Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Kleingewerbe steuerfrei: Was wirklich steuerfrei ist und wann Steuern anfallen
Viele Gründer*innen hoffen, dass ihr Kleingewerbe komplett steuerfrei bleibt – doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar gibt es Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und hohe Freibeträge bei der Einkommen- und Gewerbesteuer, aber vollständig steuerfrei ist ein Kleingewerbe in der Regel nicht. In diesem Artikel erfährst du, wann dein Kleingewerbe steuerfrei bleibt, welche Grenzen ab 2025 gelten und welche Steuern trotzdem anfallen können.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kleingewerbe ist nicht automatisch steuerfrei – aber unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit.
- Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht.
- Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
- Einkommensteuer und Gewerbesteuer können trotzdem anfallen, sobald Freibeträge überschritten werden.
- Auch umsatzsteuerfreie Kleingewerbe müssen Gewinne erklären und dokumentieren.
Was bedeutet es, wenn ein Kleingewerbe „steuerfrei“ ist?
Wenn du dein Kleingewerbe betreibst und von „steuerfrei“ sprichst, ist meist die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gemeint.
Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Beispiel:
Du stellst eine Rechnung über 1.000 €.
→ Du schreibst: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
→ Dein Kunde zahlt 1.000 €, und du musst keine Umsatzsteuer abführen.
Wichtig
„Steuerfrei“ bedeutet nicht, dass du keine Steuern zahlst – du bist nur von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer bleiben bestehen, sobald du bestimmte Freibeträge überschreitest.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung und was gilt seit 2025?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht, wenn bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Grenzwerte bis 2024:
- Umsatz im Vorjahr: max. 22.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich max. 50.000 €
Neue Grenzwerte ab 2025:
- Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 €
Wenn du diese Grenzen einhältst, kannst du die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.
Sie gilt also nicht automatisch, sondern nur, wenn du sie explizit beantragst oder bei einer Neugründung ab 2025 automatisch angewendet wird.
Wichtig
Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz, also inklusive Umsatzsteuer. Gewinne oder Ausgaben spielen dabei keine Rolle.
Welche Steuern können trotzdem anfallen, trotz „steuerfreiem“ Kleingewerbe?
Auch wenn du umsatzsteuerfrei bist, können weitere Steuern anfallen. Ein Kleingewerbe betrifft meist drei Steuerarten:
- Einkommensteuer
→ Auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
→ Fällig, wenn du den Grundfreibetrag überschreitest - Gewerbesteuer
→ Nur, wenn dein Jahresgewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt - Umsatzsteuer
→ Entfällt nur, wenn du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
→ Nur, wenn du Einkommensteuer zahlst
Wichtig
Du verdienst mit deinem Kleingewerbe 20.000 € Umsatz und 8.000 € Gewinn.
→ Keine Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer (unter Grundfreibetrag), keine Gewerbesteuer.
→ Du bist also de facto steuerfrei, aber nicht generell befreit.
Welche Freibeträge gelten für Einkommensteuer und Gewerbesteuer?
Einkommensteuer-Freibetrag
Der Grundfreibetrag steigt regelmäßig an.
Für 2025 gilt:
Steuerjahr | Grundfreibetrag (ledig) | Verheiratet |
2025 | 12.096 € | 24.192 € |
Verdienst du mit deinem Kleingewerbe weniger als 12.096 € im Jahr (nach Abzug der Betriebsausgaben), zahlst du keine Einkommensteuer.
Gewerbesteuer-Freibetrag
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr.
Nur der Betrag, der darüber liegt, wird mit dem kommunalen Gewerbesteuersatz (meist 14–17 %) versteuert.
Welche Voraussetzungen gelten für Einkommensteuerfreiheit – und wann beginnt die Besteuerung?
Du bist einkommensteuerfrei, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (inkl. aller Einkünfte) unter dem Grundfreibetrag liegt.
Sobald du mehr verdienst, musst du Einkommensteuer zahlen
Beispiel:
- Gewinn 2025: 10.000 € → keine Einkommensteuer
- Gewinn 2026: 15.000 € → Einkommensteuer auf 2.904 € über dem Freibetrag
Wichtig
Auch wenn du keine Steuer zahlen musst, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sobald du selbstständig tätig bist.
FAQ zum Thema Kleingewerbe und Steuerfreiheit
Bis 2024 gilt: max. 22.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr.
Ab 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Bleibst du darunter, bist du von der Umsatzsteuer befrei, wenn beantragt. .
Ab einem Gewinn von mehr als 12.096 € (2025) bzw. dem jeweils gültigen Grundfreibetrag.
Darunter zahlst du keine Einkommensteuer, musst aber deinen Gewinn trotzdem erklären.
Wenn du unterhalb aller Freibeträge bleibst, fallen in der Regel keine direkten Steuern an.
Trotzdem können Nebenkosten entstehen – etwa für Krankenversicherung oder Beiträge an Berufsverbände. Außerdem musst du deine Einnahmen korrekt dokumentieren und eine Steuererklärung abgeben.
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