Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Betriebsnummer: Bedeutung, Beantragung und Pflichten für Arbeitgeber*innen
Wenn du Mitarbeiter*innen beschäftigst, brauchst du eine Betriebsnummer. Sie ist notwendig, damit du dein Unternehmen bei den Sozialversicherungsträgern melden kannst. Hier erfährst du, was eine Betriebsnummer ist, wer sie beantragen muss und wie die Online-Beantragung funktioniert.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betriebsnummer identifiziert deinen Betrieb eindeutig gegenüber Behörden.
- Sie ist notwendig, sobald du Mitarbeiter*innen einstellst, einschließlich Minijobber*innen oder Auszubildender.
- Zuständig ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BNS).
- Die Beantragung ist kostenlos und erfolgt online innerhalb weniger Minuten.
- Änderungen wie Adresse oder Rechtsform müssen dem BNS gemeldet werden.
Was ist eine Betriebsnummer und wofür wird sie benötigt?
Die Betriebsnummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die dein Unternehmen im Sozialversicherungssystem eindeutig kennzeichnet.
Sie wird vor allem dafür benötigt, Beschäftigte bei Krankenkassen, Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit zu melden.
Beispiel
Wenn du eine Mitarbeiterin anmeldest, gibst du in der Lohnabrechnung deine Betriebsnummer an – so können Behörden deine Meldungen korrekt zuordnen.
Wer muss eine Betriebsnummer beantragen?
Du musst eine Betriebsnummer beantragen, sobald du deine erste Mitarbeiterin oder deinen ersten Mitarbeiter einstellst – unabhängig davon, ob es sich um:
- Vollzeit- oder Teilzeitkräfte,
- Minijobber*innen,
- Praktikant*innen oder
- Auszubildende
handelt.
Auch Landwirt*innen, öffentliche Einrichtungen, Einzelunternehmen oder Freiberufler*innen benötigen eine Betriebsnummer, wenn sie Personal beschäftigen.
Reine Soloselbstständige ohne Angestellte brauchen dagegen keine.
Wo und wie kann man die Betriebsnummer beantragen?
Die Betriebsnummer wird ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben – genauer gesagt durch den Betriebsnummern-Service (BNS) in Saarbrücken.
Du kannst sie postalisch, per E-Mail oder direkt online beantragen.
Kontakt:
Bundesagentur für Arbeit – Betriebsnummern-Service
66115 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]
Am schnellsten geht’s über das Online-Formular auf der offiziellen Website (siehe nächster Abschnitt).
Wie funktioniert die Online-Beantragung beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit?
Die Beantragung ist digital, kostenlos und unkompliziert. So gehst du vor:
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Rufe das Online-Formular unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service auf.
- Fülle das Formular aus – mit Angaben zu:
- Unternehmensname, Inhaber*in, Rechtsform
- Betriebsart (z. B. Handwerksbetrieb, Dienstleistung)
- Adresse und Kommunikationsdaten
- Zahl der Beschäftigten
- Unternehmensname, Inhaber*in, Rechtsform
- Reiche den Antrag ab.
- Du erhältst deine Betriebsnummer in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen per E-Mail oder Post.
Tipp
Du kannst die Nummer sofort nutzen, sobald sie dir zugeteilt wurde – etwa in deiner Lohnbuchhaltungssoftware oder beim ELSTER-Arbeitgeberkonto.
Was kostet die Beantragung einer Betriebsnummer und wie lange dauert sie?
Die Beantragung ist komplett kostenlos.
Die Bearbeitungszeit liegt meist zwischen ein und drei Werktagen.
In dringenden Fällen kannst du telefonisch beim BNS nachfragen, ob die Nummer schon vergeben wurde.
Welche Änderungen müssen dem Betriebsnummern-Service gemeldet werden?
Wenn sich Daten deines Unternehmens ändern, musst du diese unverzüglich dem Betriebsnummern-Service melden, damit die Nummer weiterhin korrekt zugeordnet ist.
Meldepflichtige Änderungen sind z. B.:
- Änderung der Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH)
- Adressänderung des Betriebs
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Namensänderung des Unternehmens
- Betriebsstilllegung oder Wiedereröffnung
In solchen Fällen prüft der BNS, ob du deine alte Nummer weiterverwenden kannst oder eine neue bekommst.
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FAQ zur Betriebsnummer
Wenn du keine Mitarbeiter*innen beschäftigst, brauchst du keine Betriebsnummer.
Auch reine freiberufliche Tätigkeiten ohne Angestellte (z. B. Journalistinnen, Designerinnen, Therapeut*innen) sind davon befreit.
Wenn du denselben Betrieb nach einer Pause wieder eröffnest, kannst du deine alte Betriebsnummer weiterverwenden – solange sich Rechtsform, Inhaber*in und Standort nicht wesentlich geändert haben.
Änderungen wie eine neue Rechtsform oder Adresse müssen dem BNS gemeldet werden. In diesem Fall bekommst du eine neue Betrieb
In der Regel erhältst du die Betriebsnummer innerhalb weniger Werktage nach Antragstellung.
Sobald du sie bekommen hast, kannst du sie sofort für Meldungen an Sozialversicherungsträger und die Lohnabrechnung nutzen.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.