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OnlyFans-Creator*innen

Gewerbeanmeldung, Reverse-Charge-Verfahren und bis zu 24.500 € Gewerbesteuer-Freibetrag – so holst du das Beste aus deiner Steuer raus.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle OnlyFans-Einnahmen sind steuerpflichtig,  egal ob aus Abos, Tips oder Pay-per-View-Content. Das Finanzamt erfährt durch die DAC7-Meldepflicht automatisch von deinen Umsätzen.
  • Gewerbeanmeldung ist Pflicht: Als Creator*in auf OnlyFans übst du in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus (§ 15 EStG) und musst ein Gewerbe anmelden.
  • Umsatzsteuer übernimmt OnlyFans: Die Plattform führt die Umsatzsteuer im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren selbst ab – du musst das aber unbedingt mit deinem Finanzamt klären.
  • Erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr fällt Gewerbesteuer an.

Betriebsausgaben wie die Kosten für Kamera, Software oder Beleuchtung kannst du absetzen und so deine Steuerlast senken.

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Deshalb lohnt sich eine Steuererklärung für OnlyFans-Creator*innen

Mal ehrlich: Steuern sind wahrscheinlich nicht der Grund, warum du auf OnlyFans gestartet bist. Aber sie gehören dazu und wenn du es richtig machst, kannst du hier Geld sparen.

Als OnlyFans-Creator*in bist du steuerlich gesehen selbstständig. Du nimmst mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teil und das macht dich in den Augen des Finanzamts zur*zum Gewerbetreibenden (§ 15 Abs. 2 EStG). Das bedeutet: Du bist immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, egal wie viel du verdienst. Einkommensteuer zahlen musst du allerdings erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) übersteigt.

Viele Creator*innen verschenken bares Geld, weil sie ihre Betriebsausgaben nicht geltend machen. Dabei lässt sich dein steuerpflichtiger Gewinn durch absetzbare Kosten oft deutlich reduzieren. Kamera-Equipment, Softwarelizenzen, anteilige Mietkosten fürs Homeoffice: all das drückt deine Steuerlast nach unten.

Kurz gesagt: Die Steuererklärung ist als Creator*in keine Kür, sondern Pflicht. Mit dem richtigen Ansatz holst du dir einen Teil deiner Einnahmen zurück.

Achtung

Seit 2024 greift die DAC7-Richtlinie der EU. Plattformen wie OnlyFans sind verpflichtet, deine Einnahmen an die Finanzbehörden zu melden. Das Finanzamt weiß also Bescheid. Wer seine Einkünfte nicht angibt, riskiert Nachzahlungen, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.

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Typische Steuervorteile für OnlyFans-Creator*innen

Als selbstständige*r Creator*in kannst du Ausgaben, die beruflich veranlasst sind, als Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Das senkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Hier sind die wichtigsten Posten:

Equipment & Technik

Kamera, Beleuchtung, Mikrofon, Stativ, Speicherkarten – alles, was du für die Content-Erstellung brauchst, ist absetzbar. Dabei gilt:

  • Anschaffungen bis 800 € netto (952 € brutto) kannst du als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort und in voller Höhe im Jahr des Kaufs absetzen.
  • Anschaffungen über 800 € netto musst du über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abschreiben – das nennt sich Absetzung für Abnutzung (AfA). Konkret heißt das: Du setzt jedes Jahr nur einen Teil der Kosten ab. Eine Kamera mit 3 Jahren Nutzungsdauer und einem Kaufpreis von 1.500 € ergibt z. B. 500 € Betriebsausgabe pro Jahr.

Die Nutzungsdauern sind in den sogenannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt. Für Computer, Laptops und Peripheriegeräte gilt seit 2021 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr, sodass du sie komplett im Kaufjahr absetzen kannst.

Hinweis

Nutzt du dein Smartphone oder Tablet auch privat, kannst du den beruflichen Anteil absetzen. Dokumentiere den beruflichen Nutzungsanteil – z. B. mit einem kurzen Nutzungsprotokoll über ein paar Wochen. Das Finanzamt akzeptiert häufig einen Anteil von 50 % oder mehr, wenn du es plausibel nachweisen kannst.

Homeoffice & Arbeitszimmer

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Hast du einen separaten Raum, den du ausschließlich und nahezu vollständig für deine Creator-Tätigkeit nutzt, kannst du die anteiligen Miet- und Nebenkosten (Strom, Heizung, Versicherung etc.) absetzen. Der Anteil berechnet sich nach der Fläche: Ein 15-m²-Zimmer in einer 75-m²-Wohnung ergibt 20 % der Gesamtkosten.
  • Hast du keinen separaten Raum, kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag nutzen (max. 1.260 € im Jahr, also 210 Tage). Dafür brauchst du keine Belege – nur eine Aufstellung der Tage, an denen du von zu Hause gearbeitet hast.

Wichtig: Du kannst nur eine der beiden Varianten nutzen, nicht beide gleichzeitig.

Software & Abos

Bildbearbeitung (z. B. Photoshop), Videobearbeitung (z. B. Final Cut, DaVinci Resolve), Cloud-Speicher, Musik-Lizenzen für deine Videos: All das zählt zu den Betriebsausgaben. Monatliche Abo-Kosten setzt du laufend ab, Einmalkäufe je nach Höhe sofort oder per AfA.

Berufsspezifische Kleidung & Requisiten

Kleidung, die du ausschließlich für deinen Content nutzt und die nicht als Alltagskleidung durchgeht, kann absetzbar sein,  z. B. Kostüme, spezielle Outfits oder Requisiten. Alltagstaugliche Kleidung (Jeans, T-Shirts etc.) erkennt das Finanzamt dagegen nicht an, auch wenn du sie nur für Drehs trägst. Hier lohnt sich eine saubere Dokumentation mit Fotos oder Screenshots deines Contents.

Marketing & Werbung

Kosten für deine Social-Media-Werbung, bezahlte Promotions oder die Zusammenarbeit mit anderen Creator*innen kannst du absetzen. Auch Visitenkarten, eine eigene Website oder bezahlte Shoutouts fallen darunter.

Hinweis

Die Kosten für deine*n Steuerberater*in oder ein Steuerprogramm wie Taxfix sind ebenfalls absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem du sie bezahlst.

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So hilft dir Taxfix bei deiner Steuererklärung als OnlyFans-Creator*in

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Wichtige Sonderregelungen für OnlyFans-Creator*innen

Die Steuererklärung für OnlyFans-Creator*innen ist kein Standard-Fall: Gewerbeanmeldung, Anlage EÜR, Reverse Charge, Betriebsausgaben richtig zuordnen – da kommen schnell Fragen auf. Diese Punkte solltest du bei deiner Steuererklärung unbedingt beachten: 

1) Gewerbeanmeldung ist Pflicht

Bevor du loslegst oder spätestens, wenn du die ersten Einnahmen erzielst, musst du ein Gewerbe anmelden . Das erledigst du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde (Kosten: ca. 20–40 €). Anschließend füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus und erhältst deine Steuernummer.

Wichtig: Eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) liegt bei OnlyFans-Creator*innen in der Regel nicht vor. Auch wenn du kreativ arbeitest – das Finanzamt stuft die Tätigkeit fast immer als gewerblich ein.

Umsatzsteuer: Das Reverse-Charge-Verfahren

OnlyFans hat seinen Sitz in Großbritannien. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 28.02.2023, C-695/20) erbringst du als Creator*in eine Dienstleistung an die Plattform – nicht direkt an deine Abonnent*innen. OnlyFans schuldet daher die Umsatzsteuer gegenüber dem britischen Finanzamt und führt sie im Reverse-Charge-Verfahren ab.

Das bedeutet für dich: 

  • Du musst OnlyFans keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen
  • OnlyFans stellt dir in der Regel Einnahmen-Reports (Earnings Statements) zur Verfügung, die deine Auszahlungen dokumentieren. Ob du zusätzlich eigene Rechnungen an OnlyFans schreiben musst oder ob die Plattform-Abrechnungen als Nachweis ausreichen, wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Einige Steuerberater*innen empfehlen, eigene Rechnungen mit dem Hinweis „Reverse Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" zu erstellen. Andere sehen die Plattform-Abrechnungen als ausreichend an.
  • Dein Finanzamt sollte über diese Handhabung informiert werden, damit es nicht zu Missverständnissen bei der Umsatzsteuer kommt.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Seit 2025 gelten für Kleinunternehmer*innen neue Grenzen : Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann sind deine Umsätze umsatzsteuerfrei, allerdings kannst du im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben geltend machen.

Wichtig: Da OnlyFans die Umsatzsteuer ohnehin im Reverse-Charge-Verfahren abführt, ist die Kleinunternehmerregelung für reine OnlyFans-Einkünfte oft weniger relevant. Hast du aber zusätzliche Einnahmequellen (z. B. Kooperationen, Merchandise), solltest du die Regelung prüfen.

Gewerbesteuer: Freibetrag nutzen

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr an. Darunter bist du befreit. Und selbst wenn du darüber liegst: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass die Belastung oft geringer ausfällt als gedacht.

OnlyFans-Einnahmen korrekt ermitteln

Wenn Fans für deine Inhalte auf OnlyFans zahlen, geht das Geld zunächst an die Plattform. OnlyFans behält 20 % als Provision ein und zahlt dir die restlichen 80 % aus. Steuerlich betrachtet handelt es sich bei OnlyFans um ein sogenanntes Kommissionsgeschäft: Die Plattform tritt gegenüber den Fans als Anbieterin auf und leitet deinen Anteil anschließend an dich weiter. Achte darauf, dass du die Auszahlungen von OnlyFans lückenlos dokumentierst.

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Häufige Fehler bei Steuererklärungen von OnlyFans-Creator*innen und wie du sie vermeidest

Gerade am Anfang passieren schnell Fehler, die richtig ins Geld gehen können. Die gute Nachricht: Die meisten davon lassen sich leicht vermeiden – wenn du weißt, worauf du achten musst. Hier sind die fünf häufigsten Stolperfallen und wie du sie umgehst.

1) Kein Gewerbe für OnlyFans angemeldet

Viele Creator*innen starten auf OnlyFans, ohne ein Gewerbe anzumelden. Das kann teuer werden, denn das Finanzamt kann Nachzahlungen, Verspätungszuschläge und Zinsen festsetzen.

Tipp: Melde dein Gewerbe sofort an. Auch rückwirkend ist das möglich, aber je früher, desto besser.

2) OnlyFans-Einnahmen nicht angeben

Die Annahme, dass OnlyFans-Einnahmen „unter dem Radar" bleiben, ist ein gefährlicher Irrtum. Durch die DAC7-Richtlinie melden Plattformen deine Umsätze automatisch an die Finanzbehörden. 

Tipp: Gib alle Einnahmen vollständig an – das Finanzamt gleicht die Daten ab.

3) Betriebsausgaben vergessen

Viele Creator*innen setzen ihre beruflichen Kosten wie Equipment, Software, Internet nicht oder nur teilweise ab. Das bedeutet: Du zahlst mehr Steuern als nötig

Tipp: Sammle alle Belege konsequent und erfasse sie in deiner Steuererklärung.

4) Reverse Charge nicht mit dem Finanzamt geklärt

OnlyFans führt die Umsatzsteuer ab, allerdings weiß dein Finanzamt das nicht automatisch. Ohne Klärung kann es passieren, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer zusätzlich von dir verlangt. 

Tipp: Informiere dein Finanzamt schriftlich über das Reverse-Charge-Verfahren und lass dir die Handhabung bestätigen.

5) Keine Rücklagen für Steuern gebildet

Als Selbstständige*r bekommst du dein Geld brutto ausgezahlt – weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge werden automatisch abgezogen. Wer keine Rücklagen bildet, steht bei der Steuernachzahlung oder der ersten Krankenversicherungsrechnung vor einem Problem.

Denn neben Einkommensteuer und Gewerbesteuer kommen weitere laufende Kosten auf dich zu:

  • Krankenversicherung (Pflicht): Du musst dich als Selbstständige*r krankenversichern (GKV oder PKV). In der GKV richten sich die Beiträge nach deinem Einkommen.
  • Pflegeversicherung (Pflicht): Ist an die Krankenversicherung gekoppelt und wird automatisch mit abgeführt.
  • Rentenversicherung (meist freiwillig, aber wichtig): Für die meisten Selbstständigen besteht keine Rentenversicherungspflicht. Das heißt aber: Du bist selbst für deine Altersvorsorge verantwortlich. Optionen wie die Rürup-Rente, private Rentenversicherungen oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung solltest du frühzeitig prüfen.

Tipp: Lege mindestens 40 - 50 % deiner Einnahmen zur Seite, um Steuern, Sozialversicherung und einen Grundstock für die Altersvorsorge abzudecken. Klingt viel, schützt dich aber vor bösen Überraschungen. Und: Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, was deine Steuerlast wieder senkt.

Hinweis

Kosten, die dein Arbeitgeber trägt, kannst du nicht steuerlich geltend machen.

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Fotografiere, kategorisiere und speichere deine Belege direkt, wenn du sie bekommst. So kannst du bei der nächsten Steuer noch einfacher Geld sparen.

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FAQ: Steuererklärung für OnlyFans-Creator*innen

Bei der Gewerbeanmeldung trägst du eine Beschreibung deiner Tätigkeit ein – zum Beispiel „Content Creator", „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte" oder „Online-Model". Du musst nicht „OnlyFans" als Plattform nennen. Wichtig ist, dass die Beschreibung deine tatsächliche Tätigkeit widerspiegelt. Die Anmeldung erledigst du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und die Kosten liegen bei ca. 20–40 €.

Ob du deinem Arbeitgeber deine OnlyFans-Aktivitäten melden musst, kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zur Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten. Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit aber nur untersagen, wenn sie deine Haupttätigkeit beeinträchtigt oder einen Interessenkonflikt darstellt.

Ja, alle Einnahmen sind steuerpflichtig, egal ob sie aus Abos, Pay-per-View, Tips oder Sachgeschenken stammen. Wichtig: Bei Einnahmen über die Amazon-Wishlist oder Donations außerhalb von OnlyFans greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht. Das bedeutet, du musst hier die Umsatzsteuer selbst abführen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Wer Einnahmen nicht deklariert, begeht im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Die Folgen können empfindlich sein: Nachzahlungen mit Zinsen, Verspätungszuschläge und sogar strafrechtliche Ermittlungen. Durch die DAC7-Richtlinie melden Plattformen deine Umsätze automatisch und die Einnahmen bleiben nicht unentdeckt. Wenn du bisher nichts angegeben hast, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige ein Ausweg sein – aber nur, solange das Finanzamt noch nicht von sich aus aktiv geworden ist. Lass dich in diesem Fall unbedingt von einem*einer Steuerberater*in beraten.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

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