Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Fußpflege von der Steuer absetzen: Was möglich ist – und was nicht
Medizinische Fußpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden – etwa bei ärztlicher Verordnung oder im Pflegefall. Erfahre hier, wann das Finanzamt zahlt und welche Nachweise du brauchst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Kannst du Fußpflege von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich gilt: Nur medizinisch notwendige Behandlungen können steuerlich geltend gemacht werden – etwa als außergewöhnliche Belastungen oder, wenn sie im eigenen Haushalt stattfinden, haushaltsnahe Dienstleistungen . Reine kosmetische Fußpflege zählt in der Regel nicht dazu.
Aber: In bestimmten Fällen ist eine steuerliche Berücksichtigung möglich, etwa bei Podologie auf ärztliche Verordnung oder bei Pflegebedürftigkeit.
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Was gilt bei medizinischer Fußpflege?
Medizinische Fußpflege, etwa durch Podolog*innen, ist dann steuerlich absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurde und nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Typische Behandlungsfälle:
- Eingewachsene oder deformierte Nägel
- Diabetes-bedingte Fußprobleme
- Entfernung von Hühneraugen, Schwielen oder Warzen bei Vorerkrankungen
In diesen Fällen kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen – vorausgesetzt, du bekommst keine Erstattung von der Krankenkasse.
Wann ist Fußpflege steuerlich absetzbar?
Die Kosten sind absetzbar, wenn:
- Es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt,
- ein ärztliches Attest oder Rezept vorliegt,
- die Behandlung selbst gezahlt wird,
- und du die zumutbare Belastung überschreitest.
Auch im Rahmen von Pflege oder Behinderung (Pflegegrad, Schwerbehinderung) kann medizinische Fußpflege unter den Pflegekosten berücksichtigt werden.
Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen
Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenBrauchst du ein Rezept oder eine Bescheinigung?
Ja – ohne ärztliche Verordnung oder Attest erkennt das Finanzamt die Fußpflege nicht als Krankheitskosten an. Wichtig: Das Attest sollte vor der Behandlung ausgestellt worden sein. Eine nachträgliche Bescheinigung wird in der Regel nicht akzeptiert.
Wo trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein?
Du kannst die Kosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ deiner Steuererklärung eintragen. In der Taxfix App wirst du Schritt für Schritt durch diese Angaben geführt.
FAQ: Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fußpflege
Wann gilt die Fußpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
Wenn die Fußpflege im eigenen Haushalt erfolgt – etwa durch eine mobile medizinische Fußpfleger*in – kannst du sie unter haushaltsnahen Dienstleistungen ( § 35a EStG ) geltend machen. Dabei ist keine medizinische Notwendigkeit erforderlich, aber du brauchst:
- eine Rechnung mit ausgewiesener Leistung,
- einen Überweisungsbeleg (keine Barzahlung!),
- und die Behandlung muss im Haushalt stattgefunden haben.
Erstattet werden dann 20 % der Arbeitskosten, maximal bis zu 4.000 € pro Jahr.
Gilt das Gleiche für Handpflege?
Nein – Handpflege zählt in der Regel nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder medizinischen Behandlungen. Nur wenn es sich um eine therapeutisch verordnete Maßnahme handelt (z. B. bei bestimmten Erkrankungen), kann ein steuerlicher Abzug in Betracht kommen.
Ist es egal, wo die Fußpflege stattfindet?
Nicht ganz. Für außergewöhnliche Belastungen ist der Ort egal – Hauptsache, die medizinische Notwendigkeit ist belegt. Für eine haushaltsnahe Dienstleistung hingegen muss die Leistung im eigenen Haushalt erbracht werden – etwa durch eine mobile Fußpfleger*in oder im Pflegeumfeld.
Unser Tipp: Auch bei kleinen Gesundheitskosten lohnt sich ein Blick auf mögliche Steuervorteile – besonders, wenn du pflegebedürftig bist oder deine Krankenkasse nicht alle Leistungen übernimmt.
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Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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