Erika Küspert
Veröffentlicht am: 15.07.2026
Aktualisiert am: 15.07.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Gutschrift: Bedeutung, Arten und Unterschiede zur Rechnungskorrektur
Eine „Gutschrift“ kann in der Praxis zwei ganz unterschiedliche Dinge bedeuten: entweder eine Abrechnungsgutschrift im Umsatzsteuerrecht (Self-Billing, also „Rechnung vom Kunden“) oder eine kaufmännische Gutschrift als Stornobeleg (z. B. bei Retouren). Damit du keine Umsatzsteuer-Fehler machst, ist vor allem eins wichtig: Welche Art von Gutschrift ist gemeint?
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 15.07.2026
Aktualisiert am: 15.07.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Im Umsatzsteuerrecht ist eine Abrechnungsgutschrift eine „Rechnung“, die der Leistungsempfänger ausstellt (Self-Billing).
- Eine umsatzsteuerliche Gutschrift muss ausdrücklich „Gutschrift“ heißen und die Pflichtangaben wie eine Rechnung enthalten.
- Eine kaufmännische Gutschrift ist dagegen oft nur ein Storno-/Korrekturbeleg (z. B. für Rücksendungen) — nicht automatisch eine Rechnung.
- Die Verwechslung ist problematisch, weil sie zu falschem Vorsteuerabzug oder falscher Umsatzsteuer führen kann.
- Für den Vorsteuerabzug brauchst du eine ordnungsgemäße Rechnung oder eine ordnungsgemäße Abrechnungsgutschrift.
Was ist eine Gutschrift?
Eine Gutschrift ist ein Beleg, der einen Betrag zu deinen Gunsten ausweist — zum Beispiel, weil du Geld zurückbekommst oder weil du eine Leistung abgerechnet bekommst.
Wichtig: Im Steuer- und Buchhaltungsalltag wird „Gutschrift“ unterschiedlich verwendet. Deshalb solltest du immer prüfen, ob es um:
- eine Abrechnungsgutschrift (umsatzsteuerliche Gutschrift / Self-Billing) oder
- eine kaufmännische Gutschrift (z. B. Stornobeleg, Wertgutschrift) geht.
Merksatz
Umsatzsteuerlich ist die „Gutschrift“ oft eine Rechnung vom Kunden — kaufmännisch ist sie oft eine Rückabwicklung.
Gutschrift im Umsatzsteuerrecht (Abrechnungsgutschrift)
Eine Abrechnungsgutschrift im Umsatzsteuerrecht ist eine Rechnung, die nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger ausstellt. Das funktioniert nur, wenn beide Seiten das vorher vereinbart haben.
Typisch ist das z. B. bei:
- Provisionsabrechnungen
- Plattformen/Marktplätzen
- wiederkehrenden Leistungen mit vielen Einzelpositionen
Voraussetzungen nach § 14 UStG
Damit eine Abrechnungsgutschrift umsatzsteuerlich als Rechnung gilt, brauchst du vor allem:
- Vorherige Vereinbarung zwischen beiden Parteien (Self-Billing)
- die Gutschrift muss eindeutig als „Gutschrift“ bezeichnet sein
- sie muss die Pflichtangaben enthalten (wie eine Rechnung)
- der Leistende muss die Gutschrift akzeptieren; bei Widerspruch kann die Wirkung als Rechnung entfallen
Vereinbarung schriftlich festhalten
Halte das Self-Billing immer schriftlich fest (z. B. im Vertrag oder in AGB/Abrechnungsbedingungen). Das macht die Prüfung deutlich einfacher.
Pflichtangaben einer Gutschrift
Eine Abrechnungsgutschrift braucht im Grundsatz dieselben Pflichtangaben wie eine Rechnung. Dazu gehören typischerweise:
- vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungs-/Gutschriftnummer
- Menge und Art der Leistung / Leistungszeitpunkt
- Entgelt und Steuersatz, Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Hinweis „Gutschrift“ (als Pflichtangabe im Self-Billing)
Gutschrift vs. Rechnungskorrektur: Der wichtige Unterschied
Der wichtigste Unterschied ist: Eine umsatzsteuerliche Gutschrift ist eine Rechnung, eine Rechnungskorrektur ist dagegen eine Berichtigung einer bereits ausgestellten Rechnung.
Kaufmännische Gutschrift (Stornobeleg)
Eine kaufmännische Gutschrift ist häufig ein Dokument, das eine Rückzahlung oder einen Nachlass dokumentiert — zum Beispiel bei:
- Retouren
- Preisnachlässen
- Reklamationen
Sie ist in vielen Fällen ein Storno-/Korrekturbeleg im kaufmännischen Sinn. Umsatzsteuerlich ersetzt sie aber nicht automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung oder eine korrekte Rechnungskorrektur.
Warum die Verwechslung problematisch ist
Die Verwechslung ist problematisch, weil sie zu falschen Umsatzsteuer-Folgen führen kann, zum Beispiel:
- falscher oder fehlender Vorsteuerabzug
- falsche Umsatzsteuer in der Voranmeldung
- Rückfragen oder Korrekturen bei einer Betriebsprüfung
Schnelltest
Steht oben klar „Gutschrift“ und ist es eine Abrechnung einer Leistung durch den Leistungsempfänger? Dann ist es eher Self-Billing. Geht es um „Rückzahlung/Retouren“? Dann ist es oft kaufmännisch.
Arten von Gutschriften im Überblick
Es gibt verschiedene Arten von „Gutschriften“, die du in der Praxis sehen kannst:
Abrechnungsgutschrift (Self-Billing)
Die Abrechnungsgutschrift ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger für die Leistung des Unternehmers erstellt.
Bankgutschrift
Eine Bankgutschrift ist die Buchung auf deinem Kontoauszug, wenn dir Geld gutgeschrieben wird (z. B. Überweisungseingang). Sie ist kein Rechnungsdokument, kann aber ein wichtiger Zahlungsnachweis sein.
Kaufmännische Gutschrift
Die kaufmännische Gutschrift ist ein Beleg über eine Rückzahlung, Minderung oder Wertgutschrift (z. B. Retoure). Umsatzsteuerlich ist entscheidend, wie die ursprüngliche Rechnung berichtigt wird.
Wann wird eine Gutschrift ausgestellt?
Eine Gutschrift wird ausgestellt, wenn ein Betrag gutgeschrieben werden soll oder wenn im Self-Billing die Leistung abgerechnet wird.
Typische Anwendungsfälle (Provisionen, Boni, Retouren)
Typische Fälle sind:
- Provisionen (z. B. Vertriebspartner)
- Boni/Rabatte (z. B. Jahresbonus)
- Retouren und Reklamationen
Einverständnis beider Parteien
Für die Abrechnungsgutschrift gilt: Sie funktioniert nur, wenn beide Parteien das vorher vereinbart haben und die Abrechnung akzeptiert wird.
Praxis-Workflow
Viele Unternehmen vereinbaren Self-Billing so: Vertrag → monatliche Abrechnung per Gutschrift → automatischer Abgleich → Widerspruchsfrist.
Gutschrift richtig buchen
Wie du buchst, hängt davon ab, ob du die Gutschrift ausstellst oder erhältst, und ob es um Self-Billing oder um eine kaufmännische Korrektur geht.
Wichtig: Die folgenden Buchungssätze sind typische Beispiele. Kontenrahmen (SKR03/SKR04) und Steuersatz können abweichen.
Buchungssätze für den Aussteller
Wenn du als Leistungsempfänger eine Abrechnungsgutschrift ausstellst (Self-Billing), buchst du wirtschaftlich deinen Aufwand und die Vorsteuer (wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
Typische Logik:
- Aufwand/Wareneinsatz/Provisionen an Verbindlichkeiten
- Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Wenn du eine kaufmännische Gutschrift wegen Retoure ausstellst (als Verkäufer), korrigierst du regelmäßig:
- Erlöse und Umsatzsteuer (über Storno/Korrektur)
Buchungssätze für den Empfänger
Wenn du eine Abrechnungsgutschrift erhältst (du hast geleistet, dein Kunde rechnet ab), buchst du wirtschaftlich:
- Forderung/Erlös
- Umsatzsteuer (wenn steuerpflichtig)
Wenn du eine kaufmännische Gutschrift erhältst (z. B. Rückerstattung), buchst du die Minderung des Aufwands oder eine Korrektur zum ursprünglichen Beleg.
Prüfe immer den Ursprung
Buchhalterisch sauber wird es, wenn du die Gutschrift immer mit dem ursprünglichen Vorgang verknüpfst (Rechnung, Bestellung, Lieferung, Vertrag).
Vorsteuerabzug bei Gutschriften
Vorsteuerabzug ist möglich, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung oder eine ordnungsgemäße Abrechnungsgutschrift besitzt und die Leistung für dein Unternehmen bezogen wurde.
Wichtig:
- Eine Bankgutschrift allein ersetzt keine Rechnung.
- Eine kaufmännische Gutschrift ist nicht automatisch eine umsatzsteuerliche Gutschrift.
- Bei Fehlern in Pflichtangaben kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein, bis korrigiert wurde.
FAQ zur Gutschrift
Nein. Eine umsatzsteuerliche Gutschrift (Abrechnungsgutschrift) ist eine Rechnung im Self-Billing-Verfahren. Eine Rechnungskorrektur ist eine Berichtigung einer bereits ausgestellten Rechnung.
Eine Abrechnungsgutschrift darf der Leistungsempfänger ausstellen, wenn das vorher zwischen beiden Parteien vereinbart wurde. Kaufmännische Gutschriften (z. B. bei Retouren) können je nach Prozess auch vom Verkäufer ausgestellt werden.
Eine umsatzsteuerliche Abrechnungsgutschrift braucht im Grundsatz die Pflichtangaben wie eine Rechnung — und sie muss als „Gutschrift“ bezeichnet sein.
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