Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 7 Minuten
Kleingewerbe steuerfrei: Was wirklich steuerfrei ist und wann Steuern anfallen
Viele Gründer*innen hoffen, dass ihr Kleingewerbe komplett steuerfrei bleibt – doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar gibt es Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und hohe Freibeträge bei der Einkommen- und Gewerbesteuer, aber vollständig steuerfrei ist ein Kleingewerbe in der Regel nicht. In diesem Artikel erfährst du, wann dein Kleingewerbe steuerfrei bleibt, welche Grenzen ab 2025 gelten und welche Steuern trotzdem anfallen können.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 20.10.2025
Aktualisiert am: 20.10.2025
Lesezeit: 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kleingewerbe ist nicht automatisch steuerfrei – aber unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit.
- Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht.
- Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
- Einkommensteuer und Gewerbesteuer können trotzdem anfallen, sobald Freibeträge überschritten werden.
- Auch umsatzsteuerfreie Kleingewerbe müssen Gewinne erklären und dokumentieren.
Was bedeutet es, wenn ein Kleingewerbe „steuerfrei“ ist?
Wenn du dein Kleingewerbe betreibst und von „steuerfrei“ sprichst, ist meist die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gemeint.
Das bedeutet: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Beispiel:
Du stellst eine Rechnung über 1.000 €.
→ Du schreibst: „Gem��ß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
→ Dein Kunde zahlt 1.000 €, und du musst keine Umsatzsteuer abführen.
Wichtig
„Steuerfrei“ bedeutet nicht, dass du keine Steuern zahlst – du bist nur von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer bleiben bestehen, sobald du bestimmte Freibeträge überschreitest.
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Wann greift die Kleinunternehmerregelung und was gilt seit 2025?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht, wenn bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Grenzwerte bis 2024:
- Umsatz im Vorjahr: max. 22.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich max. 50.000 €
Neue Grenzwerte ab 2025:
- Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 €
Wenn du diese Grenzen einhältst, kannst du die Umsatzsteuerbefreiung nach der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.
Sie gilt also nicht automatisch, sondern nur, wenn du sie explizit beantragst oder bei einer Neugründung ab 2025 automatisch angewendet wird.
Wichtig
Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz, also inklusive Umsatzsteuer. Gewinne oder Ausgaben spielen dabei keine Rolle.
Welche Steuern können trotzdem anfallen, trotz „steuerfreiem“ Kleingewerbe?
Auch wenn du umsatzsteuerfrei bist, können weitere Steuern anfallen. Ein Kleingewerbe betrifft meist drei Steuerarten:
- Einkommensteuer
→ Auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
→ Fällig, wenn du den Grundfreibetrag überschreitest - Gewerbesteuer
→ Nur, wenn dein Jahresgewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt - Umsatzsteuer
→ Entfällt nur, wenn du unter der Kleinunternehmergrenze bleibst
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
→ Nur, wenn du Einkommensteuer zahlst
Wichtig
Du verdienst mit deinem Kleingewerbe 20.000 € Umsatz und 8.000 € Gewinn.
→ Keine Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer (unter Grundfreibetrag), keine Gewerbesteuer.
→ Du bist also de facto steuerfrei, aber nicht generell befreit.
Welche Freibeträge gelten für Einkommensteuer und Gewerbesteuer?
Einkommensteuer-Freibetrag
Der Grundfreibetrag steigt regelmäßig an.
Für 2025 gilt:
Steuerjahr | Grundfreibetrag (ledig) | Verheiratet |
2025 | 12.096 € | 24.192 € |
Verdienst du mit deinem Kleingewerbe weniger als 12.096 € im Jahr (nach Abzug der Betriebsausgaben), zahlst du keine Einkommensteuer.
Gewerbesteuer-Freibetrag
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr.
Nur der Betrag, der darüber liegt, wird mit dem kommunalen Gewerbesteuersatz (meist 14–17 %) versteuert.
Welche Voraussetzungen gelten für Einkommensteuerfreiheit – und wann beginnt die Besteuerung?
Du bist einkommensteuerfrei, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (inkl. aller Einkünfte) unter dem Grundfreibetrag liegt.
Sobald du mehr verdienst, musst du Einkommensteuer zahlen
Beispiel:
- Gewinn 2025: 10.000 € → keine Einkommensteuer
- Gewinn 2026: 15.000 € → Einkommensteuer auf 2.904 € über dem Freibetrag
Wichtig: Auch wenn du keine Steuer zahlen musst, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sobald du selbstständig tätig bist.
Tipp
Mit Taxfix für Kleinunternehmer*innen erledigst du deine Steuererklärung digital und ohne Vorkenntnisse: Du beantwortest einfache Fragen, Taxfix berechnet deinen Gewinn und übermittelt alles sicher ans Finanzamt. Kein Papierkram, keine komplizierten Formulare.
Kleingewerbe und Nebenjob: Wie werden beide Einkommen zusammen versteuert?
Wenn du neben deinem Kleingewerbe noch einen Angestelltenjob hast, werden beide Einkommen für die Einkommensteuer zusammengerechnet. Das heisst: Nicht nur dein Gewinn aus dem Gewerbe zählt, sondern dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen.
Das ist wichtig, weil du mit einem Nebenjob den Grundfreibetrag oft schneller überschreitest. Auch wenn dein Kleingewerbe für sich allein steuerfrei wäre, kann durch dein Gehalt dennoch Einkommensteuer auf einen Teil des Gewerbegewinns anfallen.
Beispiel:
- Einkommen aus Angestelltenjob: 28.000 EUR brutto im Jahr
- Gewinn aus Kleingewerbe: 4.000 EUR
- Ergebnis: Der Gewinn aus dem Kleingewerbe bleibt nicht automatisch einkommensteuerfrei, weil dein gesamtes Einkommen betrachtet wird.
Info
Für die Umsatzsteuer spielt dein Nebenjob keine Rolle. Die Kleinunternehmerregelung richtet sich nur nach dem Umsatz deines unternehmerischen Bereichs.
Steuererklärung für das Kleingewerbe: Was musst du abgeben und wie?
Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, musst du deine steuerlichen Daten in der Steuererklärung angeben. Auch wenn du unter Freibeträgen bleibst, bist du als selbstständig tätige Person in der Regel zur Abgabe verpflichtet.
Typisch sind folgende Bestandteile:
- Einkommensteuererklärung
- Anlage G für gewerbliche Einkünfte
- Anlage EUE oder eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung, je nach Struktur deiner Erklärung
- gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung, wenn dein Gewinn hoch genug ist
- gegebenenfalls Umsatzsteuererklärungen, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst
Schritt-für-Schritt: So gehst du vor
- Sammle alle Einnahmen und Ausgaben deines Kleingewerbes.
- Ermittle deinen Gewinn für das Steuerjahr.
- Trage deine gewerblichen Einkünfte in die passenden Anlagen ein.
- Prüfe, ob du zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuerdaten abgeben musst.
- Reiche deine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein.
Betriebsausgaben im Kleingewerbe: Was kannst du steuerlich absetzen?
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit oft auch deine Steuerlast. Alles, was betrieblich veranlasst ist, kannst du grundsätzlich als Ausgabe ansetzen.
Typische Betriebsausgaben sind:
- Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Software
- Buromaterial und Telefonkosten
- Fahrtkosten zu Kund*innen oder Geschäftsterminen
- Kosten für Website, Domain oder Online-Tools
- Versicherungen mit betrieblichem Bezug
- Fortbildungen oder Fachliteratur
Je höher deine anerkannten Betriebsausgaben sind, desto niedriger ist dein Gewinn. Das kann dazu führen, dass du unter dem Grundfreibetrag oder unter dem Gewerbesteuerfreibetrag bleibst.
Ausgabeart | Oft absetzbar? | Beispiel |
Arbeitsmittel | Ja | Laptop für deine Aufträge |
Buromaterial | Ja | Papier, Ordner, Druckerpatronen |
Private Lebenshaltung | Nein | private Kleidung oder Lebensmittel |
Telefon und Internet | Teilweise | betrieblicher Nutzungsanteil |
Kleinunternehmerregelung beantragen: Wann und wie geht das?
Die Kleinunternehmerregelung beantragst du in der Regel bei der steuerlichen Erfassung deines Unternehmens. Dabei gibst du gegenüber dem Finanzamt an, dass du die Regelung nutzen möchtest.
Besonders wichtig ist das direkt bei der Gründung. Später ist ein Wechsel ebenfalls möglich, aber nicht in jeder Situation sofort und ohne Folgen. Deshalb solltest du vorab prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung langfristig zu deinem Geschäftsmodell passt.
Worauf du achten solltest:
- deine erwarteten Umsätze im Gründungsjahr
- die Umsatzentwicklung im Folgejahr
- ob du viele Kund*innen hast, die vorsteuerabzugsberechtigt sind
- ob für dich der Verzicht auf Vorsteuer nachteilig wäre
Tipp
Die Kleinunternehmerregelung ist oft sinnvoll, wenn du geringe Umsätze hast und vor allem Privatkund*innen abrechnest.
Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?
Wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest, fällt die Umsatzsteuerbefreiung weg. Dann musst du auf deine Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen.
Das hat mehrere Folgen:
- Du musst deine Rechnungen anpassen.
- Du musst Umsatzsteuer korrekt berechnen und melden.
- Du kannst im Gegenzug meist Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben abziehen.
- Deine Buchhaltung wird umfangreicher.
Gerade bei stark wachsendem Umsatz solltest du den Grenzbereich im Blick behalten. So vermeidest du überraschende Nachzahlungen und kannst deine Preise rechtzeitig anpassen.
FAQ zum Thema Kleingewerbe und Steuerfreiheit
Bis 2024 gilt: max. 22.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr.
Ab 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Bleibst du darunter, bist du von der Umsatzsteuer befrei, wenn beantragt. .
Ab einem Gewinn von mehr als 12.096 € (2025) bzw. dem jeweils gültigen Grundfreibetrag.
Darunter zahlst du keine Einkommensteuer, musst aber deinen Gewinn trotzdem erklären.
Wenn du unterhalb aller Freibeträge bleibst, fallen in der Regel keine direkten Steuern an.
Trotzdem können Nebenkosten entstehen – etwa für Krankenversicherung oder Beiträge an Berufsverbände. Außerdem musst du deine Einnahmen korrekt dokumentieren und eine Steuererklärung abgeben.
Disclaimer
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