Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Kleinunternehmergrenze: Aktuelle Umsatzgrenzen, Änderungen ab 2025 und was sie für dich bedeuten
Die Kleinunternehmergrenze legt fest, bis zu welchem Jahresumsatz du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen darfst. Wenn du darunter bleibst, musst du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. In diesem Artikel erfährst du, welche Grenzen aktuell gelten, was sich ab 2025 ändert und was passiert, wenn du sie überschreitest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht.
- Aktuell (2024) liegt die Grenze bei 22.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr.
- Ab 2025 steigen die Grenzen auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
- Wenn du die Grenze überschreitest, wirst du automatisch regelbesteuert und musst Umsatzsteuer ausweisen.
- Die Grenze bezieht sich immer auf den Gesamtumsatz, nicht auf den Gewinn.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung nach § 19 UStG.
Sie befreit kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst:
- stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus,
- führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab,
- darfst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Rechnungshinweis:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer aktuell?
Damit du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, darf dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Zeitraum | Umsatzgrenze im Vorjahr | Umsatzgrenze im laufenden Jahr |
bis 2024 | 22.000 € | Voraussichlich 50.000 € |
ab 2025 | 25.000 € | 100.000 € |
Wichtig
Die Grenze bezieht sich immer auf den Bruttoumsatz (also inklusive Umsatzsteuer). Gewinne oder Ausgaben spielen keine Rolle.
Ab 2025 kann die Regelung bei Neugründungen automatisch greifen, wenn du unter der Umsatzgrenze bleibst – ansonsten musst du sie beim Finanzamt beantragen.
Wie wurde die Kleinunternehmergrenze in den letzten Jahren angepasst?
Damit du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, darf dein Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Jahr | Grenze im Vorjahr | Grenze im laufenden Jahr |
bis 2024 | 22.000 € | Voraussichtlich 50.000 € |
ab 2025 | 25.000 € | 100.000 € |
Wichtig
Die Umsatzgrenze bezieht sich auf den Bruttoumsatz – also inklusive Umsatzsteuer, auch wenn du sie als Kleinunternehmer*in nicht ausweist.
Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?
Die Grenzen wurden zuletzt mehrfach angehoben, um kleine Unternehmen steuerlich zu entlasten.
Jahr | Umsatzgrenze Vorjahr | Umsatzgrenze laufendes Jahr | Anpassung |
bis 2019 | 17.500 € | Voraussichtlich 50.000 € | alte Regelung |
ab 2020 | 22.000 € | Voraussichtlich 50.000 € | Erhöhung durch BMF |
ab 2025 | 25.000 € | 100.000 € | neue EU-konforme Regelung |
Ab 2025 werden die Grenzen an die EU-Umsatzsteuer-Systemrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/285) angepasst, um einheitlichere Wettbewerbsbedingungen zu schaffe
Welche Unterschiede bestehen zwischen der Grenze im Vorjahr und im laufenden Jahr?
Sobald du die Umsatzgrenze überschreitest, bist du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig.
Das bedeutet:
- Du musst ab dem Überschreitungszeitpunkt Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
- Du musst Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
- Du darfst im Gegenzug Vorsteuer abziehen.
Beispiel
Du machst im August 2025 einen Umsatz, der deine 100.000 €-Grenze überschreitet.
→ Ab diesem Monat gilt die Regelbesteuerung, und du musst auf alle weiteren Umsätze Umsatzsteuer berechnen.
Keine rückwirkende Besteuerung:
Die Umsatzsteuerpflicht gilt erst ab Überschreitung, nicht rückwirkend für den Jahresbeginn.
Welche Vorteile und Nachteile bringt die Kleinunternehmergrenze mit sich?
Die Zweijahresregel prüft zwei Zeiträume:
Zeitraum | Bedeutung |
Vorjahr | Dein tatsächlicher Umsatz darf die Grenze nicht überschritten haben (22.000 € / 25.000 € ab 2025). |
Laufendes Jahr | Dein Umsatz darf die Obergrenze (50.000 € / 100.000 € ab 2025) nicht überschreiten. |
Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, darfst du die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Welche Vorteile und Nachteile bringt die Kleinunternehmergrenze mit sich?
Vorteile:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.
- Kein Aufwand mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
- Geringerer Verwaltungsaufwand.
- Besonders attraktiv bei vielen Privatkund*innen.
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug möglich.
- Kein Ausweis von Umsatzsteuer – für Geschäftskund*innen oft unattraktiv.
- Wechsel zur Regelbesteuerung bei Überschreitung der Grenze kann kurzfristig Aufwand bedeuten.
Tipp
Wenn du hohe Betriebsausgaben hast, kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu wechseln, um Vorsteuer geltend zu machen.
FAQ zur Kleinunternehmergrenze
Im Jahr 2023 lag die Umsatzgrenze bei 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr.
Diese Werte galten bis einschließlich 2024.
Die neuen Grenzen gelten ab dem 1. Januar 2025:
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr
- 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr
Grundsätzlich zählen alle steuerpflichtigen Umsätze zu deiner Kleinunternehmergrenze.
Nicht mitgerechnet werden:
- steuerfreie Umsätze (z. B. bestimmte Bildungsleistungen, Vermietungen),
- Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen,
- innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen außerhalb der EU.
Tipp:
Wenn du unsicher bist, welche Umsätze einzurechnen sind, frag dein Finanzamt oder einen Steuerberaterin – die Abgrenzung kann im Detail wichtig sein.
Disclaimer
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