Erika Küspert
Veröffentlicht am: 14.11.2025
Aktualisiert am: 14.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Verzugszinsen berechnen: Formel, Beispiel und aktueller Zinssatz 2025
Wenn Kund*innen oder Geschäftspartner*innen ihre Rechnungen zu spät bezahlen, hast du das Recht, Verzugszinsen zu berechnen.
Diese Zinsen sollen den finanziellen Schaden durch den Zahlungsverzug ausgleichen.
Hier erfährst du, wie du Verzugszinsen korrekt berechnest, welche Formel gilt und welche Zinssätze aktuell in Deutschland angewendet werden.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 14.11.2025
Aktualisiert am: 14.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt in § 288 BGB .
- Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt.
- Bei Verbrauchergeschäften gilt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte.
- Bei Handelsgeschäften (B2B) gilt: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte.
- Die Berechnung erfolgt tagesgenau nach einer einfachen Zinsformel.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Verzugszinsen?
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Sobald ein Schuldner mit der Zahlung in Verzug gerät, darf der Gläubiger Verzugszinsen auf die fällige Forderung verlangen.
Gesetzliche Zinssätze (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB):
- Privatkund*innen (B2C): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
- Unternehmen (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Beispiel:
Wenn der Basiszinssatz am 1. Januar 2025 bei 3,12 % liegt:
- B2C: 3,12 % + 5 % = 8,12 % Verzugszinsen,
- B2B: 3,12 % + 9 % = 12,12 % Verzugszinsen.
Wie lautet die Formel zur Berechnung von Verzugszinsen?
Die Berechnung erfolgt nach der einfachen Zinsformel:
Verzugszinsen = (Forderungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage) ÷ 365
Variablen erklärt:
- Forderungsbetrag: offener Rechnungsbetrag in Euro
- Zinssatz: aktueller Verzugszinssatz in %
- Verzugstage: Anzahl der Tage ab Fälligkeit bis Zahlungseingang
- 365: Tage pro Jahr (bei Schaltjahren ggf. 366)
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Jetzt mehr erfahrenWie berechnet man Verzugszinsen an einem Beispiel?
Beispiel:
Ein Kunde schuldet dir 2.500 €, die Rechnung war am 15. März 2025 fällig.
Die Zahlung erfolgt erst am 14. Mai 2025 – also 60 Tage verspätet.
Der Basiszinssatz beträgt 3,12 % (Stand: Januar 2025).
Du rechnest mit einem B2B-Geschäft → Verzugszinssatz = 3,12 % + 9 % = 12,12 %.
Formel:
Verzugszinsen = (2.500 € × 12,12 % × 60) ÷ 365
Berechnung:
= (2.500 × 0,1212 × 60) ÷ 365
= 18.63 €
Ergebnis:
→ Du darfst 18,63 € Verzugszinsen zusätzlich verlangen.
Welche Formeln und Schritte sind für die Berechnung nötig?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Verzugsbeginn feststellen:
– 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungseingang (bei Verbrauchern),
– sofort nach Fälligkeit (bei Unternehmen, wenn Zahlungsziel abgelaufen ist). - Basiszinssatz prüfen:
→ Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz. - Gesetzlichen Aufschlag addieren:
- +5 % (B2C),
- +9 % (B2B).
- +5 % (B2C),
- Tage im Zahlungsverzug zählen.
- Zinsen mit Formel berechnen:
(Betrag × Zinssatz × Verzugstage) ÷ 365 - Ergebnis auf zwei Dezimalstellen runden.
Tipp
Bei langen Verzugszeiträumen kannst du zusätzlich eine Mahnkostenpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) berechnen – jedoch nur bei B2B-Geschäften.
Welche besonderen Hinweise und Ausnahmen gelten bei Verzugszinsen?
- Verbraucherinnen (Privatkund*innen):
Verzug tritt erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein – außer, es wurde ein konkretes Zahlungsziel vereinbart. - Unternehmen (B2B):
Der Verzug beginnt automatisch am Tag nach Fälligkeit, wenn kein Zahlungseingang erfolgt. - Teilzahlungen:
Verzugszinsen fallen nur auf den jeweils offenen Betrag an. - Skontofristen:
Wenn Skonto angeboten wird (z. B. 2 % bei Zahlung innerhalb 10 Tagen), beginnt der Verzug erst nach Ablauf der Skontofrist. - Verjährung:
Ansprüche auf Verzugszinsen verjähren nach 3 Jahren ( § 195 BGB ).
FAQ: Häufige Fragen zu Verzugszinsen
- Bei Unternehmen: am Tag nach Ablauf des Zahlungsziels.
- Bei Privatkund*innen: 30 Tage nach Rechnungszugang oder Fälligkeit ( § 286 Abs. 3 BGB ).
- Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn ein konkretes Zahlungsdatum angegeben ist.
Verzugszinsen werden immer vom Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer) berechnet, da dieser die Gesamtforderung darstellt, die der/die Kund*in schuldet.
Stand 1. Juli 2025 (laut Deutscher Bundesbank):
- Basiszinssatz: 1,27 %
Daraus ergeben sich folgende Verzugszinsen:
- B2C (Geschäft mit Privatpersonen): 6,27 % (1,27 % + 5 %)
- B2B (Geschäft zwischen Unternehmen): 10,27 % (1,27 % + 9 %)
Hinweis:
Zum 1. Januar 2025 lag der Basiszinssatz noch bei 2,27 %.
Der Satz wird zweimal jährlich angepasst – jeweils am 1. Januar und am 1. Juli.
Aktuelle Werte findest du jederzeit auf der Website der Deutschen Bundesbank .
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