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Durchlaufender Posten — Definition, Umsatzsteuer und Buchung einfach erklärt

Ein durchlaufender Posten ist Geld, das du im Namen und für Rechnung einer anderen Person einnimmst oder ausgibst. Deshalb gehört dieser Betrag nicht zu deinem Umsatz und ist umsatzsteuerlich nicht Teil des Entgelts. Entscheidend ist: Du bist nur „Zwischenstation“ — wirtschaftlich trifft die Zahlung deinen Kunden oder Auftraggeber.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Durchlaufende Posten gehören nicht zu deinem Entgelt und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Es gilt: Kein Umsatzsteuerausweis durch dich und kein Vorsteuerabzug aus dem durchlaufenden Posten.
  • Wichtig ist die Abgrenzung zu Auslagen/Nebenleistungen: Sobald du im eigenen Namen handelst, ist es meist kein durchlaufender Posten.
  • In der Buchhaltung laufen durchlaufende Posten typischerweise über ein Verrechnungskonto und sind ergebnisneutral.

Was ist ein durchlaufender Posten?

Ein durchlaufender Posten ist ein Betrag, den du nur treuhänderisch weiterleitest, weil du im Namen und für Rechnung eines anderen handelst. Dann ist der Betrag für dich weder Einnahme noch Ausgabe im wirtschaftlichen Sinn, sondern ein reiner „Durchlauf“.

Damit etwas als durchlaufender Posten gilt, sollten in der Praxis diese Punkte passen:

  • Du handelst im Namen und für Rechnung deines Kunden/Auftraggebers.
  • Der Dritte (z. B. Behörde, Gericht, Dienstleister) soll wirtschaftlich deinen Kunden belasten, nicht dich.
  • Es ist klar dokumentiert, für wen du gezahlt hast (z. B. Vollmacht, Auftrag, Belege).

Kurzdefinition für den Alltag

Durchlaufender Posten = „Ich zahle es nur vor oder leite es weiter — es gehört wirtschaftlich dem Kunden.“

Durchlaufende Posten und Umsatzsteuer — warum keine MwSt anfällt

Bei einem durchlaufenden Posten fällt für dich keine Umsatzsteuer an, weil der Betrag nicht zu deinem Entgelt gehört. Du erbringst in Bezug auf diesen Betrag keine eigene Leistung an den Kunden, sondern leitest nur fremdes Geld weiter.

Kein Umsatzsteuerausweis, kein Vorsteuerabzug

Du weist für einen echten durchlaufenden Posten keine Umsatzsteuer aus, weil er nicht Teil deiner steuerpflichtigen Leistung ist. Gleichzeitig kannst du daraus normalerweise keine Vorsteuer ziehen, weil die Rechnung/der Beleg nicht deine eigene Leistung betrifft, sondern wirtschaftlich dem Kunden zuzuordnen ist.

Praktische Folgen:

  • Auf deiner Rechnung: durchlaufender Posten getrennt ausweisen (ohne USt).
  • In deiner USt-Voranmeldung: nicht als steuerpflichtigen Umsatz melden.
  • Vorsteuer: nur dann möglich, wenn du selbst Leistungsempfänger bist und alle Vorsteuer-Voraussetzungen erfüllst — bei echten durchlaufenden Posten ist das gerade nicht der Fall.

So erkennst du den Grenzfall schnell

Wenn die Rechnung des Dritten auf deinen Namen ausgestellt ist, ist es häufig keine klassische Durchlaufposition, sondern eher eine Auslage/Nebenleistung, die du weiterberechnest.

Abgrenzung zu Nebenleistungen und Auslagen

Nicht jede „ich lege etwas aus“ Situation ist automatisch ein durchlaufender Posten. Die Abgrenzung ist wichtig:

  • Durchlaufender Posten: Du handelst im fremden Namen und die Zahlung gehört wirtschaftlich dem Kunden.
  • Auslage/Nebenleistung: Du handelst im eigenen Namen (oder die Kosten sind Teil deiner Leistung). Dann kann die Weiterberechnung umsatzsteuerpflichtig sein.

Typische Stolperfallen:

  • Versand/Porto als Teil deiner Lieferung
  • Reisekosten, die du in eigener Leistung weiterberechnest
  • Gebühren, bei denen du selbst Schuldner bist (auch wenn du sie „weiterreichst“)

Durchlaufende Posten richtig buchen

Du buchst durchlaufende Posten so, dass sie nicht in deine Erlöse oder Aufwendungen laufen, sondern ergebnisneutral bleiben. In vielen Kontenrahmen gibt es dafür eigene Konten (oder du nutzt ein neutrales Verrechnungskonto).

Das Verrechnungskonto in der Praxis

In der Praxis nutzt du häufig ein Verrechnungskonto „durchlaufende Posten“, um Ein- und Auszahlungen sauber zu trennen.

Beispiel (vereinfacht):

  • Du zahlst im Namen deines Kunden 100 € an einen Dritten
  • Buchung: Durchlaufende Posten (Forderung an Kunden) an Bank 100 €
  • Dein Kunde erstattet dir die 100 €
  • Buchung: Bank an Durchlaufende Posten 100 €

Ergebnis: Das Konto gleicht sich aus und beeinflusst deinen Gewinn nicht.

Wenn du unsicher bist, ob etwas ein durchlaufender Posten oder eine Nebenleistung ist, starte deine tax return in der Taxfix App — dann gehst du typische Fallstricke Schritt für Schritt durch.


Typische Beispiele für durchlaufende Posten

4. Typische Beispiele für durchlaufende Posten

Typische Beispiele sind Beträge, die du nachweisbar im fremden Namen zahlst oder einnimmst, zum Beispiel:

  • Gebühren, die du im Namen des Kunden an eine Behörde weiterleitest (bei klarer Beauftragung)
  • Gerichtskosten oder Registergebühren, die eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind
  • Auslagen, die du nur als „Zahlstelle“ übernimmst, weil der Kunde dich dazu bevollmächtigt hat

Wichtig

Ob es wirklich ein durchlaufender Posten ist, hängt nicht vom Begriff ab, sondern davon, in wessen Namen du auftrittst und wie die Belege aussehen.

FAQ zum Durchlaufender Posten

Portokosten können ein durchlaufender Posten sein, wenn du nachweisbar im Namen und für Rechnung des Kunden handelst und die Kosten wirtschaftlich dem Kunden zuzuordnen sind. In vielen Alltagsfällen sind Portokosten aber Teil deiner eigenen Leistung (z. B. Versand einer Lieferung) und dann kein durchlaufender Posten.

Du solltest durchlaufende Posten auf der Rechnung klar getrennt ausweisen, damit erkennbar ist, dass sie nicht Teil deines Entgelts sind. Üblich ist eine eigene Zeile wie „Durchlaufender Posten / Auslage im Namen und für Rechnung des Kunden“ — ohne Umsatzsteuer.

Wenn du fälschlicherweise Umsatzsteuer ausweist, kann diese Umsatzsteuer trotzdem geschuldet sein, auch wenn der Betrag eigentlich kein Entgelt ist. Dann musst du den Fehler typischerweise über eine Rechnungsberichtigung korrigieren und die umsatzsteuerliche Behandlung richtigstellen.

Disclaimer

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