Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten und Pflichten einfach erklärt
Wenn du dich selbstständig machst und gewerbliche Tätigkeiten ausübst, musst du dein Gewerbe offiziell anmelden.
Die Anmeldung ist Pflicht für fast alle Unternehmer*innen in Deutschland – egal ob Haupt- oder Nebengewerbe.
Hier erfährst du, wer ein Gewerbe anmelden muss, welche Unterlagen nötig sind, was es kostet und welche Strafen bei verspäteter Anmeldung drohen.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerbeanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben ( § 14 GewO ).
- Du musst sie durchführen, bevor du deine Tätigkeit aufnimmst.
- Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Die Anmeldung kostet zwischen 20 und 60 €.
- Bei verspäteter Anmeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
- Freiberuflerinnen und Landwirt*innen sind von der Gewerbepflicht befreit.
Überblick: Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit ausübst, mit der du Gewinne erzielen willst.
Das gilt zum Beispiel für:
- Handwerker*innen
- Händler*innen und Online-Shop-Betreiber*innen
- Gastronom*innen
- Dienstleister*innen (z. B. Fotograf*innen, Kosmetiker*innen)
- Gründer*innen eines Kleingewerbes
Ausnahmen:
- Freiberufler*innen (z. B. Ärztinnen, Journalistinnen, Designer*innen) müssen kein Gewerbe anmelden.
- Auch Land- und Forstwirt*innen sind ausgenommen.
Wann muss man anmelden?
Du musst dein Gewerbe vor Beginn der Tätigkeit anmelden – also bevor du Einnahmen erzielst oder Rechnungen schreibst.
Das gilt sowohl für:
- Hauptgewerbe (volle Selbstständigkeit)
- Nebengewerbe (z. B. neben einem Angestelltenverhältnis)
Wichtig
Wenn du erst später anmeldest, kann das Gewerbeamt ein Bußgeld verhängen und verlangt eine rückwirkende Anmeldung ab Tätigkeitsbeginn.
Wo erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
Je nach Region kannst du dein Gewerbe:
- vor Ort persönlich,
- per Post, oder
- online über das Gewerbe-Service-Portal anmelden:
-> www.gewerbe-service-portal.de
Nach der Anmeldung erhältst du eine Anmeldebestätigung (Gewerbeschein).
Das Gewerbeamt informiert anschließend automatisch:
- das Finanzamt,
- die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK),
- und ggf. die Berufsgenossenschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Gewerbeanmeldung brauchst du in der Regel:
Pflichtunterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)
- Bei Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
Zusätzlich, je nach Tätigkeit:
- Handwerkskarte (bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen)
- Gaststättenerlaubnis (bei Bewirtung mit Alkohol)
- Genehmigungen oder Nachweise (z. B. Meisterbrief, Konzession)
Tipp
Bei Online-Anmeldung kannst du die Unterlagen direkt hochladen.
Kosten: Was kostet die Anmeldung?
Die Kosten variieren je nach Gemeinde:
Art der Anmeldung | Kosten (ca.) |
Einzelunternehmen / Kleingewerbe | 20 – 60 € |
GmbH / UG / GbR | 30 – 70 € |
Online-Anmeldung | oft etwas günstiger |
Hinweis
Diese Gebühr ist einmalig und steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.
Ablauf Schritt für Schritt
So läuft die Gewerbeanmeldung in der Praxis ab:
Schritt 1: Vorbereitung
- Überprüfe, ob deine Tätigkeit gewerbepflichtig ist.
- Sammle alle erforderlichen Unterlagen.
Schritt 2: Anmeldung beim Gewerbeamt
- Reiche das Formular „Gewerbeanmeldung (GewA 1)“ ein.
- Bezahle die Anmeldegebühr.
Schritt 3: Erhalt der Bestätigung
- Du bekommst den Gewerbeschein sofort oder per Post.
Schritt 4: Meldung an weitere Behörden
- Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK/HWK und ggf. die Berufsgenossenschaft.
- Du erhältst bald den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt.
Schritt 5: Geschäft aufnehmen
- Nach Erhalt des Gewerbescheins kannst du offiziell starten.
FAQ zur Gewerbeanmeldung
Freiberufler*innen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen kein Gewerbe anmelden.
Zu den freien Berufen zählen u. a. Ärztinnen, Ingenieurinnen, Rechtsanwältinnen, Designerinnen oder Journalist*innen.
Sie melden sich direkt beim Finanzamt an.
Ja. In den meisten Bundesländern ist die Online-Anmeldung über das Gewerbe-Service-Portal möglich.
Du füllst das Formular digital aus, lädst Nachweise hoch und bezahlst online.
Nach Prüfung erhältst du deine Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post.
Wenn du dein Gewerbe nicht rechtzeitig anmeldest, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 € (§ 146 GewO).
In Einzelfällen können Behörden auch höhere Strafen oder Nachzahlungen verhängen, wenn du längere Zeit unerlaubt tätig warst.
Melde dein Gewerbe daher vor dem ersten Verkauf oder Auftrag an, um Ärger zu vermeiden.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.