Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.09.2026
Aktualisiert am: 10.09.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Sonderabschreibung nach § 7g EStG: bis zu 40 % zusätzlich absetzen
Mit einer Sonderabschreibung kannst du zusätzlich zur normalen Abschreibung einen Teil deiner Investition vorzeitig absetzen. Nach § 7g EStG sind das bis zu 40 % der Anschaffungskosten. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Sonder-AfA funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie sie mit dem Investitionsabzugsbetrag zusammenspielt.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 10.09.2026
Aktualisiert am: 10.09.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Sonderabschreibung erlaubt zusätzlich zur linearen Abschreibung einen vorzeitigen Aufwand.
- Nach § 7g EStG kannst du bis zu 40 % der Anschaffungskosten sonderabschreiben.
- Der Zeitraum umfasst das Anschaffungsjahr und die vier folgenden Jahre.
- Voraussetzung ist unter anderem eine Gewinngrenze von 200.000 € im Vorjahr.
- Das Wirtschaftsgut muss beweglich, abnutzbar und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt sein.
- Die Sonder-AfA lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kombinieren.
Was ist eine Sonderabschreibung?
Eine Sonderabschreibung ist eine zusätzliche Abschreibung, die du neben der regulären linearen Abschreibung geltend machen kannst. Sie verlagert Aufwand in frühere Jahre und senkt so zunächst deinen steuerpflichtigen Gewinn.
Wichtig ist: Die Sonderabschreibung erhöht nicht die insgesamt abschreibbare Summe. Sie verschiebt die Abschreibung nur zeitlich nach vorn und wirkt damit wie eine Steuerstundung.
Der große Vorteil ist die Liquidität. Durch die höhere Abschreibung in den ersten Jahren zahlst du zunächst weniger Steuern und hast mehr finanziellen Spielraum.
Info
Die Sonderabschreibung kommt zur normalen Abschreibung hinzu. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird der Restwert gleichmäßig auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG (Sonder-AfA)
Die wichtigste Sonderabschreibung ist die Sonder-AfA nach § 7g EStG. Sie richtet sich an kleine und mittlere Betriebe und fördert Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter.
Sie wird zusätzlich zur linearen Abschreibung gewährt und lässt sich flexibel über mehrere Jahre verteilen.
Bis zu 40 % zusätzlich abschreiben
Nach § 7g EStG kannst du bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sonderabschreiben. Dieser Satz gilt für Anschaffungen ab 2024; zuvor waren es 20 %.
Die 40 % kommen zusätzlich zur linearen Abschreibung hinzu. Du kannst sie in einem Jahr voll ausschöpfen oder flexibel auf den Begünstigungszeitraum verteilen.
Abschreibungszeitraum: Anschaffungsjahr plus vier Folgejahre
Die Sonder-AfA kannst du im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren nutzen. Der Begünstigungszeitraum umfasst also insgesamt fünf Jahre.
Innerhalb dieses Zeitraums verteilst du die bis zu 40 % nach eigener Wahl. So kannst du die Sonderabschreibung gezielt in Jahren mit hohem Gewinn einsetzen.
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach § 7g
Die Sonder-AfA nach § 7g EStG ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Sie betreffen die Größe des Betriebs, die Art des Wirtschaftsguts und seine Nutzung.
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darfst du die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
Gewinngrenze von 200.000 Euro
Der Betrieb darf im Jahr vor der Anschaffung einen Gewinn von 200.000 € nicht überschreiten. Diese Gewinngrenze stellt sicher, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.
Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn des Vorjahres. Liegt er darüber, ist die Sonder-AfA für die Investition ausgeschlossen.
Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter
Begünstigt sind nur bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu gehören zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Büroausstattung.
Nicht begünstigt sind dagegen unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude oder immaterielle Güter wie Software. Für sie gelten eigene Abschreibungsregeln.
Betriebliche Nutzung zu mindestens 90 %
Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Eine private Mitnutzung von mehr als 10 % schließt die Sonder-AfA aus.
Die Voraussetzung gilt im Jahr der Anschaffung und im folgenden Jahr. Ein typischer Streitpunkt ist der Firmenwagen, bei dem die betriebliche Nutzung nachgewiesen werden muss.
Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Die Sonder-AfA lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag kombinieren. Der IAB nach § 7g EStG erlaubt es, Aufwand schon vor der Anschaffung geltend zu machen.
Beide Instrumente zusammen bieten einen doppelten Steuervorteil, der die Investition zusätzlich erleichtert.
IAB als Vorab-Gewinnminderung
Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor dem Kauf abziehen. Der Betrag mindert deinen Gewinn außerbilanziell, bevor du überhaupt investiert hast.
Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Auch für den IAB gilt die Gewinngrenze von 200.000 €.
Zusammenspiel von IAB und Sonder-AfA
Nutzt du beide Instrumente, ergänzen sie sich zeitlich. Zuerst ziehst du den IAB vorab ab, im Jahr der Anschaffung folgt dann die Sonder-AfA.
Bei der Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet und gleichzeitig von den Anschaffungskosten abgezogen. Auf die so verringerten Anschaffungskosten wendest du anschließend die lineare Abschreibung und die Sonder-AfA an.
Sonderabschreibung berechnen – Beispiel
Am einfachsten wird die Sonderabschreibung an einem Beispiel klar. Angenommen, du kaufst zu Beginn des Jahres eine Maschine für 50.000 € netto mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.
- Lineare Abschreibung: 50.000 € ÷ 10 = 5.000 € pro Jahr.
- Sonderabschreibung nach § 7g: bis zu 40 % von 50.000 €, also bis zu 20.000 €.
Im ersten Jahr kannst du damit die lineare Abschreibung von 5.000 € und die volle Sonder-AfA von 20.000 € ansetzen, insgesamt also 25.000 €. Du kannst die 20.000 € aber auch flexibel auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilen.
Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums wird der verbleibende Restwert gleichmäßig auf die restliche Nutzungsdauer verteilt. So bleibt die insgesamt abgeschriebene Summe gleich, nur zeitlich vorgezogen.
Weitere Sonderabschreibungen im Überblick
Neben der Sonder-AfA nach § 7g EStG gibt es weitere Sonderabschreibungen für bestimmte Zwecke. Sie fördern gezielt einzelne Investitionsbereiche.
Ein wichtiges Beispiel ist die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.
§ 7b EStG – Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG fördert den Neubau von Mietwohnungen. Du kannst über vier Jahre jährlich bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich abschreiben, also insgesamt bis zu 20 %.
Voraussetzung ist ein Bauantrag beziehungsweise eine Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029. Die Baukosten dürfen 5.200 € pro Quadratmeter nicht übersteigen, und die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung ist auf höchstens 4.000 € pro Quadratmeter begrenzt. Die Wohnung muss außerdem über mehrere Jahre der Vermietung dienen.
FAQ zur Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG beträgt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser Satz gilt für Anschaffungen ab 2024, zuvor waren es 20 %. Die 40 % kommen zusätzlich zur linearen Abschreibung hinzu und lassen sich flexibel auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilen.
Für die Sonder-AfA darf der Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht übersteigen. Begünstigt sind nur bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Maschinen oder Fahrzeuge. Zudem muss das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Ja, die Sonderabschreibung und der Investitionsabzugsbetrag lassen sich kombinieren. Zuerst ziehst du mit dem IAB bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten vorab ab. Im Jahr der Anschaffung wird der IAB hinzugerechnet und von den Anschaffungskosten abgezogen, anschließend nutzt du auf den verringerten Betrag die lineare Abschreibung und die Sonder-AfA.
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