Erika Küspert
Veröffentlicht am: 18.03.2025
Aktualisiert am: 18.03.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Versorgungsbezüge: Was ist das und wie werden sie besteuert?
Versorgungsbezüge sind Einkünfte, die als Ersatz für früheres Arbeitsentgelt gezahlt werden. Sie dienen der finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall des Versorgungsberechtigten. Doch welche Zahlungen gehören dazu und wie funktioniert die Besteuerung?
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 18.03.2025
Aktualisiert am: 18.03.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Was zählt zu den Versorgungsbezügen?
Zu den typischen Versorgungsbezügen zählen:
- Pensionen: Zahlungen an ehemalige Beamte, Richter oder Soldaten.
- Betriebliche Altersrenten: Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, wie Direktzusagen, Pensionskassen oder -fonds.
- Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen: Spezielle Renten für Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte.
- Hinterbliebenenbeiträge: Zahlungen an Witwen, Witwer oder Waisen , die das frühere Einkommen des Verstorbenen ausgleichen sollen.
Diese Bezüge sind einkommensteuerpflichtig . Aber keine Sorge: Bestimmte Freibeträge helfen dabei, die Steuerlast zu reduzieren.
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Wie werden Versorgungsbezüge besteuert?
Versorgungsbezüge gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und sind daher steuerpflichtig. Allerdings gibt es Entlastungen durch den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
Die Berechnung funktioniert so:
- Versorgungsfreibetrag: Ein prozentualer Anteil der Versorgungsbezüge bleibt steuerfrei.
- Zuschlag: Ein fixer Betrag wird zusätzlich steuerfrei gestellt.
- Versteuerung: Nur der verbleibende Betrag muss versteuert werden.
Wichtig zu wissen: Die Freibeträge werden beim Rentenbeginn einmal festgelegt und gelten lebenslang. Sie passen sich nicht jährlich an.
Tabelle: Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Rentenbeginn
Versorgungsbeginn | Versorgungsfreibetrag | Höchstbetrag | Zuschlag | Höchstbetrag |
bis 2005 | 40 % | 3.000 € | 900 € | 3.900 € |
2010 | 32,0 % | 2.400 € | 720 € | 3.120 € |
2015 | 24,0 % | 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
2020 | 16,0 % | 1.200 € | 360 € | 1.560 € |
2021 | 15,2 % | 1.140 € | 342 € | 1.482 € |
2022 | 14,4 % | 1.080 € | 324 € | 1.404 € |
2023 | 13,6 % | 1.020 € | 306 € | 1.326 € |
2024 | 12,8 % | 960 € | 288 € | 1.248 € |
2025 | 12,0 % | 900 € | 270 € | 1.170 € |
Die Freibeträge sinken stufenweise bis 2040. Wer also später in Rente geht, erhält geringere steuerfreie Beträge.
Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
Der Zuschlag wird ergänzend zum Versorgungsfreibetrag gewährt, um die Steuerlast zusätzlich zu senken. Auch dieser Zuschlag reduziert sich stufenweise bis 2040. Er wird einmal festgelegt und bleibt dann konstant.
Häufige Fragen zu Versorgungsbezügen
Bekommen Arbeitnehmer Versorgungsbezüge?
Ja, Arbeitnehmer können insbesondere im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Versorgungsbezüge erhalten. Diese basieren entweder auf eigenen Beiträgen oder auf Zusagen des Arbeitgebers. Auch Beamte beziehen im Ruhestand Pensionen, die ebenfalls zu den Versorgungsbezügen zählen.
Sind alle Versorgungsbezüge steuerpflichtig?
Grundsätzlich ja, doch dank des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags bleibt ein Teil steuerfrei. Nur der übersteigende Betrag muss versteuert werden.
Ab wann werden Versorgungsbezüge versteuert?
Die Besteuerung beginnt, sobald die Zahlungen ausgezahlt werden. Die genaue Steuerhöhe hängt von der Höhe der Bezüge und den individuellen Freibeträgen ab.
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