Erika Küspert
Veröffentlicht am: 11.09.2026
Aktualisiert am: 11.09.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Verlustrücktrag (§ 10d EStG): Höchstbeträge, Zeitraum und Beispiel
Mit einem Verlustrücktrag kannst du Verluste eines Jahres mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnen und dir so bereits gezahlte Steuern zurückholen. Rechtsgrundlage ist § 10d EStG. In diesem Ratgeber erfährst du, wie hoch der Verlustrücktrag ist, in welche Jahre er möglich ist und wann sich stattdessen ein Verlustvortrag lohnt.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 11.09.2026
Aktualisiert am: 11.09.2026
Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verlustrücktrag verrechnet Verluste eines Jahres mit den Gewinnen der Vorjahre.
- Rechtsgrundlage ist § 10d EStG.
- Seit 2024 gilt wieder ein Höchstbetrag von 1 Mio € bei Einzel- und 2 Mio € bei Zusammenveranlagung.
- Der Rücktrag ist in die zwei vorangegangenen Jahre möglich.
- Du kannst ganz auf den Rücktrag verzichten und stattdessen einen Verlustvortrag nutzen.
- Bei der Körperschaftsteuer gilt der Verlustrücktrag entsprechend.
Was ist ein Verlustrücktrag?
Ein Verlustrücktrag ist die Verrechnung eines Verlusts mit den positiven Einkünften der Vorjahre. Bleibt in einem Jahr ein Verlust übrig, kannst du ihn in ein früheres Jahr zurücktragen.
Dadurch sinkt rückwirkend das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres. Das Finanzamt erstattet dir die zu viel gezahlte Steuer.
Der Verlustrücktrag verschafft dir also schnell Liquidität. Er ist besonders wertvoll, wenn du im Vorjahr Gewinne hattest und darauf Steuern gezahlt hast.
Info
Der Verlustrücktrag wirkt rückwärts, der Verlustvortrag vorwärts. Beim Rücktrag verrechnest du den Verlust mit Vorjahren, beim Vortrag mit künftigen Jahren.
Definition und gesetzliche Grundlage nach § 10d EStG
Der Verlustrücktrag ist in § 10d EStG geregelt. Danach werden nicht ausgeglichene negative Einkünfte vorrangig in die vorangegangenen Jahre zurückgetragen.
Zunächst wird der Verlust im Entstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften verrechnet. Erst der verbleibende Verlust wird zurückgetragen oder in die Zukunft vorgetragen.
Unterschied zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag
Der Unterschied liegt in der Richtung der Verrechnung. Der Verlustrücktrag verrechnet den Verlust mit den Vorjahren, der Verlustvortrag mit den Folgejahren.
Der Rücktrag ist auf zwei Jahre und einen Höchstbetrag begrenzt. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt, unterliegt aber ab einer bestimmten Höhe der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung.
Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer ist der Verlustrücktrag der Höhe und der Zeit nach begrenzt. Diese Grenzen bestimmen, wie viel Verlust du in welche Jahre zurücktragen kannst.
Die folgenden Abschnitte zeigen die aktuellen Werte.
Höchstbetrag für Einzel- und Zusammenveranlagung
Seit 2024 gilt für den Verlustrücktrag wieder ein Höchstbetrag von 1 Mio € bei Einzelveranlagung. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 2 Mio €.
Diese Grenzen sind eine Rückkehr zu den Werten vor der Corona-Zeit. In den Jahren 2020 bis 2023 waren die Höchstbeträge vorübergehend auf 10 Mio € beziehungsweise 20 Mio € angehoben.
Rücktragszeitraum — in welche Vorjahre können Verluste verrechnet werden?
Der Rücktragszeitraum beträgt zwei Jahre. Ein Verlust kann also in die beiden vorangegangenen Jahre zurückgetragen werden.
Zunächst wird der Verlust in das unmittelbar vorangegangene Jahr zurückgetragen. Ein danach verbleibender Betrag wird in das zweite Jahr davor zurückgetragen.
Wie funktioniert der Verlustrücktrag in der Praxis?
In der Praxis mindert der Verlustrücktrag das zu versteuernde Einkommen eines Vorjahres. Das Finanzamt ändert den alten Steuerbescheid und erstattet die Differenz.
Ein Beispiel macht das deutlich.
Berechnung und Beispiel
Angenommen, du erzielst 2026 einen Verlust von 150.000 €. In den Vorjahren hattest du positive Einkünfte: 100.000 € im Jahr 2025 und 80.000 € im Jahr 2024.
- Der Verlust von 150.000 € wird zunächst nach 2025 zurückgetragen und mindert dort die 100.000 €.
- Die verbleibenden 50.000 € werden nach 2024 zurückgetragen.
- Das Finanzamt ändert beide Steuerbescheide und erstattet die zu viel gezahlte Steuer.
So verwandelt der Verlustrücktrag einen Verlust unmittelbar in eine Steuererstattung. Der Höchstbetrag von 1 Mio € spielt in diesem Beispiel keine Rolle, weil er nicht überschritten wird.
Antrag in der Steuererklärung stellen
Der Verlustrücktrag erfolgt grundsätzlich automatisch, wenn ein Verlust verbleibt. In der Steuererklärung gibst du die Verluste an, das Finanzamt nimmt den Rücktrag vor.
Willst du den Rücktrag nicht, musst du das ausdrücklich erklären. Dafür ist im Steuerformular ein entsprechendes Feld vorgesehen.
Verlustrücktrag oder Verlustvortrag — was lohnt sich mehr?
Ob sich Rücktrag oder Vortrag mehr lohnt, hängt von deiner Situation ab. Der Rücktrag bringt sofort Geld, der Vortrag wirkt erst in der Zukunft.
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede.
Merkmal | Verlustrücktrag | Verlustvortrag |
|---|---|---|
Richtung | in die zwei Vorjahre | in die Zukunft |
Zeitliche Grenze | zwei Jahre | unbegrenzt |
Höchstbetrag | 1 bzw. 2 Mio € | 1 bzw. 2 Mio € voll, darüber begrenzt |
Wirkung | sofortige Erstattung | Verrechnung mit künftigen Gewinnen |
Vor- und Nachteile im Vergleich
Der Vorteil des Rücktrags ist die schnelle Steuererstattung. Sie verschafft dir sofort Liquidität, ist aber auf zwei Jahre und den Höchstbetrag begrenzt.
Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt und kann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Ab einem bestimmten Betrag greift jedoch die Mindestgewinnbesteuerung, sodass hohe Verluste nur anteilig sofort wirken.
Was bedeutet Mindestgewinnbesteuerung?
Die Mindestgewinnbesteuerung bedeutet, dass Unternehmen ihre Verluste nicht unbegrenzt in einem Jahr mit Gewinnen verrechnen können. Auch wenn aus früheren Jahren noch hohe Verlustvorträge vorhanden sind, bleibt ein Teil des aktuellen Gewinns steuerpflichtig. Die Regel soll verhindern, dass Unternehmen über lange Zeit gar keine Steuern zahlen, obwohl sie wieder Gewinne erzielen.
Verzicht auf den Verlustrücktrag zugunsten des Verlustvortrags
Du kannst auf den Verlustrücktrag verzichten und den Verlust stattdessen vortragen. Der Verzicht ist allerdings nur ganz möglich, nicht mehr nur für einen Teilbetrag.
Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn die Steuer im Vorjahr niedrig war und der Rücktrag wenig bringt. Erwartest du künftig höhere Gewinne, kann der Vortrag die bessere Wahl sein.
Aktuelle Regelungen und Höchstbeträge ab 2024
Ab 2024 gelten für den Verlustrücktrag wieder die Höchstbeträge von 1 Mio € und 2 Mio €. Der zweijährige Rücktragszeitraum bleibt bestehen.
Beim Verlustvortrag gilt eine Besonderheit: Bis 1 Mio € beziehungsweise 2 Mio € ist er voll verrechenbar, darüber hinaus nur zu einem bestimmten Anteil. Für die Jahre 2024 bis 2027 ist dieser Anteil vorübergehend auf 70 % angehoben.
Diese Werte solltest du für das jeweilige Jahr prüfen, da sie sich politisch ändern können. Für die genaue Berechnung lohnt sich der Blick in die aktuellen Vorgaben oder die Unterstützung durch einen Steuerberater.
Verlustrücktrag bei der Körperschaftsteuer
Auch bei der Körperschaftsteuer gilt der Verlustrücktrag entsprechend. Kapitalgesellschaften wie die GmbH können Verluste nach denselben Grundsätzen zurücktragen.
Der Höchstbetrag liegt hier bei 1 Mio €, eine Verdopplung wie bei der Zusammenveranlagung gibt es nicht. Zu beachten sind zusätzlich besondere Beschränkungen beim Verlustabzug, etwa bei einem Wechsel der Anteilseigner.
Ein wichtiger Unterschied betrifft die Gewerbesteuer: Dort gibt es keinen Verlustrücktrag, sondern nur einen Verlustvortrag. Verluste mindern die Gewerbesteuer also erst in künftigen Jahren.
FAQ zum Verlustrücktrag
Seit 2024 beträgt der Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer höchstens 1 Mio € bei Einzelveranlagung und 2 Mio € bei Zusammenveranlagung. In den Jahren 2020 bis 2023 waren die Höchstbeträge vorübergehend auf 10 Mio € beziehungsweise 20 Mio € angehoben. Seit 2024 gelten wieder die niedrigeren Werte.
Ja, du kannst auf den Verlustrücktrag verzichten und den Verlust stattdessen vortragen. Der Verzicht ist allerdings nur vollständig möglich, ein teilweiser Verzicht ist nicht mehr zulässig. Sinnvoll ist der Verzicht zum Beispiel, wenn die Steuer im Vorjahr niedrig war und du künftig höhere Gewinne erwartest.
Ein Verlustrücktrag ist in die zwei vorangegangenen Jahre möglich. Zunächst wird der Verlust in das unmittelbar vorangegangene Jahr zurückgetragen, ein verbleibender Betrag in das zweite Jahr davor. Reicht das nicht aus, wird der Rest als Verlustvortrag in die Zukunft übernommen.
Disclaimer
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