Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.07.2026
Aktualisiert am: 29.07.2026
Lesezeit: 9 Minuten
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen: Was du wirklich brauchst
Buchhaltung klingt komplizierter, als sie für die meisten Kleinunternehmer*innen tatsächlich ist. Als Kleinunternehmer*in musst du keine doppelte Buchführung betreiben und auch keine Bilanz erstellen – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus. Und eine Buchhaltungssoftware? Die ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick darauf, was du wirklich brauchst, denn mit der E-Rechnungspflicht ab 2027 ändert sich für viele einiges.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.07.2026
Aktualisiert am: 29.07.2026
Lesezeit: 9 Minuten
Das Wichtigste in Kürze:
- Keine Pflicht zur Buchhaltungssoftware: In Deutschland ist eine Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Kleinunternehmer*innen müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, keinen Jahresabschluss mit Bilanz.
- Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ): Wer die Regelung nutzt, ist von der Umsatzsteuer befreit und muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen.
- E-Rechnungspflicht beachten: Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer*innen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht im B2B-Bereich.
- Auch wenn sie nicht Pflicht sind: Ein gutes Buchhaltungstool spart Zeit, reduziert Fehler und bereitet dich auf die E-Rechnungspflicht vor.
Was bedeutet Buchhaltung für Kleinunternehmer*innen konkret?
Buchhaltung bedeutet für Kleinunternehmer*innen vor allem eines: den Überblick behalten. Wer als Kleinunternehmer*in gilt, hängt von der Umsatzgrenze nach § 19 UStG ab. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschreiten und im laufenden Jahr darf er die Grenze von 100.000 € nicht überschreiten (diese Grenzen gelten seit dem 01.01.2025 durch das Jahressteuergesetz 2024). Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Kleinunternehmer*innen .
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Stattdessen reicht am Jahresende eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) : Du stellst deine Einnahmen den Ausgaben gegenüber – fertig. Einen Jahresabschluss oder eine doppelte Buchführung brauchst du nicht.
Wichtig:
Was du in jedem Fall brauchst, ist eine GoBD-konforme Aufbewahrung deiner Belege. Das bedeutet, alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden – digital oder in Papierform und unveränderbar und jederzeit abrufbar.
Wann höhere Anforderungen gelten und ob eine Software dann praktisch unverzichtbar wird, erfährst du im Abschnitt „Ab wann ist eine Buchhaltungssoftware vorgeschrieben?“
Welche Buchhaltung brauche ich als Kleingewerbetreibende*r?
Als Kleingewerbetreibende*r (Gewerbe angemeldet, aber kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb im Sinne des HGB) reicht in der Praxis meist ebenfalls eine einfache Buchführung und für den Jahresabschluss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Kleingewerbe .
Wichtig: Kleingewerbe (Gewerberecht/HGB) und Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) (Umsatzsteuer) sind zwei verschiedene Dinge. Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und ergänzt den Pflichthinweis auf § 19 UStG .
Wie kann ich als Kleinunternehmer*in die Buchhaltung selbst machen?
Selbstbuchhaltung ist für Kleinunternehmer*innen gut machbar, wenn man strukturiert vorgeht.
Tipp:
Nicht erst am Jahresende alles auf einmal erledigen, sondern laufend dokumentieren.
So gehst du konkret vor:
- Einnahmen und Ausgaben monatlich erfassen – am besten direkt nach jeder Transaktion.
- Belege GoBD-konform aufbewahren – digital (z. B. als Scan oder Foto) oder in Papierform, zehn Jahre lang.
- Rechnungen korrekt ausstellen – mit allen Pflichtangaben, inkl. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Am Jahresende EÜR erstellen – Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und mit der Steuererklärung einreichen.
- Optional: Buchhaltungstool nutzen – um den Prozess zu automatisieren und Fehler zu vermeiden.
Für sehr wenige Transaktionen und reine B2C-Umsätze ist auch eine einfache Excel-Tabelle oder eine kostenlose Vorlage ausreichend. Ab einer gewissen Komplexität (viele Belege, B2B-Kunden, mehrere Einnahmequellen) lohnt sich ein digitales Tool.
Für Schritt 4, also die Steuererklärung am Jahresende, ist Taxfix eine einfache und kostensparende Ergänzung. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Selbständige .
Ab wann ist eine Buchhaltungssoftware vorgeschrieben?
Eine Buchhaltungssoftware ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben – für niemanden. Ob sie faktisch notwendig wird, hängt davon ab, welche Buchführungspflichten für dich gelten. Für die meisten Kleinunternehmer*innen ist die Antwort klar: Die EÜR reicht, und die lässt sich auch ohne Software erledigen. Für andere Unternehmensformen sieht das anders aus.
Bilanzierungspflichtige Unternehmen – wer ist betroffen?
Wer einen Jahresabschluss mit Bilanz erstellen muss, kommt ohne strukturierte Buchführung kaum aus. Eine Software ist zwar auch hier nicht gesetzlich vorgeschrieben, praktisch aber kaum zu umgehen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Rechtsformen grundsätzlich bilanzierungspflichtig sind:
Rechtsform | Bilanzierungspflicht |
GmbH, UG, AG | Immer, unabhängig vom Umsatz |
OHG, KG | Immer, unabhängig vom Umsatz |
Einzelunternehmer*in / Freiberufler*in | Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte (s. u.) |
Einzelunternehmer*innen – ab welchen Schwellenwerten gilt die Bilanzpflicht?
Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen dürfen grundsätzlich die vereinfachte EÜR nutzen. Die Bilanzierungspflicht greift erst, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese wurden durch das Wachstumschancengesetz (April 2024) angehoben:
Kriterium | Schwellenwert (ab Steuerjahr 2024) |
Jahresumsatz | > 800.000 € |
Jahresgewinn | > 80.000 € |
Für die meisten Kleinunternehmer*innen gilt:
Diese Schwellenwerte werden in der Regel nicht erreicht. Eine einfache EÜR reicht dementsprechend aus und lässt sich meist auch ohne eine komplexe Software erledigen.
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen – lohnt sich das?
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht: Ein digitales Buchhaltungstool kann den Alltag erheblich erleichtern. Die Frage ist nicht, ob du es brauchst, sondern ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Zeitersparnis durch automatische Belegerfassung, Kategorisierung und Bankabgleich
- Fehlerreduktion durch korrekte Rechnungsformate und GoBD-konforme Archivierung
- E-Rechnungsbereitschaft – ab 2027 müssen B2B-Rechnungen im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden; händische Word- oder Excel-Rechnungen reichen dann nicht mehr
Für reine B2C-Kleinunternehmer*innen mit wenigen Transaktionen ist ein Tool weniger dringend. Wer aber regelmäßig Rechnungen an Unternehmen stellt, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen.
Die folgende Tabelle hilft bei der Einschätzung:
Situation | Tool sinnvoll? | Begründung |
Nur Privatkunden (B2C), wenige Rechnungen | Optional | EÜR auch mit Excel möglich |
B2B-Kunden, regelmäßige Rechnungen | Ja | E-Rechnungspflicht ab 2027 |
Viele Belege, mehrere Einnahmequellen | Ja | Zeitersparnis, Fehlerreduktion |
Wachsendes Kleingewerbe | Ja | Skalierbarkeit, Steuerberater*in-Schnittstelle |
Worauf achten bei einer Buchhaltungslösung für Kleinunternehmer*innen?
Nicht jedes Buchhaltungsprogramm ist für Kleinunternehmer*innen gleich gut geeignet. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, braucht keine komplexe Unternehmenssoftware, aber ein paar Funktionen sollte das Tool mitbringen. Im nächsten Abschnitt findest du die wichtigsten Auswahlkriterien.
Funktionen, die Kleinunternehmer*innen brauchen
Ein gutes Buchhaltungstool für Kleinunternehmer*innen sollte folgende Funktionen abdecken:
- Unterstützung der Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ): Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit Pflichthinweis erstellen
- EÜR-Erstellung: automatisch oder als Export für die Steuererklärung
- Digitale Belegverwaltung: Foto-Upload, automatische Kategorisierung
- Rechnungserstellung inkl. E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD-Format
- Bankabgleich / Online-Banking-Integration
- GoBD-konforme Archivierung
- ELSTER-Anbindung oder Export für Steuerberater*in
- Einfache Bedienung, auch ohne Buchhaltungskenntnisse
- Mobile Nutzung per App
- Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Was kostet die Buchhaltung für Kleinunternehmer*innen?
Die Kosten hängen stark davon ab, welchen Weg du wählst. Die folgende Übersicht gibt dir eine erste Orientierung:
Lösung | Kosten | Für wen geeignet |
Excel / kostenlose Vorlage | 0 € | Sehr wenige Transaktionen, B2C |
Einfaches Buchhaltungstool (Basis) | Ab ca. 8 – 15€/Monat | Kleinunternehmer*innen mit wenigen Rechnungen |
Vollständige Buchhaltungssoftware (M-Tarif) | Ab ca. 15 – 35 €/Monat | Regelmäßige B2B-Rechnungen, mehr Automatisierung |
Steuerberater*in (Buchhaltung auslagern) | ab ca. 80–300 €/Monat | Komplex, zeitkritisch oder keine Lust auf Selbstbuchhaltung |
Steuererklärung mit Taxfix | 39,99€/Jahr | Steuererklärung am Jahresende |
Hinweis:
Die Preise sind Richtwerte und können je nach Anbieter und Tarif variieren. Aktuelle Preise solltest du direkt beim jeweiligen Anbieter prüfen.
Software: Cloudbasiert oder lokal installiert?
Eine Cloud-Lösung ist von überall zugänglich, erhält automatische Updates und lässt sich gut mit dem Smartphone nutzen. Lokale Software bietet dagegen den Vorteil, dass Daten lokal gespeichert werden und keine dauerhafte Internetverbindung nötig ist. Dafür ist die Einrichtung oft aufwendiger und Updates müssen manuell eingespielt werden.
Empfehlung:
Für Kleinunternehmer*innen ist eine Cloud-Lösung in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Die E-Rechnung – was Kleinunternehmer*innen jetzt wissen müssen
Die E-Rechnungspflicht ist das wichtigste gesetzliche Thema für Kleinunternehmer*innen in den nächsten Jahren. Hier sind die Fakten:
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer*innen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das gilt auch für Kleinunternehmer*innen, unabhängig davon, ob sie selbst E-Rechnungen ausstellen. Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist: Papier- und PDF-Rechnungen dürfen noch verschickt werden, wenn der Empfänger zustimmt. Ab dem 01.01.2027 müssen B2B-Rechnungen zwingend im strukturierten Format ausgestellt werden, entweder als XRechnung oder im ZUGFeRD-Format. Eine einfache PDF-Rechnung gilt dann nicht mehr als ordnungsgemäß. Wer ausschließlich an Privatkunden (B2C) verkauft, ist von der Ausstellungspflicht vorerst nicht betroffen.
Der folgende Zeitplan gibt einen Überblick:
Zeitraum | Regelung |
Ab 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können – Pflicht für alle |
2025–2026 | Übergangsfrist: PDF/Papier noch erlaubt (mit Empfänger-Zustimmung) |
Ab 01.01.2027 | E-Rechnungspflicht bei B2B-Umsätzen (XRechnung / ZUGFeRD) |
Tipp:
Wer jetzt eine geeignete Lösung einführt, muss später nicht hektisch umstellen und ist gleichzeitig für alle weiteren Anforderungen gut aufgestellt.
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Jetzt startenFAQ: Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen
Nein. In Deutschland ist eine Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer*innen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer die EÜR erstellt und seine Belege GoBD-konform aufbewahrt, erfüllt seine Pflichten auch mit Excel oder einer einfachen Vorlage. Ab 2027 wird für B2B-Kleinunternehmerinnen allerdings ein Tool zur E-Rechnungserstellung faktisch notwendig.
Als Kleinunternehmer*in reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du stellst deine Einnahmen den Ausgaben gegenüber, bewahrst alle Belege zehn Jahre auf und reichst die EÜR mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein. Eine Bilanz oder doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.
Das hängt vom gewählten Weg ab. Wer alles selbst macht und wenige Transaktionen hat, kommt mit kostenlosen Tools oder Excel aus. Einfache Buchhaltungstools starten bei ca. 8 – 15 € im Monat. Wer die Buchhaltung an eine Steuerberatung auslagert, zahlt in der Regel ab 80 – 300 € monatlich. Für die Steuererklärung am Jahresende ist Taxfix eine günstige Alternative.
Eine Buchhaltungssoftware begleitet dich das ganze Jahr: Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Bankabgleich, EÜR erstellen. Eine Steuererklärungs-App wie Taxfix setzt am Jahresende an und hilft dir, deine Steuererklärung korrekt und einfach einzureichen. Beide Lösungen schließen sich nicht aus.
Noch nicht zwingend. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung gilt ab 2027 und auch dann nur im B2B-Bereich. Wer ausschließlich an Privatkunden verkauft, ist vorerst nicht betroffen.
Ja, das ist möglich und für manche sinnvoll, zum Beispiel wenn die Zeit fehlt oder der Steuerfall komplex ist. Allerdings sind die Kosten dafür deutlich höher als bei der Selbstbuchhaltung. Eine Alternative ist der Taxfix Experten-Service : Unabhängige Steuerberater*innen mit langjähriger Erfahrung übernehmen deinen Steuerfall digital – du lädst deine Dokumente hoch, kannst jederzeit per Chat Fragen stellen und wirst auch nach der Einreichung bei Rückfragen vom Finanzamt unterstützt.
Ja. Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Umsatzsteuer abführst, bist du einkommensteuerpflichtig. Die EÜR ist die Grundlage für deine Einkommensteuererklärung und muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.