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Selbstständig als mobile*r Friseur*in: Reisegewerbe, Steuern und erste Schritte

Du fährst zu deinen Kund*innen – nicht umgekehrt. Was du steuerlich und rechtlich wissen musst, wenn du als mobile*r Friseur*in durchstarten willst.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Meisterbrief nötig: Im Reisegewerbe kannst du seit 2003 ohne Meisterbrief als Friseur*in arbeiten.
  • Reisegewerbekarte statt Gewerbeschein: Die Anmeldung läuft über das Ordnungsamt deiner Wohngemeinde.
  • Kleinunternehmerregelung oft sinnvoll: Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € Umsatz hatte, muss keine Umsatzsteuer ausweisen (Stand 2026).
  • Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Jahresgewinn: Darunter fällt sie für dich nicht an.
  • Werbeverbot beachten: Im Reisegewerbe ist aktive Werbung eingeschränkt. Empfehlungsmarketing ist aber erlaubt.

01.

Mobile*r Friseur*in und Selbstständigkeit: Was du wissen musst

Mobile Friseur*innen fahren zu ihren Kund*innen nach Hause, in Pflegeheime oder zu Veranstaltungen – ganz ohne festen Salon. Der Einstieg ist vergleichsweise niedrigschwellig: Weder Meisterbrief noch eigene Räumlichkeiten sind Pflicht. Dafür gelten bei Anmeldung, Marketing und Steuern eigene Regeln. Du meldest kein klassisches Gewerbe an, sondern ein Reisegewerbe. Das bedeutet andere Regeln bei der Anmeldung, beim Marketing und bei den Steuern. Wer das von Anfang an kennt, spart sich später böse Überraschungen.

02.

Voraussetzungen: Was brauchst du, um als mobile*r Friseur*in zu starten?

Bevor du loslegst, gibt es ein paar Dinge zu klären: Welche Anmeldung brauchst du, was ist mit dem Meisterbrief und was unterscheidet dich eigentlich von einem klassischen Friseursalon?

Brauche ich einen Meisterbrief?

Nein, zumindest nicht im Reisegewerbe. Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2003 ist für mobile Friseur*innen kein Meisterbrief erforderlich. Das gilt ausdrücklich für das Reisegewerbe. Wer hingegen einen eigenen Salon (stehendes Gewerbe) eröffnen möchte, braucht weiterhin den Meisterbrief oder eine Ausnahmegenehmigung.

Handwerkliche Fähigkeiten und Berufserfahrung sind dennoch klar empfehlenswert, schon allein für die Qualität deiner Arbeit.


Hinweis:

In einigen Fällen verlangen Ordnungsämter zusätzliche Nachweise. Frag am besten vorab bei der zuständigen Handwerkskammer nach.

Die Reisegewerbekarte – so beantragst du sie

Die Reisegewerbekarte ersetzt den klassischen Gewerbeschein für mobile Friseur*innen. Du beantragst sie beim Ordnungsamt deiner Wohngemeinde. Sie ist dann bundesweit gültig. Welche Unterlagen du genau brauchst, variiert je nach Gemeinde. Typischerweise sind das: Personalausweis, ggf. Gesundheitsnachweise und Nachweise über deine Qualifikationen. 

Wichtig: Die Karte muss während der Arbeit immer dabei sein.


Tipp:

Informiere dich vorab auf der Website deines Ordnungsamts, welche Unterlagen du einreichen musst. Die Anforderungen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Reisegewerbe vs. stehendes Gewerbe: Der Unterschied auf einen Blick

Ob du mobil arbeitest oder einen eigenen Salon eröffnen möchtest, die Unterschiede sind rechtlich und steuerlich erheblich. Die Tabelle zeigt dir, was für dich gilt:


Merkmal

Reisegewerbe (mobil)

Stehendes Gewerbe (Salon)

Meisterpflicht

Nein

Ja

Anmeldung

Reisegewerbekarte (Ordnungsamt)

Gewerbeschein (Gewerbeamt)

Betriebssitz

Nicht erforderlich

Erforderlich

Werbung

Stark eingeschränkt

Erlaubt

Handwerksrolle

Nicht erforderlich

Eintragung nötig

Gültigkeitsbereich

Bundesweit

Lokal/regional


03.

Freiberuflich oder Gewerbe? Was gilt für mobile Friseur*innen?

Mobile Friseur*innen üben eine gewerbliche Tätigkeit aus – keine freiberufliche. Der Unterschied ist steuerlich und rechtlich relevant: 

  • Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Ärzt*innen, Anwält*innen, Journalist*innen) unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht und brauchen kein Gewerbe anzumelden. 
  • Gewerbliche Tätigkeiten wie das Friseurhandwerk sind gewerbesteuerpflichtig und erfordern eine Gewerbeanmeldung. Im Fall mobiler Friseur*innen: die Reisegewerbekarte.

Das bedeutet konkret: Du gibst jährlich eine Gewerbesteuererklärung ab, auch wenn du aufgrund des Freibetrags keine Gewerbesteuer zahlst.

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04

Welche Steuern fallen an als mobile*r Friseur*in

Als Gewerbetreibende*r fallen grundsätzlich drei Steuerarten an: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Welche konkret relevant sind, hängt von deinem Umsatz und der gewählten Regelung ab.

Einkommensteuer

Als Selbstständige*r zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, also auf deine Einnahmen minus Betriebsausgaben. Es gibt keinen Pauschalbetrag speziell für Selbstständige, aber der allgemeine Grundfreibetrag gilt auch für dich. Wer Vorauszahlungen leisten muss, wird vom Finanzamt nach der ersten Steuererklärung informiert. Die Einkommensteuererklärung gibst du jährlich ab, mit der Anlage G für Gewerbeeinkünfte und der Anlage EÜR.

Gewerbesteuer – fällt sie für mobile Friseur*innen an?

Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500 € ( § 11 GewStG ) übersteigt. Für viele mobile Friseur*innen im Kleingewerbe ist dieser Freibetrag ausreichend Puffer – Gewerbesteuer fällt dann praktisch nicht an.

Wichtig:

Gewerbesteuer wird auf den Gewinn erhoben, nicht auf den Umsatz.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung 

Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € einnimmt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen (Stand 2026). 

Das bedeutet: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug. Für mobile Friseur*innen mit überschaubarem Kund*innenstamm ist das oft die einfachste Option.

Regelung

Bedingung

Folge

Kleinunternehmerregelung aktiv

Vorjahresumsatz < 25.000 €

Keine USt. auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug

Regelbesteuerung

Umsatz über den Grenzen

19 % USt. auf Leistungen, Vorsteuerabzug möglich

Tipp:

Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann Vorsteuer aus Betriebsausgaben (z. B. Materialien, Fahrzeug) geltend machen. Ein Vergleich lohnt sich, besonders wenn du größere Anschaffungen planst.

Welche Steuererklärungen muss ich als mobile*r Friseur*in abgeben?

  • Einkommensteuererklärung (jährlich) mit Anlage G (Gewerbeeinkünfte) und Anlage EÜR
  • Umsatzsteuererklärung (jährlich; bei Kleinunternehmerregelung: vereinfachte Erklärung)
  • Gewerbesteuererklärung (jährlich, auch wenn keine Gewerbesteuer anfällt)
  • Ggf. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer (nach erster Veranlagung)

Buchhaltung und Aufzeichnungspflichten

Als Kleinunternehmer*in reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – keine doppelte Buchführung. Wichtig ist aber: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen lückenlos dokumentiert sein. Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 

Tipp:

Wer Bareinnahmen hat (z. B. bei Hausbesuchen), sollte ein Kassenbuch führen.

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Fotografiere, kategorisiere und speichere deine Belege direkt, wenn du sie bekommst. So kannst du bei der nächsten Steuer noch einfacher Geld sparen.

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05

Was können mobile Friseur*innen von der Steuer absetzen?

Betriebsausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Als mobile*r Friseur*in hast du eine Reihe absetzbarer Kosten.

Ausgabenkategorie

Beispiele

Werkzeug & Ausstattung

Scheren, Haartrockner, Styling-Tools

Verbrauchsmaterial

Shampoo, Farbe, Konditionierer, Einwegmaterial

Fahrtkosten

Tatsächliche Kfz-Kosten oder pauschaler Kilometersatz ( 0,38 €/km – gilt für Arbeitnehmer; Selbstständige setzen i.d.R. tatsächliche Kosten an)

Fahrzeugkosten

Anteiliger Kfz-Unterhalt, Versicherung, Leasing (bei überwiegend beruflicher Nutzung)

Versicherungen

Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit (anteilig)

Marketing

Visitenkarten (rechtlich eingeschränkt – siehe Werbeverbot), Website (wenn zulässig)

Fortbildung

Kurse, Seminare, Fachliteratur

Bürokosten

Steuerberatung, Software, Buchhaltungstools

Wichtig:

Hebe alle Belege auf – digital oder in Papierform. Nur mit Nachweis kannst du Ausgaben beim Finanzamt geltend machen.

06

Das Werbeverbot im Reisegewerbe – was ist erlaubt?

Im Reisegewerbe ist aktive Werbung gesetzlich eingeschränkt. Flyer, Social-Media-Anzeigen oder klassische Werbemaßnahmen, die Kund*innen zur Inanspruchnahme auffordern, sind unzulässig. Der Grund: Im Reisegewerbe gehst du auf Kund*innen zu, nicht sie auf dich.

Was dennoch möglich ist:

  • Mundpropaganda und Empfehlungen durch bestehende Kund*innen
  • Terminabsprachen mit bestehenden Kund*innen
  • Visitenkarten (rechtlich umstritten, von einigen Gerichten als zulässig anerkannt; Einzelfall prüfen)

Wichtig:

Das Werbeverbot ist eine der größten Einschränkungen im Reisegewerbe. Wer aktiv Kund*innen gewinnen und eine eigene Marke aufbauen möchte, sollte prüfen, ob ein stehendes Gewerbe oder eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer besser passt.

07

Brauche ich als mobile*r Friseur*in einen Steuerberater*in?

Für viele mobile Friseur*innen im Kleingewerbe ist ein*e Steuerberater*in kein Muss, aber in bestimmten Situationen klar empfehlenswert.

Situation

Steuerberater*in empfehlenswert?

Erstmalige Gründung, viele offene Fragen

Ja – spart teure Anfängerfehler

Kleinunternehmer*in, einfache EÜR, keine Mitarbeitenden

Eher nein – Tools wie Taxfix reichen oft aus

Wechsel zur Regelbesteuerung geplant

Ja – Vergleichsrechnung lohnt sich

Kassennachschau oder Betriebsprüfung angekündigt

Unbedingt ja

Unsicherheit bei Betriebsausgaben oder Absetzbarkeit

Ja – einmalige Beratung kann sich rechnen

Wer mobil und im Kleingewerbe arbeitet, hat steuerlich meist wenig Komplexität: keine Lohnabrechnung, keine TSE-Pflicht, sofern kein elektronisches Kassensystem genutzt wird, einfache EÜR. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und wenige Betriebsausgaben hat, kommt mit einer geführten Steuersoftware wie Taxfix gut durch die Einkommensteuererklärung.


Komplexer wird es, sobald:

  • der Umsatz an die Kleinunternehmergrenze (25.000 € Vorjahresumsatz) heranrückt
  • ein Wechsel zur Regelbesteuerung geprüft wird
  • größere Investitionen (Fahrzeug, Ausstattung) steuerlich optimiert werden sollen
  • eine Betriebsprüfung oder Kassennachschau droht

08

Schritt für Schritt: So startest du als mobile*r Friseur*in

  • Qualifikation prüfen: Berufsausbildung als Friseur*in vorhanden? (Meisterbrief nicht zwingend, aber empfohlen)
  • Reisegewerbekarte beantragen: Beim Ordnungsamt der Wohngemeinde – benötigte Unterlagen vorab klären
  • Finanzamt informieren: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (Steuernummer beantragen)
  • Kleinunternehmerregelung prüfen: Passt sie zu deinen geplanten Umsätzen? (Grenze 2026: 25.000 € Vorjahresumsatz)
  • Krankenversicherung abschließen: GKV oder PKV wählen – vor Gründung regeln
  • Buchhaltung einrichten: Einfache EÜR, alle Belege sammeln, Kassenbuch führen
  • Betriebsausgaben dokumentieren: Werkzeug, Material, Fahrtkosten, Versicherungen
  • Versicherungen prüfen: Berufshaftpflicht für mobile Friseur*innen abschließen
  • Werbeverbot beachten: Keine aktive Werbung – Empfehlungsmarketing aufbauen
  • Erste Steuererklärung vorbereiten: Anlage G + EÜR + ggf. Anlage USt

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09

Taxfix hilft dir beim Start als mobile*r Friseur*in

Als mobile*r Friseur*in hast du genug um die Ohren – die Steuererklärung sollte nicht dazugehören. Taxfix führt dich Schritt für Schritt durch deine Einkommensteuererklärung als Selbstständige*r: von der Anlage G über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zu den absetzbaren Betriebsausgaben. Kein Steuer-Vorwissen nötig.

Wie Taxfix dir helfen kann:

  • Geführte Steuererklärung für Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmer*innen
  • Selbständigkeit anmelden – direkt online und in wenigen Minuten
  • Belege per Upload erfassen: Betrag, Datum und Steuersatz werden automatisch ausgelesen
  • Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt übermitteln
  • Einkommensteuererklärung inklusive Anlage G und EÜR
  • Automatische Prüfung auf absetzbare Ausgaben (Fahrtkosten, Material, Werkzeug)
  • Direkter Kontakt zu Steuerexpert*innen bei Fragen

Oder du übergibst deinen Steuerfall komplett: Mit Expert übernimmt ein*e unabhängige*r Steuerberater*in deinen Fall. Du lädst deine Dokumente hoch, beantwortest ein paar Fragen und lehnst dich zurück. Fragen vom Finanzamt? Das Team ist auch nach der Einreichung für dich da.

FAQ: Selbstständig als mobile*r Friseur*in

Nein. Seit 2003 ist im Reisegewerbe kein Meisterbrief nötig. Für einen eigenen Salon (stehendes Gewerbe) gilt das weiterhin. Eine abgeschlossene Ausbildung ist trotzdem empfehlenswert.

Die Reisegewerbekarte ersetzt den klassischen Gewerbeschein. Du beantragst sie beim Ordnungsamt deiner Wohngemeinde – sie gilt bundesweit. Welche Unterlagen du brauchst, steht auf der Website deines Ordnungsamts. Wichtig: Die Karte muss bei der Arbeit immer dabei sein.

Im Reisegewerbe arbeitest du ohne festen Betriebssitz. Du gehst zu deinen Kund*innen. Kein Meisterbrief nötig, dafür aber ein Werbeverbot und die Reisegewerbekarte. Im stehenden Gewerbe (Salon) brauchst du einen Meisterbrief, einen festen Standort und einen klassischen Gewerbeschein, dafür darfst du frei werben.

Ja, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und du im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € einnimmst (Stand 2026). Du musst dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Im Reisegewerbe gilt ein gesetzliches Werbeverbot für aktive Werbemaßnahmen (Flyer, Social-Media-Anzeigen, klassische Werbung). Erlaubt sind Mundpropaganda, Empfehlungen durch bestehende Kund*innen und Terminabsprachen. Visitenkarten sind rechtlich umstritten. Manche Gerichte erkennen sie als zulässig an, andere nicht.

Nur wenn dein Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt ( § 11 GewStG ). Für viele mobile Friseur*innen im Kleingewerbe ist das kein Thema. Eine Gewerbesteuererklärung musst du aber trotzdem jährlich abgeben, auch wenn keine Steuer anfällt.

Als Selbstständige*r bist du nicht mehr automatisch gesetzlich krankenversichert. Du kannst dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Welche Option besser passt, hängt von deinem Einkommen, deinem Alter und deiner persönlichen Situation ab. Kläre das vor der Gründung.

Als Kleinunternehmer*in reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), keine doppelte Buchführung. Wichtig: Alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentieren, Belege mindestens 10 Jahre aufbewahren. Bei Bareinnahmen (z. B. Hausbesuche) empfiehlt sich ein Kassenbuch. Tools wie Taxfix helfen dir, die EÜR strukturiert zu erstellen.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

Unsere Expert*innen

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Unser Team von unabhängigen Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.