Zum Hauptinhalt springen

Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt: So bringst du Bewegung in deinen Fall

Wenn das Finanzamt über deinen Einspruch, deinen Antrag oder deine Steuererklärung lange nicht entscheidet, kannst du mit einem „Untätigkeitseinspruch“ Druck aufbauen. Gemeint ist meist: Du erinnerst das Finanzamt schriftlich an die offene Sache und bittest um Entscheidung. Wenn trotzdem nichts passiert, kann als nächster Schritt eine Untätigkeitsklage nach § 46 FGO in Frage kommen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ein „Untätigkeitseinspruch“ ist meist kein neuer Einspruch gegen den Steuerbescheid, sondern ein schriftliches Drängeln wegen ausbleibender Bearbeitung.
  • Du kannst ihn nutzen, wenn das Finanzamt ohne nachvollziehbaren Grund nicht entscheidet (z. B. über einen Einspruch oder Antrag).
  • Rechtlich entscheidend ist oft § 46 FGO: Eine Untätigkeitsklage ist grundsätzlich nach 6 Monaten möglich (Ausnahmen sind möglich).
  • Für den Brief ans Finanzamt brauchst du keinen Anwalt.
  • Wenn du eine Untätigkeitsklage erwägst, rechne mit Gerichtskosten und prüfe das Kostenrisiko.

Was ist ein Untätigkeitseinspruch?

Ein Untätigkeitseinspruch ist ein schriftliches Aufforderungsschreiben an das Finanzamt, wenn dein Vorgang (z. B. Einspruch, Antrag oder Steuererklärung) ohne Entscheidung liegen bleibt.

Wichtig: Häufig wird der Begriff im Alltag gleichbedeutend mit „Untätigkeitsklage“ verwendet, rechtlich ist die Untätigkeitsklage aber der formelle Weg vor dem Finanzgericht.

Info-Box: Einspruch, Untätigkeitseinspruch, Untätigkeitsklage

  • Einspruch: Du wehrst dich gegen einen Steuerbescheid.
  • Untätigkeitseinspruch: Du erinnerst das Finanzamt an eine ausstehende Entscheidung.
  • Untätigkeitsklage ( § 46 FGO ): Du gehst zum Finanzgericht, weil das Finanzamt nicht entscheidet.

Unser Tipp

Mit Taxfix kannst du deine Steuererklärung einfach erstellen, deinen Steuerbescheid besser prüfen und dir zu viel gezahlte Steuer als Steuererstattung zurückholen - ganz ohne Steuerwissen. Warum nicht kostenlos starten?

Wann kann man einen Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt einlegen?

Du kannst einen Untätigkeitseinspruch einlegen, wenn du bereits etwas beim Finanzamt angestoßen hast (z. B. Einspruch gegen den Steuerbescheid, Antrag, abgegebene Steuererklärung) und über längere Zeit keine Entscheidung kommt.

Spätestens wenn mehrere Monate vergangen sind und du keine nachvollziehbare Begründung für die Verzögerung bekommst, ist ein schriftliches Nachhaken sinnvoll - auch, um deine Unterlagen und Zeitpunkte sauber zu dokumentieren.

Voraussetzungen für einen Untätigkeitseinspruch

Voraussetzung ist vor allem, dass es überhaupt etwas gibt, worüber das Finanzamt sachlich entscheiden muss (z. B. ein Einspruch oder ein Antrag).

Praktisch hilfreich sind außerdem:

  • Du hast Datum und Inhalt deines Einspruchs/Antrags (Kopie, ELSTER-Protokoll, Versandnachweis).
  • Es gibt keine Entscheidung und keinen ausreichenden Grund, der dir mitgeteilt wurde.
  • Du kannst klar benennen, was du vom Finanzamt willst (z. B. Einspruchsentscheidung, Bescheid, Bescheidänderung).

So wirst du schneller ernst genommen

Formuliere konkret: „Bitte entscheiden Sie über meinen Einspruch vom … / meinen Antrag vom … bis zum …“ - und füge Kopien der relevanten Schreiben bei.

Wie legt man einen Untätigkeitseinspruch ein?

Du legst einen Untätigkeitseinspruch ein, indem du dem Finanzamt schriftlich eine Sachstandsanfrage mit Bitte um Entscheidung schickst und dich dabei auf deinen offenen Vorgang beziehst.

Schritt-für-Schritt-Checkliste

  1. Aktenzeichen/Steuernummer heraussuchen und oben ins Schreiben setzen.
  2. Offenen Vorgang nennen (z. B. „Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2024 vom …“).
  3. Zeitpunkt nennen (z. B. „eingereicht am …“) und Kopie beifügen.
  4. Klare Bitte: „Bitte entscheiden Sie sachlich über …“.
  5. Frist setzen (z. B. 2–4 Wochen) und um kurze Rückmeldung bitten.
  6. Optional: Nächsten Schritt ankündigen, falls weiter keine Entscheidung kommt (z. B. Prüfung einer Untätigkeitsklage nach § 46 FGO).
  7. Nachweis sichern (Versand-/Faxbericht, Einwurf-Einschreiben oder Upload-Protokoll).

Kurz-Muster (formlos)

  • Bereits am [Abgabedatum] habe ich meinen Einspruch / Antrag  über [Grund] bei Ihnen eingereicht. Seitdem sind nunmehr [Anzahl] Monate vergangen, ohne dass eine Bearbeitung. Auch wurde mir bisher kein zureichender Grund für die Verzögerung mitgeteilt. Ich erhebe daher Einspruch wegen Untätigkeit und fordere Sie auf, über meinen Einspruch / Antrag bis zum [Datum ]zu entscheiden.

Wenn du gerade noch in der Steuererklärung steckst: Mit Taxfix kannst du deine Steuererklärung einfach erledigen und typische Rückfragen reduzieren. Starte jetzt kostenlos.

Fristen und rechtliche Grundlagen (§ 46 FGO)

Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 46 FGO: Wenn über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf (z. B. Einspruch) ohne ausreichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wird, ist eine Klage auch ohne Abschluss des Einspruchsverfahrens zulässig.

Wichtig ist die Wartezeit: Eine Untätigkeitsklage ist grundsätzlich nicht vor Ablauf von 6 Monaten seit Einlegung des Rechtsbehelfs zulässig, außer besondere Umstände machen eine kürzere Frist nötig.

Vergleich: Untätigkeitseinspruch vs. Untätigkeitsklage

Punkt

Untätigkeitseinspruch (Schreiben ans Finanzamt)

Untätigkeitsklage (§ 46 FGO)

Ziel

Finanzamt zur Entscheidung bewegen

Gericht soll Verfahren voranbringen

Form

formloses Schreiben möglich

Klage beim Finanzgericht

Kosten

keine

Gerichtskosten möglich

Timing

jederzeit sinnvoll als Reminder

grundsätzlich nach 6 Monaten (Ausnahme möglich)

Was passiert nach einem Untätigkeitseinspruch?

Nach deinem Untätigkeitseinspruch kann das Finanzamt deinen Vorgang priorisieren, Unterlagen nachfordern oder eine Entscheidung treffen (z. B. Einspruchsentscheidung).

Wenn weiterhin keine Entscheidung kommt, kannst du - je nach Lage - den nächsten Schritt prüfen, insbesondere die Untätigkeitsklage nach § 46 FGO.

FAQ: Häufige Fragen zum Untätigkeitseinspruch

Nein, das Schreiben an das Finanzamt ist in der Regel nicht kostenpflichtig.

Kosten können aber entstehen, wenn du danach eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichst.


Ja, du kannst einen Untätigkeitseinspruch ohne Anwalt einlegen.

Auch vor dem Finanzgericht musst du dich in der ersten Instanz nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen.

Der Untätigkeitseinspruch ist dein Reminder an das Finanzamt, während die Untätigkeitsklage der gerichtliche Schritt ist, wenn das Finanzamt ohne ausreichenden Grund nicht entscheidet.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das könnte auch dich interessieren

Einspruch beim Finanzamt: Vorlage, Fristen & Anleitung

Wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch beim Finanzamt einlegen. Dafür brauchst du meist nur eine kurze, fristwahrende Nachricht - die Begründung kannst du oft nachreichen. Hier bekommst du eine praxiserprobte Vorlage, klare Fristen und die wichtigsten Angaben, damit dein Einspruch sicher ankommt.

Mär 18, 2026 - von Erika Küspert

Einspruchsfrist beim Steuerbescheid: Frist, Beginn & richtig Einspruch einlegen

Wenn du mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch einlegen - aber nur innerhalb einer festen Frist. Entscheidend ist, wann der Bescheid als „bekannt gegeben“ gilt, denn ab dann läuft die Uhr. Hier erfährst du einfach und Schritt für Schritt, wie lange du Zeit hast, ab wann die Einspruchsfrist beginnt und was du tun kannst, wenn du sie verpasst hast.


Feb 23, 2026 - von Erika Küspert

Einspruch gegen Verspätungszuschlag: So kannst du dich wehren

Ein Verspätungszuschlag ist ein Geldzuschlag, den das Finanzamt festsetzen kann, wenn du deine Steuererklärung (tax return) zu spät abgibst. Du kannst dagegen Einspruch einlegen, wenn der Zuschlag falsch berechnet wurde oder deine Verspätung nachvollziehbar entschuldbar war. Wichtig ist vor allem: Frist beachten, Einspruch sauber formulieren und Belege mitschicken.

Feb 23, 2026 - von Erika Küspert