Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen, Vorteile und Pflichten einfach erklärt
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung, die dir hilft, den bürokratischen Aufwand rund um die Umsatzsteuer zu vermeiden. Sie richtet sich an Selbstständige und Gewerbetreibende mit geringen Jahresumsätzen.
Hier erfährst du, wie die Regelung funktioniert, welche Grenzen gelten und wann sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht (§ 19 UStG).
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
- Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen:
- Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr
- Bis 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr
- Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr
- Du kannst dich freiwillig für die Regelbesteuerung entscheiden
- Die Regelung muss beim Finanzamt beantragt werden – sie gilt nicht automatisch, außer bei Neugründungen ab 2025.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) soll kleine Unternehmen und Selbstständige von der Umsatzsteuerpflicht entlasten.
Das bedeutet: Du erhebst auf deine Leistungen keine Umsatzsteuer und führst auch keine an das Finanzamt ab.
Beispiel
Du stellst einer Kundin eine Rechnung über 1.000 €.
Als Kleinunternehmer*in schreibst du:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Die Kundin zahlt also genau 1.000 €, und du musst davon keine Umsatzsteuer abführen.
Welche Umsatzgrenzen galten für die Anwendung der Regelung?
Damit du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, darf dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Zeitraum | Umsatzgrenze im Vorjahr | Umsatzgrenze im laufenden Jahr |
bis 2024 | 22.000 € | Voraussichlich 50.000 € |
ab 2025 | 25.000 € | 100.000 € |
Wichtig
Die Grenze bezieht sich immer auf den Bruttoumsatz (also inklusive Umsatzsteuer). Gewinne oder Ausgaben spielen keine Rolle.
Ab 2025 kann die Regelung bei Neugründungen automatisch greifen, wenn du unter der Umsatzgrenze bleibst – ansonsten musst du sie beim Finanzamt beantragen.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – und wer nicht?
Berechtigt sind:
- Selbstständige und Gewerbetreibende mit Umsätzen unterhalb der Grenze,
- auch Freiberufler*innen (z. B. Grafikerinnen, Journalistinnen, Coaches),
- Neugründer*innen, wenn sie im ersten Jahr unter der Grenze bleiben.
Nicht berechtigt sind:
- Unternehmer*innen mit Umsätzen über der Grenze,
- Personen, die sich freiwillig für die Regelbesteuerung entschieden haben (Bindung: 5 Jahre).
Hinweis
Auch innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe (z. B. Warenkäufe aus der EU) sind grundsätzlich möglich.
Allerdings gilt hier eine gesonderte Erwerbsschwelle von 12.500 € (§ 1a Abs. 3 UStG).
Wird diese überschritten, gelten zusätzliche umsatzsteuerliche Pflichten – das betrifft jedoch nur Sonderfälle und geht über die übliche Kleinunternehmerregelung hinaus.
Welche steuerlichen Vorteile und Pflichten ergeben sich für Kleinunternehmer?
Vorteile:
- Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
- Deine Rechnungen sind einfacher aufgebaut (ohne Umsatzsteuer).
- Du hast weniger Buchhaltungsaufwand.
- Du kannst dich voll auf dein Geschäft konzentrieren.
Pflichten:
- Du musst deinen Status als Kleinunternehmer*in auf jeder Rechnung kenntlich machen (mit § 19 UStG-Hinweis).
- Du bleibst einkommensteuer- und ggf. gewerbesteuerpflichtig.
- Du musst dem Finanzamt jährlich deinen Gesamtumsatz mitteilen, um zu prüfen, ob du weiterhin berechtigt bist.
Welche Grenzen und Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich?
Die Regelung ist praktisch, hat aber auch Einschränkungen:
Nachteile:
- Du darfst keine Vorsteuer abziehen (z. B. auf Miete, Software, Geräte).
Das heißt: Die Umsatzsteuer, die du selbst zahlst, bekommst du nicht vom Finanzamt zurück. - Im B2B-Bereich kann der fehlende Umsatzsteuerausweis als Nachteil empfunden werden.
- Wenn dein Umsatz steigt, musst du zur Regelbesteuerung wechseln – das kann deine Preise erhöhen.
Tipp
Wenn du viele betriebliche Ausgaben hast, kann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnen, um Vorsteuer geltend zu machen.
Wie erfolgt der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung?
Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, indem du beim Finanzamt einen formlosen Antrag stellst.
Ab dann musst du:
- Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen,
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (ab einem gewissen Umsatz),
- und darfst Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Bindung:
Wenn du dich für die Regelbesteuerung entscheidest, bist du mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.
FAQ zur Kleinunternehmerregelung
Nein. Eine Umsatzsteuer-ID ist nur erforderlich, wenn du innerhalb der EU Geschäfte mit anderen Unternehmen machst.
Für rein inländische Tätigkeiten genügt deine Steuernummer.
Ja. Auch Freiberufler*innen können die Regelung anwenden, sofern ihr Umsatz unterhalb der Grenzen liegt.
Die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle – entscheidend ist nur der Umsatz.
Sobald du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze überschreitest, musst du ab diesem Umsatz zur Regelbesteuerung wechseln.
Eine rückwirkende Besteuerung erfolgt nicht, du wirst aber ab dem Überschreitungszeitpunkt umsatzsteuerpflichtig.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.