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Steuern im Kleingewerbe: Einkommensteuer, Umsatzsteuer & Freibeträge einfach erklärt

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, musst du dich auch mit den wichtigsten Steuerarten beschäftigen. Nicht alle Kleingewerbe zahlen dieselben Steuern – manche sind von bestimmten Steuerarten befreit oder profitieren von Freibeträgen. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuern anfallen, wie sie berechnet werden und welche Vorteile du als Kleinunternehmer*in hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kleingewerbe kann von drei Steuerarten betroffen sein: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

  • Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht.

  • Du zahlst Einkommensteuer erst, wenn dein Gewinn über dem Grundfreibetrag (12.096 € in 2025) liegt.

  • Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr fällig.

  • Die steuerliche Erfassung erfolgt automatisch über das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung.

Welche Steuerarten betreffen ein Kleingewerbe?

Kleingewerbetreibende zahlen – je nach Umsatz und Gewinn – unterschiedliche Steuern.
Die drei wichtigsten sind:

Steuerart

Wann sie anfällt

Freibetrag / Regelung

Einkommensteuer

Auf den Gewinn (Einnahmen – Ausgaben)

Grundfreibetrag 12.096 € (ledig, 2025)

Gewerbesteuer

Ab einem Jahresgewinn über 24.500 €

Freibetrag 24.500 €

Umsatzsteuer

Auf Verkäufe und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit

Daneben können auch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag anfallen – aber nur, wenn du tatsächlich Einkommensteuer zahlst.

Wie funktioniert die Einkommensteuer bei einem Kleingewerbe?

Als Inhaber*in eines Kleingewerbes musst du deine Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben.
Das bedeutet: Du zahlst eine individuelle Einkommensteuer auf deinen Gewinn.

So funktioniert’s:

  1. Du ermittelst deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz.

  2. Dein Gewinn wird mit deinen privaten Einkünften (z. B. Gehalt, Vermietungseinkünfte) zusammengerechnet.

  3. Liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag, wird Einkommensteuer fällig.

Beispiel:
Du erzielst 15.000 € Gewinn aus deinem Kleingewerbe.
Abzüglich des Freibetrags (12.096 €) bleiben 2.904 €, auf die Einkommensteuer berechnet wird.

Tipp

Bei geringen Gewinnen lohnt sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung, da du dann keine Umsatzsteuer abführen musst.

Wann und wie wird Gewerbesteuer fällig?

Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden – also auch Kleingewerbe.
Allerdings greift hier ein großzügiger Freibetrag.

Freibetrag: 24.500 € Gewinn pro Jahr (§ 11 GewStG).
Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer.

Berechnung:
Gewerbesteuerpflichtiger Gewinn x Steuermesszahl (3,5 %) x deiner Gemeinde (meist 300–450 %).

Beispiel:
Gewinn: 30.000 €
– Freibetrag: 24.500 €
= 5.500 € × 3,5 % × 400 % Hebesatz → 770 € Gewerbesteuer

Wichtig

Freiberuflerinnen (z. B. Journalistinnen, Designerinnen, Ärzt*innen) zahlen keine Gewerbesteuer, da sie kein Gewerbe betreiben.

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung?

Die Umsatzsteuer fällt grundsätzlich auf alle verkauften Produkte oder Dienstleistungen an – es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

Kleinunternehmergrenzen:

  • Bis 2024: max. 22.000 € Umsatz im Vorjahr, voraussichtlich max. 50.000 € im laufenden Jahr

  • Ab 2025: max. 25.000 € Umsatz im Vorjahr, max. 100.000 € im laufenden Jahr

Wenn du darunter bleibst:

  • Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus

  • Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab

  • Du darfst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen

Beispiel Rechnungstext

 „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du regelbesteuert:
→ Du erhebst Umsatzsteuer, kannst aber auch Vorsteuer abziehen – sinnvoll bei vielen betrieblichen Ausgaben.

Welche steuerlichen Erleichterungen und Freibeträge gelten?

Als Kleingewerbetreibende*r profitierst du von mehreren steuerlichen Vorteilen:

Steuerart

Freibetrag / Vorteil

Einkommensteuer

Grundfreibetrag 12.096 € (ledig, 2025)

Gewerbesteuer

Freibetrag 24.500 €

Umsatzsteuer

Befreiung durch Kleinunternehmerregelung

Abschreibungen (AfA)

Für Arbeitsmittel, Geräte, Fahrzeuge

Pauschalen

Betriebsausgabenpauschale bei bestimmten Tätigkeiten möglich

Zusätzlicher Vorteil:
Kleingewerbe müssen in der Regel keine Bilanz erstellen, sondern nur eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abgeben – das spart Zeit und Kosten.

Wie ist die steuerliche Erfassung und Abgabe der Steuern organisiert?

Nach deiner Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt.
Du erhältst dann den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ – entweder per Post oder digital über ELSTER.

Darin gibst du an:

  • Art deiner Tätigkeit

  • Erwartete Umsätze und Gewinne

  • Nutzung der Kleinunternehmerregelung

  • Bankverbindung für Steuererstattungen

Sobald dein Kleingewerbe aktiv ist, gilt Folgendes:

  1. Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich/vierteljährlich, teilweise auch nur Jahreserklärung falls umsatzsteuerpflichtig)

  2. Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Gewerbe)

  3. EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Jährliche Umsatzsteuererklärung (bei Regelbesteuerung)

Tipp

Mit digitalen Tools wie lexoffice, sevDesk oder Sorted kannst du alle Steuererklärungen direkt über ELSTER abgeben.

FAQ zu Steuern im Kleingewerbe

Nur, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt oder die Umsatzgrenzen überschreitest.
Bleibst du unter 25.000 € (Vorjahr) bzw. 100.000 € (laufendes Jahr, ab 2025), bist du umsatzsteuerbefreit.

Erst, wenn dein Jahresgewinn über 24.500 € liegt.
Darunter bleibt dein Kleingewerbe von der Gewerbesteuer befreit.


Du sparst dir Umsatzsteuervoranmeldungen, führst keine Umsatzsteuer ab und hast weniger Verwaltungsaufwand.
Nachteil: Du darfst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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