogen wird.
Gerade bei laufenden Vertragsverhältnissen wird oft übersehen, dass Änderungen an Betrag, Steuer oder Leistungsbeschreibung den Vorsteuerabzug beeinflussen können. Dann muss die Dauerrechnung angepasst oder ergänzt werden.
Wann berechtigt eine Dauerrechnung zum Vorsteuerabzug?
Eine Dauerrechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn sie inhaltlich ordnungsgemäß ist und alle maßgeblichen Pflichtangaben enthält. Zusätzlich muss die zugrunde liegende Leistung tatsächlich steuerpflichtig und für das Unternehmen bezogen sein.
Fehlt eine wesentliche Angabe oder ist die Rechnung unklar, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Deshalb sollten gerade Dauerrechnungen regelmäßig geprüft werden.
Gilt ein Mietvertrag als Dauerrechnung?
Ja, ein Mietvertrag kann als Dauerrechnung gelten. Voraussetzung ist, dass der Vertrag alle wesentlichen Rechnungsangaben enthält, die für eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich sind.
Besonders wichtig ist, dass die Höhe des Entgelts, der Leistungszeitraum und die umsatzsteuerliche Behandlung klar erkennbar sind. Sind diese Angaben nicht vollständig
Tipp
Wenn du mit Miet- oder Leasingverträgen arbeitest, prüfe regelmäßig, ob sie alle Rechnungsangaben für den Vorsteuerabzug tatsächlich enthalten. Genau hier entstehen in der Praxis viele Fehler.
Dauerrechnung erstellen — Schritt für Schritt
Eine Dauerrechnung sollte sauber formuliert und vollständig dokumentiert sein. Das ist besonders wichtig, weil sie über längere Zeiträume genutzt wird.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
- Prüfe, ob es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt.
- Erfasse alle Pflichtangaben nach § 14 UStG.
- Beschreibe die Leistung und den Leistungszeitraum eindeutig.
- Lege Entgelt, Umsatzsteuer und Zahlungsrhythmus klar fest.
- Kennzeichne das Dokument erkennbar als Dauerrechnung.
- Passe die Rechnung bei Änderungen sofort an.
Dauerrechnung und E-Rechnungspflicht — was sich ändert
Die E-Rechnungspflicht kann auch für Dauerrechnungen wichtig werden. Entscheidend ist, ob im konkreten Fall eine Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung besteht.
Bei Dauerschuldverhältnissen reicht es unter bestimmten Voraussetzungen aus, wenn für den ersten Teilleistungszeitraum eine E-Rechnung ausgestellt wird und sich die weiteren Informationen aus dem Vertrag oder aus dem übrigen Inhalt eindeutig ergeben. Trotzdem müssen Änderungen an den relevanten Rechnungsangaben sauber nachvollziehbar angepasst werden.
Tipp
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FAQ zur Dauerrechnung
Nicht automatisch. Eine Dauerrechnung kann über mehrere Zeiträume gelten, solange die zugrunde liegenden Angaben unverändert bleiben und die Rechnung weiterhin alle Pflichtangaben enthält.
Dann muss die Dauerrechnung angepasst oder ergänzt werden. Wenn die maßgeblichen Angaben nicht mehr stimmen, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein.
Eine Dauerrechnung eignet sich besonders für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Miete, Leasing, Wartung, Mitgliedsbeiträge oder laufende Serviceleistungen.
Disclaimer
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