Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.11.2025
Aktualisiert am: 17.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Nebenberuflich selbstständig: Voraussetzungen, Anmeldung und Pflichten einfach erklärt
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist der perfekte Weg, um deine Geschäftsidee zu testen, ohne sofort auf dein regelmäßiges Einkommen zu verzichten.
Ob du angestellt, arbeitslos, in Elternzeit oder Student*in bist – du darfst grundsätzlich ein Nebengewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Hier erfährst du, was du beachten musst, welche Pflichten gelten und wie du deine Nebentätigkeit richtig anmeldest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.11.2025
Aktualisiert am: 17.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Nebenberuflich selbstständig heißt: Du arbeitest überwiegend in deinem Hauptberuf, erzielst aber zusätzlich Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit.
- Du kannst ein Nebengewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
- Die Nebentätigkeit darf zeitlich und wirtschaftlich nicht überwiegen.
- Du musst dich beim Gewerbeamt oder Finanzamt melden, je nach Art der Tätigkeit.
- Krankenversicherung, Steuern und Arbeitgeberpflichten müssen beachtet werden.
Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“ und wie wird sie von der hauptberuflichen Selbstständigkeit abgegrenzt?
„Nebenberuflich selbstständig“ bedeutet, dass du eine selbstständige Tätigkeit ausübst, aber dein Haupteinkommen und deinen Lebensunterhalt weiterhin aus deinem Hauptberuf beziehst.
Die Abgrenzung hängt ab von:
- Zeitlichem Umfang: weniger als 20 Stunden pro Woche.
- Einnahmen: dein Einkommen aus der Selbstständigkeit ist geringer als das aus deiner Haupttätigkeit.
- Sozialversicherung: du bleibst über deinen Hauptberuf versichert.
Beispiel
Du arbeitest 40 Stunden pro Woche angestellt und verkaufst abends handgemachte Produkte online – das gilt als nebenberufliche Selbstständigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erfüllt sein?
Damit deine Nebentätigkeit als nebenberuflich gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Du übst eine Haupttätigkeit aus (z. B. Angestelltenverhältnis, Studium, Elternzeit).
- Du arbeitest maximal 18–20 Stunden pro Woche selbstständig.
- Du erzielst mit der Selbstständigkeit geringere Einkünfte als aus der Hauptbeschäftigung.
- Deine Hauptversicherung (z. B. gesetzliche Krankenversicherung) bleibt bestehen.
Tipp
Wenn du planst, deine Tätigkeit auszuweiten, solltest du frühzeitig prüfen, wann sie als hauptberuflich gilt, um Probleme mit Versicherungen oder Arbeitgeber zu vermeiden.
Welche rechtlichen und steuerlichen Pflichten gelten bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Auch nebenberuflich Selbstständige müssen steuerliche und rechtliche Vorschriften einhalten.
Welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.
Tätigkeit | Anmeldung | Steuerpflicht |
Freiberuflich (z. B. Designerin, Journalistin) | direkt beim Finanzamt | Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer |
Gewerblich (z. B. Online-Shop, Handwerk) | Gewerbeanmeldung erforderlich | Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer |
Steuererklärung:
Du musst deine Nebentätigkeit immer in der Einkommensteuererklärung angeben – auch bei kleinen Gewinnen über 420 € .
Wenn du unter der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bleibst (max. 25.000 € Umsatz im Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr ab 2025), musst du keine Umsatzsteuer abführen.
Muss ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden?
Ja – wenn du gewerblich tätig bist, musst du dein Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Die Anmeldung kostet zwischen 20 und 60 €.
Nach der Gewerbeanmeldung:
- informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt,
- du bekommst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,
- und anschließend deine Steuernummer.
Freiberufler*innen melden ihre Tätigkeit dagegen direkt beim Finanzamt, ohne Gewerbeanmeldung.
Welche Auswirkungen hat die nebenberufliche Selbstständigkeit auf Krankenversicherung, Rentenversicherung und Sozialabgaben?
Krankenversicherung
Solange deine Selbstständigkeit zeitlich und finanziell untergeordnet bleibt, bleibst du über deinen Hauptjob krankenversichert.
Wird sie zur Haupttätigkeit, musst du dich selbst versichern.
Die Krankenkasse prüft regelmäßig, ob deine Nebentätigkeit hauptberuflich geworden ist.
Rentenversicherung
- In der Regel bist du über deinen Hauptberuf abgesichert.
- Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Lehrerinnen, Pflegekräfte, Künstlerinnen) kann jedoch Rentenversicherungspflicht auch in der Nebentätigkeit bestehen.
Arbeitslosenversicherung
Wenn du arbeitslos bist und dich nebenberuflich selbstständig machst, darfst du maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
Welche Chancen und Risiken bringt eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit sich?
Vorteile | Nachteile / Risiken |
geringes finanzielles Risiko | Gefahr der Scheinselbstständigkeit |
Testphase für Geschäftsidee | Doppelbelastung durch Hauptjob |
Aufbau eines zweiten Einkommens | Zeitaufwand und Bürokratie |
Möglichkeit zur späteren hauptberuflichen Gründung | Risiko, Versicherungsschutz zu verlieren |
Tipp
Führe von Anfang an eine saubere Buchhaltung und trenne private und geschäftliche Finanzen. So behältst du den Überblick und vermeidest spätere Nachzahlungen.
FAQ zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Ja, in der Regel schon.
Deine Nebentätigkeit darf deine Arbeitsleistung im Hauptjob nicht beeinträchtigen und nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen.
Prüfe deinen Arbeitsvertrag – oft ist eine Meldepflicht oder Zustimmung vorgesehen.
Es gibt keine gesetzliche Verdienstgrenze, solange deine Hauptbeschäftigung zeitlich und finanziell überwiegt.
Für Sozialversicherungen gilt: Überschreitest du die Grenzen dauerhaft, kann die Nebentätigkeit als hauptberuflich eingestuft werden.
Ja, jederzeit.
Wenn du dein Einkommen und deinen Zeitaufwand steigerst, kannst du dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit einfach als Haupttätigkeit fortführen.
Informiere dazu deine Krankenkasse und ggf. das Finanzamt – eine neue Anmeldung ist nicht erforderlich.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.