Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Vorsteuerabzugsberechtigt: Bedeutung, Voraussetzungen und Beispiele
Der Begriff „vorsteuerabzugsberechtigt“ spielt im Umsatzsteuerrecht eine zentrale Rolle. Wenn du als Unternehmer*in umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbietest, kannst du die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlst, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Hier erfährst du, was der Begriff bedeutet, wer abzugsberechtigt ist und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Vorsteuerabzugsberechtigt bist du, wenn du umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielst.
- Du darfst die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen.
- Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
- Nur ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer berechtigen zum Abzug.
- Bei privater und betrieblicher Nutzung ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich.
Was bedeutet „vorsteuerabzugsberechtigt“ rechtlich und wofür steht der Begriff?
„Vorsteuerabzugsberechtigt“ bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen berechnen, von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen darfst (§ 15 UStG).
Damit soll sichergestellt werden, dass nur der Endverbraucher die Umsatzsteuer tatsächlich trägt – nicht du als Unternehmer.
Beispiel:
Du kaufst Ware für 1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer.
Du verkaufst sie für 2.000 € netto + 380 € Umsatzsteuer.
→ Du ziehst 190 € Vorsteuer von den 380 € Umsatzsteuer ab und überweist nur 190 € ans Finanzamt.
Wer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind alle Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen und nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen.
Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind:
- Gewerbetreibende und Freiberufler mit Regelbesteuerung
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften
- Selbstständige mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
Nicht berechtigt sind:
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
- Privatpersonen
- Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Leistungen erbringen (z. B. Ärzte, Vermieter von Wohnraum)
Wenn du Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellst, darfst du selbst auch keine Vorsteuer geltend machen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Vorsteuer abziehen zu können?
Damit du Vorsteuer abziehen darfst, müssen laut § 15 UStG bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Du bist Unternehmer*in im Sinne des § 2 UStG.
Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein. - Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung.
Sie muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten (Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Steuerbetrag etc.). - Die Leistung wurde tatsächlich erbracht.
Grundsätzlich ist der Abzug ist erst zulässig, wenn du die Lieferung oder Dienstleistung erhalten hast. - Der Rechnungsaussteller ist selbst umsatzsteuerpflichtig.
Nur dann darf die Steuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. - Kein Ausschlussgrund liegt vor.
Für bestimmte Leistungen (z. B. steuerfreie Vermietung, Heilbehandlungen) ist der Abzug ausgeschlossen.
Wichtige Pflichtangaben auf einer Rechnung:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Netto-Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag
Welche Leistungen sind vorsteuerabzugsberechtigt und welche nicht?
Grundsätzlich darfst du die Vorsteuer aus betrieblich genutzten Einkäufen und Dienstleistungen abziehen.
Abzugsfähig sind z. B.:
- Wareneinkäufe, Material, Betriebsausstattung
- Dienstleistungen wie Marketing, Beratung oder Software-Abos
- Reisekosten, Fortbildungen und Fachliteratur
- Fahrzeugkosten (anteilig, wenn gemischt genutzt)
Nicht abzugsfähig sind:
- Private Ausgaben
- Leistungen, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden
- Reine Repräsentationskosten (z. B. Geschenke über 35 €)
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer oder mit formalen Fehlern
Wenn du einen Gegenstand teils privat, teils betrieblich nutzt, darfst du die Vorsteuer nur anteilig abziehen – entsprechend dem betrieblichen Nutzungsanteil.
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug – Beispiel und Abrechnung?
Der Vorsteuerabzug funktioniert ganz einfach über deine Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung.
Beispiel:
- Eingekaufte Waren: 1.000 € netto + 190 € USt = 1.190 €
- Verkaufte Waren: 2.000 € netto + 380 € USt = 2.380 €
Berechnung:
- Umsatzsteuer aus Verkäufen: 380 €
- Vorsteuer aus Einkäufen: 190 €
- Zahllast ans Finanzamt: 380 € – 190 € = 190 €
Wenn deine Vorsteuer höher ist als deine Umsatzsteuer, bekommst du den Überschuss vom Finanzamt erstattet.
Welche Vorteile bringt der Vorsteuerabzug für Unternehmen?
Der Vorsteuerabzug ist einer der größten Vorteile für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Er sorgt dafür, dass du nicht zusätzlich durch Umsatzsteuer belastet wirst und nur auf deinen Gewinn Steuern zahlst.
Vorteile im Überblick:
- Du sparst Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe.
- Du erhältst ggf. Rückzahlungen vom Finanzamt.
- Du bleibst gegenüber Großkunden wettbewerbsfähig.
Die Umsatzsteuer wird zu einem durchlaufenden Posten, der deine Liquidität schont.
FAQ zum Thema Vorsteuerabzugsberechtigung
Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Privatpersonen und Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen – zum Beispiel Arztpraxen oder Vermieter – dürfen keine Vorsteuer abziehen.
Wenn du etwas sowohl privat als auch betrieblich nutzt (z. B. Laptop oder Auto), darfst du die Vorsteuer nur anteilig für den betrieblichen Teil abziehen. Der private Anteil ist nicht abzugsfähig.
Eine Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten:
- vollständige Anschrift beider Parteien
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum, Rechnungsnummer
- genaue Leistungsbeschreibung
- Steuersatz und Steuerbetrag
Fehlt eine dieser Angaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.