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Einzelunternehmen gründen: Voraussetzungen, Anmeldung und steuerliche Pflichten

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und beliebteste Rechtsform für Gründer*innen in Deutschland. Du kannst es schnell, günstig und ohne Startkapital gründen – perfekt für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Hier erfährst du, wie du dein Einzelunternehmen anmeldest, welche Kosten entstehen und welche steuerlichen Pflichten du beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Einzelunternehmen kann von einer einzelnen Person gegründet werden – ohne Mindestkapital und Gründungsformalitäten.

  • Du meldest dein Unternehmen beim Gewerbeamt an (außer bei freiberuflicher Tätigkeit).

  • Das Finanzamt vergibt anschließend deine Steuernummer und prüft, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

  • Als Einzelunternehmer*in haftest du mit deinem Privatvermögen.

  • Die Gründung kostet in der Regel zwischen 20 und 60 € außer bei Freiberufler*innen.

Was ist ein Einzelunternehmen und warum ist es eine beliebte Rechtsform?

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Es wird von einer einzelnen Person geführt, die allein für das Unternehmen verantwortlich ist.

Typisch für ein Einzelunternehmen:

  • kein Mindestkapital erforderlich,

  • schnelle und unkomplizierte Gründung,

  • einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR),

  • flexible Gestaltung bei Entscheidungen.

Diese Rechtsform eignet sich besonders für:

  • Gründer*innen mit geringen Startkosten,

  • Freelancerinnen und Freiberuflerinnen,

  • kleine Handels-, Handwerks- oder Online-Unternehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung eines Einzelunternehmens erfüllt sein?

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, musst du:

  • volljährig und geschäftsfähig sein (mindestens 18 Jahre),

  • eine Gewerbetätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit ausüben,

  • eine feste Anschrift in Deutschland haben,

  • die gewerbliche Tätigkeit anmelden (bei Gewerbebetrieben).

Tipp

Freiberufler*innen (z. B. Designerinnen, Ärztinnen, Journalistinnen) müssen kein Gewerbe anmelden, sondern melden sich direkt beim Finanzamt an.

Wie läuft die Anmeldung eines Einzelunternehmens beim Gewerbeamt und Finanzamt ab?

Die Gründung läuft in wenigen Schritten ab:

Schritt 1: Gewerbeanmeldung

Du meldest dein Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an.
Dazu brauchst du:

  • deinen Personalausweis oder Reisepass,

  • ggf. Genehmigungen oder Nachweise (z. B. bei Handwerksbetrieben),

  • das Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)“.

Nach der Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein.

Schritt 2: Steuerliche Erfassung

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, das dir den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zuschickt (online über ELSTER möglich).
Darin gibst du an:

  • erwartete Umsätze und Gewinne,

  • ob du die Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) nutzen willst,

  • deine Bankverbindung und Tätigkeit.

Schritt 3: Weitere Behörden

Je nach Art deines Unternehmens wirst du automatisch angemeldet bei:

  • der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK),

  • ggf. der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung),

und bei Einstellung von Personal: der Bundesagentur für Arbeit (Betriebsnummer).

Welche Kosten entstehen bei der Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Gründung ist sehr günstig. Es fallen lediglich geringe Gebühren an:

Kostenart

Betrag (ca.)

Hinweise

Gewerbeanmeldung

20 – 60 €

abhängig von der Stadt oder Gemeinde

Eintragung ins Handelsregister (nur bei e.K.)

150 – 250 €

freiwillig, wenn du dich als Kaufmann/Kauffrau eintragen lässt

Steuerberater (optional)

variabel

bei Hilfe mit Buchhaltung oder Steuererklärung

IHK/HWK-Beiträge

ab 0 – 150 € jährlich

je nach Kammer und Umsatzhöhe

Freiberufler*innen zahlen keine Gewerbeanmeldegebühr oder Industrie- und Handelskammerbeiträge und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.


Welche steuerlichen Pflichten haben Einzelunternehmer?

Ein Einzelunternehmen unterliegt – je nach Tätigkeit – mehreren Steuerarten:

Steuerart

Wann sie anfällt

Besonderheiten

Einkommensteuer

immer

auf den Gewinn (Einnahmen – Ausgaben)

Umsatzsteuer

ab dem 1. Euro Umsatz, außer bei Kleinunternehmerregelung

Vorsteuerabzug möglich

Gewerbesteuer

ab 24.500 € Gewinn/Jahr

entfällt bei Freiberufler*innen

Kirchensteuer & Soli

falls du kirchensteuerpflichtig bist

abhängig von Einkommensteuer

Buchführung:
Solange der Umsatz deines Gewerbes unter 600.000 € oder dein Gewinn unter 60.000 € liegt, reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (§ 141 AO).Freiberufler brauchen die EÜR unabhängig vom Umsatz.


Welche Änderungen müssen dem Betriebsnummern-Service gemeldet werden?

Wenn sich Daten deines Unternehmens ändern, musst du diese unverzüglich dem Betriebsnummern-Service melden, damit die Nummer weiterhin korrekt zugeordnet ist.

Meldepflichtige Änderungen sind z. B.:

  • Änderung der Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH)

  • Adressänderung des Betriebs

  • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers

  • Namensänderung des Unternehmens

  • Betriebsstilllegung oder Wiedereröffnung

In solchen Fällen prüft der BNS, ob du deine alte Nummer weiterverwenden kannst oder eine neue bekommst.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Vorteile

Nachteile

einfache und schnelle Gründung

volle Haftung mit Privatvermögen

kein Mindestkapital nötig

keine Haftungsbeschränkung wie bei GmbH/UG

geringe laufende Kosten

weniger Vertrauen bei großen Geschäftspartner*innen

einfache Buchführung (EÜR) (bis zur bestimmten Umsatzhöhe

beschränkte Finanzierungsmöglichkeiten

vollständige Entscheidungsfreiheit

hohes persönliches Risiko

Tipp

Wenn dein Umsatz oder Risiko steigt, kannst du dein Einzelunternehmen später in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH umwandeln.

FAQ zur Gründung eines Einzelunternehmens

Nein. Nur wenn du dich freiwillig als Kaufmann oder Kauffrau eintragen lässt (e.K.), erfolgt die Eintragung.
Kleine Betriebe und Kleingewerbe sind nicht eintragungspflichtig.

In der Regel dauert die Gründung weniger als eine Woche.
Nach der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung kannst du sofort starten.


Ja. Du kannst dein Einzelunternehmen jederzeit in eine UG, GmbH oder Personengesellschaft umwandeln.
Dazu musst du eine neue Rechtsform anmelden, das Finanzamt informieren und ggf. einen neuen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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