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Einzelunternehmen (Rechtsform): Gründung, Steuern und Haftung einfach erklärt

Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland – vor allem bei Gründer*innen, Selbstständigen und Freiberufler*innen.
Sie überzeugt durch einfache Gründung, geringe Kosten und volle Entscheidungsfreiheit.
Hier erfährst du, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Steuern anfallen und wie du dein Einzelunternehmen anmeldest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform für Selbstständige, bei der eine natürliche Person allein Eigentümer*in ist.

  • Kein Mindestkapital, kein Gesellschaftsvertrag – du kannst sofort starten.

  • Du haftest unbeschränkt mit deinem Privatvermögen.

  • Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (bei Gewerbe) oder Finanzamt (bei Freiberuflichen).

  • Buchführung meist über Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), solange du unter 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn bleibst.

Was ist ein Einzelunternehmen und welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person Inhaber*in des Betriebs ist.
Es zählt zu den Personenunternehmen und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit – du bist also persönlich für alle Rechte und Pflichten verantwortlich.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO) – regelt die Gewerbeanmeldung.

  • § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) – definiert Kaufleute und Handelsbetriebe.

  • § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) – ordnet gewerbliche Einkünfte steuerlich ein.

Freiberufler*innen (nach § 18 EStG) gelten ebenfalls als Einzelunternehmer*innen, sind aber nicht gewerblich tätig.


Wer kann ein Einzelunternehmen gründen – und welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person ein Einzelunternehmen gründen.
Du brauchst kein Startkapital und keinen Gesellschaftsvertrag.

Voraussetzungen:

  • Selbstständige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit,

  • Wohnsitz oder Betriebsstätte in Deutschland,

  • bei gewerblichen Tätigkeiten: Anmeldung beim Gewerbeamt,

  • bei freiberuflicher Tätigkeit: Mitteilung ans Finanzamt.

Auch Nebentätigkeiten (z. B. Online-Shop neben dem Job) kannst du als Einzelunternehmen anmelden.

Welche Vor- und Nachteile hat die Rechtsform Einzelunternehmen?

Vorteile

Nachteile

einfache, schnelle Gründung

unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen

kein Mindestkapital erforderlich

hohes persönliches Risiko bei Schulden

geringe Gründungskosten (20–60 €)

geringere Außenwirkung bei großen Kunden

volle Entscheidungsfreiheit

eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten

einfache Buchführung (EÜR)

Verantwortung liegt allein bei dir

Kurz gesagt:
Das Einzelunternehmen ist ideal für den Einstieg, solange dein unternehmerisches Risiko überschaubar bleibt.

Wie erfolgt die Anmeldung eines Einzelunternehmens beim Gewerbeamt und Finanzamt?

Schritt 1: Gewerbeanmeldung

Wenn du gewerblich tätig bist, meldest du dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt an.
Dafür brauchst du:

  • Personalausweis oder Reisepass,

  • ggf. Genehmigungen oder Nachweise (z. B. Handwerkskarte),

  • das Formular Gewerbeanmeldung (GewA 1).

Kosten: ca. 20–60 €.
Nach der Anmeldung erhältst du deinen Gewerbeschein.

Schritt 2: Finanzamt

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, das dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt.
Du gibst dort an:

  • erwarteten Umsatz und Gewinn,

  • ob du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen möchtest,

  • deine Bankverbindung und Tätigkeit.

Nach der Prüfung erhältst du deine Steuernummer – danach darfst du Rechnungen schreiben.

Schritt 3: Weitere Behörden

  • IHK oder HWK (Pflichtmitgliedschaft bei Gewerbe),

  • Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung),

  • ggf. Bundesagentur für Arbeit (bei Angestellten).

Freiberufler*innen überspringen die Gewerbeanmeldung und melden sich direkt beim Finanzamt.

Welche steuerlichen Pflichten gelten für Einzelunternehmer?

Steuerart

Wann sie anfällt

Besonderheiten

Einkommensteuer

Immer ab Grundfreibetrag

auf deinen Gewinn (Einnahmen – Ausgaben)

Umsatzsteuer

bei Regelbesteuerung oder Verzicht auf Kleinunternehmerregelung

19 % bzw. 7 %, Vorsteuerabzug möglich

Gewerbesteuer

bei gewerblicher Tätigkeit

Freibetrag: 24.500 €

Kirchensteuer / Soli

bei Kirchenmitgliedschaft / hoher Einkommensteuer

Zusatzabgaben

Buchführung:
Bleibt dein Umsatz unter 600.000 € oder dein Gewinn unter 60.000 €, genügt die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG).
Darüber hinaus gilt die Buchführungspflicht (§ 141 AO) mit Bilanzierung.

Welche Haftungsregelungen bestehen beim Einzelunternehmen?

Als Inhaber*in eines Einzelunternehmens haftest du unbeschränkt – mit deinem gesamten Vermögen.
Das umfasst:

  • dein Geschäftsvermögen,

  • dein Privatvermögen,

  • auch Immobilien oder Ersparnisse.

Haftungsbeschränkung:
Möchtest du dein Risiko begrenzen, kannst du dein Unternehmen in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH umwandeln.
Die Umwandlung ist jederzeit möglich, erfordert aber eine neue Anmeldung beim Handelsregister und Notarkosten.

FAQ zum Einzelunternehmen

Nein. Nur wenn dein Betrieb nach Art und Umfang kaufmännisch geführt wird, ist die Eintragung als eingetragener Kaufmannfrau (e. K.) vorgeschrieben (§ 1 HGB).
Kleinbetriebe und Nebengewerbe sind davon ausgenommen.

Die Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Jahresgewinn über 24.500 € liegt (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Unterhalb dieser Grenze bist du von der Gewerbesteuer befreit.

Ja. Du kannst dein Einzelunternehmen jederzeit in eine UG, GmbH oder Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) umwandeln.
Dadurch ändert sich auch die Haftung und die steuerliche Behandlung.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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