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Soll und Haben: Buchungssätze einfach erklärt

Soll und Haben sind die beiden Seiten eines Kontos in der doppelten Buchführung. Soll steht links, Haben rechts – und jeder Geschäftsvorfall wird auf beiden Seiten erfasst. In diesem Ratgeber erfährst du, was Soll und Haben bedeuten, wie du nach dem Prinzip „Soll an Haben“ buchst und wie du typische Buchungssätze bildest.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Soll ist die linke, Haben die rechte Seite eines Kontos.
  • Die Begriffe sind reine Bezeichnungen und bedeuten keine Wertung.
  • Jeder Buchungssatz berührt mindestens zwei Konten: eines im Soll, eines im Haben.
  • Die Summe der Sollbuchungen muss immer der Summe der Habenbuchungen entsprechen.
  • Bei Aktivkonten steht die Zunahme im Soll, bei Passivkonten im Haben.
  • In der doppelten Buchführung wird jeder Vorfall doppelt erfasst, um den Erfolg auf zwei Wegen zu ermitteln.

Was bedeuten Soll und Haben?

Soll und Haben bezeichnen die beiden Seiten eines Buchungskontos. Soll ist die linke Seite, Haben die rechte Seite.

Wichtig ist: Die Begriffe haben nichts mit „sollen“ oder „haben“ im Alltagssinn zu tun. Sie sind reine Fachbegriffe für links und rechts und drücken keine Schuld oder kein Guthaben aus.

Auf welcher Seite ein Betrag gebucht wird, hängt von der Kontenart und der Art des Geschäftsvorfalls ab. Genau diese Regeln machen die doppelte Buchführung nachvollziehbar.

Info

Soll und Haben sind nur Bezeichnungen für die linke und rechte Kontoseite. Ob eine Buchung im Soll oder Haben steht, sagt für sich genommen noch nichts über „gut“ oder „schlecht“ aus.

Soll – die linke Kontoseite

Das Soll ist die linke Seite eines Kontos. Auf dieser Seite werden je nach Kontenart Zugänge oder Abgänge erfasst.

Bei Aktivkonten steht im Soll die Zunahme, bei Passivkonten die Abnahme. Auch Aufwendungen werden im Soll gebucht.

Haben – die rechte Kontoseite

Das Haben ist die rechte Seite eines Kontos. Es ist das Gegenstück zum Soll.

Bei Aktivkonten steht im Haben die Abnahme, bei Passivkonten die Zunahme. Erträge werden ebenfalls im Haben gebucht.

Das Prinzip „Soll an Haben"

Das Grundprinzip jeder Buchung lautet „Soll an Haben“. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten gebucht – einmal im Soll und einmal im Haben.

Dabei muss die Summe der Sollbeträge immer der Summe der Habenbeträge entsprechen. Nur dann ist der Buchungssatz ausgeglichen.

Jeder Buchungssatz hat zwei Seiten

Ein Buchungssatz beschreibt, welches Konto im Soll und welches im Haben gebucht wird. Er wird immer in der Form „Sollkonto an Habenkonto“ geschrieben.

Ein Beispiel: Zahlt ein Kunde eine Rechnung per Überweisung, lautet der Buchungssatz „Bank an Forderungen“. Die Bank nimmt zu (Soll), die Forderung nimmt ab (Haben).

Einfache und zusammengesetzte Buchungssätze

Ein einfacher Buchungssatz betrifft genau zwei Konten: eines im Soll, eines im Haben. Das ist der häufigste Fall.

Ein zusammengesetzter Buchungssatz betrifft mehr als zwei Konten. Ein typisches Beispiel ist ein Verkauf mit Umsatzsteuer, bei dem die Forderung im Soll steht und Erlös sowie Umsatzsteuer im Haben. Auch hier gilt: Die Summe im Soll entspricht der Summe im Haben.

Soll und Haben bei verschiedenen Kontenarten

Auf welcher Seite du buchst, hängt von der Kontenart ab. Man unterscheidet Aktiv-, Passiv-, Aufwands- und Ertragskonten.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchungsregeln im Überblick.

Kontenart

Zunahme

Abnahme

Aktivkonto (Vermögen)

Soll

Haben

Passivkonto (Kapital, Schulden)

Haben

Soll

Aufwandskonto

Soll

—

Ertragskonto

Haben

—

Aktivkonten (Vermögen)

Aktivkonten bilden das Vermögen ab, zum Beispiel Kasse, Bank, Forderungen und Maschinen. Ihr Anfangsbestand steht im Soll.

Nimmt das Vermögen zu, buchst du im Soll. Nimmt es ab, buchst du im Haben. Kauft ein Unternehmen zum Beispiel eine Maschine, steht der Zugang im Soll des Maschinenkontos.

Passivkonten (Schulden und Eigenkapital)

Passivkonten bilden das Kapital ab, also Eigenkapital und Schulden. Ihr Anfangsbestand steht im Haben.

Nehmen Kapital oder Schulden zu, buchst du im Haben. Nehmen sie ab, buchst du im Soll. Nimmt ein Unternehmen ein Darlehen auf, steht die Zunahme im Haben des Darlehenskontos.

Aufwandskonten und Ertragskonten

Aufwands- und Ertragskonten erfassen den Erfolg. Aufwendungen mindern den Gewinn, Erträge erhöhen ihn.

Aufwendungen werden im Soll gebucht, zum Beispiel Miete, Löhne oder Materialaufwand. Erträge werden im Haben gebucht, etwa Umsatzerlöse. Am Jahresende werden diese Konten über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.

Buchungssätze bilden – Schritt für Schritt

Einen Buchungssatz bildest du, indem du die betroffenen Konten bestimmst und sie nach den Buchungsregeln Soll und Haben zuordnest. Mit etwas Übung geht das schnell von der Hand.

So gehst du vor:

  • Bestimme, welche Konten von dem Geschäftsvorfall betroffen sind.
  • Ordne jedes Konto einer Kontenart zu (Aktiv, Passiv, Aufwand oder Ertrag).
  • Prüfe, ob das Konto zu- oder abnimmt.
  • Leite daraus ab, ob im Soll oder im Haben gebucht wird.
  • Schreibe den Buchungssatz in der Form „Soll an Haben“.

Welches Konto wird im Soll, welches im Haben gebucht?

Ob ein Konto im Soll oder im Haben steht, ergibt sich aus Kontenart und Veränderung. Bei einem Aktivkonto steht die Zunahme im Soll, bei einem Passivkonto im Haben.

Ein Beispiel: Kauft ein Unternehmen Büromaterial bar, nimmt der Aufwand zu (Soll) und die Kasse ab (Haben). Der Buchungssatz lautet „Bürobedarf an Kasse“.

Buchungsbeispiele aus der Praxis

Anhand einiger Beispiele wird das Prinzip schnell klar. Die folgende Tabelle zeigt typische Geschäftsvorfälle und die passenden Buchungssätze.

Geschäftsvorfall

Buchungssatz

Kunde zahlt Rechnung per Bank

Bank an Forderungen

Kauf von Büromaterial bar

Bürobedarf an Kasse

Barabhebung vom Bankkonto

Kasse an Bank

Warenverkauf auf Ziel mit Umsatzsteuer

Forderungen an Erlöse und Umsatzsteuer

Beim letzten Beispiel handelt es sich um einen zusammengesetzten Buchungssatz. Die Forderung im Soll entspricht der Summe aus Erlös und Umsatzsteuer im Haben.

Soll und Haben in der Bilanz

In der Bilanz spiegeln sich Soll und Haben in den beiden Bilanzseiten wider. Die linke Seite zeigt die Aktiva, also das Vermögen, die rechte Seite die Passiva, also das Kapital.

Die Aktivseite entspricht dabei der Soll-Seite der Bestandskonten, die Passivseite der Haben-Seite. Deshalb muss die Summe der Aktiva immer der Summe der Passiva entsprechen.

Am Ende des Geschäftsjahres werden die Bestandskonten über die Bilanz abgeschlossen. So ergibt sich ein geschlossenes System, in dem sich Soll und Haben immer ausgleichen.

Häufige Fehler bei Soll- und Haben-Buchungen

Bei Soll- und Haben-Buchungen passieren immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, vermeidet sie leichter.

  • Soll und Haben werden vertauscht, sodass die Buchung die Veränderung falsch abbildet.
  • Die Kontenart wird falsch bestimmt, etwa ein Passivkonto als Aktivkonto behandelt.
  • Zu- und Abnahme werden verwechselt, sodass auf der falschen Seite gebucht wird.
  • Der Buchungssatz ist nicht ausgeglichen, weil die Summe im Soll und im Haben nicht übereinstimmt.
  • Bei Umsatz- und Vorsteuer wird die falsche Kontoseite gewählt.

Ein einfacher Kontrollpunkt hilft: Prüfe nach jeder Buchung, ob die Summe im Soll der Summe im Haben entspricht. Stimmt beides überein, ist der Buchungssatz formal richtig.

FAQ

Soll und Haben sind die beiden Seiten eines Kontos in der doppelten Buchführung. Soll ist die linke, Haben die rechte Seite. Die Begriffe sind reine Bezeichnungen für die Kontoseiten und drücken keine Wertung aus. Auf welcher Seite gebucht wird, hängt von der Kontenart und der Veränderung ab.

Du bestimmst zuerst die betroffenen Konten und ordnest sie einer Kontenart zu. Dann prüfst du, ob das jeweilige Konto zu- oder abnimmt, und leitest daraus die Soll- oder Habenseite ab. Der Buchungssatz wird in der Form „Sollkonto an Habenkonto“ geschrieben, wobei die Summe im Soll der Summe im Haben entsprechen muss.

In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht, einmal im Soll und einmal im Haben. Dadurch lässt sich der Erfolg auf zwei Wegen ermitteln – über die Bestandskonten in der Bilanz und über die Erfolgskonten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das erhöht die Kontrolle und die Vollständigkeit der Buchführung.

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