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Umsatzsteuergesetz (UStG): Aufbau, wichtige Paragraphen und Pflichten

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt, wie die Umsatzsteuer in Deutschland erhoben wird. Es bestimmt, welche Umsätze steuerpflichtig sind, welche Steuersätze gelten und welche Pflichten Unternehmer haben. In diesem Ratgeber erfährst du, wie das UStG aufgebaut ist und was die wichtigen Paragraphen § 13b, § 4 und § 14 regeln.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Das UStG regelt die Erhebung der Umsatzsteuer in Deutschland.
  • Es gilt für alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
  • § 13b UStG regelt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge).
  • § 4 UStG bestimmt, welche Umsätze steuerfrei sind.
  • § 14 UStG legt die Pflichtangaben auf Rechnungen fest.
  • Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.

Was regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG)?

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung von Lieferungen und Leistungen mit Umsatzsteuer. Es bestimmt, welche Umsätze steuerbar und steuerpflichtig sind und wie die Steuer berechnet wird.


Darüber hinaus regelt es den Vorsteuerabzug, die Rechnungsstellung und das Besteuerungsverfahren. Damit bildet es die Grundlage für die gesamte Umsatzsteuer in Deutschland.


Das UStG beruht auf europäischem Recht, konkret auf der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Deshalb ähneln sich die Umsatzsteuersysteme in allen EU-Ländern.

Info

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer bezeichnen dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ ist der offizielle Begriff aus dem UStG, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche.

Aufbau und wichtigste Paragraphen im Überblick

Das UStG ist in Paragraphen gegliedert, die den Weg eines Umsatzes von der Steuerbarkeit bis zur Rechnung abbilden. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vorschriften.


Paragraph

Inhalt

§ 1 UStG

steuerbare Umsätze

§ 2 UStG

Unternehmer und Unternehmen

§ 4 UStG

Steuerbefreiungen

§ 12 UStG

Steuersätze (19 % und 7 %)

§ 13b UStG

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

§ 14 UStG

Ausstellung von Rechnungen

§ 15 UStG

Vorsteuerabzug

§ 19 UStG

Kleinunternehmerregelung

Für wen gilt das UStG?

Das UStG gilt für alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.


Damit fallen sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler unter das Gesetz. Für Kleinunternehmer gelten über § 19 UStG besondere Erleichterungen.

§ 13b UStG — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

§ 13b UStG regelt das Reverse-Charge-Verfahren, also die Umkehr der Steuerschuld. Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer.


Der leistende Unternehmer stellt eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus.

Wann greift § 13b UStG?

§ 13b UStG greift in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Leistungsempfänger selbst Unternehmer ist.


Der häufigste Fall sind sonstige Leistungen von Unternehmen aus dem übrigen EU-Gebiet. Bezieht ein deutsches Unternehmen eine solche Leistung, schuldet es die deutsche Umsatzsteuer selbst.

Betroffene Leistungen und Branchen

Neben EU-Leistungen betrifft § 13b UStG weitere Bereiche. Dazu gehören vor allem betrugsanfällige Branchen und bestimmte Warengruppen.


  • Bauleistungen zwischen Bauunternehmen.
  • Gebäudereinigung an Unternehmer, die selbst reinigen.
  • Lieferung von Schrott und Altmetallen.
  • Handel mit Emissionszertifikaten.

Rechnungsstellung bei Reverse Charge

Bei Reverse Charge stellt der leistende Unternehmer eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus. Pflicht ist der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.


Weist der Aussteller versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldet er diese zusätzlich. Deshalb ist die korrekte, umsatzsteuerfreie Abrechnung wichtig.

§ 4 UStG — Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht

§ 4 UStG bestimmt, welche Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Befreiung hängt dabei von der Art des Umsatzes ab.


Man unterscheidet echte und unechte Steuerbefreiungen.

Welche Umsätze sind nach § 4 UStG steuerfrei?

Nach § 4 UStG sind bestimmte Leistungen unabhängig vom Umsatz steuerfrei. Der Gesetzgeber will damit zum Beispiel Gesundheit, Bildung und Wohnen nicht zusätzlich verteuern.


  • Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern.
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnungen.
  • Viele Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
  • Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen.

Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen

Bei den Steuerbefreiungen ist der Vorsteuerabzug unterschiedlich geregelt. Bei der echten Steuerbefreiung, etwa bei Ausfuhrlieferungen, bleibt der Vorsteuerabzug erhalten.


Bei der unechten Steuerbefreiung, etwa bei Ärzten oder der Vermietung, entfällt der Vorsteuerabzug. Der Unternehmer kann die gezahlte Vorsteuer dann nicht geltend machen.

§ 14 UStG — Pflichtangaben auf Rechnungen

§ 14 UStG legt fest, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Nur eine ordnungsgemäße Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug.


Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen.

Pflichtangaben für ordnungsgemäße Rechnungen

Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG muss unter anderem die folgenden Angaben enthalten. Fehlt eine davon, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.


  • Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Menge und Art der Leistung sowie der Leistungszeitpunkt.
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Folgen bei fehlerhaften Rechnungen

Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen. Die Rechnung gilt dann als nicht ordnungsgemäß, auch wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde.


In vielen Fällen lässt sich der Fehler durch eine berichtigte Rechnung heilen, die teils rückwirkend wirkt. Eine fehlerhafte Rechnung solltest du deshalb nicht bezahlen, sondern korrigieren lassen.

Umsatzsteuersätze und Bemessungsgrundlage

Das UStG kennt zwei Steuersätze: den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Welcher Satz gilt, hängt von der Art der Leistung ab.


Die Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, also der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Auf diesen Betrag wird der jeweilige Steuersatz angewendet.


Der ermäßigte Satz von 7 % gilt zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher und den Nahverkehr. Seit 2026 gilt er auch für Speisen in der Gastronomie, während Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden.

UStG in der Praxis — Pflichten für Unternehmer

Aus dem UStG ergeben sich für Unternehmer mehrere laufende Pflichten. Sie betreffen die Meldung, die Zahlung und die Dokumentation der Umsatzsteuer.


Zu den wichtigsten Pflichten gehören:


  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgeben.
  • Die Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
  • Ordnungsgemäße Rechnungen mit allen Pflichtangaben ausstellen.
  • Aufzeichnungen führen und Belege aufbewahren.


Wer diese Pflichten kennt und einhält, vermeidet Nachforderungen und Probleme beim Vorsteuerabzug. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder ein Buchhaltungsprogramm.

FAQ zum Umsatzsteuergesetz

§ 13b UStG regelt das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Er muss die Umsatzsteuer selbst ans Finanzamt zahlen, während der leistende Unternehmer eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt. Das gilt vor allem bei Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland sowie bei Bauleistungen und weiteren Sonderfällen.

Nach § 4 UStG sind unter anderem Heilbehandlungen von Ärzten, die Vermietung von Wohnraum, viele Finanz- und Versicherungsleistungen sowie Ausfuhrlieferungen steuerfrei. Bei der echten Steuerbefreiung bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, bei der unechten entfällt er. Die Befreiung hängt also von der Art des Umsatzes ab.

Eine Rechnung nach § 14 UStG muss unter anderem Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, die Steuernummer oder USt-IdNr, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Leistungsbeschreibung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag enthalten. Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € gelten vereinfachte Anforderungen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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