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Kinderfreibetrag beantragen – Einfach gemacht!

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen? Und wenn ja, wie geht das? Wir erklären dir, was du machen musst. In 6 Schritten.
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1. Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich für mich?

Die erste Frage, die es zu klären gilt: kommt für mich der KinderfreibetragDer Kinderfreibetrag stellt bei der Besteuerung von Eltern einen gewissen Geldbetrag steuerfrei. Er wird bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem Kindergeld so verrechnet, dass für den Steuerpflichtigen das Beste …
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oder das KindergeldKindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, die Eltern beantragen können. Für jedes Kind, das seinen Wohnsitz bzw. seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld.
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in Frage? Dazu lohnt sich ein Blick in unsere Erklärung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag beantragen.

Wenn du:

  • als Single mit Kind ein Bruttoeinkommen von ca. 30.000 Euro überschreitest

ODER

  • als Familie mit Kind ein Bruttoeinkommen von ca. 60.000 Euro überschreitest

lohnt es sich, den Kinderfreibetrag zu nutzen!

Diese Richtwerte dienen nur zur Orientierung.

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2. Steuererklärung machen

Eigentlich spricht man nicht von Kinderfreibetrag beantragen. Denn das einzige, was du machen musst, ist eine Steuererklärung abzugeben.

Am einfachsten geht das mit Taxfix. Im Video erklärt Inken, wie es funktioniert und wie die Taxfix-App dich dabei besonders unterstützt.

 

Willst du auf den komplexeren Weg zurückgreifen, kannst du ELSTER benutzen. Hier siehst du, wie das klappt.

3. Im ElsterFormular die Anlage Kind hinzufügen

Das Formular Anlage Kind findest du in der Elster-Software unter dem Feld weitere Vordrucke.

Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage Kind und der Auswahl Anlage Kind zu meiner Steuererklärung hinzufügen kannst du dieses Formular jetzt bearbeiten.

4. Angaben zum Kind eintragen

In der Anlage Kind werden alle Stammdaten des Kindes angegeben.

Zuerst die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.)Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine für jeden in Deutschland gemeldeten Bürger zugeordnete, einzigartige Zahlenfolge. Sie gilt ein Leben lang und dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens der Bundesregierung.
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eintragen. Ja, auch Kinder haben diese schon. Jedes Kind bekommt sie seit Juli 2007 nach der Geburt vom Finanzamt per Post zugeschickt. Sie ist vor allem auch für das Kindergeld wichtig – denn seit Januar 2016 müssen Eltern bei der Beantragung des Kindergeldes die Identifikationsnummer des Kindes angeben.

Die restlichen Angaben wie Name und Geburtsdatum sollten keine Schwierigkeit sein.

 

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5. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob das Kindergeld tatsächlich gezahlt wird – es muss lediglich ein Anspruch bestehen.

Hier findest du eine Tabelle für den monatlichen und jährlichen Kindergeldanspruch von 2019 bis 2023 für eine verschiedene Anzahl an Kindern:

Grafik Kindergeld 2023 Taxfix Steuererklärung mobil

 

Auf der Anlage Kind in das Feld Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen […] trägst du jetzt den jährlichen Betrag des Kindergeldes ein.

6. Steuererleichterung durch Kinderfreibetrag

Das ist es! Um den Kinderfreibetrag beantragen zu können, musst du einfach die Anlage Kind ausfüllen und mit der fertigen Steuererklärung abschicken. Das Finanzamt berechnet von selbst, ob der Kinderfreibetrag für dich in Frage kommt.

Würdest du mit dem Kinderfreibetrag mehr Steuern sparen, wendet das Finanzamt ihn auf dich an – ganz automatisch. Schließlich verringert der Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen und du zahlst weniger Steuern.

Übrigens: Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt! Du musst auf diese Art der staatlichen Familienentlastung also nicht verzichten.

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DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 08.02.2023

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