Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Einzelunternehmen gründen: Voraussetzungen, Anmeldung und steuerliche Pflichten
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und beliebteste Rechtsform für Gründer*innen in Deutschland. Du kannst es schnell, günstig und ohne Startkapital gründen – perfekt für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Hier erfährst du, wie du dein Einzelunternehmen anmeldest, welche Kosten entstehen und welche steuerlichen Pflichten du beachten musst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Einzelunternehmen kann von einer einzelnen Person gegründet werden – ohne Mindestkapital und Gründungsformalitäten.
- Du meldest dein Unternehmen beim Gewerbeamt an (außer bei freiberuflicher Tätigkeit).
- Das Finanzamt vergibt anschließend deine Steuernummer und prüft, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
- Als Einzelunternehmer*in haftest du mit deinem Privatvermögen.
- Die Gründung kostet in der Regel zwischen 20 und 60 € außer bei Freiberufler*innen.
Was ist ein Einzelunternehmen und warum ist es eine beliebte Rechtsform?
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Es wird von einer einzelnen Person geführt, die allein für das Unternehmen verantwortlich ist.
Typisch für ein Einzelunternehmen:
- kein Mindestkapital erforderlich,
- schnelle und unkomplizierte Gründung,
- einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR),
- flexible Gestaltung bei Entscheidungen.
Diese Rechtsform eignet sich besonders für:
- Gründer*innen mit geringen Startkosten,
- Freelancerinnen und Freiberuflerinnen,
- kleine Handels-, Handwerks- oder Online-Unternehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung eines Einzelunternehmens erfüllt sein?
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, musst du:
- volljährig und geschäftsfähig sein (mindestens 18 Jahre),
- eine Gewerbetätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit ausüben,
- eine feste Anschrift in Deutschland haben,
- die gewerbliche Tätigkeit anmelden (bei Gewerbebetrieben).
Tipp
Freiberufler*innen (z. B. Designerinnen, Ärztinnen, Journalistinnen) müssen kein Gewerbe anmelden, sondern melden sich direkt beim Finanzamt an.
Wie läuft die Anmeldung eines Einzelunternehmens beim Gewerbeamt und Finanzamt ab?
Die Gründung läuft in wenigen Schritten ab:
Schritt 1: Gewerbeanmeldung
Du meldest dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an.
Dazu brauchst du:
- deinen Personalausweis oder Reisepass,
- ggf. Genehmigungen oder Nachweise (z. B. bei Handwerksbetrieben),
- das Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)“.
Nach der Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein.
Schritt 2: Steuerliche Erfassung
Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, das dir den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zuschickt (online über ELSTER möglich).
Darin gibst du an:
- erwartete Umsätze und Gewinne,
- ob du die Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) nutzen willst,
- deine Bankverbindung und Tätigkeit.
Schritt 3: Weitere Behörden
Je nach Art deines Unternehmens wirst du automatisch angemeldet bei:
- der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK),
- ggf. der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung),
und bei Einstellung von Personal: der Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummer).
Welche Kosten entstehen bei der Gründung eines Einzelunternehmens?
Die Gründung ist sehr günstig. Es fallen lediglich geringe Gebühren an:
Kostenart | Betrag (ca.) | Hinweise |
Gewerbeanmeldung | 20 – 60 € | abhängig von der Stadt oder Gemeinde |
Eintragung ins Handelsregister (nur bei e.K.) | 150 – 250 € | freiwillig, wenn du dich als Kaufmann/Kauffrau eintragen lässt |
Steuerberater (optional) | variabel | bei Hilfe mit Buchhaltung oder Steuererklärung |
IHK/HWK-Beiträge | ab 0 – 150 € jährlich | je nach Kammer und Umsatzhöhe |
Freiberufler*innen zahlen keine Gewerbeanmeldegebühr oder Industrie- und Handelskammerbeiträge und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Welche steuerlichen Pflichten haben Einzelunternehmer?
Ein Einzelunternehmen unterliegt – je nach Tätigkeit – mehreren Steuerarten:
Steuerart | Wann sie anfällt | Besonderheiten |
Einkommensteuer | immer | auf den Gewinn (Einnahmen – Ausgaben) |
Umsatzsteuer | ab dem 1. Euro Umsatz, außer bei Kleinunternehmerregelung | Vorsteuerabzug möglich |
Gewerbesteuer | ab 24.500 € Gewinn/Jahr | entfällt bei Freiberufler*innen |
Kirchensteuer & Soli | falls du kirchensteuerpflichtig bist | abhängig von Einkommensteuer |
Buchführung:
Solange der Umsatz deines Gewerbes unter 600.000 € oder dein Gewinn unter 60.000 € liegt, reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (§ 141 AO).Freiberufler brauchen die EÜR unabhängig vom Umsatz.
Welche Änderungen müssen dem Betriebsnummern-Service gemeldet werden?
Wenn sich Daten deines Unternehmens ändern, musst du diese unverzüglich dem Betriebsnummern-Service melden, damit die Nummer weiterhin korrekt zugeordnet ist.
Meldepflichtige Änderungen sind z. B.:
- Änderung der Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH)
- Adressänderung des Betriebs
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Namensänderung des Unternehmens
- Betriebsstilllegung oder Wiedereröffnung
In solchen Fällen prüft der BNS, ob du deine alte Nummer weiterverwenden kannst oder eine neue bekommst.
Welche Vor- und Nachteile bietet die Gründung eines Einzelunternehmens?
Vorteile | Nachteile |
einfache und schnelle Gründung | volle Haftung mit Privatvermögen |
kein Mindestkapital nötig | keine Haftungsbeschränkung wie bei GmbH/UG |
geringe laufende Kosten | weniger Vertrauen bei großen Geschäftspartner*innen |
einfache Buchführung (EÜR) (bis zur bestimmten Umsatzhöhe | beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten |
vollständige Entscheidungsfreiheit | hohes persönliches Risiko |
Tipp
Wenn dein Umsatz oder Risiko steigt, kannst du dein Einzelunternehmen später in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH umwandeln.
FAQ zur Gründung eines Einzelunternehmens
Nein. Nur wenn du dich freiwillig als Kaufmann oder Kauffrau eintragen lässt (e.K.), erfolgt die Eintragung.
Kleine Betriebe und Kleingewerbe sind nicht eintragungspflichtig.
In der Regel dauert die Gründung weniger als eine Woche.
Nach der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung kannst du sofort starten.
Ja. Du kannst dein Einzelunternehmen jederzeit in eine UG, GmbH oder Personengesellschaft umwandeln.
Dazu musst du eine neue Rechtsform anmelden, das Finanzamt informieren und ggf. einen neuen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.