Vereinsbeiträge und Spenden absetzen

Unter Spenden werden freiwillige Leistungserbringungen an eine gemeinnützige Organisationen, für die keine Gegenleistung erwartet wird, verstanden. Die Leistungen können als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden. Wie man Spenden absetzen kann, erklären wir ganz einfach.

Die notwendigen Unterlagen zusammenstellen

Eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie durch eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung des Spendenempfängers nachgewiesen werden kann. Diese Bescheinigung sollte entsprechend einem vergleichbaren Muster ausgestellt worden sein:

Bestätigung-über-Geldzuwendungen-PDF-1

Eine solche Zuwendungsbescheinigung kann man bei Spendenempfänger, also dem Verein oder der Organisation, an die man gespendet hat, beantragen.

Bei geringen Spenden (bis zu 300 Euro) ist ein Kontoauszug als Nachweis ausreichend.

Um was für eine Spende/Mitgliedsbeitrag handelt es sich?

Folgende Spendenarten (ein Mitgliedsbeitrag wird hierbei genau wie eine Spende behandelt) werden unterschieden:
taxfix_spendenarten_d
Negativbeispiele (was nicht abzugsfähig ist):

  • Mitgliedsbeiträge für Sport-, Freizeit-, Heimat-, Tierzuchtvereine

Korrektes Eintragen in der Steuererklärung mit Mein Elster oder Steuerformular

Spenden bzw. Mitgliedsbeiträge gehören zu den sogenannten Sonderausgaben. Diese werden in der Anlage Sonderausgaben eingetragen.
Kopf-der-Anlage-Sonderausgaben-im-Formular-der-Steuererklärung-–-ähnlich-wie-in-ELSTER
Hier können die Zahlungen je nach Spendenart eingetragen werden.

Zuwendungen-Spenden-und-Mitgliedsbeiträge-in-der-Steuererklärung-unter-Sonderausgaben-–-ähnlich-wie-in-ELSTER

Steuererklärung abschicken

Nun nur noch die Steuererklärung beim Finanzamt mit den entsprechenden Nachweisen für die Spenden abgeben. Sollte das Finanzamt deine Belege und Nachweise anfragen, solltest du sie auf jeden Fall bereithaben, mit der Steuererklärung einreichen brauchst du sie aber nicht. Fragt das Finanzamt nach, musst du die Zuwendungsbescheinigung des Spendenempfängers als ORIGINAL oder wenn die Spende geringer als 300 Euro war, den entsprechenden Kontoauszug mitschicken.

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