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Mahnung: Bedeutung, Fristen und rechtliche Folgen

Eine Mahnung ist ein wichtiges Instrument, um offene Forderungen rechtssicher einzufordern. Sie erinnert den Schuldner an eine fällige Zahlung und kann rechtlich den Verzug auslösen – die Voraussetzung, um Verzugszinsen oder gerichtliche Schritte einzuleiten. Hier erfährst du, wann eine Mahnung nötig ist, wie sie aufgebaut sein muss und welche Folgen sie hat.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mahnung ist die Aufforderung zur Zahlung einer fälligen Forderung (§ 286 BGB).

  • Sie ist nicht immer erforderlich, um Verzug herbeizuführen – in vielen Fällen tritt dieser automatisch ein.

  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht, mehrere Mahnungen zu verschicken.

  • Ab dem Zeitpunkt des Verzugs kannst du Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.

  • Bleibt eine Mahnung erfolglos, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Was ist eine Mahnung und welche rechtliche Bedeutung hat sie?

Eine Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung – meist eine Zahlung – zu erbringen.
Rechtlich gesehen dient sie dazu, den Schuldner in Verzug zu setzen ( § 286 Abs. 1 BGB ).

Beispiel:
Wenn eine Rechnung am 1. März fällig war und bis zum 15. März keine Zahlung erfolgt, kannst du ab dem 16. März mahnen.

Wirkung: Mit dem Zugang der Mahnung tritt der Schuldner in Zahlungsverzug – ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf:

  • Verzugszinsen ( § 288 BGB ),

  • ggf. eine Verzugspauschale von 40 € (bei B2B-Geschäften),

  • sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden (z. B. Inkassokosten).

Wann muss eine Mahnung verschickt werden – und wann nicht?

Eine Mahnung ist nicht immer zwingend erforderlich, um Verzug herbeizuführen.
Der Schuldner kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn:

  • ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel vereinbart ist (z. B. „zahlbar bis 10. Mai“),

  • der Schuldner die Leistung ernsthaft verweigert,

  • besondere Umstände den sofortigen Verzug rechtfertigen (§ 286 Abs. 2 BGB),

  • 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB) – bei Verbraucher*innen nur, wenn auf diesen Umstand hingewiesen wurde.

Tipp

Eine Mahnung ist trotzdem praktisch sinnvoll, um Zahlungserinnerung, Fristsetzung und spätere Nachweise sauber zu dokumentieren.

Wie viele Mahnstufen gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl von Mahnungen vorgeschrieben.
In der Praxis hat sich jedoch ein dreistufiges Mahnverfahren etabliert:

Mahnstufe

Bezeichnung

Inhalt / Ziel

1. Mahnung

Zahlungserinnerung

freundlich, mit neuer Fristsetzung

2. Mahnung

Erste Mahnung

deutlicher Ton, Hinweis auf Verzug

3. Mahnung

Letzte Mahnung

Androhung rechtlicher Schritte

Oft genügt schon eine Mahnung mit klarer Frist, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Welche Pflichtangaben sollte eine Mahnung enthalten?

Eine Mahnung ist formfrei, sollte aber bestimmte Angaben enthalten, um rechtssicher und nachvollziehbar zu sein.

Pflichtangaben:

  • Absender (Name, Adresse, Kontaktdaten)

  • Empfänger (Name, Adresse)

  • Rechnungsnummer und Datum

  • Fälliger Betrag und Zahlungsziel

  • Neue Frist zur Zahlung

  • Bankverbindung

  • Hinweis auf Verzug und mögliche Folgen (z. B. Zinsen, Inkasso, Gericht)

Beispielhafte Formulierung:

Sehr geehrte*r [Name],

leider haben wir bisher keinen Zahlungseingang zu unserer Rechnung Nr. [xxx] vom [Datum] über [Betrag] € festgestellt.

Bitte überweise den offenen Betrag bis spätestens [Datum, z. B. in 7 Tagen].
Sollte bis dahin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen, Verzugszinsen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name / Unternehmen]

Welche rechtlichen Folgen hat eine Mahnung für Schuldner und Gläubiger?

Mit Zugang der Mahnung tritt der Schuldner in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
Das hat mehrere Konsequenzen:

Für den Schuldner:

  • Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen (§ 288 BGB):

    • Verbraucher: Basiszins + 5 Prozentpunkte

    • Unternehmen: Basiszins + 9 Prozentpunkte

  • Verzugspauschale von 40 € (bei B2B-Forderungen)

  • Ersatz weiterer Kosten (z. B. Inkasso- oder Gerichtskosten)

Für den Gläubiger:

  • Recht auf gerichtliches Mahnverfahren oder Klage

  • Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner weiter nicht zahlt

Tipp

Dokumentiere Versanddatum und Eingang der Mahnung (z. B. per E-Mail-Bestätigung oder Einschreiben).

Wie unterscheidet sich eine außergerichtliche Mahnung vom gerichtlichen Mahnverfahren?

Merkmal

Außergerichtliche Mahnung

Gerichtliches Mahnverfahren

Form

formlos, per E-Mail oder Brief

über Online-Mahnantrag oder Amtsgericht

Zweck

Zahlungserinnerung, Verzug herbeiführen

gerichtlicher Zahlungsbefehl

Kosten

keine oder geringe Mahngebühr

Gerichtsgebühr (abhängig vom Streitwert)

Ergebnis

freiwillige Zahlung oder keine Reaktion

Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid

Nachweiswirkung

begrenzt

vollstreckbar (Titel)

Hinweis

Das gerichtliche Mahnverfahren kannst du online über das Portal www.online-mahnantrag.de einleiten.

FAQ: Häufige Fragen zur Mahnung

Nein.
Wenn ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart oder die Rechnung länger als 30 Tage fällig ist, tritt Verzug automatisch ein (§ 286 Abs. 2–3 BGB).
Trotzdem empfiehlt sich eine Mahnung aus Beweisgründen.

Keine.
Du kannst bereits nach der ersten Mahnung oder nach Eintritt des Verzugs direkt ein gerichtliches Mahnverfahren starten.
Mehrere Mahnungen sind nur aus Kulanz üblich.

Üblich sind 7 bis 14 Tage.
Die Frist sollte klar formuliert sein, z. B.:

„Bitte begleiche den offenen Betrag bis spätestens 10. November 2025.“

Nach Ablauf der Frist kannst du rechtlich weitere Schritte (Inkasso, Mahnbescheid) einleiten.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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