Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Freiberufler*innen: Definition, Voraussetzungen und steuerliche Vorteile
Wenn du selbstständig arbeiten möchtest, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausübst, kannst du als Freiberufler*in tätig sein.
Freiberufler*innen profitieren von steuerlichen Vorteilen, einfacheren Buchführungspflichten und müssen kein Gewerbe anmelden.
Hier erfährst du, was Freiberuflichkeit bedeutet, wer dazugehört und wie du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Freiberufler*innen üben eine selbstständige, wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus (§ 18 EStG).
- Du musst kein Gewerbe anmelden – eine Mitteilung ans Finanzamt genügt.
- Es gibt zwei Gruppen: Katalogberufe und vergleichbare Berufe.
- Du bist nicht gewerbesteuerpflichtig und darfst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen.
- Freiberufler*innen sind oft in kreativen, medizinischen oder beratenden Berufen tätig.
Was bedeutet „Freiberufler“ rechtlich und wofür steht der Begriff?
Der Begriff „Freiberufler*in“ bezeichnet Selbstständige, die keine gewerbliche, sondern eine freie, geistige oder künstlerische Tätigkeit ausüben.
Die rechtliche Grundlage bildet § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) .
Freiberufler*innen gelten als Unternehmer’innen, sind aber keine Gewerbetreibenden.
Das bedeutet:
- keine Gewerbeanmeldung,
- keine Gewerbesteuer,
- vereinfachte Buchführung,
- direkte Zuständigkeit des Finanzamts.
Typische Merkmale:
- selbstständige, eigenverantwortliche Ausübung
- Unabhängigkeit bei der Arbeitsgestaltung
- freie Bestimmung von Arbeitszeiten und Preisen
- die Notwendigkeit der Akquisition eigener Aufträge
- die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
-> Mehr dazu weiter unten im Artikel
Wer zählt zu den Katalogberufen und wer zu vergleichbaren Tätigkeitsberufen?
Das Einkommensteuergesetz ( § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) unterscheidet zwei Gruppen:
Katalogberufe
Das sind ausdrücklich im Gesetz genannte freie Berufe, u. a.:
- Ärztinnen, Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen, Heilpraktiker*innen
- Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen
- Ingenieur*innen, Architek*tinnen
- Journalist*innen, Übersetzer*innen, Dolmetscher*innen
- Künstlerinnen, Schriftsteller*innen, Musiker*innen
- Lehrerinnen, Dozent*innen, Erzieher*innen
Ähnliche oder vergleichbare Berufe
Auch Tätigkeiten, die fachlich und ausbildungsbezogen ähnlich sind, gelten als freiberuflich – etwa:
- Grafikdesignerinnen, Webdesignerinnen, Texter*innen
- IT-Berater*innen mit akademischem Hintergrund
- Coaches oder Trainer*innen mit pädagogischer Qualifikation
Ob dein Beruf freiberuflich anerkannt wird, entscheidet letztlich das Finanzamt anhand deiner Ausbildung, Qualifikation und Tätigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Finanzamt eine Tätigkeit als freiberuflich anerkennt?
Damit deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Eigenverantwortlichkeit: Du arbeitest selbstständig und trägst die fachliche Verantwortung.
- Persönliche Qualifikation: Du verfügst über eine berufsspezifische Ausbildung oder nachweisbare Fachkenntnisse.
- Geistige, künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit: Deine Tätigkeit basiert auf persönlicher Leistung und Fachwissen, nicht auf Handel oder Produktion.
- Keine gewerbliche Struktur: Du beschäftigst keine größeren Mitarbeitenden zur Gewinnerzielung (z. B. keine Betriebe des Handwerks und der Industrie, Handelsbetriebe, Vermittlungstätigkeiten (z.B. des Maklers oder Handelsvertreters), Gaststättenbetriebe.).
Wenn das Finanzamt Zweifel hat, prüft es deinen Tätigkeitsnachweis, Referenzen oder Zeugnisse.
Welche steuerlichen und rechtlichen Vorteile bringt der Status als Freiberufler?
Freiberufler*innen profitieren von zahlreichen steuerlichen Erleichterungen:
Vorteil | Beschreibung |
Keine Gewerbesteuer | Du sparst bis zu 14 % auf deinen Gewinn. |
Einfache Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt Bilanz. |
Keine Gewerbeanmeldung | Nur Meldung ans Finanzamt notwendig. |
Flexible Steuerpflicht | Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer (außer bei Kleinunternehmerregelung). |
Schneller Start | Tätigkeit kann unmittelbar aufgenommen werden. |
Tipp
Du kannst zusätzlich die Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) beantragen, um dich von der Umsatzsteuer zu befreien.
Wie erfolgt die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt – worauf ist zu achten?
Als Freiberufler*in meldest du dich direkt beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Tätigkeit aufnehmen: Du darfst sofort starten, sobald du deine Arbeit beginnst.
- Finanzamt informieren: Reiche innerhalb von 4 Wochen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER ein.
- Steuernummer erhalten: Nach Prüfung bekommst du deine Steuernummer, unter der du Rechnungen schreiben darfst.
- Option wählen: Entscheide, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Tipp
Führe von Beginn an eine einfache Buchhaltung (z. B. mit sevDesk, Lexoffice oder Papier-EÜR).
Was ist bei grenzgängerischen oder ausländischen Freiberuflern zu beachten?
Wenn du als ausländischer Freiberufler*in in Deutschland tätig bist, gelten folgende Regeln:
- Du brauchst in der Regel eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Visum zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG ).
- Für EU-Bürger*innen genügt der Nachweis der Selbstständigkeit (kein Visum nötig).
- Du meldest deine Tätigkeit ebenfalls beim deutschen Finanzamt an.
- Steuerlich gelten die gleichen Pflichten wie für deutsche Freiberufler*innen.
Bei Tätigkeiten in mehreren Ländern kann eine Doppelbesteuerungsvereinbarung (DBA) greifen – das regelt, welches Land die Steuern erhebt.
FAQ zu Freiberufler*innen
Zu den klassischen Freiberuflerinnen gehören u. a. Ärztinnen, Anwältinnen, Architektinnen, Steuerberaterinnen, Künstlerinnen, Journalist*innen und Lehrkräfte.
Auch ähnliche Berufe mit vergleichbarer Ausbildung können anerkannt werden.
Freiberuflerinnen üben eine geistige oder kreative Tätigkeit aus, Gewerbetreibende dagegen produzieren oder handeln mit Waren.
Freiberuflerinnen zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden.
Freiberufler*innen dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen – unabhängig vom Umsatz oder Gewinn. Bilanzierungspflicht gilt erst, wenn man zum Gewerbe wechselt, bspw. seine Tätigkeit erweitert.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.